Sayfadaki görseller
PDF
ePub

sche Curie der römisch-katholischen Kirche überhaupt, sodann dem Interesse der katholischen Kirche Teutschlands, wie auch den Territorial - Ansprüchen und Gerechtsamen des heiligen Stuhls insbesondere, für nachtheilig hielt." *).

,,Hätte gleich der Congress ein leidendes Verhalten, in Absicht auf die katholisch-kirchlichen Angelegenheiten, für räthlich erachtet, so war doch einleuchtend, dass diese in dem Zustande, worin sie sich befanden, ohne wesentlichen Nachtheil der Kirche, und ohne Beunruhigung vieler Gewissen, in die Länge nicht bleiben konnten. Der Episcopat, dieser wesentliche Bestandtheil der katholischen Hierarchie, war in einem grossen Theil wo nicht seinem Untergang, doch seinem Verfall nahe, wenigstens war seine Existenz für die Zukunft nicht gesichert. Seit 1803 hatte der Erzbischof-Metropolit von Regensburg bei dem päpstlichen Stuhl dringende Vorstellungen dess. halb eingereicht; es schien aber, dass man hier über die zu ergreifenden Maasregeln mit sich nicht einig werden konnte, und dem altrömischen, oft bewährt erfundenen Temporisirungs-System auch diessmal den Vorzug gab." **)

aus.

,,Im Jahr 1810 sprach der Erzbischof-Metropolit seine Wünsche und Vorschläge sogar in einer eigenen Druckschrift Der Friede der teutschen Kirche, meinte er, verde hergestellt, wenn das französische Concordat auch für die rheinischen Bundesstaaten aufgenommen würde. Dann werde jeder Staat einen oder mehrere Bischöfe zu ernennen haben, die, nach erhaltener päpstlicher Bestätigung, dieselbe geistliche Gewalt auszuüben hätten, wie die französischen Bischöfe. Die bischöfliche Dotation habe jeder Souverain zu geben. Kleinere Staaten würden sich zu abwechselnder Benennung des Bischofs zu vereinigen haben. Der Erzbischof erklärte sich sogar bereit, seine Metropolitan-Gerechtsame in den Bundesstaaten ganz aufzugeben, wenn der heilige Vater und der Protector dieses

*) Alle hier erwähnten Congressverhandlungen findet man ausführlich und nach ihrem Zusammenhang vorgetragen und beurtheilt in Klüber's angef. Uebersicht etc., Abth. 3, S. 397 -503.

**) Der römische Hof wird so lange fortfahren zu temporisiren, bis die mächtige Tempus auch ihn mit allen seinen Prätensionen einst verschlingt.

Opfer für nothwendig erachten würden, zum Frieden der Kirche und zu Wiederherstellung des Episcopats. Diese wohlgemeinten Wünsche fanden, wie es scheint, auf keiner Seite Eingang; sie blieben ohne Erfolg."

,,Unterdessen wurden, durch eingetretene Todesfälle, der Bischöfe in Teutschland immer weniger, selbst der Weihbischöfe, so dass insbesondere die Ausspendung des Sacramentes der Firmung an die Gläubigen, an vielen Orten mit bedeutenden Schwierigkeiten verbunden war. Dem König von Sachsen allein gelang für seine Staaten die Vermehrung des Episcopats, obgleich er schon einen Landesbischof in der Oberlausitz, den Bischof Lock zu Bautzen, hatte. Von diesem, durch den Papst hiezu aufgefordert, ward des Königs Beichtvater, der zeitherige apostolische Vicar, Doctor Schneider, in der Capelle der katholischen Hofkirche zu Dresden am 14. Jul. 1816 feierlich zum Bischof geweiht." *)

,,Bald nach Auflösung der teutschen Reichsverbindung, schien man, von Seite des päpstlichen Hofes, einige Versuche machen zu wollen, durch Particular-Einverständnisse **), sey es unter dem Namen von Concordat oder in irgend einer andern Form, vorerst mit den mächtigeren Fürsten des rheinischen Bundes, die teutschen Kirchenangelegenheiten ordnen zu wollen. Aber auf beiden Seiten ward zu viel erwartet, und war man zu wenig geneigt nachzugeben, als dass ein günstiger Erfolg das Werk hätte krönen können. In jener Absicht hatte Pius VII. im Jahr 1807 an die Höfe von Baiern und Wirtemberg einen Nuncius gesendet, in der Person des Erzbischofs von Tyrus, della Genga. München verliess dieser Abgesandte ohne Zeitverlust, so bald ihm klar geworden war, dass gewissen Forderungen des Papstes nicht Genüge geschehen werde. Er begab sich nach Stuttgart, und erwirkte

