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1,719. 3,162,576.

2,870,000.

21,026,000.

,,Sonach blieb, da selbst päpstlicher Bannstrahl fruchtlos gewesen wäre, da Warnung und Beschwörung im Beichtstubl ihre Wirkung verfehlt hatten, der katholischen Geistlichkeit, vom Höchsten bis zum Niedrigsten, Nichts übrig, als, nach einer bündigen Rechtsverwahrung, sich in die Härte des unerbittlichen Schicksals zu fügen, und sich der Hoffnung einer versöhnenden Zukunft unter Gebet und Seufzen zu überlassen."

*)

,,Preussens Länderverlust im Tilsiter Frieden, und die französische Eroberung der hannöverischen und kurhessischen Staaten war ein neues Missgeschick für die katholische Kirche Teutschlands; sie dienten grossentheils zur Ausstattung des neuen Königreichs Westphalen und des Grossherzogthums Berg. Hiezu kam, dass Napoleon, vom December 1806 bis in den October 1808, den teutschen Bund, angeblich nur für Südteutschland gestiftet, bis an die Küsten der Ost- und Nordsee, durch Aufnahme von drei und zwanzig Bundesstaaten zu den ursprünglichen sechzehn, erweiterte, ja dass er sogar, durch ein Senatus-Consult vom 13. Dec. 1810, sein eigenes Kaiserreich bis an eben diese Küsten ausdehnte, indem er die drei Hansestädte, die Staaten von Oldenburg, Salm-Salm und SalmKyrburg, und den grössten Theil der herzoglich - arenbergischen, so wie verschiedene Bezirke des Königreichs Westphalen und des Grossherzogthums Berg, unter dem Namen des hanseatischen und des Lippe-Departements, mit Frankreich vereinigte. Es ward nun auf diese neuen Provinzen das französische Konkordat von 1801 für anwendbar erklärt, und ihnen ein neues Bisthum, Münster, an die Stelle des alten, bestimmt."

"Klüber's Uebersicht der diplomatischen Verhandlungen des wiener Congresses, 3. Abth., S. 407.

n

„Der Reichsdeputations-Hauptschluss hatte (S. 62) festgesetzt, dass die erzbischöflichen und bischöflichen Diöcesen in ihrem bisherigen Zustande bleiben sollten, bis eine andere Diocesan - Einrichtung auf reichsgesetzliche Art getroffen seyn werde, wovon dann auch die Einrichtung der künftigen Domcapitel abhange. Er hatte (§. 35) denen Landesherren, welche von der ihnen ertheilten allgemeinen SecularisationsBefugniss Gebrauch machen würden, eine Verwendung secularisirter Güter zur festen und bleibenden Ausstattung der jenigen Domkirchen zur Pflicht gemacht, welche würden beibehalten werden. An Ausführung dieser heilsamen Bestimmungen war nunmehr nicht zu denken, da mit der untergegangenen Reichsstaatsgewalt der Mittelpunkt, von welchem der nöthige Antrieb ausgehen musste, verschwunden war, der Beschützer des rheinischen Bundes Angelegenheiten dieser Art wenig oder nicht beherzigte, so viele Veränderungen der in dem Deputations-Schluss als wesentlich vorausgesetzten Umstände eingetreten, und noch täglich zu besorgen waren, so dass man fast allgemein sich gewöhnt zu haben schien, den ganzen politischen Zustand der Dinge als unsicher und vorübergehend, wenigstens nur als einstweilig oder provisorisch zu betrachten."

,,Zu einem festen Zustande, auch in Hinsicht auf die katholisch-geistlichen Verhältnisse, konnten erst der Pariser Friede und die Schluss-Acte des Wiener Congresses verhelfen. Die teutschen Länder auf der linken Rheinseite wurden von Frankreich wieder getrennt, die preussische Monarchie ward wieder herge stellt und sogar bis an Frankreichs Gränzen ausgedehnt, Hannover, Braunschweig, Kurhessen und Oldenburg warden in ihre Staaten wieder eingesetzt. Wirzburg und Aschaffenburg kamen an Baiern, Fulda grösstentheils an Kurhessen, Frankfurt ward' wieder frei, Oldenburg, Coburg und Hessen-Homburg erhielten souveraine Landestheile links des Rheins, der teutsche Bund ward gestiftet, und teutsche Rechtlichkeit kehrte in den Schoos der Regierungen zurück."

