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Rheinschifffahrt-Octroi, das Fürstenthum Regensburg an Na poleon abtreten, der es sofort an Baiern überliess. Zwar erhielt er, als Ersatz, den grössten Theil des Fürstenthums Fulda und der Grafschaft Hanau, die, nebst seinen übrigen Ländern, von nun an das Grossherzogthum Frankfurt bildeten, aber zu gleich erklärte Napoleon diesen Gesammtstaat, der nunmehr die Ausstattung des Erzbisthums hätte bilden sollen, eventuell für secularisirt."

,,Durch eine Acte vom 1. März 1810 verordnete dieser Beschützer, dass nach dem Ableben des damaligen Grossherzogs, Primas und Erzbischofs, das Grossherzogthum, vereinigt mit der Würde eines Primas des rheinischen Bundes, als Erbstaat an seinen Stief- und Adoptiv-Sohn fallen solle, an den Prinzen Eugen Napoleon, damaligen Vicekönig von Italien. Dieser Erb Souverain sollte dann, wenn der erzbischöfliche Stuhl, für welchen der damalige Erzbischof im Mai 1806, kurz vor Errichtung des rheinischen Bundes, den Cardinal Joseph Fesch, Napoleons Stiefolieim, von dem Papst zum Coadjutor und Nachfolger sich erbeten hatte, von Regensburg nach Frankfurt versetzt seyn werde, dem von ihm hiezu ernannten Prälaten eine Jahrrente von 60,000 Franken entrichten. So wäre der Stuhl von Regensburg, den der Reichsdeputations-Hauptschluss auf ein Staatsgebiet mit Landeshoheit gesetzt hatte, ohne Land unter fremde Herrschaft versetzt worden."

,,Die Versetzung erfolgte nicht, wohl aber die Secularisation. Napoleon fiel, und mit ihm das Grossherzogthum Frankfurt, über dessen Bestandtheile die Schluss-Acte des Wiener Congresses verlagte. Nach der Völkerschlacht von Leipzig hatte der Grossherzog und Erzbischof, sein Schicksal ahnend, das Grossherzogthum verlassen, und sich in sein Bisthum Constanz zurückgezogen, wo er, vielleicht für das, was er in seinem engen Verhältniss mit Napoleon in den Augen des heiligen Vaters verschuldet haben mochte, *) in dem Seminarium zu Meersburg

*) Er hatte nicht mehr verschuldet, als Kaiser, Könige, Fürsten, Staatsmänner und Patrioten, welche binnen 20 Jahren so vielmal ihre Gesinnungen änderten und der Nothwendigkeit sich ergaben, ohne die grossartige Persönlichkeit zu retten, welche Karl v. Dalberg bis zu seiner Todesstunde begleitet hat.

etliche Monate lang nach päpstlicher Vorschrift Pönitenz that; *) er, dem acht Jahre früher das oben erwähnte Breve vom 1. Febr. 1805,,a censuris cum effectu" absolvirt hatte. Kurz vor dem Wiener Congress verlegte er seinen Wohnsitz nach Regensburg, seine Wirksamkeit auf geistliche Angelegenheit beschränkend. Die Congress-Acte bewilligte ihm, als,,vormaligem geistlichen Fürsten", eine Jahrrente von 100,000 Gulden; sie nannte ihn „Fürst Primas". Zu Regensburg am 10. Febr. 1817, starb dieser durch Würden, wie durch Geist und Gemüthlichkeit ausgezeichnete Prälat, ein denkwürdiger Gegenstand der Launen des Schicksals, denen in jenem Sturm der Zeit auch ein weniger bewegliches Gemüth nicht gänzlich würde entgangen seyn." **)

,,Die beiden geistlichen Ritterorden, der Teutsche und der Johanniter-Orden, hatten auf dem ReichsdeputationsTag zu Regensburg ihre teutschen Besitzungen, ebenfalls katholisches Kirchengut, das einzige reichsunmittelbare, welches neben dem kurerzkanzlerischen der Deputations-Schluss verschont hatte, aus dem Secularisations - Strudel noch gerettet. Sogar Entschädigung für ihren Verlust in dem teutschen Ländertheil der linken Rheinseite hatten sie erhalten. Aber in dem Zeitraum von dem Presburger Frieden von 1805 bis zu dem Wiener von 1809 ging auch für sie Alles verloren."

