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Im Stillen aber bildete sich der Nuntius und sein verschlagener Auditor eine ultramontanische Partei, besonders unter der Geistlichkeit von Luzern, um mit ihr zu gelegener Zeit die neuen Schöpfungen wieder zu vertilgen. Es war ein grosser Fehler, dass man den Plan, die Nuntiatur abzuschaffen, nicht ausführte; in dem in dem neuen kirchlichen und politischen Systeme passte der Nuntius so wenig, als ein persischer Fakir.

2) Losreissung der Schweiz von dem Bisthum Konstanz. Als man nach dem Sturze Napoleons anfing wieder aufzubauen, was der fünfundzwanzigjährige Sturm an dem alten Staatsgebäude Europas zertrümmert hatte, versuchten auch die Päbste, das verfallene Werk der Hierarchie wieder zu reorganisiren. Unter ,, die Greuel der Revolution" rechnete man in Rom nicht bloss, was wirklich Folge derselben war; alle Akte der Regentenmacht, der Schriftstellerwelt und der Bischöffe, wodurch die Emancipation der Staatsgewalt, der Kirche und der Völker von den Fesseln des lügenhaften Isidors war bewirkt worden, fielen in Rom in dieselbe Kategorie. Mit erstaunenswürdiger Kühnheit reichte Pius VII. über eine ungeheure Kluft in dem Geiste Clemens XIII. und seinen treuen Mitstreitern, den Jesuiten, brüderlich die Hand; Nichts von dem neuen Kirchenrechte wurde zugegeben, Nichts von den alten Anmassungen aufgeopfert; alle Usurpationen eines rein untergegangenen Zeitalters sollten von neuem in Kraft gesetzt und organisirt werden 30). Um diesen Zweck zu erreichen war die Wiederherstellung der Jesuiten, als Lehrer des Kirchenrechts und Bildner der aufwachsenden Generationen durchaus nothwendig, aber dieser monströsen Geburt des Mittelalters fehlte überall die Lebensluft; wie schattenähnliche Gespenster irrten die Spätlinge Loyolas im neunzehnten Jahrhunderte unter den Nationen, mit Ausnahme weniger Länder umher, und in Absicht der Regenten fand Rom bald, dass sie das neue Kirchenrecht, welches von ihren Vätern, aus den alten Koncilien de

30) Wer an unserer vielsagenden Behauptung zweifelt, den verweisen wir auf die neuere Zeitgeschichte; er lese nur die Denkschrift über Wessenberg und die Noten von Consalvi daselbst.

ducirt worden war, nicht vergessen hatten; die Staatsgewalt nahm, mit wenigen Ausnahmen gegen den päbstlichen Stuhl wieder dieselbe Stellung ein, in welche sie zu Josephs II. Zeiten getreten war, und die neuen Konkordate wurden auf der Basis des neuen Kirchenrechts geschlossen.

Es ist aus dem Gesagten erklärlich, wie nun in Rom auch das alte Projekt, das in der Einleitung bezeichnet wurde, die Schweiz zu ultramontanisiren, wieder aufgegriffen wurde; ja es musste bei dem durchaus veränderten Verhältnisse der Päbste zu den meisten anderen katholischen Staaten, namentlich den Teutschen, eine noch weit höhere Bedeutung, als vormals, für die römische Kurie gewinnen. Für den Plan, den falschen Dekretalen, die aus den übrigen Ländern verbannt worden waren, eine Zufluchtsstätte zu bereiten, die in der Folge wichtig werden könnte, mitten unter den abtrünnigen Staaten eine päbstliche Factorei für die isidorischen Principien zu gründen, von wo aus ihnen bei günstigeren Umständen wieder in den Nachbarstaaten Boden gewonnen werden möchte 31), war kein Punkt im europäischen Staatensysteme geeigneter, als die Schweiz.

