Statistisches Jahrbuch der Kirche: oder: gegenwärtigen Bestand des gesammten katholischen Erdkreises. Nach den besten Quellen bearbeitetGeorg Joseph Manz, 1860 - 206 sayfa |
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Sayfa 17
... Landesherr- lichkeit im Interesse ihrer selbst fließenden Befugniß fest . Hiebei muß bemerkt werden , daß der sehr kirchlich gesinnte Kaiser Carl IV . gegen solche kirchliche Usurpationen und Neuerun- gen der Landesherrn 1359 eine sehr ...
... Landesherr- lichkeit im Interesse ihrer selbst fließenden Befugniß fest . Hiebei muß bemerkt werden , daß der sehr kirchlich gesinnte Kaiser Carl IV . gegen solche kirchliche Usurpationen und Neuerun- gen der Landesherrn 1359 eine sehr ...
Sayfa 20
... Landesherr sanctionirte und nur zuweilen der Zustim- mung seiner Landstände bedurfte ( f . unten § . 8 ) . Die durch die Reformation direkt bewirkte Steigerung der Staatsgewalt in kirchlichen Dingen entstand durch die Annahme der ...
... Landesherr sanctionirte und nur zuweilen der Zustim- mung seiner Landstände bedurfte ( f . unten § . 8 ) . Die durch die Reformation direkt bewirkte Steigerung der Staatsgewalt in kirchlichen Dingen entstand durch die Annahme der ...
Sayfa 37
... Landesherr in der Lage seyn , seinen katholischen Unterthanen nur einen Privatcultus zu gestatten oder den öffentlichen nur mit Beschränkung zu- zulassen ' ) . Barthel stellt in seinen Dissertationen de jure reformandi antiquo et novo ...
... Landesherr in der Lage seyn , seinen katholischen Unterthanen nur einen Privatcultus zu gestatten oder den öffentlichen nur mit Beschränkung zu- zulassen ' ) . Barthel stellt in seinen Dissertationen de jure reformandi antiquo et novo ...
Sayfa 42
... Landesherr die Ausübung eines andern Cultus als des der herr- schenden Kirche dulden 3 ) . In der Darstellung dieser Theorie sind Eybel und Pehem viel ausführlicher als Riegger , indem sie deren Richtigkeit auch ge- schichtlich zu ...
... Landesherr die Ausübung eines andern Cultus als des der herr- schenden Kirche dulden 3 ) . In der Darstellung dieser Theorie sind Eybel und Pehem viel ausführlicher als Riegger , indem sie deren Richtigkeit auch ge- schichtlich zu ...
Sayfa 55
... Landesherr berechtigt , die allzu- große Zahl von Ordinationen zu verhindern , eine Exclusiva bei Besetzung von Kirchenämtern anzusprechen und gegen , ihre Privi- legien mißbrauchende oder das Staatswohl verlegende , Geistliche ...
... Landesherr berechtigt , die allzu- große Zahl von Ordinationen zu verhindern , eine Exclusiva bei Besetzung von Kirchenämtern anzusprechen und gegen , ihre Privi- legien mißbrauchende oder das Staatswohl verlegende , Geistliche ...
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Sayfa 134 - IV. Archiepiscopis et Episcopis id quoque omne exercere liberum erit, quod pro regimine Dioecesium sive ex declaratione sive ex dispositione sacrorum Canonum juxta praesentem et a Sancta Sede adprobatam Ecclesiae disciplinam ipsis competit, ac praesertim: a) Vicarios, Consiliarios et adjutores administrationis suae constituere ecclesiasticos, quosumque ad praedicta officia idoneos judicaverint. b) Ad statum clericalem assumere...
Sayfa 76 - Clericos officiorum oblitos latae execudoni demandentur. Desiderans praeterea, ut debitus juxta divina mandata sacris Ministris honor servetur, non sinet quidquam fieri, quod dedecus eisdem...
Sayfa 137 - XIX. Majestas Sua Caesarea in seligendis Episcopis, quos vigore privilegii Apostolici a Serenissimis Antecessoribus Suis ad Ipsam devoluti a Sancta Sede canonice instituendos praesentat seu nominal, imposterum quoque Antistitum imprimis comprovincialium consilio utetur.