*) Die Unternehmungen des Ultra - Katholizismus in Sachsen, besonders aber die industriöse Thätigkeit des Bischoffs Mauermann zu schildern, überlassen wir einem katholischen Sachsen. Ueber die Sächsischen katholischen Kirchenverhältnisse und deren Regulirung vgl. das Königliche Mandat bei Droste-Hülshoff Grundsätze des gemeinen Kirchenrechtes der Katholiken und, Evangelischen. Münster 1828.

*) Die articular-Einverständnisse haben leider nur zu sehr und zu unheilvoll in den Konkordats - Unterhandlungen operirt.

[ocr errors]

bei dem König die Niedersetzung einer Commission zu Verhandlungen mit ihm. Kaum waren diese im Gange, so verliess er auch diesen Hof plötzlich; er begab sich nach Paris, um hier, in Gemeinschaft mit Caprara und Bugarre, den Forderungen des Gebieters von Frankreich die standhafte Weigerung des Papstes entgegenzusetzen. Dem König von Wirtemberg missfiel sehr diese schnelle Abbrechung der Unterhandlungen. Zu seiner Rechtfertigung liess er sofort die Actenstücke allen befreundeten Mächten mittheilen, auch dem Landammann der Schweitz, der, wegen einer Angelegenheit des Cantons Luzern, ohnediess gegen den Papst eingenommen war." -

Glücklicher fielen die Partikular-Einverständnisse und die Partikular-Unterhandlungen in Baiern aus, dessen KonkordatsGeschichte, als bei weitem vom aller nachtheiligsten und verhängnissvollsten Einflussé auf Teutschland und auf das Schicksal mehrerer anderer Konkordate, wir nun im Zusammenhange, begleitet mit geschichtlich-kirchenrechtlichen Bemerkungen über alle einzelnen Artikel des Vertrages, hier mittheilen. Eine reiche Blumenlese von den bisherigen Resultaten desselben hoffen wir, durch lauter beglaubigte Thatsachen an einem andern Orte mitzutheilen, Thatsachen, welche den schlagenden Beweis füh→ ren, dass Widerspruch in den Grundsätzen und Mangel an gesundem Sinne, an politischem Takte und staatsrechtlichen Kenntnissen, ferner gedankenlose Frömmelei, geistsiecher Mystizismus, raffinirte Jesuitik und romantischer Bombast zusammen eine solche Reihe von Don Quixotiaden herbei führen können, wie sie die Phantasie der humoristischsten Satyriker, den Verfasser des Katzensprungs mit eingerechnet, kaum zu erdichten vermag.

Zwölf Jahre sind bereits verstrichen, seit der Abschluss eines Konkordats von Seite der königlichen Regierung in Baiern mit der römischen Kurie über die Feststellung der kirchlichen Angelegenheiten der Katholiken, als der entschiedenen Mehrzahl der Einwohner dieses Königreichs, in Teutschland bekannt gemacht wurde, und sowohl in dem Lande, welches dasselbe zunächst berührte, als im übrigen Theile der teutschen Bundesstaaten grosses Aufsehen, hier und da, bei Frommen und Freun

den des lieben Alten, jubelnden Beifall, bei den Meisten aber scharfen, ja selbst bittern, schneidenden Tadel erregte.

5 Von unvordenklichen Zeiten her galt Baiern für das Land, in welchem noch die stärkste Anhänglichkeit an den Altglauben, und hiermit auch an dessen sichtbares Oberhaupt in Rom, herrsche. Indess, so wenig auch der alte Kurfürst, Karl Theo dor, ein Freund von Neuerungen war, und so grosses Gefühl von persönlicher Freundschaft für den damaligen Pabst Pius VI. im Herzen dieses Fürsten vorwaltete, so sehr auch dieser, und die ganze Priesterschaft, an ihrer Spitze der bekannte gefällige Beichtvater, Pater Frank *), aus dem Iesuiter-Orden, den Lieblings-Neigungen des Regenten zu schmeicheln wusste: so trat doch das durch der Zeiten Umschwung gesteigerte Bedürfniss der Staatsausgaben, während des Revolutionskrieges, und vorzüglich durch den Ueberzug vom Jahre 1796 herbeigeführt, so laut hervor, dass selbst der fromme Kurfürst zur Deckung der dringendsten Leistungen, welchen das Land in Folge seiner Verbindungen zum teutschen Reiche sich nicht entziehen konnte, seine Zuflucht nur zu dem Antrage auf Säkularisation einiger baierischen Klöster zu nehmen sich genöthigt fand, und auch dafür wirklich eine päbstliche Bewilligungs-Bulle erhalten hatte, die aber nie öffentlich bekannt wurde **).

