Archiv für katholisches Kirchenrecht, 73. ciltVerlag Kirchheim., 1895 |
Kitabın içinden
45 sonuçtan 1-5 arası sonuçlar
Sayfa 5
... Pars I. nicht dem — 5 ) Soweit Schulte auch nach seinem letzten Meinungswechsel ( s . oben Nte 2 ) die in der Mainzer , Bamberger und Vaticanischen Handschrift er- haltenen Werke nur als Ueberarbeitungen , bezw . Excerpte der Summe ...
... Pars I. nicht dem — 5 ) Soweit Schulte auch nach seinem letzten Meinungswechsel ( s . oben Nte 2 ) die in der Mainzer , Bamberger und Vaticanischen Handschrift er- haltenen Werke nur als Ueberarbeitungen , bezw . Excerpte der Summe ...
Sayfa 6
... Pars II . und III . enthalten , wie schon Maassen a . a . O. erkannt hat , die betreffenden Abschnitte der Summa des Stephan von Tournay 7 ) . Pergament und Orthographie lassen den italienischen Ursprung der Handschrift m . E. als ...
... Pars II . und III . enthalten , wie schon Maassen a . a . O. erkannt hat , die betreffenden Abschnitte der Summa des Stephan von Tournay 7 ) . Pergament und Orthographie lassen den italienischen Ursprung der Handschrift m . E. als ...
Sayfa 7
... Pars II . und III . des Decretes , welchen die foll . 37 seqq . - 116 des Cod . Mogunt . enthalten , kommt für die Kritik des Rufin nicht weiter in Frage . Pars I. ( Fol . 1-37 Col. I. ) wurde bekanntlich dem Rufin zugeschrieben , bis ...
... Pars II . und III . des Decretes , welchen die foll . 37 seqq . - 116 des Cod . Mogunt . enthalten , kommt für die Kritik des Rufin nicht weiter in Frage . Pars I. ( Fol . 1-37 Col. I. ) wurde bekanntlich dem Rufin zugeschrieben , bis ...
Sayfa 8
... Pars I. dem Rufin beilegt , von der Vorrede und den ersten 10 Distinctionen abge- sehen , durchaus richtig sei . << 2 ) Die Handschrift der königl . Bibliothek ( ehemals der Capi- telsbibliothek ) zu Bamberg . P. I. 11 . Eine ...
... Pars I. dem Rufin beilegt , von der Vorrede und den ersten 10 Distinctionen abge- sehen , durchaus richtig sei . << 2 ) Die Handschrift der königl . Bibliothek ( ehemals der Capi- telsbibliothek ) zu Bamberg . P. I. 11 . Eine ...
Sayfa 9
... Pars II . des Decretes wurde früher allgemein als die von Rufin herrührende Fortsetzung der vermeintlich im Cod . Mogunt . enthaltenen Pars I. seines Werkes an- gesehen . Tanon und ich traten der herrschenden Meinung entgegen , indem ...
... Pars II . des Decretes wurde früher allgemein als die von Rufin herrührende Fortsetzung der vermeintlich im Cod . Mogunt . enthaltenen Pars I. seines Werkes an- gesehen . Tanon und ich traten der herrschenden Meinung entgegen , indem ...