Die wesentlichen Theile dieses Planes waren: die Kirche in der Schweiz unmittelbar unter Rom und die Nuntiatur zu stellen, und sie mithin von jedem Metropolitanverbande oder Diocesanverbande mit teutschen Bischöffen abzulösen; dem Klerus wieder die römischen Schulmeinungen einzuimpfen und das neue Kirchenrecht zu anathematisiren; die Schulen unter den Klerus und die Jesuiten zu bringen, und so die ganze geistige Kultur der katholischen Schweiz unter römische Vormundschaft

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31) Wer an der Richtigkeit dieser Ansicht zweifelt, dem halten wir von vielen nur eine schlagende Instanz vor. Im Jahre 1817 schickte der Pabst den Nuntius Carlo Zeno nach Baden,,weil Konstanz einer jener Kirchsprengel sey, welche zur Nuntiatur in Luzern gehören." Se. königliche Hoheit, der Grossherzog, antworteten dem Pabste : Die Konstanzische Diocese, wie sie dermalen besteht, im Genusse der teutsclren Kirchen und reichsgesetzlichen Freiheit, war nie einer Nuntiatur untergeben," und wies hiermit das päbstliche Geschenk zurück. Die Denkschrift über Wessenberg bemerkt hierbei, dies sei ein Versuch gewesen, eine Strasse nach Teutschland einzuebnen. Die Exkursion des Nuntius aus der römischen Burg, woran er in der Schweiz bauete, war misslungen. S.: Denkschrift über Wessenberg.

zu setzen; die Staatsrechte in Kirchensachen, wo nicht ganz aufzuheben, doch practisch so oft als möglich zu verletzen, um so neben dieser verhassten Theorie eine entgegengesetzte Praxis zu begründen, auf die man sich dann berufen könnte; endlich der Nuntiatur wieder eine möglichst ausschweifende Gewalt zu erringen. Mit dem ersten und letzten Punkte musste das Werk begonnen werden, dann gaben sich die übrigen leicht im Laufe einer kurzen Zeitfrist.

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In Absicht des ersten Punktes hatte die französische Revolution, die in jedem andern Betrachte dem Pabstthume so verderblich war, durch die Erlöschung so mancher Erzbisthümer treffliche Vorarbeiten geliefert. So waren die schweizerischen Bisthümer Chur, Freiburg, Basel, Sitten, Como (für Tessin) von den früheren Metropolitanverbanden abgelöst worden. Da wir in der Folge diesen Gegenstand nicht wieder berühren, so wollen wir sogleich hier, wiewohl dem historischen Gange et was vorgreifend, bemerken, dass in der Folge für diese Bisthümer gegen alle kanonische Ordnung der früheren Koncilien, selbst gegen die ausdrückliche Bestimmung des Tridentinums, der Metropolitanverband nicht wieder hergestellt wurde. Denn das Tridentinum fordert ihn bestimmt für jedes Bisthum (Sessio 24. de reform. c. 2.); nach ihm ist die Entbindung von demselben nur eine durch Dispens bestehende Ausnahme von den allgemeinen Kirchengesetzen; wer aber die Dispense nicht sucht, dem können sie nicht aufgedrungen werden 32). Den Schweizern wurden sie aufgedrungen, und es entstand so die in der Kirchengeschichte unerhörte, aus dem Umsturze der kanonischen Ordnung hervorgehende Erscheinung, dass alle Bisthümer eines Landes in römische Immediatbisthümer unter der Nuntiatur verwandelt wurden.

Die Kernlande der katholischen Schweiz (d. h. der ganze östliche Theil des Landes bis an die Aar, ausser Chur) waren indessen dem teutschen Bisthume Konstanz subordinirt, das früher dem Mainzer, damals dem Regensburger Erzbisthume unter dem Fürstbischoffe Dalberg unterworfen war. Zufolge

32) S.: Feers Schrift über das Bisthum Basel. Aarau 1828. S. 12. und 42,

des Planes mussten auch diese schweizerischen Länder von dem teutschen Bisthume und Erzbisthume losgerissen und durch Errichtung neuer Bisthümer unmittelbar der römischen Kurie und der Nuntiatur untergeben werden. Manche haben die Losreissung dieser Länder von Konstanz bloss aus dem Hasse der römischen Kurie gegen die Principien der teutschen Kirche, namentlich gegen die Konstanzische Verwaltung und den Generalvikar Wessenberg erklären wollen. Allerdings war dieser Hass vorhanden, und zwar in so hohem Grade, dass es in Rom beschlossen war, möglichst alle Anordnungen jener bischöfflichen Verwaltung in der Schweiz wieder auszutilgen. Gleichwohl ging diese Losreissung aus einem höhern Principe hervor, wie bemerkt worden; die Schweiz sollte für alle Zukunft in eine unmittelbare römische Kirchenprovinz verwandelt werden. Wäre der Bischoff von Konstanz auch der fügsamste römische Kurialist gewesen, dennoch wäre die Losreissung erfolgt.

