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angelegenheiten im Allgemeinen ununterbrochen fortsetzen zu können.

Die öffentliche Meinung forderte für und für gebieterisch den Freiherrn von Wessenberg zum Bischoffe, und, als das Schicksal der Oberrheinischen Kirchenprovinz, in Folge des eingegangenen Vertrages endlich entschieden war, zum Me. tropolitan-Erzbischoffe. Allein die diplomatischen Verhältnisse und Gesichtspunkte hatten unter der neuen Badnischen Regierung bedeutend sich geändert und Rücksichten von zu zarter Natur, als dass wir sie zu berühren wagten, traten ein, an die man zuvor niemals gedacht hatte *). Es war vergebens, dass in den Kammern der Badnischen Ständeversammlung, Männer, wie Rotteck und Duttlinger, ihre Stimmen mit Nachdruck und Beredtsamkeit gegen römische Anmaassung und für den Nationalwunsch erhoben; es war vergebens., dass die Mehrzahl der Geistlichen, durch alle Verführungen und Drohungen unerschüttert, treu an der Sache des bisherigen Oberhirten hing und die Mehrzalil der Kapitel Wessenberg, gemäss verfassungsmässigem Rechte, wählte; es war vergebens, dass selbst andere Regierungen Schritte für den Besitz des verehrten Mannes thaten: die römische Kurie blieb ihrem Hasse getreu, und man opferte andrerseits das Individuum den diplomatischen Umständen **), d. h. da der Freiherr erklärte, dass seine Verhältnisse zu Rom noch immer dieselben seyen, ein Ausweg der Versöhnung nicht ersichtlich war, und die Stimmung des Jahres 1822 von Seite der weltlichen Macht nicht mehr einen so energischen Karakter zu seinen Gunsten, wie jene des Jahres 1818, trug, so entsagte er freiwillig der angebotenen Würde.

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*) Der Herausgeber der Konkordate kennt diese Rücksichten sehr gut and in ihrem ganzen Umfange. Er hat eine reichhaltige Sammlung von Briefen und Daten Lebender und Gestorbener in Händen, und wäre er › wirklich die bösartige politische Natur, zu welcher manche Agenten des Absolutismus ihn stempeln wollten, so würde er gegenwärtige Gelegenheit nicht vorübergehen lassen, um, durch Mittheilung von Memoiren in Betreff dieser Angelegenheit, eine Reihe von hohen und niedern, geistlichen und weltlichen Personen zu compromittiren. Doch wir haben Wessenbergs Nikodemus gelesen und schweigen, wenigstens für jetzt. Ob für immer? das hängt von Umständen ab. Der Wahrheit gehört ihr ge

schichtliches Recht.

**) Viele Stimmen sagen: persönlichen Leidenschaften.

Er ging, mit der Achtung teutscher Nation, mit dem Segensgrusse vieler tausend durch ihn gebildeter Priester, mit der Freundschaft hochangesehener Verfechter der Freiheit und des Rechts, mit den Thränen geretteter Armen, Waisen und Witt[wen, denen er so lange Vater und Wohlthäter war, endlich aber auch mit dem schmerzlichen Gefühle über 'Undank und Verrath von Männern, die er, wie Schlangen, an seinem Busen genährt, und welche, statt für ihn, nur für sich zu Rom gearbeitet hatten, in den Privatstand über; ein Reicher und Hoher in und durch sich selbst. Sein Abschied *), welchen Teutschland nicht ohne tiefe Rührung in öffentlichen Blättern gelesen, war das Requiem der letzten Hoffnungen zu einer teutschen Nationalkirche. Die erste Leichenrede hatte der Kardinal Hüffelin gehalten.

Wir kehren jedoch nunmehr zu den diplomatischen Verhandlungen im Allgemeinen zurück. Bereits ist von den Bemühungen die Rede gewesen, welchen mehrere teutsche Bundesfürsten für Reglung der Verhältnisse ihrer katholischen Unterthanen schon früher sich unterzogen. Es ward im Jahre 1818 zu Frankfurt eine eigene Kommission niedergesetzt, bestehend aus Abgeordneten der Höfe von Würtemberg, Baden, Hessen-Darmstadt, Kurhessen, Nassau, Oldenburg, Meckelnburg, Schwarzburg, Anhalt, Waldeck, Lippe, Schauenburg-Lippe, beiden Hohenzollern und Reuss, so wie der Städte Frankfurt, Lübeck und Bremen.

