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Ansprüche auf den Bischoffsitz. Auch Luzern geniesst noch einige Vorrechte vor den andern Kantonen 81).

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Die aristokratische Natur dieses Entwurfs, desgleichen die aristokratische Entstehungsart desselben, nicht durch gemeinsame Berathung und Einwilligung aller betreffenden Stände, sondern durch einen einseitigen Beschluss von Bern und Lu→ zern, ungeachtet der wiederholten Verwahrung der Stände gegen eigenmächtiges Aufdringen einer kirchlichen Einrichtung, machte von Anfang an die Meisten diesem Plane abgeneigt.

Nach Vollendung des Entwurfes knüpften die alliirten Stände (Bern und Luzern) Unterhandlungen mit Rom an, das auch diesmal freundlich entgegen kam, ohne jedoch bestimmten Entscheid zu geben; zugleich forderten sie die anderen zum Beitritte auf. In die kleinen Kantone wurde der Rathsherr Stürler von Bern gesandt, um sie zur Annahme zu stimmen; andere Deputirte in die Basel'sche Diözese.

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Basel zeigte sich nicht abgeneigt, forderte jedoch, dass auch an Zürich-; Aargau forderte, dass an Zürich, Thurgau und Schaffhausen (die als östliche Kantone ausgeschlossen waren), Anträge zum Beitritte gemacht würden; ausserdem noch, dass Luzern und Bern ihren Vorrechten entsagen sollten. Man sieht, Aargau hatte die Idee eines grossen allgemeinen Bisthums nicht aufgegeben. Diese Forderungen blieben aber unberücksichtigt; die Alliirten hofften, wenn sie mit Rom im Reinen wären, durch das Gewicht eines päbstlichen Breve die anderen Stände zur Annahme zwingen zu können. Die öffentlichen Blätter jener Zeit erblickten hier den Einfluss der politischen Abneigung Berns gegen Aargau und Zürich, das an der Spitze der Partei stand, die im Jahre 1814 das Projekt Berns, die dreizehnörtige Eidgenossenschaft wieder herzustellen, vereitelte. So brach, um die Entzweiung zu vollenden, auch die schlecht verharschte Wunde des politischen Misstrauens wieder auf. Aargau neigte sich darauf zu den Planen Solothurns hin.

81) Bern (mit 39,000 kathol. Einw.) ist Luzern (mit 102,000) an Rechten gleich, und Aargau (mit 70,000) und Solothurn (mit 47,000) überlegen nach diesem Principe; nach ihm haben die sämmtlichen kleinen Kantone weniger Gewicht, als Bern oder Luzern, die eigentlich das Bisthum konstituiren.

Solothurn hatte seinen früheren Plan vestgehalten, und daraus entwickelte sich die zweite Hauptpartei unter den Diōzesanständen, nach der letzten gemeinsamen Konferenz (vom 4. August 1817) in Bern. Im Januar 1818 fasste der grosse Rath in Solothurn den Beschluss, die Aufforderung von Bern und Luzern, ihrem Plane beizutreten, abzulehnen; dagegen auf den Grund des bestehenden Bisthums Basel einen neuen Entwurf aufzusetzen, und die Nachbarkantone unter den annehmlichsten Bedingungen zur Annahme desselben einzuladen. Diesen Plan eröffnete die Regierung dem Internuntius Belli in Luzern, der ihn mit sichtbarer Zufriedenheit anhörte, übrigens beiden Parteien schmeichelte. Im Oktober des Jahres 1817 war nämlich der Nuntius Carlo Zeno, nachdem er alle Verhandlungen gelähmt und vielfache Verwirrung gestiftet hatte, nach Rom zurückgereist, und hatte den Kanonikus, Francesco Belli, als Internuntius zurückgelassen.

