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richtete Keller im October und November, dass der Papst die Bestätigung des Provisoriums verzögere und den Concordatsverhandlungen ausweiche, unter dem Vorwande, dass bei dem Zusammentritte des Bundestages in Frankfurt entweder ein allgemeines Concordat für die deutsche Nation werde verhandelt, oder doch einige allgemein verbindliche Hauptgrundsätze würden aufgestellt werden.

Mit Nachdruck reagirte der König gegen diese Vorstellungen der Curie. Er betonte (18. December 1815), dass die deutschen Verhältnisse kein Concordat erforderten, dass die Voraussetzung eines allgemeinen Concordates ungegründet sei, und der König nie daran Theil nehmen werde. Es handle sich überhaupt nicht um Wiederherstellung der alten, sondern um Errichtung neuer Bisthümer, wo die Souveräne für die bestehenden Bedürfnisse zu sorgen und die kirchlichen Grenzen der Landesgrenze adäquat zu machen hätten. Die allgemeinen Grundsätze seien in der Convention von 1807 zur Genüge festgestellt.

Auch diese energische Sprache verfehlte in Rom des Eindruckes. Erst als der König im Februar 1816 erklärte, er werde nicht nur alle ihm als Souverän zustehenden Mittel anwenden, um jeden anmassenden Schritt des päpstlichen Hofes zurückzuweisen und dessen Wirksamkeit gänzlich zu hemmen, sondern auch die Unterhandlungen abbrechen lassen, er werde die Verhandlungen den übrigen protestantischen Fürsten mittheilen, die dann „den mit dem Zeitgeiste unvereinbaren Forderungen des päpstlichen Hofes die vereinte Kraft ihrer Rechte in Kirchensachen entgegensetzen und gemeinschaftlich auf eine dem Bedürfniss und den wohlbekannten schon mehrfach ausgesprochenen Wünschen der Geistlichkeit selbst entsprechende Weise das vollbringen werden, was bisher allein in den versuchten Ausdehnungen der päpstlichen Gewalt sein Hinderniss gefunden habe", erst als dann noch ein Rescript des Königs in Rom eingetroffen war, ertheilte der Papst in einem an den Bischof v. Tempe gerichteten Breve vom 21. März 1816 seine Genehmigung zu der in Württemberg geschaffenen provisorischen kirchlichen Ordnung und

ernannte den königlichen Geschäftsträger zum Bischof von Evara i. p.

Von einem Concordate war keine Rede, und es unterliegt keinem Zweifel, dass hier die Willensmeinung des österreichischen Cabinets bestimmend war, denn noch immer mochte Metternich hoffen, ein gemeinsames deutsches Concordat unter Oesterreichs Aegide zu Stande zu bringen.

Wenigstens hatte noch im Spätjahr 1816 der württembergische Gesandte in Wien, Graf v. Lützow, seinem Hofe berichtet, dass Oesterreich eine Conferenz in Frankfurt zur Bestimmung der im Reichsdeputations-Hauptschluss vorbehaltenen Diocesan - Eintheilung vorzuschlagen beabsichtige, und ebenso hatte Wessenberg am 28. November 1816 an den württembergischen Minister v. Wangenheim geschrieben, dass Oesterreich zur Verständigung über die bei einem Concordate zu befolgenden Grundsätze eine Aufforderung an die deutschen Höfe richten werde.

In der That war denn auch Ende November eine österreichische Note eingelaufen, über die Herstellung einer revidirten kirchlichen Karte sich zu besprechen", die in Stuttgart den Beifall des neuen König Wilhelm gefunden, und dort die Ausarbeitung von Grundsätzen, die bei den Verhandlungen als Basis zu benützen seien, veranlasst hatte.

Umsomehr musste man in Stuttgart erstaunen, als plötzlich von Rom aus (5. April 1817) dem von der neuen Regierung bei der Curie beglaubigten Geschäftsträger Kölle die Proposition zu einer Separatverhandlung gemacht wurde.

Die württembergische Regierung verhielt sich desshalb durchaus ablehnend, that äusserst kühl, verwies auf die von Rom ja selbst als bevorstehend bezeichneten Verhandlungen in Frankfurt, wegen welcher dem verstorbenen Könige noch auf die kurz vor dem Tode am 23. Juni 1816 gemachten Concordatsvorschläge eine abweisende Antwort geworden. war, und suchte das Räthsel des nachgebenden Benehmens der Curie in Wien zu ergründen.

Die Lösung war nicht schwer zu finden. Metternich erklärte auf die Anfrage des württembergischen Gesandten,

Friedberg, Staat und Bischofswahlen.