,,Der Wiener Congress, auf welchen die katholische Kirche in Teutschland hinblickte, fand die kirchlichen Stiftungsgüter, die Güter der Domcapitel, so viele andere Fonds für den Kultus, entweder veräussert, oder mit den Staatsdomainen vereinigt,

und fast nirgend davon für die Kirche gesorgt. Ihre alten Bischöfe, doch nur pensionirt, hatten noch Regensburg und Constanz, Hildesheim und Paderborn, Eichstädt, Passau und Corvei, alle, bis auf die beiden zuletzt genannten, schon über siebenzig Jahre alt. Der Bischof von Fulda starb an demselben Tage, wo der Congress eröffnet ward. Dieser und alle hier nicht genannten Bischöfesitze, mit Ausnahme des Mainzer, der nach dem französischen Concordat besetzt war, fand man erledigt, und dabei fehlten die Capitel, welche die erledigten Diöcesen hätten administriren können. Die noch übrigen Domcapitularen, meist sehr alt, waren pensionirt und zerstreut."

,,Unter diesen Umständen war zu erwarten, dass an den Congress auch für die katholische Kirche in Teutschland dringende Anträge gemacht würden. Die ausgedehntesten, waren die, welche der heilige Vater unmittelbar, durch seinen Legaten, den Cardinal Consalvi, machte. Er forderte geradezu: Wiederaufrichtung des heiligen römischen Reichs, als eines Mittelpunctes der politischen Einheit (aller christlichen Staaten), consecrirt durch die Heiligkeit der Religion; Wiederherstellung der weltlichen Fürstenthümer, deren man die Kirche beraubt, und die man sogar weltlichen Fürsten, katholischen und nichtkatholischen, zugetheilt habe; Herausgabe der Güter und Einkünfte der Geistlichkeit, sowohl der weltgeistlichen, als auch der regulären, beiderlei Geschlechtes, und stiftungsmässige Verwendung derselben. Diese Anforderungen waren so weitgreifend, dass ein Umsturz der Dinge, demjenigen der französischen Revolution nicht unähnlich, dazu gehört hätte, sie zu befriedigen." *)

,,Ueberdiess traten auf dem Congress für die teutsche katholische Kirche im Ganzen, drei Oratoren, wie sie sich nannten, gemeinschaftlich auf, alle drei für nicht aufgetragene Geschäftsführung in guter Absicht (negotiorum gestio); Freiherr

*) Ja wohl! Der Pabst forderte noch viele andere Dinge, welche in den Protokollen öffentlich zu nennen, den guten Freunden und Beschützern Politik verbot. Nachmals protestirte er gegen den Wiener Kongress, der ihm doch geistliche und weltliche Macht zurückgegeben, wie weiland sein Vorfahr gegen den westphälischen Frieden, führte den Jesuitism und die Inquisition ein u. s. w. Solche Glückseligkeiten brachte den katholischen Völkern die Beendigung des Provisoriums.

von Wambold, Domdechant von Worms, Helferich, Präbendar bei der Domkirche zu Speier, und Schies, ein Weltlicher, vormals Syndicus des Andreasstiftes zu Worms. Sie bestrebten sich, die Ungültigkeit und Nichtigkeit der durch den Reichsdeputations-Schluss verfügten Secularisation darzuthun. Sie verlangten Zuziehung der Repräsentanten ihrer Kirche auf dem Congress, bei Berathung der teutschen Angelegenheiten, so weit die Kirche dabei interessirt sey. In der Hauptsache forderten sie für die Kirche zurück: alle ihre kirchlichen Besitzungen, welche noch nicht veräussert sind; ihre veräusserten Besitzungen, so weit sie nach Rechtsgrundsätzen einlösbar sind; in Ansehung des übrigen Kircheneigenthums: zureichenden Ersatz durch angemessene Entschädigung, in unbeweglichem Besitzthum, wenigstens so viel als zur Fundation der Bisthümer, der Domcapitel, der Seminarien, der Pfarreien, der kirchlichen und wohlthätigen Institute nöthig sey. Endlich begehrten sie, dass die Kirche in ihre eigenthümlichen Rechte wieder eingesetzt, und in dem Besitz ihrer Rechte, mit Inbegriff der freien Wahl der Bischöfe durch die Capitel, gesichert werde, dass man, in Absicht auf die Verhältnisse der Kirche zu dem Staat, den frühern Zustand wieder herstelle, und dass auch in allem Uebrigen der Grundsatz der alten teutschen Kirchenfreiheit als Grundlage aufgestellt werde. Endlich widersetzten sich diese Wortführer der Einrückung eines in Vorschlag gekommenen Artikels in die teutsche Bundes-Acte, worin der katholischen Kirche eine Verfassung bloss verheissen ward,,,welche, unter der Garantie des Bundes, ihre Rechte und die zu Bestreitung ihrer Bedürfnisse nothwendigen Mittel sichern sollte."

