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dass sie alle, so weit ich sie angegangen habe, mir ihr Actenmaterial mit unbegränzter Liberalität zur Verfügung gestellt haben.

Bereits im Jahre 1869 war ich ja in der Lage für das durch den Bischof von Ketteler angefochtene preussische Recht zum ersten Male alle einschlagenden Actenstücke zu veröffentlichen, und schon vorher publicirte ich in den Forschungen für deutsche Geschichte eine Studie, die das mittelalterliche Recht der Bischofswahlen zum Gegenstand hatte.

Dann freilich zogen mich andere literarische Zwecke von der alten Arbeit fort, und auch jetzt ist sie nur soweit sie das Recht des neunzehnten Jahrhunderts betrifft, vollendet.

Dennoch glaubte ich wenigstens die Veröffentlichung dieses Theiles nicht länger verschieben zu sollen. Die Regelung des Verhältnisses von Staat und Kirche hat sich so breit in den Vordergrund der politischen und wissenschaftlichen Interessen geschoben, dass ich das wichtige Material, in dessen Besitze ich bin, und welches zur Lösung der heutigen Aufgaben beizutragen vermag, dem gelehrten und politischen Publikum nicht länger vorenthalten zu dürfen glaube. Noch dazu da zwischen dem Rechte der Bischofswahlen des neunzehnten Jahrhunderts und dem vorangehenden keine organische Verbindung besteht, und das Verständniss des ersteren nicht nothwendig dasjenige des letzteren vor

aussetzt.

Ich habe meine Arbeit so eingerichtet, dass ich im ersten Buche, nach den einzelnen deutschen Staaten gegliedert eine Geschichte der diplomatischen Verhandlungen gebe, aus welchen das jetzt geltende Recht über die Besetzung der bischöflichen Stühle hervorgegangen ist. Dabei habe ich von Baiern abgesehen lediglich aus ungedruckten Quellen geschöpft, und bin so in der Lage gewesen, vielfach die gesammten Concordatsverhandlungen, bei denen ja die von mir zu behandelnde Frage den Hauptgegenstand bildete, in einem neuen Lichte zu zeigen.

Dieses erste Buch greift demnach über meinen speciellen Vorwurf hinaus und ist als Beitrag zu der Feststellung des Verhältnisses von Staat und Kirche im Allgemeinen zu bezeichnen.

Das zweite Buch giebt wieder lediglich auf Actenmaterial fussend eine Geschichte der einzelnen Bischofswahlen, welche in unserem Jahrhundert in Deutschland vollzogen sind. Hier zeigt sich das Wachsen der curialen Ansprüche, das Zurückweichen des Staates: wir gelangen zu einer vollkommenen Scala, von der wir das Verhältniss von Staat und Kirche in den einzelnen deutschen Territorien wie auf einem Thermometer ablesen können.

Das dritte Buch sucht auf der Grundlage der beiden vorangehenden das geltende Recht selbst darzustellen und schliesst mit einer Kritik desselben.

Endlich giebt der Anhang die Darstellung des in Oesterreich geltenden Rechtes, weil dieses bis zum Jahre 1866 zu Deutschland gehört hat, des französischen, weil dasselbe für Elsass-Lothringen von Bedeutung erscheint, des bei der Wahl des altkatholischen Bischofes befolgten und schliesslich einen Abriss der Verhandlungen aus denen die kürzlich aufgehobene preussische Armeepropstei hervorgegangen ist, und welche bis jetzt gänzlich unbekannt waren.

Ich müsste aber an dem über das Recht der Bischofswahlen in der Literatur entbrannten Streit nicht selbst Antheil genommen haben, wenn ich hätte übersehen wollen, dass mit historischen und dogmatischen Erörterungen allein wenig geholfen sei, dass es vielmehr als ein dringendes Bedürfniss erscheine das Actenmaterial selbst zugänglich zu machen, aus dem die wichtige Frage zur Erkenntniss gebracht werden könne. Darum habe ich in den Beilagen alle einschlagenden Actenstücke abdrucken lassen, so dass das ganze Material vereinigt ist, und jeden Augenblick zur Prüfung meiner Darstellung und Erörterungen benutzt werden kann. Zur Erreichung dieses Zweckes war es nothwendig, auch die zerstreuten schon früher gedruckten Acten

stücke aufzunehmen, aber ich war allerdings auch in der erfreulichen Lage, sehr viele wichtige, noch gänzlich unbekannte mittheilen zu können.

Für die Darstellung des Rechtes bis zum neunzehnten Jahrhundert sind meine Vorarbeiten so gut wie vollendet. Darum hoffe ich, bald den weiteren Band nachfolgen lassen zu können.

Leipzig, 5. März 1874.

Emil Friedberg.

Inhaltsübersicht

Erstes Buch: Geschichte der Verhandlungen über die Besetzung der bischöflichen Stühle zwischen den deutschen Staaten und der römischen Curie S. 1–207. Erstes Capitel. Vergebliche Versuche 1803–1815 S. 3—35. 1. Das Reichs concordat S. 3-11. lands im Jahre 1803 S. 3. 4.

Kirchenpolitik S. 5-11.