Diğer baskılar - Tümünü görüntüle
Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
adultus Aeterni patris Aeterni patris filius Ansicht Arch Archiv ausdrücklich autem Bestimmung betreffenden Bischof Bulle Aeterni bürgerlichen Campora canonischen Cardinal causa citirt Commentar Conclave Confession consuetudo contra legem debet Decretes desponsatio deutschen dicitur Dict Dist Ecclesiae Eherecht elterlichen Gewalt Eltern enim Erklärung erst Erziehung der Kinder etiam Faventinus formelle Exclusive Frage Geistlichen gemischten Ehen Gesetz Gesetzgebung Gewissensfreiheit Gewohnheitsrecht Goett Goettinger Gratian Gregor XV Grund Handschrift höheren Weihen Hormisdas Jahre katholischen Kirche Kirchenrecht kirchlichen könnte letzten lichen Mainzer muss nisi omnibus omnino Papst Papstwahl Papstwahlbullen parochi parochus Pars Personen Pius IX potest quae quam quia quibus quidem quod Recht Reichsgericht religiöse Erziehung religiöse Kindererziehung Rufin Rufin's Satz Schrift Schulte Schulte's soll sponsalia Staat staatlichen Stelle Stimmenexclusive sunt Suspension Suspension ex tamen Text Thatsache Theil unseres Urtheil Vater Vatic Verfasser Vergl vero Vormundschaftsgericht Wahl Wahrmund Werk wohl Worte
Popüler pasajlar
Sayfa 286 - Maßregeln zu treffen. Das Vormundschaftsgericht kann insbesondere anordnen, daß das Kind zum Zwecke der Erziehung in einer geeigneten Familie oder in einer Erziehungsanstalt oder einer Besserungsanstalt untergebracht wird.
Sayfa 135 - Omnis utriusque sexus fidelis, postquam ad annos discretionis pervenerit, omnia sua solus peccata saltem semel in anno fideliter confiteatur proprio sacerdoti, et injunctam sibi poenitentiam studeat pro viribus adimplere, suscipiens reverenter ad minus in Pascha Eucharistiae sacramentum...
Sayfa 463 - Artikel 1. Eheliche oder den ehelichen gleichgehaltene Kinder folgen, soferne beide Eltern demselben Bekenntnisse angehören, der Religion ihrer Eltern. Bei gemischten Ehen folgen die Söhne der...
Sayfa 464 - Alle diesen Vorschriften widerstreitenden Bestimmungen der bisherigen Gesetze und Verordnungen, auf welcher Grundlage sie beruhen und in welcher Form sie erlassen sein mögen, ebenso wie allfällige entgegenstehende Gepflogenheiten sind, auch insofern« sie hier nicht ausdrücklich aufgehoben wurden, fernerhin nicht mehr zur Anwendung zu bringen.
Sayfa 261 - Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes, sowie zur Pflege der Wohlfahrt des Deutschen Volkes.
Sayfa 477 - Si, quod absit, transitus papae inopinatus evenerit, ut de sui electione successoris, ut supra placuit, non possit ante decernere...
Sayfa 336 - Mulieri latini ritus quae viro nupserit ritus orientalis, aeque ac mulieri orientali quae nupserit latino, integrum erit ut ad ritum viri, ineundo vel durante matrimonio, transeat: matrimonio autem soluto, resumendi proprii ritus libera erit potestas. IX. Quicumque orientalis, extra patriarchale territorium commorans, sub administratione sit cleri latini, ritui...
Sayfa 456 - ... nur, daß eine wider dieses Verbot eingegangene Ehe für sich ungültig und nichtig ist, sondern es werden auch die Parteien und der Pfarrer, Pastor oder Pope, welche Militärpersonen ohne die vorgeschriebene Erlaubnis getrauet haben würden, nach Beschaffenheit und Umständen bestrafet werden. § 21. In Ansehen der in der katholischen Kirche mit dem Stande der Geistlichkeit, und mit den abgelegten Ordensgelübden verbundenen Unfähigkeit zur Ehe, lassen Wir das bisher Bestehende unabgeändert.
Sayfa 338 - Volumus autem ut harum Litterarum exemplis etiam impressis, manuque Notarii subscriptis et per constitutum in ecclesiastica dignitate virum suo sigillo munitis, eadem habeatur fides quae praesentibus hisce Litteris haberetur ostensis.
Sayfa 286 - Wenn der Inhaber der elterlichen Gewalt durch Missbrauch des Rechtes, für die Person des Kindes zu sorgen, insbesondere durch Missbrauch des Erziehungsrechtes oder durch Vernachlässigung des Kindes dessen geistiges oder leibliches Wohl gefährdet oder wenn eine solche Gefährdung...