Geschichte der Politik der PäpsteHoffmann, 1856 - 307 sayfa |
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Sayfa 275 - Da alle kirchlichen Rechtsfälle und insbesondere jene, welche den Glauben, die Sacramente, die geistlichen Verrichtungen und die mit dem geistlichen Amte verbundenen Pflichten und Rechte betreffen, einzig und allein vor das kirchliche Gericht gehören, so wird über dieselben der kirchliche Richter erkennen, und es hat somit dieser auch über die Ehesachen nach Vorschrift der heiligen Kirchengesetze und namentlich der Verordnungen von Trient zu urtheilen und nur die bürgerlichen Wirkungen der Ehe...
Sayfa 275 - Erzbischöfe, Bischöfe und alle Ordinarien werden die denselben eigene Macht mit vollkommener Freiheit üben, um Bücher, welche der Religion und Sittlichkeit verderblich sind, als verwerflich zu bezeichnen und die Gläubigen von Lesung derselben abzuhalten. Doch auch die Regierung wird...
Sayfa 275 - Achter Artikel. Alle Lehrer der für Katholiken bestimmten Volksschulen werden der kirchlichen Beaufsichtigung unterstehen. Den Schul-Oberaufseher des Kirchensprengels wird Seine Majestät aus den vom Bischofe vorgeschlagenen Männern ernennen.
Sayfa 276 - Trient zu urtheilen und nur die bürgerlichen Wirkungen der Ehe an den weltlichen Richter zu verweisen. Was die Eheverlöbnisse betrifft, so wird die Kirchengewalt über deren Vorhandensein und ihren Einfluß auf die Begründung von Ehehindernissen entscheiden und sich dabei an die Bestimmungen halten, welche dasselbe Concilium von Trient und das apostolische Schreiben, welches mit „auctorem fidei
Sayfa 274 - Eheangelegenheiten kundgemacht werden. Bis dahin bleiben die bestehenden Gesetze für die Ehen Unserer katholischen Unterthanen in Kraft, und Unsere Gerichte haben nach denselben über die bürgerliche Geltung dieser Ehen und die daraus hervorgehenden Rechtswirkungen zu entscheiden.
Sayfa 274 - Unseres Reiches in Einklang zu setzen. Zu diesem Ende haben Wir für einen grossen Theil Unseres Reiches, nach Einvernehmung der Bischöfe jener Länder, Unsere Verordnungen vom 18. und 23. April 1850 erlassen, und durch dieselben mehreren dringenden Bedürfnissen des kirchlichen Lebens entsprochen. Um das segensreiche Werk zu vollenden, haben Wir Uns hierauf mit dem heiligen Stuhle ins Einvernehmen gesetzt, und am 18. August 1.
Sayfa 274 - Reichstages, wie folgt: I. Wir werden das Nöthige verfügen, um die Leitung des katholischen Schulwesens in jenen Kronländern, wo sie dem achten Artikel nicht entspricht, mit den Bestimmungen desselben in Einklang zu setzen. Bis dahin ist nach den bestehenden Verordnungen vorzugehen. J II. Es ist Unser Wille, dass die bischöflichen Ehegerichte auch in jenen Ländern, wo dieselben nicht bestehen, sobald als mög' , Wirksam für den ganzen Umfang des Reiches.
Sayfa 275 - Im Uebrigen haben die Bestimmungen, welche in dem , von Uns mit dem päpstlichen Stuhle abgeschlossenen Uebereinkommen enthalten sind, in dem ganzen Umfange Unseres Reiches , von dem Zeitpuncte der Kundmachung dieses Patentes an, in volle Gesetzkraft zu treten. Mit der Durchführung dieser Bestimmungen ist Unser Minister des Cultus und Unterrichts, im Vernehmen mit den übrigen betheiligten Ministern und Unserem Armee - Ober - Commando, beauftragt.
Sayfa 275 - Unterthaneii in Kraft, und Unsere Gerichte haben nach denselben über' die bürgerliche Geltung dieser Ehen und die daraus hervorgehenden Rechtswirkungen zu entscheiden, jj III. Im Uebrigen haben die Bestimmungen, welche in dem, von Uns...
Sayfa 4 - Ausenthalt in Rom sichern Zeugnissen aus der Geschichte des Paulus und. die Annahme eines bestimmten Kirchenamtes auch der altern Ueberlieserung widerspricht, der zufolge Linus (66—78, und Anakletus (79—91...