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Augen. Dagegen muß darauf aufmerksam gemacht werden, daß, falls ein Geständniß auf der Folter erpreßt wird, es psychologisch gerechtfertigt ist anzunehmen, daß dasselbe gerade auf das Ziel losgeht, wie in einem von Haas überlieferten Falle: „Anna Schwayghoferin, welche sich dem bösen Feind, nachdem solcher auf dreimaliges Rufen in Mannsgestalt ihr erschienen, ganz ergeben.“

Die Raffiniertheit und Schlauheit, daß sie solche Geschichten auf der Folter ersonnen hätten, ist doch den wenigsten zuzutrauen. Ferner wußten sie alle, daß, wenn sie einmal zugestanden, durch den Teufel verführt zu sein, die Art der Verführung keinen Unterschied in Betreff der Strafe veranlaßte, und vor allem wurden sie bald dahin belehrt, daß die Richter in dieser leichten Verführbarkeit eher ein erschwerendes und die Schuld vergrößerndes Moment sahen. Denn schon der Herenhammer kannte diese Art der Verführung; in der schon oben citierten Stelle (§ 2) wirft er den „modernen“ Heren vor, daß sie sich freiwillig der Unzucht mit dem Teufel ergäben. Wie die theologischen und juristischen Auctoritäten die Sache ansahen, mag folgende Stelle aus „der gebrochenen Macht der Finsterniß" von Spizelius uns lehren:

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Wer sollte hieraus nicht eigentlich abnehmen und ermessen, in was für einem gefährlichen Stande diejenigen sich befinden, welche ihren fündlichen Lüsten und Neigungen keinen Widerstand thun, noch der satanischen Anläufe sich erwehren wollen? Also willig und gern gehen die dummen Welt- und Huren-Vögel in das ihnen gelegte Neß und Garn ein! Also fliegen die Mücken haufenweise in das Gewebe der teuflischen Spinnerin, bis sie so lange verwickelt bleiben, bis sie zuleht gar von ihr verschluckt und aufgefressen werden."

Dies leitet uns auf den zweiten Punkt, in welchem sich die Herenbekenntnisse weder mit dem Volksglauben, noch mit der in theologischen und juristischen Kreisen herrschenden Ansicht decken. Es ist eine freilich recht bedenkliche Sache. Doch wer Pech angreifen muß, darf sich nicht darum kümmern, daß er sich besudelt. Wir wollen die Sache mit möglichster Wahrung der Decenz darstellen.

§ 12. Der zweite Punkt.

Was konnte die Heren zu dem Teufelsbündniß verlocken und was hielt sie in demselben fest? Was bekamen sie dafür, daß sie sich dem Teufel ergaben? Elend, Noth und Schande, weiter nichts. Wenn die Heren unter den Motiven, weshalb sie dem bösen Feind anheim gefallen wären, oft anführen, sie hätten von ihm Geld oder das Versprechen erhalten, sie sollten hinfort keine Noth leiden, so war ja dagegen allgemein bekannt, daß das Teufelsgeld in solchen Fällen stets verschwand es verwandelte sich merkwürdigerweise meist in Roßkoth und daß keine der Heren, die meist in den allerelendesten und dürftigsten Verhältnissen lebten, jemals durch des Teufels Hülfe in einen bessern Zustand versezt war. Diese Sachlage war schon den Verfassern des Herenhammers so auffällig erschienen, daß sie glaubten, dieselbe nicht mit Stillschweigen übergehen zu dürfen. Sie beantworteten demnach die Frage: warum die Heren nicht reich werden? mit folgenden Argumenten: weil sie dem Teufel zu Gefallen und zur Schändung Gottes um den billigsten Preis zu haben sind und nicht durch Reichthum auffallen wollen.

Was blieb den Heren sonst? Das Vergnügen, an den Herentänzen theilzunehmen, war bei den Grauen und Abscheu erregenden Verhältnissen, mit denen sie die Volksmeinung und die Anschauung der Richter ausstattete, ein höchst fragwürdiges. Der Herenhammer führt als Motiv der Verführung das Vergnügen an, das die Zauberinnen daran fänden, andre zu beschädigen; dem gegenüber berichten fast alle geständigen Heren, daß sie vom Teufel, oft genug sogar durch Schläge und Mißhandlungen, gezwungen wären, von den schädigenden Pulvern und Salben Gebrauch zu machen. Uebrigens trennte, wie wir gesehen haben, die später bei den Protestanten übliche Praxis Zauberinnen und Heren, und nahm demnach an, daß das Teufelsbündniß die Heren zu zaubrischen Beschädigungen nicht nöthige.

Es bleibt also als mächtigstes und man kann dreist behaupten einziges Motiv, das die Heren nach der Ansicht der Heren