Am 24. März 1818 wurde die erste Sitzung gehalten und man stellte in derselben die Grundsätze fest, nach welchen in teutschen Staaten ein Konkordat abgeschlossen werden dürfte. Mehrere der folgenden Sitzungen beschäftigten sich mit den Gegenständen eines solchen Konkordates. Der Freiherr von Wangenheim, K. Würtembergischer Staatsminister und Bevollmächtigter bei dieser Kommission, ein Mann von tiefen Kenntnissen und edler teutscher Gesinnung, hatte durch eine sehr merkwürdige Rede die Geister in Bewegung gesetzt und auf die besondere Wichtigkeit der zu verhandelnden Sache

*),,Des Bisthums Constanz letzter Oberhirt an seine Geistlichkeit." 1827.

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aufmerksam gemacht *). Endlich, in der siebenzehnten Sitzung, vom. 30. April desselben Jahres, verstand man sich über die ,,Grundzüge zu einer Vereinbarung über die Verhältnisse der katholischen Kirché in teutschen Bundesstaaten. Alle diese Verhandlungen wurden durch den Druck bekannt gemacht und dem Urtheile der öffentlichen Meinung unterstellt **); unde

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Unmittelbar darauf gingen die Freiherren von Türkheim und Schmitz-Grollenburg als Gesandte der für ein Konkordat vereinigten teutschen Höfe und Städte nach Rom. Sie setzten den heiligen Vater von den bisherigen Verhandlungen und Beschlüssen in Kenntniss. Allein der heilige Vater fand diese letzten Dinge sämmtlich mit den Grundsätzen der römischen Kurie unverträglich und genehmigte bloss eine neue Begrän+ zung der Diözesen. Er bestand auch darauf, dass ehe zu einer neuen Eintheilung derselben in den würtembergischen, badnischen, hessischen und nassauischen Staaten geschritten würde, die Gebiete der übrigen Fürsten und Städte, fester bestimmt werden müssten. Der Umstand, dass die Territorien der unterhandelnden Staaten bequemen und angenehmen Sprengeln einverleibt würden, beschäftigte die Sorgfalt des heiligen Vaters ganz vorzüglich.

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In der Hauptsache war demnach so viel als nichts ausgerichtet. Die Erörterungen der Frankfurter Kommission erneuerten sich im Frühjahre 1820, jedoch nåhmen nicht alle im Eingange genannten Bevollmächtigten Theil daran. Die von der Kurie begehrten Ermässigungen wurden geprüft und ein neuer ,,provisorischer Organisations - Entwurf für die Einrichtung der bischöfflichen Sitze, Diözesen und Domkapitel, so wie in Betreff der Verhältnisse der Kirche zu deren Oberhaupte und den weltli chen Regierungen, nach Rom gesendet. Der KardinalStaatssekretär schickte ihn mit Andeutung abermaliger Veränderungen zurück und das Endergebniss war also, nachdem die sämmtlichen Hindernisse aus dem Wege geräumt worden, von

*) Vgl. Kirchen- und Staatsfreund, Jena 1818. 4. J. Onymus über die Verhältnisse der teutschen katholischen Kirche, Würzburg 1818.

**) Die neuesten Grundlagen der teutsch-katholischen Kirchenverfassung. Stuttgart, 1821.

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Seite Würtembergs und Badens, im Namen und aus Auftrag aller übrigen Theilnehmer, dem Pabste zur Sanktion übermacht.

Pius VII. erliess unter dem 16. August 1821 die bekannte Bulle: Provida solers que etc.; die eigentliche KonkordatsUrkunde, welche den langen Wirren und Intriken ein Ende machte. Sie war an den Bischoff von Evara, J. B. von Keller, K. Würtembergischen General-Vikar zu Rothenburg am Neckar, gerichtet, und derselbe erhielt den Auftrag der Vollziehung cum facultate subdelegandi.

