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noch vorzüglich die empfehlende Seite geltend, welche jenes Project den höchst mässig begüterten Patriziern durch die Aussicht auf wohlausgestattete Domherrenstellen darbot 34).

Die Stimmung der drei Urkantone war nicht ungeeignet, ihnen dieses Project (der Trennung von Konstanz) zu empfehlen. Die vielfachen Leiden, welche diese tapferen Alpenbewohner in dem heldenmüthigen Kampfe von 1798, der bei ihnen zugleich ein Religionskrieg war, von den Franzosen erduldet hatten, machte sie der Mediationsakte, als einem Werke Napoleons, ab. geneigt; zugleich hatten sie sich enger an Rom angeschlossen. Die vielen aufgeklärten Staatsbehorden in diesen Kantonen waren zwar den liberalen Interessen ihres Vaterlandes vollkom men befreundet; aber ihr Hinneigen zu Rom machte es nicht schwer, sie für jenes Vorhaben, wenn es nur als im Einklange mit der Wohlfahrt und Freiheit der Schweiz dargestellt wurde, durch geschickte Insinuationen zu gewinnen. Durch sie konnte es daher am füglichsten angebahnt werden.

Auch die Thätigkeit der Klöster, die, wie in der Einlei tung bemerkt wurde, unmittelbar unter Rom und der Nuntiatur stehen, und die Wirksamkeit der ultramontanischen Partei unter dem Klerus von Luzern, welche sich die Nuntiatur in den letzten Jahren der Mediationsregierung gebildet hatte, und deren Wichtigkeit erst später eintrat, konnte mit Vortheil dazu gebraucht werden.

Diese Anbahnung der Trennung von Konstanz beschloss also der Nuntius schon im Jahre 1812, als der Stern Napoleons zu sinken begann, wohl wissend, dass die Ausführung erst nach dem Untergange der Mediationsakte möglich sey. Er verbreitete daher in den Waldkantonen die Idee:,,'dass, gleichwie die politische Unabhängigkeit und Freiheit der Schweiz auf ihrer vollkommenen Unabhängigkeit in politischen Dingen von anderen Staaten beruhe, ebenso die geistliche Gerichtsbarkeit von auswärtigen Bisthümern möglichst getrennt und von inländischen Prälaten verwaltet werden müsse; es sey daher rath

34) Es ist daher dieses Project von einem geistvollen Schweizer in einem Aufsatze in der Revue trimestrielle 1828 nicht unpassend mit dem Reize, den der Fremdendienst für die Patrizier hat, verglichen worden.

sam, ein grosses schweizerisches Nationalbis thum zu errichten und die Schweiz vom Bisthume Konstanz zu trennen 35)." Diese Idee konnte nicht fehlen, eine zauberische Wirkung gerade auf die edelsten Gemüther auszuüben und noch ein Haupthinderniss zu beseitigen, das auch nur auf diese Art zu heben war, nämlich die Liebe der Schweizer zu alten Verhältnissen und die ehrfurchtsvolle Anhänglichkeit an den Fürstbischoff. Wo ein so hohes Gut, dachte man, wie eine schweizerische Nationalkirche (gleich der teutschen und gallicanischen) zu erringen ist, muss jede andere Rücksicht weichen. Denn nicht bloss ein einheimisches, von einem einheimischen Prälaten verwaltetes, sondern zugleich ein auf einer nationalen Basis, d. h. auf eigenthümlichen Freiheiten beruhendes, eben dadurch von Rom unabhängiges, für die Interessen der Schweiz bestimmtes und somit eine Nationalkirche bedingendes Bisthum dachten sich Viele unter einem Nationalbisthume 36); das Wort war glücklich von der Nuntiatur gewählt! Die Hauptpunkte in dieser Idee waren freilich unbestimmt gelassen worden; desto mehr hatte die Einbildungskraft in ihrer Ausmahlung zu thun. Davon mehr in der Folge. So hatte also die Nuntiatur gerade das Gegentheil von dem hingestellt, was sie im Schilde führte.

