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liken, daß die Vorherbestimmung unfehlbar wirksam sei, ist zwar der unmittelbare Erfolg der übernatürlichen Gnadenwirkung Gottes in den Auserwählten bezeichnet; dennoch aber kommt nach ihrer Ansicht diese Wirkung nur dadurch zu Stande, daß der Auserwählte in freithätiger Aufnahme der zuvorkommenden göttlichen — Gnadenwirkung, die er auch von sich abweisen könnte, und Hingebung an dieselbe, da er ihr auch widerstehen könnte, mit der Gnade mitwirkt, und demnach in vereinter Thätigkeit der göttlichen Gnade und des freien menschlichen Willens sich solche und so große Verdienste erwirbt, daß er bei seinem Tode in einem solchen Zustande befunden wird, daß ihm die ewige Seligkeit als Lohn für seine Verdienste wird gegeben werden. Nach Calvin's Lehre indeß ist die göttliche Gnade in den Auserwählten allein und ausschließend thätig, und wirkt in denselben mit unwiderstehlicher Nothwendigkeit. Ohne daß es in des Menschen Macht gegeben ist, die göttliche Gnade von sich abzuweisen oder derselben nicht zu folgen, bringt Gott durch unmittelbare Wirkung in den Auserwählten den rechtfertigenden Glauben, dem die Heiligkeit als unausbleibliche Frucht mit Nothwendigkeit nachfolgt, zu Stande; so daß ihre Rechtfertigung und Beseligung als das Werk einer ausschließlichen göttlichen Thätigkeit erscheint, und der Mensch sich nur leidend dabei verhalten kann. Mit dieser Lehrverschiedenheit über das Verhältniß der göttlichen Thätigkeit zur menschlis chen Freiheit in dem Werke der Beseligung hångt auch noch eine andere Verschiedenheit der beiden Bekenntnisse in der Lehre über die Gewißheit oder Ungewißheit der göttlichen Vorherbestimmung und Beseligung von Seiten des Menschen zusammen. Nach katholischem Lehrbegriffe kann der Mensch ohne deßfallsige übernatürliche Belehrung eine untrügliche Gewißheit über seine Vorherbestimmung und Beseligung nicht haben, weil die Gnadenwirkung Gottes im Menschen nicht auf das an sich verborgene Urtheil Gottes über ihn zu schließen berechtigt, und weil zugleich die so oft wankende Treue in der Mitwirkung mit der göttlichen Gnade den

Menschen nie darüber kann gewiß sein lassen, ob er die Bes dingung aller Beseligung, das Verharren im Guten bis zum Ende, besißen werde. Nach Calvin's Lehre indeß besißt der Mensch, wenn Gott einmal den rechtfertigenden Glauben in demselben in's Dasein gerufen, darin auch die volle Gewißheit, daß Gott ihn beseligen wolle; und weil die Wirksam. feit dieses göttlichen Willens durch die Thätigkeit des Mens schen nicht bedingt ist, so kann dieser auch seines Erfolges. nicht ermangeln, und der Mensch sich sonach in dieser Ges wißheit niemals getäuscht finden.

2) In Betreff derjenigen Menschen, welche nicht nach dem genannten gnädigen Beschlusse Gottes zum ewigen Leben auserwählt sind, spricht die katholische Kirche die negative Lehre aus, daß Gott in Folge eines von Ewigkeit und un veränderlich in ihm bestehenden, indeß durch keine vorherge sehenen Mißverdienste dieser Menschen bestimmten, sondern unbedingten Mangels seines Willens nicht beschlossen hat, dieselben zu seinen Lieblingen auszuerwählen, und zur ewi gen Seligkeit und den wirksamen Mitteln derselben vorherzubestimmen. Von diesen Nichtvorherbestimmten, so lehrt die Kirche weiter, gelangt nun auch Keiner, und zwar in Folge jener Nichtvorherbestimmung weder zu den wirksamen Mitteln der Seligkeit, noch zur Seligkeit selber; sondern sie Alle bleiben von den Einen, wie der Andern ausgeschlossen. Was aber Gott bewogen habe, seinen gnådigen Beschluß der Be- « seligung nicht auch auf diese Menschen auszudehnen, das hat er in seinen unerforschlichen Rathschlüssen verborgen gehalten; nur verbieten uns die so oft und nachdrücklich in der h. Schrift ausgesprochenen Versicherungen, daß Gott Alles liebe, was da ist, und nichts hasse von dem, was Er ges macht hat; daß Er nicht den Tod des Sünders wolle, sondern daß der Sünder sich bekehre von seinen Wegen und. lebe *), diesen Beweggrund in der bloßen Willkür Gottes,