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Die Hauptbestimmungen dieser Bulla Erectionis et Circumscriptionis waren folgende:

Es sollen in den Staaten der südteutschen protestantischen Fürsten nachstehende fünf Bisthümer errichtet werden:

I. Das Erzbisthum Freiburg.

Der Sitz des Erzbischoffs ist Freiburg im Breisgau, Sein bischöfflicher Sprengel erstreckt sich über das Grossher zogthum Baden und die beiden Hohenzollernschen Fürstenthümer.

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Das Domkapitel besteht aus einein Domdechant, sechs Domherren und sechs Vikaren.

Die Ausstattung ist folgende: Für den Erzbischoff 14,710 Gulden; für den Domdechant 4,000 fl., für den ersten Domherrn 2,300 fl., für die übrigen fünf Domherren jedem 1,800 fl. und den sechs Vikaren jedem 900 fl. jährlich.

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II. Das Bisthum Mainz.

Der Sitz des Bischoffs ist in Mainz und seine Diözes umfasst das Grossherzogthum Hessen,

Das Domkapitel soll bestehen aus einem Domdechant, sechs Domherren und vier Vikaren.

Die Ausstattung ist: für den Bischoff 8,000 fl., für den Domdechant, welcher zugleich General-Vikar ist, 2,500 fl., für jeden der sechs Domherren 1,800 fl., dem ersten Vikar 900 fl., und jedem der drei übrigen Vikare 800 fl.

III. Das Bisthum Fulda.

Der bischöffliche Sitz ist Fulda, und der Umfang des bischöfflichen Sprengels geht über das ganze Kurfürstenthum Hessen.

Das Domkapitel soll bestehen aus einem Domdechant, viér Domherren und vier Vikaren.

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Die Ausstattung ist: dem Bischoff 6,000 fl., dem Domdechant 2,500 fl., jedem der vier Kapitularen 1,800 fl., jedem Vikar 800 fl.

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IV. Das Bisthum Rotenburg.

Der bischöffliche Sitz ist Rotenburg an der Tauber, und der bischöffliche Sprengel erstreckt sich über das Königreich Würtemberg.

-Das Domkapitel soll bestehen aus einem Domdechant, sechs Domherren und sechs Vikaren.

Die Ausstattung besteht: für den Bischoff 10,000 fl., für den Domdechant 2,400 fl., für jeden der sechs Domherren 1,800 fl., dem ersten Vikar 900 fl., und jedem der fünf andern Vikare 800 fl.

V. Das Bisthum Limburg.

Der Sitz des Bischoffs ist zu Limburg an der Lahn, und der bischöffliche Sprengel erstreckt sich über das Herzogthum Nassau und das Gebiet der freien Stadt Frankfurt.

Das Domkapitel hat einen Domdechant, fünf Domherren und zwei Vikare.

Die Ausstattung ist: dem Bischoff 6,000 fl., dem Domdechant 2,400 fl., dem ersten Domherrn, zugleich Pfarrer in Limburg, 1,800 fl., dem zweiten 1,800 fl., dem dritten, zugleich Pfarrer in Ditkirchen, 1,800 fl., dem vierten, zugleich Pfarrer in Alta-Villa, 2,300 fl., und dem fünften, zugleich Pfarrer in Frankfurt, seine bisherige Pfarrbesoldung, jedem der beiden Vikare 800 fl.

Durch den Vertrag vom 8. Februar 1822 nahmen sämmt. liche Fürsten und Städte die päbstliche Bulle an und es ward sogleich zur Wahl der Bischöffe geschritten. Die Landkapitel der katholischen Geistlichkeit des Grossherzogthums vereinigten, nach Wessenbergs Rücktritte, ihre Stimmen auf den Dr. Ferdinand Wanker, Professor der Moral an der Hochschule zu Freiburg, als Erzbischoff; einen Mann, der als öffentlicher Lehrer und Schriftsteller durch freisinnige, philosophische, ächtchristliche und gemässigte Grundsätze jederzeit sich ausgezeichnet hatte; den alten Jugendfreund Wessenbergs; Zögling des

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