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Verdammung mit Nothwendigkeit hinführe *). Stand nåmlich einmal die Ansicht fest, daß der Mensch zur Rechtfertis gung von seiner Seite gar nichts beitrage, daß er sich in dem ganzen Geschäfte der Wiedergeburt rein passiv verhalte, und Gottes Gnade ganz allein und ausschließlich dabei thås tig sei: dann konnte auch der Grund für die Thatsache, daß doch nicht alle Menschen zur Wiedergeburt gelangen, daß während die Einen gerechtfertigt werden, die Andern in der Sünde und Verstockung verbleiben, nicht im Menschen gefunden werden, sondern nur in Gott; dann konnte nämlich dieser Umstand nur darin seine Erklärung und Begründung finden, daß die göttliche Gnade jenen Menschen entweder ganz versagt, oder ihnen doch nur als eine unwirksame Gnade ertheilt worden sei, so nämlich, daß die Unwirksamkeit der Gnade in Gott und nicht im Menschen ihren Grund hatte; kurz: dann konnte die Annahme von einer unbeding ten Ausschließung einiger Menschen von der Wiedergeburt in Christo, und sonach von einer positiven Vorherbestimmung derselben zur ewigen Verdammung also die Lehre von einer absoluten Prådestination im Sinne Calvin's — unmöglich umgangen werden. Calvin's Prådestinationslehre war demnach nichts anderes, als eine konsequente Durchbils dung der Lehre von dem Verhältnisse der göttlichen Gnadenwirkung zur menschlichen Thätigkeit in den zu Rechtfertigenden. Diese lettere Lehre selber aber war im System der Reformatoren hinwiederum nur eine nothwendige Folge ihrer Ansicht von der Erbsünde und der dadurch bewirkten Verderbtheit der menschlichen Natur. Während nåmlich nach dem Lehrbegriffe der katholischen Kirche auch dem erbsündlichen Menschen in seiner, zwar durch die überwiegende Macht der unordentlichen Sinnlichkeit geschwächten **), jedoch nicht gånz

*) Man sehe im 61. Hefte dieser Zeitschr. S. 86 — 87. **) und zwar in dem Maaße geschwächten Erkenntniß- und Willenskraft, daß der Mensch aus sich, ohne übernatürlichen Gnadenbeistand Gottes, nichts Heilwirkendes zu thun im Stande war.

lich aufgehobenen Erkenntniß und Willenskraft das Vermögen für das sittlich Gute in seiner Anlage noch verblieb, und dadurch für ihn die Möglichkeit der Anknüpfung einer göttlichen Heilsanstalt belassen wurde, so ließ das gegnerische System dieses Vermögen für das sittlich Gute durch die Erbsünde in dem Grade verderbt und entstellt werden, daß der Mensch, mit ihm allein gelassen, das Göttliche zu ergreifen absolut nicht mehr im Stande war. Jezt konnte aber auch eine Erneuerung desselben und sittliche Wiedergeburt des Menschen, falls keine physische Umschaffung der menschlichen Natur statt finden sollte, nur durch übernatürliche Gnadenwirkung Gottes, und zwar ausschließlich durch diese, wieder zu Stande kommen, und von einer freithätigen Mitwirkung mit der göttlichen Gnade von Seiten des Menschen konnte keine Rede sein. Erscheint demnach, wie oben nachgewies sen, Calvin's Lehre über die Prådestination nur als eine konsequente Durchbildung der Lehre von dem Verhältnisse der göttlichen Gnadenwirkung zur Thätigkeit des Menschen, so liegt ihre tiefe Begründung in seinem theologischen System am Lage; und der Vorwurf, Calvin habe diese Lehre als eine fremde in sein System aufgenommen, gebührt diesem dann so wenig, daß es vielmehr nur auf Kosten strenger Konsequenz geschehen konnte, wenn mehre Symbole der Reformirten, vor den schroffen Bestimmungen Calvin's zurückschreckend, die Aufnahme seiner Lehre zu umgehen bestrebt

waren.

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Ueber die Pflichten des Pfarrers.
Zweiter Artikel.

Der Pfarrer als Lehrer seiner Gemeinde.

Die Wichtigkeit des Gegenstandes, über welchen ich schreibe, leuchtet ein aus mehreren Gründen. Die Lehre, die

der Pfarrer verkündigen soll, ist, wie alle Wahrheit, an und für sich schon interessant und wichtig; sie ist interessant, theils in Rücksicht ihres Urhebers, theils weil sie den ganzen Menschen in Anspruch nimmt. Sie ist wichtig; denn ihr Objekt ist kein sinnliches, ihr Ziel ist nicht beschränkt durch die engen Grenzen dieses Lebens, sie beschäftiget sich nicht blos mit sinnlichen Rücksichten, sondern ihr Objekt ist Gott selber und unsere Glückseligkeit; sie befriedigt alle höheren Bedürfnisse des menschlichen Geistes auf eine Weise, welche nichts mehr zu wünschen übrig läßt, indem sie durch Förderung und Herstellung der reinen Moralitat das wahre Glück des Menschen begründet und sichert. Aber nicht allein an und für sich betrachtet erscheint die christliche Lehre als höchst wichtig, sondern sie erscheint auch noch aus dem Grunde als wichtig, weil nur durch die Lehre der eigentliche und höchste Zweck erreicht werden kann, nach welchem das ganze Christenthum strebet. Denn alle Funktionen des Pfarrers sind vergeblich, alle Gebräuche des Christenthums sind für die theilnehmende Gemeinde sinnlos oder nur eine anges nehme Unterhaltung der Augen, für den fungirenden Pfarrer aber eine eitel angewendete Mühe, alles Messelesen und alle Ertheilung der heiligen Sakramente sind für die Theilnehmer und Empfänger nur leere Ceremonien und Wörter ohne Sinn und Bedeutung, wenn nicht die Lehre zuvor in den Herzen der Gemeinde ist angebauet, wenn sie nicht zuerst den hohen Sinn und die Bedeutung aller Ceremonien und besonders der heiligen Sakramente und der Messe haben kennen gelernt, wenn ihnen nicht mittelst der Lehre Achtung, Ehrfurcht, Vertrauen auf dieselben und Verlangen nach denselben ist abgewonnen worden. Dies ist der nothwendige Weg, welchen Jeder zu seiner Beseligung wandeln muß; denn durch den Glauben werden wir Alle gerechtfertigt. Und weil es unmöglich ist, diesen Weg zu umgehen und einen andern einzuschlagen, so befolgte ihn auch Christus; er ließ sich keine Mühe verdrießen, zuerst den Glauben an seine Lehre und das Verständniß derselben unter den Menschen zu verbreiten.

