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In dem ersten sollten die Grundlagen für das neue Bisthum entworfen werden; daher die Konferenz in Luzern (1816). Wir haben oben 86) die 'grossen Gesichtspunkte berührt, die vestgehalten werden mussten; die Grundbedingung von 'Allem war Eintracht und Einheit unter den Ständen. Wi wenig auf jener Konferenz geschah, ist erzählt worden. Wie hätte auch die Hand, aus welcher die Wirren hervorgingen, den Knäuel aufzulösen vermocht! Zudem wirkten noch Bern und Solothurn störend ein; vorzüglich Letzteres, das, ohne weder durch historischen Besitz, noch einen andern Grund berechtigt zu seyn, einen Bischoffssitz verlangte, und dadurch von Anfang bis zu Ende Verwirrung stiftete. In diesem Stadium bildeten sich also Parteien, anstatt der Grundzüge zu einem Nationalbisthume.

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Das war grossentheils das Werk der Nuntiatur, die wie ein unheilbringender Dämon im Hintergrunde arbeitete, den Saamen der Zwietracht säete und den Trank der Berückung mischte, um, nicht ein Nationalbisthum schon der Name war' verhasst sondern kleine Bischoffsstühle auf römischer Basis zu schaffen 87). Daher wurde allen Parteien der Bischoffssitz versprochen, um sie alle zu täuschen. Nur mit Solothurn war es Ernst, das, sich kaum über den intellektuellen Höhepunkt von Freiburg erhebend, zur Einführung der Jesuiten erwählt und darum als gedeihlicher Boden für ein römisches Bisthum erfunden wurde.

Das zweite Stadium charakterisirt das ernstliche Streben des Schultheissen Amrhyn, die getrennten Stände wieder zu vereinen. Indessen waren die Parteileidenschaften noch zu scharf gespannt; zudem trat der Nuntius Carlo Zeno, als das Prinzip absoluter Verneinung jeder positiven Schöpfung entgegen. Auch Aargau beging damals einen grossen Fehler. So löblich es war, in Anfange die Idee einer möglichst vollkommenen Schöpfung aufzustellen, so nachtheilig war es, noch damals darauf zu verharren und nicht das Beste zu erzielen,

86) S.: Note 74. und Text.

87) Hätten doch die Eidgenossen die weise Lehre ihrer Vorfahren gegen die Nuntien, als Buonhuomo,,hinterrucks handelte“ und „Vorspiegelungen machte", beachtet. S. Note 16. Einleitung.

was nach den gegebenen Umständen möglich war, d. h. sich mit Luzern zu verbinden, um den schädlichen Einfluss von Solothurn zu überwältigen.

Hätte Luzern in gleichem Geiste fortgearbeitet, so war es immer noch möglich, ein glückliches Ziel zu erreichen. Allein, der alten Leitung wieder folgend, verliess es den betretenen Weg und verband sich mit Bern zu einem Projekte, in Folge dessen, durch die aristokratisch - egoistische Behandlungsweise der gemeinsamen Angelegenheiten, die übrigen Stände abgestossen, die bisherigen Trennungen bevestigt und noch vervielfacht, der Grund zur nachherigen Zersplitterung der Stände unter verschiedene Bisthümer gelegt und alle Bedingungen zur Gründung eines Nationalbisthums von Rom vereitelt wurden. der Geist des dritten Stadiums. Diese dritte Periode begann mit hochfliegenden Planen, und endigte mit einem gänzlichen Stillstand aller Verhandlungen.

Das ist

4) Versuch zu einer geistigen Revolution der katholischen Schweiz.