Dem Johanniter-Orden teutscher Zunge nahm der Presburger Friede die Grafschaft Bondorf für Wirtemberg, und verschiedene in andern teutschen Ländern zerstreut liegenden Besitzungen und Gefälle. Die rheinische Bundes-Acte entzog

*) Die Haupt- Pönitenz war wohl: das Gefühl erlittenen Undankes von Seite mancher Menschen, denen er Wohlthäter gewesen; die Gemeinheit des Betragens von Personnagen, welche mit patriotischen Sentimens ein Métier trieben. Es gab Leute, welche, wie gegen Napoleon selbst, also auch gegen Dalberg, den Tritt bei dem gefallenen Löwen sich erlaubten. Diese Subjecte, welche den edlen Mann selbst am Fuss des Altars mit Schmähungen verfolgten, hat die Zeit und der bessere Theil der Nation bereits gerichtet.

**) Wir danken dem guten Manne für dieses Epitaphium. Zum Glücke bedarf Dalberg weder sein Bedauern, noch sein Lob. Kompetentere Stimmen haben darüber entschieden. Das teutsche Volk wird, trotz jener Anhänglichkeit an Napoleon, das Andenken eines der edelsten Prälaten und Fürsten ehren, wenn alle Römlinge von ihm längst vergessen seyn werden. Die neuesten Begebenheiten haben uns den Werth von manchem Frühern erst recht fühlbar gemacht.

ihm, für Baden auch den Rest seiner Besitzungen, das Fürstenthum Heitersheim und alle Zugehörungen desselben. Wirtem berg zog die in seinem Lande befindlichen Gefälle des Ordens ein, und bildete daraus eine Dotation seines Militär- Verdienstordens. Dasselbe that der König von Westphalen, durch ein Decret vom 16. Febr. 1810, zur Dotation des Ordens der westphälischen Krone. Die Güter der baierischen Zunge wurden, durch ein Edict vom 8. Sept. 1808, den Staatsdomainen einverleibt. Als schon die Grafschaft Bondorf abgerissen war, machte das Johannitermeisterthum oder das malteser Grosspriorat der teutschen Zunge, seine nahe gänzliche Auflösung ahnend, einen Versuch, durch einen Staatsstreich sich zu retten. Am 28. Jänner 1805 schlossen zu München die Bailli's von Pfürd und von Flachslanden einen Vertrag mit Baiern, durch welchen dem noch minderjährigen königlichen Prinzen Carl von Baiern, der schon Grossprior der baierischen Ordenszunge des Malteser-Ordens war, die Würde eines Coadjutors und Nachfolgers des fünf und achtzigjährigen Fürsten Johannitermeisters versprochen ward. Dagegen nahm der König unter seinen unmittelbaren Schutz nicht nur die alten Besitzungen des teutschen Grosspriorats; er versprach auch, allen seinen Einfluss anzuwenden, um ihm zu dem Genuss der im DeputationsSchluss zugesicherten Entschädigungen zu verhelfen. Der König eröffnete diese Maassregel den Höfen von Stuttgart und Carlsruhe, wider welche die zuletzt erwähnte Stipulation zunächst gerichtet war; er liess auch in Rom durch seinen Gesandten ein Breve zur Wahlfähigkeit und Dispensation von dem Gelübde der Ehelosigkeit für den Prinzen nachsuchen; aber der ganze Vertrag blieb ohne Folge." *)

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,,Nicht besser erging es dem Teutschen Orden. Die

*) Ueber den Johanniter-Orden und dessen letzte Verhältnisse vgl. die interessante Schrift eines der ausgezeichnetsten kathol. Kanonisten, J. A. Sauter, Verf. der Fundamenta Juris Ecclesiastici, welcher ebenfalls die Ehre genoss, exkommunizirt zu werden, und später angehalten warde, Pönitenz zu thun. Der Hof bestimmte ihn, das Büchlein zu schreiben; als es gedruckt war, konfiszirte man es.,,Diess ist Herrenlohn" - pflegte der würdige Greis mit ironischem Seufzer auszurufen, wenn er bei Erwähnung des Maltheser - Ordens in seinen Vorträgen auf die Schicksale jener Schrift zu sprechen kam.