Solothurn theilte nun ungesäumt den andern Basel'schen Ständen seinen Entwurf für die Stiftung eines Solothurn- Basel'schen Bisthums mit, das die Basel'schen Diözesanstände und mit ihrer Zustimmung, auch andere ehedem zum Konstanzischen 'Sprengel gehörenden Kantone umfassen und seinen Sitz in Solothurn haben sollte. Dieser Entwurf 82) stimmt im Wesentlichen mit dem früheren überein, und enthält die Grundlinien desjenigen, der im Jahre 1827 zur Ausführung kam. So freigebig sich die Regierung in den Beiträgen zur Bestreitung der Kosten (besonders in der Hergabe der nöthigen Gebäulichkeiten) zeigte, so ist die dunkle Hand der Nuntiatur darin nicht zu verkennen. Kein Wort von den Staatsrechten in Kirchensachen, von einer Kontrole der geistlichen Macht, der Leitung des Seminars durch die Regierungen, einem Einflusse der Regierung auf die Bischoffswahl etc.

Durch eigene Deputationen wurden im Monate März die betreffenden Stände zum Beitritte und zu ferneren Verhandlungen eingeladen. Basel, wiewohl es sich schon Bern genähert

82) Er steht in den öffentlichen Blättern jener Zeit (z. B. Schweizerboten 1818 Nr. 13.) so wie der Bern Luzernische (z. B. Wegweiser von 1818.).

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hatte, gab doch keine völlig verneinende Antwort; Aargau zeigte sich geneigt; Bern, das man Anstandes halber nicht hatte übergeben wollen, lehnte natürlich jeden Antrag ab.

Beide Parteien, Solothurn auf der einen, Bern und Luzern auf der andern Seite, unterliessen Nichts, um ihre Projekte durchzusetzen. Beide sandten unter andern auch Deputationen an den hochbetagten Bischoff von Basel, der in Offenburg residirte, um ihn für ihre Entwürfe günstig zu stimmen, ohne Zweifel zur Belustigung der Nuntiatur. Denn die Stimme dieses sanften Prälaten verschwand in der Wagschale gegen die leiseste Andeutung Roms. Auch gab er beiden Parteien gefällige, auf jenen Sitz des Heils hinweisende Antworten.

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Weit bedeutender war ein anderer Schritt, den Bern und Luzern thaten. Statt der bisherigen Weise der Unterhandlungen mit Rom, beschlossen sie eine wirksamere zu wählen, um ihren Wünschen Folge zu geben. Man kam überein, eine Deputation nach Rom abzusenden, gebildet von den Standeshäuptern beider Republiken, folglich mit dem höchsten Ansehen bekleidet, das man einer Gesandtschaft zu geben im Stande war. Diese Deputation, bestehend aus dem Schultheissen Rüttimann von Luzern, dem Schultheissen Wattenwyl von Bern und dem Legationssecretär Fischer, reisete wirklich im Monat März über die Alpen, um aus Italien die kirchliche Ordnung Helvetiens abzuholen, wie die politische früher aus Paris und Wien gebracht worden war. Der G. V. Göldlin in Luzern verordnete, dass während dessen jeden Tag ein Gebet für die glückliche Einleitung der Bisthumsangelegenheiten sollte verlesen werden. Die Zeitschriften jener Tage bemerkten, dass bei den völlig widerstreitenden Planen der verschiedenen Parteien der Himmel in diesem Gebete ganz unvereinbare Wünsche empfangen habe. Dieser Schritt erschien damals gleich parteilosen Beobachtern höchst bedenklich. Schon an sich sey die Rolle eines Geschäftsträgers, einer diplomatischen Person bei einem auswärtigen Hofe, unvereinbar mit der Würde eines höchsten Staatshauptes; bei dem römischen Hofe sey diese Rolle aus bekannten Gründen auch äusserst gefährlich, und Rom könne in dieser Hinsicht den Grad geistiger Gewalt, den es in der Schweiz erreicht habe, nebst der Sicherheit, mit welcher es kühne Schritte ferner wa

gen dürfe, getrost aus dem Umstande entnehmen, dass aus diesem Lande ihm eine Huldigung gebracht werde, die ihm nirgends in der neueren Geschichte'geworden sey, dass die Repräsentanten der höchsten Staatsgewalt persönlich erschienen, um in den wichtigsten Interessen sich um die Gunst des apostolischen Stuhles zu bemühen. Wie aber, sagte man ferner, wenn dem röm. Hofe nach dem Triumphe gelüstete, die Oberhäupter dieser Republiken vergebens suppliciren zu lassen, die demüthige Stellung, die sie annahmen, mit einem vornehmen Blicke zu erwiedern, und sie zuletzt mit dem Gefühle, dass diese Demüthigung noch dazu umsonst gewesen sey, wieder abziehen zu lassen 83).

