Statistisches Jahrbuch der Kirche: oder: gegenwärtigen Bestand des gesammten katholischen Erdkreises. Nach den besten Quellen bearbeitetGeorg Joseph Manz, 1860 - 206 sayfa |
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Sayfa 22
... Moser , Religionsverfassung S. 709 , 10. Der Kaiser strafte einen Buchhändler in Wien , der die päbstliche Probation gedruckt hatte , mit Gefängniß und schwerer Geldbuße . Philipps , Kirchenrecht . Bd . 11 . G. 477 . 2 ) S. unten § . 7 ...
... Moser , Religionsverfassung S. 709 , 10. Der Kaiser strafte einen Buchhändler in Wien , der die päbstliche Probation gedruckt hatte , mit Gefängniß und schwerer Geldbuße . Philipps , Kirchenrecht . Bd . 11 . G. 477 . 2 ) S. unten § . 7 ...
Sayfa 34
... Moser bemerkt übrigens , diese Unterscheidung sey keine 50 Jahre alt . Von der Landeshoheit im Geistlichen . Anh . S. 885 fg . 2 ) Die meisten protestantischen und viele katholischen Canonisten und Pu- blicisten unterscheiden auch in ...
... Moser bemerkt übrigens , diese Unterscheidung sey keine 50 Jahre alt . Von der Landeshoheit im Geistlichen . Anh . S. 885 fg . 2 ) Die meisten protestantischen und viele katholischen Canonisten und Pu- blicisten unterscheiden auch in ...
Sayfa 40
... Moser und Pütter ihn zum Führer nahmen ' ) ; und 2 ) der Benedictiner Maurus v . Schenkl . Großes und einflußreiches Aufsehen erregte um dieselbe Zeit die von Peter v . Oswald unter dem Namen Veremund Lochstein heraus- gegebene Schrift ...
... Moser und Pütter ihn zum Führer nahmen ' ) ; und 2 ) der Benedictiner Maurus v . Schenkl . Großes und einflußreiches Aufsehen erregte um dieselbe Zeit die von Peter v . Oswald unter dem Namen Veremund Lochstein heraus- gegebene Schrift ...
Sayfa 52
... Moser u . s . w . im Wesentlichen ge- mäß ist . Der Verf . geht von der Thatsache der Coëristenz der Kir- chen- und der Staatsgenossenschaft aus , und bezeichnet als Zweck der ersten die Wahrung des Seelenheils , als den der lezten die ...
... Moser u . s . w . im Wesentlichen ge- mäß ist . Der Verf . geht von der Thatsache der Coëristenz der Kir- chen- und der Staatsgenossenschaft aus , und bezeichnet als Zweck der ersten die Wahrung des Seelenheils , als den der lezten die ...
Sayfa 60
... Moser , von den kaiserlichen Regierungsrechten S. 230 ; dessen Zusäße zu seinem neuen teutschen Staatsrecht 1. S. 184 fg . v . Sartori I S. 715-736 . 1342-43 ; und mehrere Differtationen , namentlich Nellers de Romanorum imperatoris ...
... Moser , von den kaiserlichen Regierungsrechten S. 230 ; dessen Zusäße zu seinem neuen teutschen Staatsrecht 1. S. 184 fg . v . Sartori I S. 715-736 . 1342-43 ; und mehrere Differtationen , namentlich Nellers de Romanorum imperatoris ...
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Sayfa 134 - IV. Archiepiscopis et Episcopis id quoque omne exercere liberum erit, quod pro regimine Dioecesium sive ex declaratione sive ex dispositione sacrorum Canonum juxta praesentem et a Sancta Sede adprobatam Ecclesiae disciplinam ipsis competit, ac praesertim: a) Vicarios, Consiliarios et adjutores administrationis suae constituere ecclesiasticos, quosumque ad praedicta officia idoneos judicaverint. b) Ad statum clericalem assumere...
Sayfa 76 - Clericos officiorum oblitos latae execudoni demandentur. Desiderans praeterea, ut debitus juxta divina mandata sacris Ministris honor servetur, non sinet quidquam fieri, quod dedecus eisdem...
Sayfa 137 - XIX. Majestas Sua Caesarea in seligendis Episcopis, quos vigore privilegii Apostolici a Serenissimis Antecessoribus Suis ad Ipsam devoluti a Sancta Sede canonice instituendos praesentat seu nominal, imposterum quoque Antistitum imprimis comprovincialium consilio utetur.