richter beim Teufelsbündniß festhielt, die Wollust, wie wir auch aus der oben citierten Stelle des Spizelius ersehen. Auch der Herenhammer erklärt sich die Sachlage auf die Art, daß er in der 6. Frage bemerkt: Drei Laster sind es, denen die Weiber vor allem ergeben sind und die bewirken, daß mehr Weiber als Männer sich dem Laster der Hererei ergeben: 1) Unglaube, 2) Ehrgeiz, 3) Wollust und zwar letztere besonders. Da sollte man doch der Meinung der Herenrichter und dem Wesen des Herenthums gemäß annehmen, daß diese Triebfeder wenigstens stark genug gewesen sei, wie denn Danäus in seiner Ethica christiana nicht nur erklärt, daß die Heren ex eo coitu voluptates sensissent, sondern auch weitläufig darlegt, wie das möglich sei. Aber weit gefehlt; kaum jemals gestehen die Heren, daß sie maxima cum delectatione" mit dem Teufel verkehrt hätten; (Soldan führt in Anm. 4 zu I. 298 ein Beispiel an). Im Gegentheil berichten sie stets, wenn sie darnach inquiriert sind, daß sie wenig Freude davon hätten, sehr oft sogar, daß es ihnen unangenehm wäre; die Bekenntnisse machen in allen Fällen den Eindruck, als ob es der Teufel mehr zu seiner als der Heren Ergöhung thäte. Vgl. Horst's Zauberbbl. VI. 213. Von den ersten Zeiten an, aus denen uns ausführlichere Bekenntnisse erhalten sind, bis zum Schluß unserer Periode bekennen die Heren stets, daß das Membrum virile und der Samen des Teufels kalt und unangenehm seien. Woher stammt die Gleichartigkeit dieser Aussagen zu allen Zeiten und in allen Ländern, da wir doch annehmen müssen,, daß die inquirierten Personen diese Ansicht nimmermehr aus dem Volksglauben schöpfen konnten? Das Volk war doch sicher viel eher geneigt, sich den Höllengeist heiß und flammenspeiend zu denken. So sollte nach Horst's Zauberbibl. III. 225 Katharina Stampeels, deren höchst interessanter Proceß im Brandenburgischen 1671 spielte, gefragt werden: ob dem Teufel, wenn er mit ihr geredet, Flammen aus dem Halse gekommen, und ob sie ihr nichts geschadet? Soldan's Bemerkung II. 298: „Es stimmt mit der Wahrnehmung des Psellus über die kalte Natur der Dämonen zusammen“, ist von ihm selbst doch wohl mehr als ein

Specimen eruditionis, denn als ernstliche Erklärung aufgefaßt. Wer kannte denn jenen obscuren Schriftsteller, selbst nachdem sein Hauptwerk 1615 in Paris herausgegeben war? Die armen Weiber, die als Heren angeklagt wurden, doch vor allem sicher nicht. Und die von Soldan II. 304 aufgestellte Meinung, dies Geständniß sei in jedem Falle durch die Suggestivfragen des Richters den Heren entlockt, ist erst recht höchst seltsam. Man sollte denken, ihm müßte die entgegengesetzte Aussage viel lieber gewesen sein. Höchstens möchte man annehmen, es sei dem erfahrenen Richter der spätern Zeit angenehm gewesen, die Bestätigung dieses Umstandes von den Angeklagten ausgesprochen zu hören, um desto sicherer auf die Schuld derselben schließen zu können.

§ 13. Resultate der Unterfudung.

Wenn wir also hiermit nachgewiesen haben, daß in vielen Bekenntnissen Aussagen enthalten sind, die weder vom Richter eingegeben, noch von den Angeklagten frei erdacht sein können, da sie nicht mit dem übereinstimmen, was das Volk in Betreff des Herenwesens glaubte, so sind wir gezwungen, anzunehmen, daß diese Aussagen, nur durch die Erfahrungen oder, wenn man will, durch das Schuldbewußtsein der Angeklagten erwirkt sind. Sonach mußte sich, da uns sehr zahlreiche Bekenntnisse von dieser Beschaffenheit vorliegen, wirklich eine große Zahl von den der Hererei angeklagten Personen schuldig fühlen. Wir haben natürlich keinesweges die Absicht, alles über einen Kamm zu scheeren und das gewonnene Urtheil auf alle Heren zu beziehen. Im Gegentheil nehmen wir daneben als sicher an, daß ein großer Theil der Angeklagten völlig unschuldig und nur auf Grund der ihnen durch die Folter erpreßten Geständnisse verurtheilt ist, daß ferner auch den meisten Heren über das hinaus, was ihr Schuldgefühl sie

als subjective Wahrheit gestehen ließ, Aussagen abgenöthigt find. Es sind ja leider die Prozeßakten das einzige Material für unsere Untersuchung, und diese geben, wie vielfach in denselben deutlich ausgesprochen ist, nur das, was dem gemeinen Mann zu wissen nüßlich und nothwendig ist“. Und die Herenprocesse sind nicht das Herenthum selbst; sie geben von ihm Kunde, wie die aus fauligem oder gährendem Wasser aufsteigenden Blasen über die Natur der unten wirkenden Kräfte oder besser des erregenden Stoffs nur gelegentlich durch einzelne mitemporgerissene Stücke uns benachrichtigen.

Also stellen wir die Resultate unserer Untersuchung noch einmal zusammen: 1) Es gab wirklich eine große Anzahl von Personen, die selbst völlig überzeugt waren, mit dem Teufel ein Bündniß gemacht zu haben; diese sind so wenig alle, als allein vor Gericht gezogen; wir dürfen im Gegentheil dreist annehmen, daß die Mehrzahl derselben ganz unbehelligt ge= blieben ist. 2) Die Personen, die sich selbst für schuldig hielten, waren nicht geisteskrank, es fällt uns nicht ein, einzelne Ausnahmefälle leugnen zu wollen - sie krankten nicht an einem Zeitwahn oder an einem Sündenbewußtsein; da das, was sie dem oben gesagten nach gestanden haben, weder aus den im Volke herrschenden Ideen, noch aus den Ansichten der Herenrichter hervorgegangen sein kann, wie es geschehen mußte, wenn sie nur durch einen Zeitwahn geleitet wurden, so müssen wir schließen, daß die Heren wirklich glaubten, dieses wenigstens selbst erlebt und erfahren zu haben.

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