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cet, domine, sacerdos dicit sponsae: Domina Catharina, vel N., placet vobis accipere dominum Petrum vel N. in vestrum legitimum sponsum per verba de praesenti, sicut praecipit sacrosancta Romana et apostolica ecclesia? et illa dicente: domine, placet mihi, sacerdos dicat: et ego auctoritate, qua fungor, coniungo vos in matrimonium in nomine Patris et Filii et Spiritus sancti. Amen." Man sollte denken, diese Vorschrift des Sacerdotale Romanum sei kaum einer zweifachen Auffassung fåhig, und verlange, daß der Priester, bevor er die Worte, welche die Form des Chesakraments sind -nämlich offenbar die Worte: „Et ego auctoritate, qua fungor, coniungo vos in matrimonium in nomine Patris etc." - ausspreche, sich von der Eins willigung beider Brauttheile versichere (die Art und Weise, wie das geschehen solle, wird dann auseinandergesetzt), weil ohne diese Einwilligung nichts zu Stande komme. Hr. Filser weiß aber einen andern Sinn herauszubringen. Man höre! Beim Rituale von Rom werden oft (also doch nicht immer) gerade jene Worte ausgelassen, welche entscheidend sind, nåmlich: cum consensu utriusque. Die Worte des Priesters, welche dieser mit Bewilligung der Kontrahenten spricht (so? wir nehmen uns die Freiheit zu meinen, das Sacerdotale verstehe unter dem consensus utriusque keine Bewilligung der Kontrahenten, daß der Pries fter gewisse Worte spreche was auch lächerlich ist sondern es verstehe darunter die Einwilligung beider Kontrahenten zu der zu schließenden Ehe, wovon der Priester sich, wie aus den unmittelbar darauf folgenden Worten erhellt, versichern soll, bevor er gewiffe Worte, welche die Form des Sakraments sind, ausspreche), sind die Form des Sakraments. Diese Form wird näher bestimmt durch die Worte: Domine Petre etc. Die Frage des Priesters und die Antwort der Kontrahenten sind also die Form; erstere ist nur insofern nöthig, als dadurch der Priester den Wechselwillen ausdrücken läßt. Den Nachsatz: et ego coniungo etc.... spricht er nicht mit dem Konsense der Kontra

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henten, sondern er ist getrennt von der Form des Sakraments. Der Priester hat demnach nur die Unbehilflichkeit der meisten Kontrahenten zu unterstüßen und mit ihrer Bewilligung den Wechselwillen auszudrücken; dann auch dafür zu sorgen, daß dieser Wechselwille dem kirchlichen Sinne gemäß ausgedrückt werde. Die Worte ego coniungo vos etc. sind eine Bestätigung und ein Segen der schon geschlossenen Ehe.“ Ohe, iam satis*) !

Nach allem Dem wird es uns der unbefangene und billige Leser nicht verübeln können, wenn wir troß aller Gegenargumente des Herrn Filser immer noch der Meinung find, daß die Reformationsformel, das Enchiridion Coloniense und Sacerdotale Romanum den Priester für den Minister des Ehesakraments erflåren, daß also diese Ansicht von dem Minister des Ehesakraments keineswegs vor Canus in der Kirche ganz unbekannt gewesen sei. Auch hat Filser die Wahrheit nicht auf seiner Seite, wenn er S. 69 behauptet, kein einziges Zeugniß der Våter knüpfe deutlich die Gnade an den priesterlichen Segen. Chrysostomus z. B. bindet doch deutlich genug die Gnade an den priesterlichen Segen, wenn er homil. 48. in genes. sagt: Was entweihest du die ehrbaren Mysterien der ches lichen Verbindung? Man muß alle solche Entweihung ferne halten und vor Allem die junge Weibsperson Schamhaftigkeit lehren und die Priester rufen und durch Gebet

"