Der Landschreiber (Staatssecretär) Lusser in Uri, ein staatskluger und gewandter Mann, einer der Gewichtigsten in den Waldkantonen und nicht ohne Ansehen bei den übrigen, wurde veranlasst, zuerst öffentlich mit jenem Plane, ein Nationalbisthum zu stiften, hervorzutreten. Leicht gewann er Uri, dieses leicht Schwyz und Unterwalden, besonders durch den berühmten General Aloys Reding in Schwyz, einen mit dem Lorbeere des Krieges und der Bürgerkrone geschmückten Patrioten, dessen edler Charakter allein schon beweist, dass jene Idee nur von ihrer schönen Seite aufgefasst wurde. Nach einigen Vorverhandlungen vereinigten sich am 20. Januar 1818.

35) Die ipsissima verba.

36) Die Folge wird zeigen, dass man das neue Bisthum unter diesem hohen Gesichtspunkte auffasste. Daher die geschickte Zusammenstellung mit der politischen Unabhängigkeit. Hier haben wir es nur mit der ersten Anregung dieser Idee zu thun.

diese drei Kantone in den Beschluss:, Der Nuntiatur ihr Anliegen um Absonderung der schweizerischen Diocesanstände von Konstanz, auf, den Fall der Erledigung des bischöfflichen Stuhles vorzutragen." Weiter ging, was wohl zu bemerken ist, ihr Vorhaben nicht. Die Regierung von Uri theilte im Namen der drei Urkantone diesen Wunsch und Beschluss den sämmtlichen Diocesanständen mit und lud sie zur Vereinigung mit ihnen ein. Die Gründe, worauf dieser Vorschlag gestüzt wurde, waren genau die oben angegebenen. Diesem Antrage entsprachen aber die wenigsten Diocesanstände, und alle stellten ihm vielfache Bedenklichkeiten entgegen. Die Sache ruhte also bis zur näch sten Tagsatzung in Zürich, den 24. Juni (1818). Als hier die Konstanzischen Diocesanstände die Rechnungsablage der bischöfflichen Sustentationsgelder beendigt hatten, erneuerten die genannten drei Kantone ihre Vorschläge mit denselben Gründen, und stützten sie ausserdem noch auf folgende Reflexion 37): „Durch die Auflösung des Konstanz. Domcapitels, aus dessen Schoosse sonst der Bischoff gewählt worden, sey beim Absterben des jetzigen Bischoffs die Wiederbesetzung des bischöfflichen Stuhls einem ungewissen Schicksale, und die diesem Hirtenstabe unterworfene Heerde der Gläubigen in der Schweiz der bangen Besorgniss preisgegeben, entweder als Verwaiste auf unbestimmte Zeit, ohne regelmässige obere Kirchenleitung, zu bleiben, oder einen Nachfolger sich aufdringen zu sehen, der den hierseitigen Begriffen von Legalität und dem so nothwendigen geistlichen Zutrauen nicht entspreche (diese Worte bezogen sich auf Herrn von Wessenberg; man erkennt hierin die Eingebungen des Nuntius). Es sey also nothwendig, zweckmässige Vorkehrungen zu treffen, die um so weniger bedenklich seyen, da es nicht um plötzliche (via facti) Trennung, sondern um vorbereitende Massnahmen für den Fall des Absterbens des Fürstbischoffs zu thun sey."

Bei der Umfrage kam zunächst das Wort an den Luzer

37) Wir folgen bei unserer Erzählung den Urkunden (abgedruckt in Tzschirners Archiv für alte und neue Kirchengeschichte; zum Theil in der Denkschrift über Wessenberg) und authentischen mündlichen Mittheilungen. Ein bedeutender Theil der Akten ist auch in dem schweizer. Museum 1816 abgedruckt. Diese Quellen reichen nur bis 1816.