*) Man sehe Buch der Weish. Kap. 11, V. 25; Ezechiel Kap. 18, Zeitschr. f. Philos. u. kathol. Theol. N. F. VIII. 38 Heft.

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oder in einer puren Abneigung gegen jene Menschen, oder auch nur in einem Mangel an Liebe gegen dieselben anzuneh men, und überhaupt einen solchen Beweggrund auf Seiten Gottes, und nicht vielmehr nur auf Seiten dieser Menschen selber finden zu wollen. Dagegen behauptet nun aber Calvin, und tritt durch diese Behauptung der Lehrbestimmung der katholischen Kirche am schroffsten entgegen, daß Gott die nicht zum ewigen Leben auserwählten Menschen nach einem ewigen und unbedingten, nicht aus dem Vorhersehen der Mißverdienste dieser Menschen, sondern aus bloßer Willkür und purer Abneigung gegen dieselben hervorgehenden Beschlusse zur ewigen Verdammung, und in Folge davon zu bösen Handlungen, als wodurch sie diese Strafe sich verdie nen würden, positiv vorherbestimmt habe; so wie daß auch diese Vorherbestimmung so sehr ihren unmittelbar wirksamen Erfolg in sich mitbringe, daß diese Menschen in keiner Weise etwas zu ihrer Beseligung beitragen könnten, daß dieselben vielmehr nothwendig fündigen müßten, daß alle Mittel der Rechtfertigung an ihnen unwirksam seien, und sie sonach mit unwiderstehlicher Nothwendigkeit dem Zorne und Hasse Gottes unterliegen müßten und ihrem Verderben anheimfielen. Und zu diesem Beschlusse sei Gott, wie Calvin hinzufügt, aus dem Grunde bewogen worden, auf daß Er an jenen Menschen Gegenstånde habe, an welchen er seinen Zorn und seine Rache beweisen könnte, und die durch ihre Verdammung seinen Namen vor der Welt verherrlichen sollten. Wie groß die Verschiedenheit in den beiderseitigen Lehrbestimmungen sich erweise, liegt in vorstehender Vergleichung am Lage. Darf aber je einmal für die Wahrheit einer Lehre darauf hingewiesen werden, ob und inwiefern deren Inhalt dem menschlichen Gemüthe sich empfehle oder ihm widerstrebe: so dürfte es uns auch in der vorliegenden Zusammenstellung

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V. 23, 31, 32, Kap. 33, V. 11; 2 Br. Pet. Kap. 3, V. 9; 1. Br. Paul. an Timoth. Kap. 2, V. 4.

nicht entgangen sein, auf welcher Seite der Sieg der Wahrheit sich finden werde. Wodurch ist denn Calvin zur Aufstellung einer so unseligen Lehre bewogen worden?

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4.

Angabe der Gründe, wodurch Calvin zur Aufstellung seiner fraglichen Lehre bewogen wurde.

