Statistisches Jahrbuch der Kirche: oder: gegenwärtigen Bestand des gesammten katholischen Erdkreises. Nach den besten Quellen bearbeitetGeorg Joseph Manz, 1860 - 206 sayfa |
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Sayfa 3
... Regierung bei der Regulirung der kirchlichen Angelegenheiten in unserem Jahrhundert eingehaltenen Principien und ... Regierungen jene Ver- hältnisse ordneten , nicht die richtige wenn auch vielleicht eine allzu- streng polizeiliche oder ...
... Regierung bei der Regulirung der kirchlichen Angelegenheiten in unserem Jahrhundert eingehaltenen Principien und ... Regierungen jene Ver- hältnisse ordneten , nicht die richtige wenn auch vielleicht eine allzu- streng polizeiliche oder ...
Sayfa 15
... Regierung der Grayen . 2te Aufl . 1777. Thl . IV . Beilagen S. 74-128 und den von ihnen angeführten Schriften ( welche Werke dem Verf . einzusehen vergönnt war ) verglichen mit Kreittmayer's Dar- stellung der kirchlichen Verhältnisse ...
... Regierung der Grayen . 2te Aufl . 1777. Thl . IV . Beilagen S. 74-128 und den von ihnen angeführten Schriften ( welche Werke dem Verf . einzusehen vergönnt war ) verglichen mit Kreittmayer's Dar- stellung der kirchlichen Verhältnisse ...
Sayfa 98
... Regierung ist das Kirchenvermögen . 1 ) Subjecte desselben waren die geistlichen Corporationen , Pfarrgemeinden , Pfarrstellen oder die unter der allgemeinen Be- nennung begriffenen Pia corpora , namentlich auch Kranken- und ...
... Regierung ist das Kirchenvermögen . 1 ) Subjecte desselben waren die geistlichen Corporationen , Pfarrgemeinden , Pfarrstellen oder die unter der allgemeinen Be- nennung begriffenen Pia corpora , namentlich auch Kranken- und ...
Sayfa 99
... Regierung , wenn diese auch sich vorher in dieser Beziehung mit den Ordinarien berieth . 2 ) Aber auch die Ertheilung des Religionsunterrichts war nicht der Willkühr der geistlichen Obern überlassen ; die Regierung genehmigte die zu ...
... Regierung , wenn diese auch sich vorher in dieser Beziehung mit den Ordinarien berieth . 2 ) Aber auch die Ertheilung des Religionsunterrichts war nicht der Willkühr der geistlichen Obern überlassen ; die Regierung genehmigte die zu ...
Sayfa 101
... Regierung , die katholische Religion zu ' schüßen 2 ) und die Kirchenverfassung auf- recht zu erhalten . Eine Schmälerung der kirchlichen Rechte der Unterthanen durch ihre Landesherren war aber um so weniger zu fürchten , als die von ...
... Regierung , die katholische Religion zu ' schüßen 2 ) und die Kirchenverfassung auf- recht zu erhalten . Eine Schmälerung der kirchlichen Rechte der Unterthanen durch ihre Landesherren war aber um so weniger zu fürchten , als die von ...
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Sayfa 134 - IV. Archiepiscopis et Episcopis id quoque omne exercere liberum erit, quod pro regimine Dioecesium sive ex declaratione sive ex dispositione sacrorum Canonum juxta praesentem et a Sancta Sede adprobatam Ecclesiae disciplinam ipsis competit, ac praesertim: a) Vicarios, Consiliarios et adjutores administrationis suae constituere ecclesiasticos, quosumque ad praedicta officia idoneos judicaverint. b) Ad statum clericalem assumere...
Sayfa 76 - Clericos officiorum oblitos latae execudoni demandentur. Desiderans praeterea, ut debitus juxta divina mandata sacris Ministris honor servetur, non sinet quidquam fieri, quod dedecus eisdem...
Sayfa 137 - XIX. Majestas Sua Caesarea in seligendis Episcopis, quos vigore privilegii Apostolici a Serenissimis Antecessoribus Suis ad Ipsam devoluti a Sancta Sede canonice instituendos praesentat seu nominal, imposterum quoque Antistitum imprimis comprovincialium consilio utetur.