,,Neben diesen Oratoren entwickelte auf dem Congress, für die katholische Kirche im Ganzen, vorzügliche Thätigkeit der General-Vicar des Bisthums Constanz, Freiherr von Wessenberg, seitdem bekannter noch geworden durch ein Missverständniss mit der römischen Curie. Er verlangte unter Anderem, dass für kanonische Einrichtung und Ausstattung der Kirche, ihrer Erz- und Bisthümer, durch ein mit dem Papst ehestens abzuschliessendes Conkordat gesorgt werde; dass alle Bisthümer zusammen ein Ganzes bilden sollten, als teutsche Kirche, unter einem Primas; dass die Bisthümer und Domcapitel, so viel

möglich, möchten erhalten werden, doch mit Vorbehalt angemessener Berichtigung der Diocesan-Gränzen; dass sie mit liegenden Gründen, verbunden mit Landstandschaft, möchten dotirt werden, unter eigener, selbstständiger Verwaltung; dass überhaupt die freie Wirksamkeit der Kirchenbehörden, von den Staatsbehörden nicht beeinträchtigt, vielmehr geschützt werde."*)

,,Für particuläre Gegenstände, für die Sustentation der Mitglieder der secularisirten Erz-, Dom- und anderer geistli chen Stifte, auf beiden Seiten des Rheins, für die Pensionen der Mitglieder des teutschen Ordens und des Fürsten Primas, traten eigene Wortführer auf."

,,Derjenige Theil der Congress - Bevollmächtigten, welcher sich mit der Errichtung des teutschen Bundes beschäftigte, widmete auch der katholischen Kirchenangelegenheit seine Aufmerksamkeit. Er fand bald, das eine mehr, als der oben angeführte Artikel, in das Einzelne gehende Bestimmung der Bundes-Acte unüberwindliche Schwierigkeiten finden werde. Ja, es kam sehr und wiederholt zur Erörterung, ob auch nur dieser, von Oestreich und Preussen in Vorschlag gebrachte, Artikel aufzunehmen sey? Am Ende siegte sogar, nach auffallendem Hin- und Herwanken, auf Baierns Antrag, die verneinende Meinung, obgleich der päpstliche Legat der Einrückung nicht abhold war. Es blieb also der ganze, hochwichtige Gegenstand in der Bundes - Acte unberührt."

,,Der päpstliche Hof war mit Begehungs- und Unterlassungshandlungen des Congresses unzufrieden. Er fand weder die Territorial- oder weltlichen Ansprüche und Gerechtsame des heiligen Stuhls, noch die kirchlichen Angelegenheiten gehörig berücksichtigt. Daher übergab, am Schluss des Congresses, der Cardinal-Legat eine feierliche Protestation wider alle Verfügungen und Unterlassungen desselben, welche die römi

*) Diess ist sehr wahr! Der Freiherr von Wessenberg, den man gleichwohl bald darauf als Feind der katholischen Kirche hinzustellen sich bemühte, hat damals fast nur zuviel gethan und den erfrornen Wolf in der Fabel grossmüthig aufwärmen helfen. Er wendete für die katholischen Kircheninteressen seinen eigenen und seines Bruders Einfluss an. Die Papiere des verstorbenen Consalvi könnten darüber Zeugniss geben. Aber die römische Kurie hat nie für Wohlthaten, nur für Beleidigungen ein Gedächtniss.

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