*) In derselben Manier fertigt unser Verf. auch die nach dem Tridentinum gehaltenen Konzilien und erschienenen Rituale, welche den Pfarrer oder Priester den Ausspender des Sakraments der Ehe nennen, ab. Diese Synoden (und Ritualien) reden nur in der Weise, wie das Tridentinum den Ritus vorgeschrieben: denn anders würden sie ja dem Konzil widersprechen (wie so ?); d. h. der Pfarrer muß durch seine Gegenwart die Ehe gültig machen. Also kann der Pfarrer wohl in der Hinsicht minister heißen, als er als unerläßliche Bedingung zur Eegung der Ehe nothwendig ist." Wir halten es für überflüffig, über diese, freilich auch schon von Andern aufgestellte Eregese auch nur ein Wort zu bemerken.

und Segen das einträchtige Band der The fest binden, damit die Liebe des Bräutigams vers mehrt werde, und die Enthaltsamkeit der Braut wachse, und damit Alles, was geschieht, den Erfolg habe, daß die Werke der Zugend in jenes Haus einkehren *)." Dasselbe thut auch, um einen spåtern Schriftsteller zu nennen, der fünfte General der Domis nifaner, Humbertus de Romanis (gest. 1277), wenn er de eruditione praedicatorum lib. 2. tract. 2. cap. 50. sagt: „Bene in matrimonio fit benedictio sacerdotalis, ut virtute huius, cui annexa est divina gratia, conferatur... et societas pacifica, et terreatur potestas diabolica, et deprimatur carnalis intentio, et largiatur abundantia bonorum spiritualium ad salutem perducens"...

Doch wir müssen abbrechen, denn wollten wir Alles beleuchten oder rügen, was uns eine Beleuchtung oder Rüge zu verdienen scheint, wir würden nicht zu Ende kommen, sintemalen das Filser'sche Schriftchen von Anfang bis zu Ende ein fortlaufender Beweis für seines Verfassers Unreife zu derartigen wissenschaftlichen Arbeiten ist **). Nur einer

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*) Ganz ergöglich ist, was Filser über diese Stelle S. 70 fagt: „C h r y so st o m us fagt ausdrücklich, deswegen soll man den Priester rufen, damit das Mysterium (nämlich, wie F. meint, das Sa: krament der Ehe wo doch Chrysostomus von Mysterien, also nach Filfer's Meinung von Sakramenten der Ehe redet!) nicht profanirt würde; nicht aber, die Ehe sei deshalb Mysterium, weil der Priester sie segne." Man lese nochmal die Stelle des h. Chrysostomus und bewundere dann die Geschicklichkeit unsered Verfassers, sich aus jeglicher Verlegenheit herauszuwinden!

**) Und zwar in Bezug auf die Beweisführung sowohl als auf den Ausdruck. Welchen Werth seine Beweise zu haben pfles gen, das hat diese Anzeige, denken wir, zur Genüge gezeigt. Manchmál wird er ganz lächerlich. So heißt es S. 108: „uebrigens ist es unwahr, daß die Synode zu Köln 1536 unsere Meinung mit dem Anathem belegt hat (das behauptete nämlich der Katholik vom J. 1837, nicht aber auch diese Zeitschrift, wie F. zu verstehen

Rüge noch können wir uns nicht enthalten. Filfer liebt es, die Theologen, die seiner Ansicht von dem Minister des Chesakramentes nicht zugethan sind, mit verdächtigenden Prådikaten zu belegen, sie Josephiner, Hasser der Scholastik **) u. s. w. zu nennen. Wahrlich eine solche