Ehe wir in der Erzählung der Bisthumsverhandlungen weiter gehen, müssen wir eine Reihe anderer gleichzeitiger Bestrebungen der ultramontanischen Partei ins Auge fassen, die, aus gleichem Geiste, wie die Bisthumsveränderung, entsprungen, darauf berechnet waren, die anderen Theile des römischen Planes mit der Schweiz, den wir am Anfange des zweiten Abschnittes in seinen allgemeinen Umrissen bezeichnet haben, zur Ausführung zu bringen. Wenn die bisher erzählten Ereignisse vorzugsweise den Umsturz des äusseren kirchlichen Gebäudes, um ein neues im römischen Style aufzuführen, bezweckten, so gingen die Bemühungen, mit denen wir uns jetzt beschäftigen, vorzugsweise darauf hin, die katholische Schweiz auch in geistiger Hinsicht in römisch-hierarchischem Sinne zu revolutioniren und ultramontanisiren 88). Es ist klar, dass beide Reihen

88) Wir sagen absichtlich revolutioniren; denn auch diese Bestrebungen waren, wie die bisherigen, auf gewaltsame Veränderung bestehender Anordnungen und Vernichtung aller Rechte der neuern Kultur gerichtet.

von Bestrebungen sich wechselseitig erläutern und ergänzen, als Theile eines umfassenden Systems.

Diese Bestrebungen betrafen theils die Verhältnisse des geistlichen Standes und die Stellung der Geistlichkeit in der bürgerlichen Gesellschaft; theils die Erziehung; und theils waren sie auf den Glauben und die Ueberzeugungen des Volkes und des Klerus gerichtet. Wenn wir zum Behufe der Darstellung diese Abtheilungen machen, so bedarf es kaum der Bemerkung, dass in der Wirklichkeit sehr häufig in einer und derselben Erscheinung diese dreifache Beziehung aufs engste vereinigt war.

Ehe wir die wichtigsten Erscheinungen der ersten Klasse. zusammenstellen, müssen wir einen Blick auf den Geist werfen, der die religiösen Anordnungen und die Einrichtungen des geistlichen Wesens während der Mediationsregierung charakterisirte. Dadurch allein wird eine gehörige Würdigung der späteren Vorfälle möglich; auch erklärt sich erst dadurch vollständig der zelotische Eifer, mit welchem die Nuntiatur auf schleunige Trennung der Schweiz von dem teutschen Kirchenverbande hinarbeitete und die rasche und entscheidende Wendung, welche die Dinge nach der Aufhebung der Mediationsakte nahmen.

Durch die politische Umgestaltung der Schweiz war ein System gleichartiger Verfassungen entstanden, die, nach Aufhebung aller Feudal- und Hörigkeitsverhältnisse, auf den Prinzipien gleicher bürgerlicher Freiheit und politischer Rechte aller Volksklassen beruhten. Wir haben den Geist dieses politischen Systems oben näher geschildert. Es war natürlich, dass die Regierungen dieser Staaten lebendig das Bedürfniss fühlten, mit den grossen Gesellschaftszwecken und Lebensinteressen dieser Verfassungen Aufklärung, freie geistige Entwickelung, sittliche und intellektuelle Kultur- auch die Wirksamkeit und Bedeutung des geistlichen Standes und den religiösen Kultus, so wie die öffentliche Erziehung, in eine vollkommnere Uebereinstinmung, als bisher der Fall war, zu setzen. Diese Sorge der Regierungen bildet eine der glänzendsten Seiten der Epoche der Mediationsverfassung. Von den Veranstaltungen für Erziehung werden wir unten reden; was aber den ersten Punkt betrifft, so fanden die Regierungen in der Lösung ihrer hohen Aufgabe

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überall die grössten Hindernisse in der Rohheit, Ignoranz, dem Aberglauben, dem Mangel aller wissenschaftlichen Bildung und dem Sittenverfalle eines grossen Theiles der Geistlichkeit, der seine Bestimmung nur in das Abhalten eines mechanischen Ceremoniendienstes setzte; in dem veralteten, abergläubischen Kirchenrituale und in der geistlosen und geisttödtenden Beschaffenheit so mancher andern Theile des öffentlichen Kultus; in vielen dem Staats- und Kirchenwohle schädlichen Einrichtungen des geistlichen Wesens; endlich in der Intoleranz der Religionsparteien 89). Diese Uebel hatten vorzüglich in der letzten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts überhand genommen; die plötzliche Einwirkung der französischen Revolution auf die Schweiz, hatte hier und da gleichfalls Verirrungen in dem geistlichen Stande hervorgebracht 90).