Denn wer glaubt und getauft ist, wird selig; wer aber nicht glaubt, ob er schon getauft wåre, geht verloren.“

Soll demnach der Pfarrer, welcher bestellt ist, die Lehre in den Herzen der Menschen anzubauen, für das ewige Heil seiner ihm anvertrauten Seelen gerechte Sorge tragen; will er sich sowohl als seine Heerde hier und dort glücklich ma, chen: so hat er sein Hauptaugenmerk darauf zu richten, daß seine Gemeinde klare Begriffe erhalte von den Wahrheiten des Christenthums. Denn diese sind der nothwendige und allein richtige Grund der Moralitåt, sie sind der wichtigste Damm gegen alle Leidenschaften und Laster, die festeste Burg, woran alle Stürme und Verfolgungen dieses Lebens sich brechen; ein Mensch, welcher in seiner Jugend gehörig ist unterrichtet worden, wird in der Regel nie so weit versinken, als derjenige, welcher wenig oder gar keinen Unterricht genoß. Deswegen war auch die heidnische Zeit verdorbener und lasterhafter, als die christliche; und deswegen zeichnet sich jedes Jahrhundert in der Sittlichkeit und moralischem Werthe vor andern in dem Grade vortheilhaft aus, je höher es in wahrer Aufklärung über ihnen steht. Denn die Hauptquelle aller Sünde ist der Unglaube; ein Mensch, welcher noch Glauben hat, wird harten Kampf zu bestehen haben, bevor er lasterhaft wird. Diesen Saß behauptet auch Clem. Alexandrinus mit folgenden Worten: Origo totius mali ab ignorantia descendit, et ipsa est maler omnium malorum; qua incuria et ignavia gignitur, negligentia vero alitur et augetur. Freilich gibt es nun auch eine falsche Aufklärung, deren Folgen so schädlich sind, als die Folgen der wahren segenvoll. Aber hier ist die Rede nur von der Belehrung, wie sie sein soll; und von dieser soll Obiges nur gesagt sein.

Aber wie nun, wenn der Pfarrer selbst es noch nicht weit gebracht hätte in der Erkenntniß der christlichen Lehren, wenn bei ihm selbst das Gebäude des Christenthums auf sandigem Boden errichtet wåre? Wer nichts gelernt hat, kann auch Andre nichts lehren; führt ein Blinder den an

bern, so fallen Beide in die Grube. Deswegen muß hier zuvorderst die Frage beantwortet werden: Auf welchem Standpunkte der Bildung soll der Pfarrer selber stehen, das mit er als Lehrer seiner Gemeinde der Pflicht völlige Ges nüge zu leisten im Stande wäre? Weil hier nur die Rede ist von jener Bildung, welche genüget zur Pflichterfüllung eines jeden Pfarrers, so kann die Antwort nur sehr unbes stimmt und allgemein gegeben werden. Denn der Grad der Bildung, welcher für den einen Pfarrer hinreichend wäre, ist es darum noch gar nicht für den andern. Dies kömmt das her, weil die verschiedenen Gemeinden verschieden sind an Grad und Art der Bildung, und weil die Stufe, auf der der Pfarrer stehen soll, gemessen werden muß nach der Stufe, auf welcher die Gemeinde sich befindet. Wo man auf dem Lande schon mit einem geringern Grade der Bildung zureicht, da bedarf es in einer Stadt schon eines höhern. Der Pfarrer in einer Landgemeinde hat nicht so viele psychologische Kenntnisse nothwendig, als der in einer Stadt. In einer Ges meinde, welche auf einer ziemlichen Stufe der Moralitåt steht und wo die Charaktere gerader, schlichter und offener zu sein pflegen, bewirkt ein gutes Wort und ein Wink eben so viel, als man in einer unmoralischen Gemeinde oft kaum noch durch die stärksten Gründe der Religion und der Vernunft erzwingen kann. Selbst die Lebensweise, die Beschäfs tigung und das eigenthümliche Treiben der einzelnen Gemeinden haben an die Kenntnisse ihrer Pfarrer einen vollgültigen Anspruch. Dies mag genügen zur Rechtfertigung meiner Behauptung, daß obige Frage nur im Allgemeinen und unbestimmt könne beantwortet werden. Aber es kann doch eine bestimmtere Antwort gegeben werden. Denn der Zweck, den alle Pfarrer bei ihrer Belehrung haben, ist derselbe; sie wollen nåmlich die Menschen tugendhaft und besser machen i sie wollen und sollen dies nach christlicher Weise. Somit kann Alles, was zur Erreichung dieses Zweckes nothwendig ist, von jedem Pfarrer mit Recht gefordert werden. Was ist denn nun dieses? Dies ist, außer einer genauen Kenntniß

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