gibt). Es müßte nur die Sache sich so verhalten, daß Gropper's Enchiridion, weil er dem Tridentinum materialiter widersprochen, in den Inder gekommen ist (!)." Auch für die unreife des Verf. in Absicht auf den Ausdruck seiner Gedanken sind Beweise genug vorgekommen. Man betrachte übrigens in dieser Hinsicht nur den ersten, besten Paragraphen. Der §. 36 z. B., welcher die inneren Ursachen angeben soll, warum die Meinung des Canus sich erhoben und so viele Anhänger gefunden, beginnt mit den Worten: „Die Theorie, daß unauflöslichkeit und Sakramentlichkeit der Ehe schlechthin sich bedingen, wird übersehen oder geleugnet, indem sie nur vom Kontrakte hergeleitet wird.“ Was wird denn von dem Kontrakte hergeleitet? Nach der Fassung dieser Stelle offenbar die Theorie, daß unauflöslichkeit und Sakramentlichkeit der Ehe schlechthin sich bedingen. Aber von wem geschieht das? Nach der Fassung der Stelle offenbar vor den Theologen, welche die Theorie, daß Unauflöslichkeit und Sakramentlichkeit der Ehe schlechthin sich bedingen, übersehen oder läugnen. Kann denn nun ein Mensch in Einem Athemzuge Etwas zugleich behaupten und läugnen? Ohne Zweifel will Filfer mit den legten Worten jener Stelle sagen, die Unauflöslichkeit der Ehe werde von jenen Theologen nur vom Kontrakte abgeleitet. Wie verkehrt ist dann aber nicht das Ganze konstruict!

**) Zu den Haffern der Scholastik rechnet F. unter andern auch Dobmayer, Brenner, Stattler, Schwarz. Wie, Dob: mayer, Brenner, Stattler, Schwarz, sind Haffer der Scholastik? Wo ist der Beweis hiefür? Oder ist Einer schon darum ein Haffer der Scholastik, weil er nicht Alles billigt und unterschreibt, was die Scholastiker vorgebracht haben? Dann aber sehe Filser zu, daß er nicht auch Viele von den Theologen zu Hassern der Scholastik stempelt, welche gleich ihm die Kontrahenten für die Ausspender des Sakraments der Ehe erklären. Lie bermann z. B. erklärt sich an manchen Stellen seiner Dogmatik weit stärker, als Dobmayer, Brenner, Schwarz, Stattler

Keckheit und eine solche Unbescheidenheit gegen meistens hochverdiente und in Absicht auf Orthodoxie ganz unverdächtige Theologen stehen einem jungen Manne, der kaum die Schulbank verlassen, schlecht an; und Fakultäten, welche wissenschaftliche Arbeiten junger Männer frönen wollen, würden wohl thun, wenn sie auch in der Weise einige Sorge für ihre Ehre trügen, daß sie ihre Schüßlinge auf derartige Ungebührlichkeiten aufmerksam machten. Oder soll (wenigs stens theilweise) darin die neuerwachte Kirchlichkeit, wovon Manche so viel Aufhebens machen, bestehen? Darin, daß man unwesentliche Dinge oder bis zur Stunde noch von der Kirche ganz frei gegebene Ansichten mit fanatischer Wuth verficht, und Alle, welche anderer Meinung sind, durch verdächtigende Prädikate bei dem großen Haufen um ihren Kredit zu bringen sucht? Vor dem weitern Umsichgreifen einer solchen unchristlichen Kirchlichkeit wolle uns Gott in

gegen die scholastischen Theologen. Tom. 3. pag. 44. (edit. 4.) heißt es:,,Manifestum est, eiusmodi quaestiones (nämlich die Disputationen der Skotisten, Thomisten und Nominalisten über die Unterscheidung der göttlichen Wesenheit und deren Attribute), nihil habere utilitatis, sed foetus esse ingeniorum male subtilium, qui vanam scientiam sectantes, omnia inutilibus et vanis disputationibus implebant, languentes circa quaestiones et pugnas verborum." und pag 301 fagt Liebermann, nachdem er anmerkt, daß Schrift und Tradition nur wenig Gewisses über den Stand, worin die Engel von Gott erschaffen worden, enthalten: ,,Reliqua quo magis obscura sunt et incerta, eo magis Scho lasticorum ingenia exercueruut. Hos scilicet si adeas, nihil est, quod ipsi non concludant; ac si datum illis fuisset in coelesti aula commorari, et spirituum illorum colloquiis interSciunt enim non tantum, quot ordinibus constet totus Angelorum exercitus, sed etiam qua in re discrepent inter se; quantus sit eorum numerus, quis existendi, cogitandi, agendi modus; an in loco sint, et quomodo e loco in locum moveantur; qua ratione communicent et colloquantur inter se." Ist denn nun Liebermann ein Haffer der Scholastik?...

esse.

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