Der Vollzug dieser Sache verzögerte sich, wie leicht vorauszusehen war, mehrere Jahre lang, und der alte Kurfürst starb darüber, den 16. Febr. 1799.

Uebrigens war im ganzen Umfange des Kurfürstenthums, mit welchem damals auch noch die Pfalz am Rhein und die Herzogthümer Jülich, Cleve und Berg verbunden waren, das Verhältniss der katholischen Religionsbekenner zum päbstlichen

*) Dieser baierische Pater Cyrillus bedeckte mit dem Schleier der Nachsicht von Seite der Mutter Kirche (qui est toujours une bonne mère) die gröbsten Schändlichkeiten und Ausschweifungen an jenem luxuriösen Hofe, wenn nur den neuen Ideen Zaum und Zügel angelegt ward.

**) Selbst der fromme König von Spanien steht jetzt im Begriffe, ein ähnliches Sakrilegium zu begehen.

Stuhle ungetrübt, wie es seit Jahrhunderten, und besonders durch den westphälischen Frieden bestimmt ward*).

Mit dem Regierungs- Nachfolger im Kurfürstenthume,/ dem Herzoge von Zweybrücken, Maximilian Joseph 11, der, in einer sehr unruhigen Epoche an das Staatsruder trat, schien nun freilich im Gefolge der von ihm geschaffenen Ministerien eine andere Richtung der Dinge überhaupt, und somit auch der Kirchenangelegenheiten einzutreten. Der Zügel der Staatsgewalt wurde mit bewundernswürdiger Energie ergriffen, und es zeigte sich deutlich, dass nur der Zeiten Stürme, (es war eben damals der Krieg gegen Frankreich wieder ausgebrochen, und das Land mit österreichischen Truppen überschwemmt,) die Ausführung der aufgenommenen Entwürfe theils gänzlich hin derten, theils auf günstigere Tage auszusetzen zwangen.

Die unglückliche Wendung des Krieges und der zweite Einbruch eines französischen Heeres nöthigten im Jahre 1800 die Regierung, zu Deckung der feindlichen Brandschatzungen und des Unterhaltes der schleunig und bedeutend vermehrten Truppen, nach dem Kirchensilber zu greifen, welches durch eigne Kommissarien eingefordert, und nur das zum Gottesdienste unentbehrlichste Geräthe jeder Kirche gelassen wurde.

Der Drang der Zeitereignisse, und das damals auch eingetretene Ableben des Pabstes werden wohl schwerlich gestattet haben, mit dem päbstlichen Stuhle über die eben gemeldete Staatsregel Rücksprache zu nehmen, wenigstens verlautele nichts hiervon, und es erfolgte in kirchlicher Beziehung einige Zeit hindurch weder Neuerung noch Abänderung.

Bald nach dem Frieden von Luneville begann der neue Geist der baierischen Regierung sich in allen Zweigen derselben mit der preiswürdigsten Kraft zu entwickeln **). Zuerst wur

*) Baiern war für Rom das europäische Peru. Dass es im Ultramontanismus knechtisch verblieb, dafür sorgte man durch Inquisitionen, Kerker und Blutgerüste, und von jesuitischer Seite durch planmässige Verwilderung des Unterrichts. Unter dem Kurf. Max. Joseph I. begann es zu tagen. Vrgl. über den Kulturzustand Baierns und die Kirchenverhältnisse 16. bis zu Ende des 18. Jhdts. die Werke von Westenrieder, Lang, Zschokke, Bucher u. A.

vom

*) Die Männer Aranda, Choiseul, Pombal, Kaunitz, Montgelas und van Maanen, was auch im Einzelnen über sie, ihre Maasregeln und deren

« ÖncekiDevam »