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er habe den Plan eines gemeinschaftlichen Concordates fallen lassen, da Baiern hartnäckig seine Betheiligung verweigert habe. Höchstens die protestantischen Höfe könnten jetzt noch eine Conferenz beschicken, aber auch für diese seien Separatverhandlungen vorzuziehen.

Uebrigens suchte dann auch die Curie selbst den Wechsel ihrer Politik zu motiviren.

Consalvi erklärte, die Verhandlungen des Jahres 1807 seien lediglich von Napoleon hintertrieben worden, die vom Wiener Congresse an der Eifersucht der deutschen Souveräne gegen Oesterreich gescheitert. Jetzt habe aber dieses vor ungefähr Jahresfrist erklärt, dass es Separatunterhandlungen kein Hinderniss in den Weg legen werde, und so habe der Papst sofort mit Baiern unterhandelt und schon abgeschlossen.

Ebenso äusserte sich Consalvi in der Note vom 1. September 1817, wo er über die Verhandlungen des Jahres 1807 sagte, dass der württembergische Minister sicher auch wisse, „dass die schon sehr weit vorgerückten Unterhandlungen von einer überwiegenden und damals unwiderstehlichen Macht gewaltsam unterbrochen worden seien". Der Papst erinnere, fügt er hinzu,,,dass der hochselige König die Concordatsunterhandlungen für sein Reich mit dem päpstlichen Hofe während des Aufenthaltes des Mons. della Genga in Stuttgart angeknüpft und fortgesetzt habe, ohne auf den Reichstag in Regensburg Rücksicht zu nehmen. Se. Heiligkeit könne daher nicht einsehen, wie Se. Majestät in den Fall kommen könne, auf den Bundestag in Frankfurt Rücksicht zu nehmen."

Gerade aber der Verlauf, den die baierischen Verhandlungen genommen hatten, berührte in Stuttgart so unangenehm, dass man dort die Idee einer Separatunterhandlung mit Rom definitiv fallen liess, und in der Gemeinsamkeit aller protestantischen Höfe Deutschlands den alleinigen Schutz gegen römische Uebervortheilung zu finden meinte. Man scheute sich führt eine Denkschrift des spätern Bischofs von Mainz, Burg, aus wie in Baiern,,einen Staat im Staate" zu bilden, was der Ruhe der Unterthanen und selbst der Sicherheit des Thrones gefährlich werden könnte.

„Man wollte demgemäss 1. die religiösen Bedürfnisse der katholischen Unterthanen befriedigen, ohne die jura circa Sacra zu gefährden und auf die Bahn des baierischen Concordates zu gelangen, und 2. für die in den vereinigten Staaten bestehende Kirchenprovinz ein eigenes Kirchensystem einführen, wodurch das Kirchenwesen mit der Verfassung des Staates und dem Stande der gegenwärtigen Aufklärung mehr in Einklang gebracht und dem Papalsystem, welches die Staaten neuerdings mit dem Obscurantismus und allen daraus hervorgehenden traurigen Folgen bedroht, für immer Schranken gesetzt werden“ 1).

1) Worte Burgs aus der angeführten Denkschrift.

Zweites Capitel.

Der Abschluss der diplomatischen Verhandlungen.

1815-1827.

1. Baiern 1).

Baiern, welches schon zur Zeit des deutschen Reiches, wie des Rheinbundes einem Sonderconcordate nachgestrebt hatte, nur um die Souveränetät unbeschränkt entfalten zu können, trat noch ehe an eine Neuconstituirung Deutschlands nur gedacht wurde, den Concordatsplänen wieder näher. Schon im Juli 1814, unmittelbar nach der Herstellung des Friedens, liess Montgelas die Concordatsarbeiten neu aufnehmen. Darum verhielt sich denn auch Baiern auf dem Wiener Congress allen Plänen gegenüber, eine deutsche Kirche herzustellen, durchaus ablehnend, darum gab es an Wessenberg, dessen episcopalistische Bestrebungen es im Uebrigen billigte, die klassische Antwort, dass es ,,gross genug sei, seine eigene geschlossene Kirche zu besitzen“.

Die Zielpuncte der baierischen Regierung waren dabei unverändert dieselben, welchen schon die früheren Concordatsentwürfe zugestrebt hatten; namentlich eine eigene Landeskirche, mit baierischen, vom Könige zu ernennenden Bischöfen. Das enthielt denn auch der von dem Oberkirchenrath von Holler im December 1824 ausgearbeitete Entwurf 2), wonach zugleich die Bischöfe dem Könige einen, nach dem Muster des französischen geformten Eid schwören sollten, mit dem wesentlichen Zusatze, dass dieser Eid auch auf den

1) Vgl. Sicherer a. a. O. 159 ff.

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2) Bei (Höfler) Concordat und Constitutionseid der Katholiken in Baiern (Augsburg 1847) 29 ft.

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