Der Staat und die Bischofswahlen in Deutschland. Mit Actenstücken. Das neunzehnte Jahrhundert |
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Sayfa x
... Staaten der oberrheinischen Kirchenprovinz S. 90 bis 207. Das Württembergische Circularschreiben vom 13. December ... Staaten S. 130 f . Klagen darüber S. 131 ft . Die Lage Badens S. 133 bis 135. Die Stellung zum Erzbisthum S. 136-38 ...
... Staaten der oberrheinischen Kirchenprovinz S. 90 bis 207. Das Württembergische Circularschreiben vom 13. December ... Staaten S. 130 f . Klagen darüber S. 131 ft . Die Lage Badens S. 133 bis 135. Die Stellung zum Erzbisthum S. 136-38 ...
Sayfa 4
... Staaten der katholischen Kirche gegenüber zur Anwendung gebracht wurden , waren so beschaffen ' ) , dass sie auch bei der ge- demüthigten römischen Curie kaum auf Anerkennung rechnen konnten . --- - Bisher hatten von Preussen abgesehen ...
... Staaten der katholischen Kirche gegenüber zur Anwendung gebracht wurden , waren so beschaffen ' ) , dass sie auch bei der ge- demüthigten römischen Curie kaum auf Anerkennung rechnen konnten . --- - Bisher hatten von Preussen abgesehen ...
Sayfa 13
... Staaten die Zugeständnisse zu machen , zu welchen man sich Frankreich gegenüber herbeigelassen hatte , man träumte von einer Wiederherstellung des canonischen Rechtes in einem Umfange , wie es niemals in Baiern anerkannt gewesen war ...
... Staaten die Zugeständnisse zu machen , zu welchen man sich Frankreich gegenüber herbeigelassen hatte , man träumte von einer Wiederherstellung des canonischen Rechtes in einem Umfange , wie es niemals in Baiern anerkannt gewesen war ...
Sayfa 35
... Staaten bestehende Kirchenprovinz ein eigenes Kirchensystem einführen , wodurch das Kirchenwesen mit der Verfassung des Staates und dem Stande der gegenwärtigen Aufklärung mehr in Einklang gebracht und dem Papalsystem , welches die Staaten ...
... Staaten bestehende Kirchenprovinz ein eigenes Kirchensystem einführen , wodurch das Kirchenwesen mit der Verfassung des Staates und dem Stande der gegenwärtigen Aufklärung mehr in Einklang gebracht und dem Papalsystem , welches die Staaten ...
Sayfa 42
... Staaten dieses Recht nicht erhalten würden . Die theilweise Ernennung , wie sie der römische Hof zu- gesteht , würde die verschiedenen Kirchen in eine ungleiche Stellung gegen den Staat versetzen , durch keinen denkbaren Grund zu ...
... Staaten dieses Recht nicht erhalten würden . Die theilweise Ernennung , wie sie der römische Hof zu- gesteht , würde die verschiedenen Kirchen in eine ungleiche Stellung gegen den Staat versetzen , durch keinen denkbaren Grund zu ...