Während dessen näherten sich Aargau und Solothurn immer mehr, und suchten die östlichen und nördlichen Stände, welche von Bern und Luzern waren ausgeschlossen worden, zum Beitritte zu den Solothurnschen Planen zu bewegen. Noch im Vorsommer dieses Jahres (1818) hielten Solothurn, Aargau und Thurgau eine Konferenz zu Schönewerth, und schlossen einen gemeinsamen Bisthumsvertrag. Auf welche Aenderungen in jenem (Soloth.) Entwurfe Aargau drang, blieb unbekannt; denn dass er bedeutender Aenderungen und Zusätze bedurfte, um gefahrlos zu seyn und mit Aargaus früheren Ansichten übereinzustimmen, fällt in die Augen.

Durch die beiden entgegenstehenden Parteien Bern und Luzern auf der einen, und Solothurn, Aargau und Thurgau auf der andern Seite, die es beide nicht an gehässigen Anschuldigungen in öffentlichen Blättern fehlen liessen schien, nach der allmählig sich entwickelnden Lage der Dinge, ein doppeltes Bisthum sich gestalten zu wollen; ein nordöstliches, die Stände Solothurn, Aargau, Zürich, Schaffhausen, Thurgau u. s. w. in sich fassend; und ein südliches, Bern, Luzern und die kleinen Kantone in sich begreifend, vorausgesetzt, dass es der letzteren Partei nicht gelang, durch die Macht des röm. Hofes die andern zur Annahme ihres Entwurfes zu zwingen.

Es ist Zeit, dass wir nun auch auf die Verhandlungen in den kleinen Kantonen, auf welche Bern und Luzern

83) Siehe die Aargauer und Züricher Blätter jener Zeit.

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in ihren Projekten wesentlich gerechnet hatten, einen Blick werfen.

Auf die oben berichtete Einladung von Bern und den Antrag der Regierung von Zug, hatten sich am 21. Januar (1818) Abgesandte von Uri, Schwyz, Unterwalden und Zug in Gersau zur Berathung versammelt. Hier entwickelte der Deputirte von Schwyz, der berühmte Aloys Reding, das Projekt, das bekannte Kloster Maria Einsiedeln zu einem eigenen Bisthume für die demokratischen Kantone zu erheben. Zur Entstehung dieses merkwürdigen Planes wirkten mehrere Ursachen zusammen. Die Idee aristokratischer Bevorrechtung, von welcher Bern und Luzern sich bei der Entwerfung der neuen Bisthumsorganisation, bei der Vestsetzung der wesentlichen Bestimmungen desselben, endlich in der Behandlung der anderen Kantone hatten leiten i lassen, war von den Urkantonen nicht minder, als von anderen Orten, mit Empfindlichkeit und Unwillen aufgenommen worden,' vorzüglich von Schwyz, das, stolz auf alten Ruhm, durch seine neueren Kriegsthaten die ganze übrige Schweiz verdunkelte. Reding und seine Freunde dachten daher an ein eigenes demokratisches 84) Bisthum. Dabei leitete sie noch besonders die Erwägung, dass durch die Erhebung der Abtei Einsiedeln zu dieser Dignität und durch die Verwandlung derselben in eine bischöffliche Dotation dem ewigen Streite und Hader, in welchem dieses Kloster durch seine Eingriffe, Forderungen und Nichtanerkennung der Schirmvogteirechte mit der Regierung von Schwyz lag, ein Ende gemacht werden könne. Auch der Ehrgeiz des damaligen Abtes Tanner, eines Freundes von Reding, hatte bedeutenden Einfluss in dieser Angelegenheit. Endlich trug die Nuntiatur nicht wenig dazu bei, jene Idee anzuregen und zur Reife zu bringen.

Indessen fand Reding auf der Konferenz zu Gersau bei den andern Ständen unerwarteten Widerstand mit seinem Vorschlage. Weder die Regierungen der übrigen demokratischen Kantone äusserte man -seyen diesem Entwurfe geneigt, noch würde sich auch die Weltgeistlichkeit den Bischoffsstab

84) So nannte man, seltsam genug, das für die demokratischen Kantone projektirte Bistham.

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