Wenn Möhler in seiner Schrift "Symbolik u. s. w. Seite 90 und folg. 1. Aufl." die Lehre Calvin's über die Prådestination aufführt: so stellt derselbe einen tiefern Zusammenhang dieser Lehre mit dem übrigen theologischen Lehrsystem jenes Mannes in Abrede, und behauptet, Calvin habe besagte Lehre als eine fremde in sein System aufgenommen, und sei durch subjektiv-praktische Momente, nämlich um eine tiefe christliche Frömmigkeit zu erzeugen, zur Aufstellung seines Begriffes von der Prådestination bewogen worden. Allerdings findet Calvin in diesem Lehrstücke ein großes praktisches Interesse, indem er als die vorzüglichsten Merkmale, wodurch nach seiner Ansicht sich jene Lehre von praktischer Seite am meisten empfehle, Folgendes hervorhebt: Der Mensch könne niemals mit zuverlässiger Gewißheit die Uebers zeugung sich erwerben, daß sein Heil einzig in Gottes unverdienter Gnade und Barmherzigkeit begründet sei, so lange ihm die Lehre von einer ewigen Auserwählung unbekannt bleibe; die Betrachtung, daß nicht Alle ohne Unterschied von Gott zur Hoffnung des ewigen Lebens angenommen seien, sondern daß Gott dem Einen gebe, was Er dem Andern versage, seße seine Gnade erst in das rechte Licht; die Unkenntniß in diesem Lehrpunkte verdunkle den Ruhm Gottes, und verhindere, ja zerstöre von Grund aus das Gefühl einer wahrhaften Demuth im Menschen, während die Kenntniß derselben den Menschen seine Abhängigkeit von Gott in ihrem ganzen Umfange fühlen lasse und erst ein vollkommenes Vertrauen auf Gott in ihm zu begründen vermöge *).

*) Vgl. Kap. 21, n. 1: „Nunquam liquido ut decet persuasi

Indeß an derselben Stelle finden wir auch, daß Calvin diese praktischen Momente nicht, wie Möhler behauptet, zu dem Ende anführt, um seine Lehre von der Prådestination dadurch zu begründen, als vielmehr um dadurch die Nothwendigkeit und Nüßlichkeit einer nähern Erörterung dieser Lehre zu zeigen und der Ansicht derjenigen entgegenzutreten, welche die Frage nach der göttlichen Auserwählung und Vorherbes stimmung als eine dunkle und schwer zu ergründende gerne umgehen möchten. Mit Recht seßt sonach Bauer in seiner Schrift: "Der Gegensatz des Kath. und Protest. u. s. w. Seite 83" jener Angabe Möhler's die Bemerkung entgegen, daß, wenn Calvin seine Prådestinationslehre nicht besser zu begründen gewußt habe, dieselbe dann in der That den Charakter einer wissenschaftlich begründeten Theorie nicht an sich tragen würde; daß aber auch in der Angabe jener prak tischen Momente dieser Lehre, die freilich auch nicht unbes achtet bleiben dürften, immer nur die Außenseite, keineswegs schon der innere sie begründende Mittelpunkt sich darstelle. – Wir haben indeß auf die tiefer liegenden Gründe für die Aufstellung jener Lehre schon an jener Stelle hingewiesen, wo angegeben wurde, daß die dem Lehrsystem der Reformas tøren eigenthümliche Vorstellung von der alleinigen und alle freithätige Mitwirkung des Menschen ausschließenden Thåtigkeit Gottes in den zu Rechtfertigenden zur Annahme einer unbedingten Vorherbestimmung einiger Menschen zur ewigen

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erimus, salutem nostram ex fonte gratuitae misericordiae Dei fluere, donec innotuerit nobis aeterna ejus electio: quae hac comparatione gratiam Dei illustrat, quod non omnes promiscue adoptat in spem salutis, sed dat aliis, quod aliis negat. Huius principii ignorantia quantum ex gloria Dei imminuat, quantum verae humilitati detrahat, palam est... Si ad electionis originem revocandi sumus, ut constet non aliunde quam ex mera Dei liberalitate contingere nobis salutem, qui hoc extinctum volunt, maligne quantum in se est obscurant quod magnifice ac plenis buccis celebrandum erat, et ipsam humilitatis radicem evellunt."

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