| 1861 - 510 sayfa
...Art. 15. Die römisch-katholische Kirche ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig; Art. 18. DaS Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl« und...ist, soweit es dem Staate zusteht, und nicht auf dem Patronate oder besonderer Nechtstiteln beruht, aufgehoben; Art. 109. Alle Bestimmungen der bestehenden... | |
| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 sayfa
...Religionsfreiheit zum Grunde gelegt. Art. 18. Da« Ernennungs-, Vorschlag«-, Wahl- und Bestätigung«' recht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht, und nicht auf dem Patronat oder besondern Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 sayfa
...die Bedingungen, unter welchen dasselbe aufgehoben werden kann, wird ein besonderes Gesetz ergehen. Art. 18: Das Ernennungs -, Vorschlags-, Wahl- und...ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronate oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim... | |
| Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 sayfa
...wird ein besonderes Gesetz ergehen. Art. XVIII. Das Ernennung-, Vorschlags-, Wahl- und BcMignngsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besondern Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär... | |
| 1885 - 340 sayfa
...Veröffentlichungen unterliegen. Art. 18. Das Erneunungs-, Vorschlags- Wahl- und Bestätignngsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht ans dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellnng von Geistlichen... | |
| Johann Friedrich Schulte - 1856 - 778 sayfa
...ein besonderes Gesetz ergehen. Art. 18. Das Ernennung!!-, Vorschlag«-, Wahl- und Bcstlitigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtetiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär... | |
| 1860 - 488 sayfa
...garantirt den freien Verkehr der Religionsgesellschaften mit ihren Obern und die Abschaffung des Placet. Art. 18 : „Das Ernennungs,- Vorschlags,- Wahl- und...bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staat zusteht, und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufoo I.aw respectlng... | |
| Ferdinand Walter - 1862 - 628 sayfa
...die Bedingungen, unter welchen dasselbe aufgehoben werden kann, wird ein besonderes Gesetz ergehen. Art. 18. Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht...ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair... | |
| Hermann Gerlach - 1862 - 142 sayfa
...der Staat die Freiheit der Kirche bei Besetzung ihrer Stellen anerkennt, wenn Artikel 18 festsetzt: Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungs-Recht...ist, soweit es dem Staate zusteht, und nicht auf dem Patronat oder besoudern Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Artikel 18 der V.-U. v. 31. Ianuar 1850 ist... | |
| Dr. Friedrich H. Vering - 1873 - 504 sayfa
...für ihreCultus-, Unterrichtsnnd Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.« Art. 18. »Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und...ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär... | |
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