Diese Abtrennung der schweizerischen Diocesanstände von dem Bisthume Konstanz soll uns in dem gegenwärtigen Abschnitte beschäftigen. Wir haben sie als integrirenden Theil eines umfassenderen Ganzen von Bestrebungen, als Theil eines höheren Planes bezeichnet; diese Beziehung werden wir vest halten, und die Entwicklung dieses höheren Planes in den folgenden Abschnitten erzählen.

Diesen Plan und jeden einzelnen Theil desselben nur zu fassen, vielmehr noch die Ausführung desselben für möglich zu halten, würde bloss das Werk einer chimärischen Einbildungskraft gewesen seyn, wenn man hätte annehmen müssen, dass die Mediationsregierung in der Schweiz von Dauer seyn würde. Denn die Interessen der Humanität und Aufklärung, welche die theuersten und höchsten Staatsinteressen dieser Regierung bildeten, und die Staatsmänner, die am Ruder waren, würden ein unüberwindliches Hinderniss gewesen seyn. Selbst an die Ausführung des ersten Theiles dieses Planes, der Losreissung der Diocesanstände von Konstanz, war dann nicht zu denken, mochte dieses Vorhaben auch unter einem noch so täuschenden Titel angerathen werden; denn die liberalen politischen Grundsätze erhéischten eine veste Garantie für die Erhaltung der liberalen kirchlichen Principien, und diese konnte nur in dem

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Diocesanverbande mit Konstanz gefunden werden. Der Nuntius wusste bestimmt, dass Aargau und Luzern, die zwei bedeutendsten Kantone, die hier die Entscheidung gaben, und mehrere kleinere dieser Ansicht folgten. Die Staatsmänner in diesen Kantonen kannten sehr wohl aus der älteren und neuesten Geschichte ihres Vaterlandes und aus dem Hasse der römischen Kurie gegen Wessenberg die Grundsätze Roms.

Allein der Nuntius wusste auch, dass dieses Hinderniss wahrscheinlich sehr bald würde beseitigt werden. Er wusste, dass die alten aristokratischen (regimentsfähigen) Familien in den ehemals aristokratischen Kantonen (Bern, Luzern, Freiburg, Solothurn) nur auf ein äusseres Ereigniss warteten, um ihre verlorenen politischen Vorrechte wieder zu gewinnen und die Mediationsverfassung zu stürzen; und dieses Ereigniss schien mit den Unglücksfällen Napoleons (des Stifters und Bürgen der Mediationsverfassung) zu reifen. Der Nuntius selbst und sein gewandter und verschlagener Auditor, Cherubini, waren mit dieser Partei in Luzern eng verbunden; sie halfen ihre Pläne im Stillen entwickeln und die Hülfsmittel zu ihrer Ausführung vorbereiten. Diese Partei war mit dem Projecte der Losreissung der Schweiz von Konstanz vertraut und für das selbe gewonnen; es ist aber nicht glaublich, dass ihr der Nuntius den letzten Zweck desselben (die Ultramontanisirung der Schweiz einzuleiten) enthüllte; es ist wahrscheinlich, dass er ihr, wenigstens den meisten Mitgliedern, dasselbe nur unter der glänzenden Firma vortrug, unter welcher es hernach öffentlich aufgestellt wurde. Uebrigens konnte er mit Grund voraussetzen, dass diese Partei nach ihrem Siege die in solchen Fällen gewöhnliche Maxime der Aristokraten, wenn auch nur für den Anfang, annehmen würde: sich mit der geistlichen Gewalt zu verbinden 33). Dann konnten entscheidende Schritte für die Gesammtentwickelung seines Planes gethan werden. Grossen Vortheil gewährte ihm noch sein langer Aufenthalt in der Schweiz und die innige Bekanntschaft mit der Persönlichkeit der wichtigsten Männer in Luzern. Er machte unter andern

33) Aus der Einleitung erhellt, dass die alten Aristokratien der Eidgenossen jedoch nie diese Maxime annahmen.

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