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Sık kullanılan terimler ve kelime öbekleri
Actenstücke Antonelli Baden Befugniss Beilage Benedictionem Berstett Besetzung der bischöflichen Bestimmungen Bezug bischöflichen Stühle Bischofswahlen Bisthümer Breve Breve Quod Candidaten Candidatenliste canonischen Capitel Cardinal Consalvi chapitres Chiesa Clerus Cöln Commissar Concordat Conferenz Confirmation Consalvi Consecration deutschen Diöcesen Domcapitel Ecclesiae erklärte Erlass Ernennung ersten ertheilen Erzbischof etiam évêques Fall Feldpropst Friedberg Fürsten Geistlichen Genehmigung Genotte Gesandten gewählt Gouvernement Governo Grund hannöverischen heil heiligen Stuhle indessen Indult Instruction jetzt katholischen Ketteler Kirche kirchlichen König könnte landesherrlichen lassen lichen Liste Majestät Minister minus gratae muss neue Niebuhr Nomination Note nöthig nothwendig Nuntius October officielle Ompteda Papst päpstlichen Personen Pius Pius IX Pius VII Preussen preussische Regierung preussischen Principi quae Quod de fidelium Recht römische Hof römischen Curie Sede Siège solle sollte Sommaglia Souverain Staat und Bischofswahlen Theil Ultimatum Unserer Unterhandlungen Vater Verhandlungen vero Vescovi Veto Vobis Vorschlag Wahl Wahlacte Wahlliste Wahlmodus Wahlrecht Weise Wunsch Württemberg
Popüler pasajlar
Sayfa 15 - Je jure et promets à Dieu, sur les saints Évangiles, de garder obéissance et fidélité au gouvernement établi par la constitution de la République française. Je promets aussi de n'avoir aucune intelligence, de n'assister à aucun conseil, de n'entretenir aucune ligue, soit au dedans, soit au dehors, qui soit contraire à la tranquillité publique; et si, dans mon diocèse ou ailleurs, j'apprends qu'il se trame quelque chose au préjudice de l'État, je le ferai savoir au gouvernement.
Sayfa 357 - Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung.
Sayfa 369 - Eigenschaften ist erforderlich , dass derselbe entweder die Seelsorge , ein akademisches Lehramt oder sonst eine öffentliche Stelle mit Verdienst und Auszeichnung verwaltet habe, so wie auch der inländischen Staats- und Kirchenverfassung, der Gesetze und Einrichtungen kundig sei.
Sayfa 237 - ... streben will, dass in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande, der Gehorsam gegen die Gesetze und alle jene Tugenden, die in dem Christen den guten l . nterthanen bezeichnen, mit Sorgfalt gepflegt werden, und dass ich nicht dulden will, dass von der mir untergebenen Geistlichkeit im entgegengesetzten Sinn gelehrt und gehandelt werde.
Sayfa 237 - Seiner päpstlichen Heiligkeit und der Kirche geleistet habe, zu Nichts verpflichte, was dem Eide der Treue und Unterthänigkeit gegen Se. Königliche Majestät entgegen sein kann. Alles dieses schwöre ich, so wahr mir Gott helfe und sein heiliges Evangelium; Amen.
Sayfa 123 - Nachfolgern sowie den Gesetzen des Staates Gehorsam und Treue. Ferner verspreche ich, kein Einverständnis...
Sayfa 211 - Nachfolger in der Regierung als meinem Allergnädigsten Könige und Landesherrn unterthänig, treu, gehorsam und ergeben sein, Allerhöchstdero Bestes nach meinem Vermögen befördern , Schaden und Nachtheil aber verhüten und besonders dahin streben will, dass in den Gemüthern der meiner bischöflichen Leitung anvertrauten Geistlichen .und Gemeinden die Gesinnungen der Ehrfurcht und Treue gegen den König, die Liebe zum Vaterlande , der Gehorsam gegen die Gesetze und alle...
Sayfa 174 - Episcopo requirunt, eum quantocitius fieri poterit, iuxta statutas canonicas formas per Apostolicas Literas confirmabit. Tertio: Si vero aut electio minime fuerit canonice peracta aut Promovendus praedictis dotibus instructus non reperiatur, ex speciali gratia Summus Pontifex indulgebit, ut Capitulum ad novam electionem , ut supra, Canonica methodo valeat procedere.
Sayfa 103 - ... confirmet, nisi ex causa rationabili et evidenti et de fratrum consilio de digniori et utiliori persona duxerit providendum...
Sayfa 372 - der Besetzung des bischöflichen Stuhles, der Canonicate und der Domkaplaneien, bleibt es bei dem Verfahren, wie solches in der Bulle Ad dominici gregis custodiam vom 11.- April 1827 und in dem dazu gehörigen Erläuterungs-Breve vom 22. März 1828 beschrieben ist, sowie bei den Bestimmungen des königlichen Fundations-Instrumentes vom 14. Mai 1828 über die Eigenschaften der zu Wählenden.