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Familienverhältnisse des Teutschmeisters, des Erzherzogs Anton von Oestreich, schienen ihm Anfangs einigen Halt zu verschaffen; doch blieb es bei dem Schein. Kaum hatte, im Herbst 1805, Napoleon den Feldzug wider Oestreich eröffnet, als - Baiern, Wirtemberg und Baden die in ihren Gebieten befindlichen Ordensgüter in Besitz nahmen, um, jeder für sich, bei dem vermutheten nahen Schiffbruch des Ordens, wenigstens so weit das Zuvorkommungs- und Zurückbehaltungsrecht üben zu können. Der Presburger Friede (26. Dec. 1805) erklärte für erblich, im Mannstamm nach Erstgeburtrecht eines von dem Kaiser von Oestreich zu benennenden Prinzen seines Hauses, die Würde des Teutschmeisters, die Gerechtsame, Domainen und Einkünfte, die vor dem jetzigen Krieg nach Mergentheim, dem Hauptort des Ordens, gehörten, dessgleichen die übrigen Rechte, Domainen und Einkünfte, die in dem Zeitpunct der Auswechselung der Ratificationen des Friedens mit dem Teutschmeister würden verbunden seyn, endlich diejenigen Domainen und Einkünfte, in deren Besitz der Orden in demselben Zeitpunkt sich befinden werde. Zugleich ward die in dem Bodensee gelegene Commende Meinau an Baden abgetreten."

,,Ueber den Sinn jener Stipulation erhob sich ein Streit zwischen dem Hoch- und Teutschmeister und denen Höfen, die in ihren Gebieten während des Kriegs Ordensgüter occupirt hatten. Aber, ehe noch dieser Streit geschlichtet war, erklärte Napoleon, im Anfang seines nächstfolgenden Kriegs mit Oestreich, durch ein von Regensburg datirtes Decret vom 24. April 1809, den Teutschen Orden für aufgehoben in allen rheinischen Bundesstaaten, indem er zugleich dessen ganzes Besitzthum den Bundesfürsten zuwies, in deren Gebiet es gelegen war. In dem Wiener Frieden vom 4. Oct. 1809, erkannte Oestreich diese Verfügung an, in Ansehung aller ausser dem östreichischen Gebiet gelegenen Ordensgüter. Napoleons Decret ward eine fruchtbare Mutter von Zwistigkeiten zwischen den Fürsten, die sich in das Ordensgut und die Schulden und Pensionen der Ordensglieder zu theilen hatten, zwischen Baiern, Wirtemberg, Baden, Hessen, Nassau und den Theilhabern des vormaligen Grossherzogthums Frankfurt, bis solche durch einen reichhaltigen Hauptvertrag, geschlossen zu Mergentheim am, 18. Mai 1815,

beigelegt wurden. Vorher schon waren in der rheinischen Bundes-Acte einzelne Ordens - Commenden an Baiern, Wirtemberg, Baden und Hohenzollern - Hechingen, mit Proprietät und Souverainetät, gegeben worden. Endlich wendete, im Sept. 1811, auch der König von Sachsen die Teutschordens - Güter seines Landes den Universitäten Leipzig und Wittenberg, dann den Fürstenschulen Pforte, Meissen und Grimma, als unwiderrufliches Eigenthum zu. So ist denn diesem Orden von seinem reichen Erbtheil nichts übrig geblieben, als seine Besitzungen in Oestreich, und im Königreich der Niederlande die Güter der Ballei Utrecht. Das Ordenshaus in der freien Stadt Frankfurt, nebst 'den dazu gehörigen Gütern und Gefällen, besitzt Oestreich mit Souverainetät und Proprietät, kraft der Wiener Congress-Acte, Art. 51." *)

,,So kann man mit Wahrheit sagen, dass auf dem Gebiet des teutschen Reichs, nach seinem Umfang von 1792, Niemand war, für welchen die französische Revolution Grundursache geworden ist, zu so grossem und allgemeinem Verlust, wie für die katholische Kirche. Man schätzt, ungefähr, den aus den vorerwähnten Secularisationen für sie hervorgegangenen Verlust, an Grundbesitzungen, Einwohnern und Einkünften (diese in rheinischen Gulden), den Werth der Landesherrlichkeit ungerechnet, auf beiden Seiten des Rheins: **)6

1) auf der linken, Q. M. Einw.

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Einkünfte, Fl.

5,430,000.

12,726,000.

*) Dieser in jede Art Gemeinheit und Schändlichkeit während der letzten Zeit seiner Dauer versunkene Orden hatte bloss das Schicksal erfüllt, dessen die öffentliche Meinung ihn längst würdig erklärt hatte. Wie Don Quixote die irrende Ritterschaft noch im 16. Jahrhunderte zu behaupten unternahm, so wollte der Maltheser - Orden lächerlicherweise noch im 19. Jahrhunderte die Welt von der Nothwendigkeit seiner Wiederherstellung überzeugen und in Griechenland ärndten, was er nicht gesäet hatte. Diess ist der grösste Fluch der Mittelmässigkeit und Nichtigkeit, dass sie ihren Tauf- und Sterbeschein nicht zu lesen versteht.

**) Klüber's Uebersicht der diplomatischen Verhandlungen des wiener Congresses, 3. Abth., S. 404.

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