Kirchlicher Zustand DeutschCharakteristik der deutschen

2. Baiern S. 12-16. Concordatsentwurf der Regierung. Der Papst verhält sich zurückhaltend S. 12-14. Die Verhandlungen mit Della Genga scheitern S. 14-16.

3. Württemberg S. 17-26. Die Verhandlungen mit Della Genga S. 17-23. Abbruch derselben und Entschuldigung des Papstes S. 23 f. Neue Verhandlungen in Rom S. 25 f.

4. Baden S. 26-28. Vorbereitungen zu einem Concordate. Dalberg's kirchenpolitische Ansichten.

5. Baiern und die Rheinbundsstaaten bis zum Sturze Napoleon's und auf dem Wiener Congresse S. 28-35. Das Pariser Concil S. 28 f. Württemberg ordnet provisorisch seine Kirchenverhältnisse S. 30 f. Der Wiener Congress S. 31 f. Rom und Stuttgart S. 32-35.

Dazu Actenstücke Beilage I. II.

Zweites Capitel. Der Abschluss der diplomatischen Verhandlungen 1815 bis 1827 S. 36–207.

1. Baiern S. 36-43. Der Boller'sche Concordatsentwurf S. 36 f. Die Verhandlungen in Rom S. 37 f. Die Unterzeichnung des Concordates S. 40. In München wird die Ratification verweigert S. 41 f. Die Abänderungen des Concordates S. 42 f.

2. Preussen S. 43-63. Preussen beabsichtigt ein Concordat S. 43. Bisheriges Recht der Besetzung bischöflicher Stühle S. 44 f. Der Berliner Vertragsentwurf S. 46 f. Niebuhr's Instruction S. 47 f.

Die Eröffnung der Unterhandlungen. Niebuhr's Note vom 22. Juli 1820 S. 49. Sein Bericht nach Berlin S. 50. Die Ansichten der preussischen Minister S. 51 f. Consalvi's Note vom 6. October 1820 S. 52 f. Neue Instruction für Niebuhr S. 53. Dessen Note vom 16. December S. 54. Wirkung derselben auf die preussischen Minister S. 55 f. Consalvi's Antwort vom 9. Februar S. 57. Der Abschluss der Verhandlungen S. 58. Niebuhr's Urtheil darüber S. 59. Roms diplomatische Geschicklichkeit S. 59 f. Der Vertrag vom 23./24. September 1841 S. 61. Die Bulle De salute und das Breve Quod de fidelium S. 61-63.

3. Hannover S. 63-90. Die Vorbereitung zu

einem Concordate S. 63 ft. Die Gesandtschaftsinstruction S. 64 f. Das schwankende Benehmen Ompteda's S. 65 f. Die Note vom 28. Juni 1817 S. 67 f. Denkschrift dazu S. 68 f. Consalvi's Antwort vom 2. September 1817 S. 70 f. Ompteda's Entgegnung und Bericht nach Hannover S. 72 ff. Leist's Ansicht S. 74. Ompteda's Conferenz mit Mazio S. 74 f. Neue Instruction Ompteda's vom 5. Januar 1818 S. 77. Consalvi's Ultimatum S. 77 f. Ompteda's und Leist's Begutachtung über dasselbe S. 79-81. Ompteda's Instruction vom 18. November 1818 S. 81. Reden tritt an die Stelle Ompteda's. Seine Note vom 16. Juli 1819 S. 82 f. Stimmung in Hannover S. 84 f. Neue Conferenzen mit Consalvi S. 85 f. Was heisst: numerus sufficiens candidatorum? S. 86 f. Der Abschluss der Verhandlungen S. 87 f. Die Bulle Impensa Romanorum Pontificum S. 88 f. 4. Die Staaten der oberrheinischen Kirchenprovinz S. 90 bis 207. Das Württembergische Circularschreiben vom 13. December 1817 S. 90 f. Der Verfassungsentwurf für die katholische Kirche S. 91-93. Die Frankfurter Conferenzen S. 93-96. Die,,Declaratio“ S. 97 f. Die Grundbestimmungen" S. 98 f. Die römische Gesandtschaft S. 101. Die Conferenzen mit Consalvi vom 21. Mai 1819 S. 103-112. Die Conferenz vom 15. Juni S. 112. Die ,,Esposizione dei Sentimenti" S. 113-15. Die Note der Gesandten vom 5. September 1819 S. 116. Die Noten Consalvi's vom 24. September 1819 S. 116-18. Die Schlussconferenz S. 118 f. Die Wiedereröffnung der Frankfurter Berathungen S. 118--20. Die Kirchenpragmatik S. 121 f. Das Fundationsinstrument S. 123 f. Die Bulle Provida sollersque S. 125. Der Staatsvertrag vom 8. Februar 1822 S. 126. Die Feststellung der Bisthumscandidaten S. 127. Rückblick S. 128 f. Consalvi kreuzt die Pläne der Staaten S. 130 f. Klagen darüber S. 131 ft. Die Lage Badens S. 133 bis 135. Die Stellung zum Erzbisthum S. 136-38. Die Hülfe Metternich's S. 138 f. Die Pläne der vereinten Staaten S. 139. Metternich's erneute Hülfe S. 140. Illoyalität Consalvi's S. 141-43. Rom nähert sich dem badischen Hofe. Troni und Fahnenberg

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