Die nothwendigen Reformen des geistlichen Wesens hätten die Regierungen ohne die Hülfe der geistlichen Oberbehörden nicht bewirken können; der Fürstbischoff kam ihnen aber mit gleichen Grundsätzen entgegen. Am 5. Okt. 1801 übergab der Generálvikar Herr von Wessenberg im Namen des Bischoffs der helvet. Regierung (damals in Bern) eine Denkschrift, welche den Geist entwickelte, in welchem derselbe in seinem bischöfflichen Berufe zur Beförderung des gemeinen Wohls mitzuwirken entschlossen sey 91). Vorzüglich verweilt diese Denkschrift bei der Art, wie die Geistlichkeit ihre Bestimmung Erleuchtung und Veredlung des Gesellschaftsvereins erfüllen solle. Dies geschehe 1) durch Würde und Reinheit der öffentlichen Gottesverehrung im ursprünglichen Geiste des Evangeliums, mit

89) In den Klagen über diese Uebel stimmen die Schreiben der Regierungen, die Schriften der Geschichtschreiber und die Verfügungen der oberen geistlichen Behörden überein. Wir werden im Folgenden noch nähere Belege anführen.

90) Selten erträgt der Mensch einen plötzlichen Uebergang von körperlicher oder geistiger Sklaverei zur Freiheit ohne Ausschweifungen. Es gab damals religiöse Sanskülotten (wie der Dekan H. im Kanton Luzern), die von dem Bürger Jesu und der Bürgerin Maria predigten. Zu bemerken ist, dass diese, beinahe Alle, später wieder in den unbedingtesten Ultramontanismus verfielen.

91) S.: Schweiz. Republikaner. Okt. 1801. S. 714 und einen Auszug in der Denkschrift über Wessenberg,

Abstellung eingeschlichener Missbräuche; 2) durch stetes Hinstreben auf sittliche Bildung des inneren Menschen; 3) durch ächt christliche Erziehung der Jugend. Zur Erreichung dieser Zwecke müssen aber Pflanzschulen für künftige Seelsorger, woran es in der Schweiz gänzlich fehle, gestiftet, und die Erziehungsanstalten der Jugend verbessert werden; desgleichen seyen Prüfungen und Konkurse erforderlich, um die Unwürdigen, denen es an Sittenreinheit und Kenntnissen fehle, auszuschliessen; 4) durch das ernste Bemühen, christliche Liebe, den Geist der Eintracht und wahrer Toleranz unter den Staatsgenossen zu pflanzen; die Geistlichen selbst müssen hierin mit ihrem Beispiele vorangehen; 5) durch stetes Bestreben, Liebe zur Verfassung, Folgsamkeit gegen die Gesetze und Achtung gegen die Obern zu gründen, nach dem Geiste des Evangeliums. In dieser hohen Bestimmung der Geistlichkeit bestehe der Verband, der die christliche Kirche und den Staat in ein Ganzes zusammenknüpfe; mit Treue und Eifer habe er (der Bischoff) immer gearbeitet und werde fortan dahin arbeiten, dass der Klerus im Geiste dieser Bestimmung thätig sey, und für die grossen Interessen der Gesellschaft wirke. Indessen werde er stets innerhalb der Grenzen seines bischöfflichen Berufes bleiben; er kenne und ehre die Rechte des Staats in Kirchensachen. Dagegen erwarte er von der Einsicht der Staatslenker erstens ernstliche Unterstützung und Mitwirkung der politischen Gewalten für diese wohlthätigen Zwecke; zweitens, dass das Vermögen der Kirche unversehrt erhalten und feierlich bestätigt werde 92). Die Art, wie die Einkünfte desselben zur Erhaltung kirchlicher Anstalten und Personen, desgleichen im Geiste der Stiftung der Kirchengüter, zu Lehranstalten, Armenhäusern und andern frommen und wohlthätigen Zwecken zu verwenden seyen, könne in einer Uebereinkunft verabredet werden.

Diese Erklärung, deren Grundgedanken wir hier mitgetheilt haben, machte tiefen Eindruck auf die Regierungen; die beschlossene Veräusserung eines Theils der Kirchengüter für die

92) Mit dem Kirchengute in den meisten Theilen der katholischen Schweiz sah es damals sehr zweifelhaft aus; es war unter Sequester gelegt; auch das Staatswohl erforderte Hülfsquellen.

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