nischen Abgesandten, den Schultheissen Krauer, eine der Hauptstützen der Mediationsregierung, voll Erfahrung und Einsicht und von einem hellen Blicke, den nicht so leicht trige rische Vorspiegelungen irre führen konnten. Er bemerkte, tief die römischen Projecte durchschauend, dass die Ansicht, als erwachse aus der Trennung der Schweiz von dem auswärtigen Bisthume Konstanz grössere Unabhängigkeit, auf Schein und Täuschung beruhe; diese Absonderung werde eine Vermehrung der Bisthümer im Innern zur Folge haben; dadurch aber werde die römische Hierarchie, stets geneigt, durch alle ihr zu Gebote stehenden Mittel ihre Gewalt zu verstärken, einen dem Geiste der bestehenden Verfassungen gefährlichen Einfluss gewinnen. Diese Besorgniss sey aus der Geschichte, die deutlich rede, geschöpft. Ein solcher unter der Nuntiatur stehenderBischoff werde dann durch seine bedeutenden Einkünfte und Familienverbindungen neue Mittel erlangen, staatsverderblichen Einfluss zu gewinnen. Diese Gefahren seyen nicht von einem auswärtigen Bischoffe, der nur seine geistlichen Interessen vor Augen habe, am wenigsten von der liberalen bischöfflichen Verwaltung von Konstanz zu fürchten. Darauf erinnerte er an die treffliche Amtsführung des Fürstbischoffs, für welchen das Begehren um Absonderung von den schweizerischen Diözesanständen, für die er stets so grosse Vorliebe gehegt, eine tiefe Kränkung seyn müsse, und schloss dann, dass Luzern auf der Fortdauer der Diözesanverbindung mit Konstanz beharren und die angetragene Absonderung als schädlich verwerfen müsse.

Glarus, Appenzell und Solothurn, die schon von der Nuntiatur gewonnen waren, letzteres durch das Versprechen, den neuen Bischoffssitz zu erhalten, traten den Urkantonen bei. Die Gesandten aller anderen Stände erklärten sich ohne Verhaltungsbefehle; der von St. Gallen setzte hinzu: der veste, Wille seiner Regierung sey, dass keinem Kantone ein Bischoff weder ab- noch aufgedrungen, kein provisorischer Zustand und keinerlei Zwischengewalt eingeführt und kein voreiliger Schritt gethan werde."

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Jedoch traten die sämmtlichen anwesenden Deputirten, die von Luzern, Aargau und Thurgau ausgenommen, dem Antrage bei, eine Kommission zu ernennen, welche ein Gutachten über

die Frage ausstellen sollte:,, Ob und was schon dermalen über den im Wurfe liegenden Gegenstand gemeinschaftlich eingelei→ tet, beschlossen und den hohen Ständen hinterbracht werden solle?" Die Kommission, die aus fünf Mitgliedern bestand, stattete am 3. Juli ihren Bericht dahin ab:,, dass ein fürsorglicher Schritt zu thun sey," und gründete diesen Antrag vorzüglich auf das allmähliche Erlöschen des Domkapitels zu Konstanz und auf die Besorgniss einer kritischen Zukunft in kirchlichen Dingen. Wir heben folgende merkwürdige Stelle aus:,, Wenn die löblichen Diözesanstände, ohne unter sich einverstanden zu seyn, durch den Todesfall des Fürsten Primas überrascht würden, was liesse sich dann ohne misslichen Zeitverlust Einträchtiges von ihnen erwarten? Welche Spaltungen zwischen ihnen, welche Beunruhigungen in ihrem Inneren dürften sich dann äussern! und welch' ein provisorischer Zustand, welch' eine Ungewissheit seiner Andauer, welche äussere Einflüsse, welche Beschränkungen ihres Willens, man möchte sagen welche späte Reue, welche Schmach, welche Verantwortlichkeit gegen die Nachkommen möchten dann besorglich hervorgehen!" Merkwürdige Worte, in welchen diese Kommissarien eine dunkle Ahnung von den Folgen eigener Verschuldung und nicht von dem Tode des Fürsten Primas schienen ausdrücken zu wollen 38).

Die Kommission legte sodann ein an den Fürstbischoff gerichtetes Entwurfschreiben vor, worin, nach abgestattetem Danke für desselben liebevolle Sorgfalt für die Schweizer während seiner Amtsverwaltung, die Mittheilung gemacht wurde: ,,Die eidgenössischen Diözesanstände sähen sich durch die schwankende Lage des Domstiftes zu Konstanz bewogen, jetzt schon auf Errichtung neuer bischöfflicher Gewalt und Würde im Schoosse der Nation bedacht zu seyn und eine nähere und bestimmte Fürsorge dem Ereignisse vorangehen zu lassen, wozu Se. k. Hoheit um gütige Beistimmung und Mitwirkung ersucht werde." Dieses Entwurfschreiben wurde von den Gesandten

38) Vgl. die vorige Note. (Wir müssen hier bemerken, dass, wenn im Folgenden auf eine frühere Note zurückgewiesen wird, meistens die Stelle im Texte selbst gemeint ist.)

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