Sayfadaki görseller
PDF
ePub

genannten und ähnliche Zwecke, für welche alle Fonds fehlten, unterblieb, man war zufrieden, einen Theil des Ertrags derselben dazu verwenden zu können.

Nach diesen reinen und einfachen Grundsätzen wurde, in dem vollkommensten Einverständnisse mit der politischen Gewalt, das Oberhirtenamt von Konstanz unter dem Fürstbischoffe von Dalberg von dem Generalvikare von Wessenberg so geführt, dass man diese Bisthumsverwaltung mit Recht eine philosophische genannt hat. Die vielen trefflichen Anordnungen desselben, um den geistlichen Stand,,für das gemeine Beste wirksam zu machen", den Kultus zu läutern und zu veredeln, und Missbräuche auszurotten einzeln anzuführen, liegt ausser unserem Zwecke; nur einige derselben müssen wir zum Verständnisse des Folgenden namentlich bezeichnen. Dahin gehören die Verordnungen zur Minderung der Feiertage (im Jahre 1806),,um den Ausschweifungen, dem Müssiggange und der Verarmung des Volkes in dieser Hinsicht ein Ziel zu setzen,“ nach den Vorschriften, die schon der Pabst Klemens XIV. erlassen hatte 93); die Dispensen vom Verbote der Fleischspeisen an Samstagen und andern Tagen der treffliche Hirtenbrief (vom Jahre 1804), über den Geist des kirchlichen Fastengebots, das nicht leibliche Kasteiung, sondern innere Weihe und Reinigung des Gemüths beabsichtige die Anordnungen und die Erlaubniss der Haustaufen (vom Jahre 1806) - die Anordnung vernunftgemässer, gesetzlicher Formalitäten für Eheverlöbnisse, um leichtsinnigen Ehen, die alles Familienglück zerstören, vorzubeugen das Reskript über gemischte Ehen, in Folge dessen die Kinder männlichen Geschlechts die Religion des Vaters, die Mädchen den Glauben der Mutter annehmen sollen. Vorzügliche Sorgfalt verwandte er, nach Uebereinkünften mit den Regierungen (z. B. des Aargaues 1801), auf Veredlung und Vergeistigung des Kultus, Läuterung der Liturgie und Belebung des Rituals durch Einschränkung des Brevierbetens, Einführung teutscher Gesänge und Kirchengebete, stalt der lateinischen Formeln, zweckmässiger Andachtsübungen, statt des

93) In Rom wählte man sich aber Klemens XIII. zum Vorbilde.

mechanischen Rosenkranzbetens, Vorlesung der Episteln und Evangelien in teutscher Sprache u. s. w. 94). Durch Anordnung von Pastoralkonferenzen, Prüfungen, Lesegesellschaften, schriftlichen Aufsätzen und vorzüglich durch das treffliche ,,Archiv für Pastoralkonferenzen" verbreitete er unter den Geistli chen eine gereinigtere Theologie und ein Streben nach wissenschaftlicher Bildung, Eifer für Kanzelberedtsamkeit, Verbesserung der Volksschulen, Aufklärung und Toleranz; eine immer reinere Ansicht von der Würde und dem Berufe des evangelischen Seelsorgeramtes.

So schwanden allmählig die Nebel des Aberglaubens und erleuchtend und wohlthätig trat die Kirche in den Thälern der Schweiz wieder in den ursprünglichen Bund mit dem Staate zur Beglückung des Menschengeschlechts.

Alle diese Anordnungen (und noch vieles Andere) wurden dem Generalvikare in Rom zum Verbrechen gemacht. Mit Hass und Ingrimm beobachtete die Nuntiatur in Luzern die Entfesselung des Bisthums Konstanz von dem Geiste des Papismus, und machte mit eigenen boshaften Entstellungen ihre Berichte nach Rom. Auf mehrere Anordnungen folgten sogleich heftige päbstliche Breven, z. B. auf die Dispensazion vom Verbote der Fleischspeisen ein Breve 95), worin es heisst:,,durch die philosophische Toleranz wolle man allen Unterschied zwischen den Katholiken und Ketzern aufheben."

Vorzügliche Beachtung verdient die Regierung von Luzern, welche, wie sie später der Mittelpunkt aller regressiven Bewegungen ward, so während der Mediationsverfassung die Vorgängerin aller heilsamen Reformen war; auch zeichnete sich keiner der vielen trefflichen bischofflichen Kommissarien so durch philosophische Bildung und Gelehrsamkeit aus, wie der jenige zu Luzern, Thaddäus Müller. Unter den vielen vor

94) Die Veredlung des Kultus war ein Gegenstand fortgehender Sorgfalt; wir erinnern an die Preisaufgabe, welche der Gen. Vik. im J. 1810 für den besten Entwurf eines möglichst vollkommenen Rituals für das Bisthum Konstanz stellte. S. über das Alles: Sammlung bischöfflicher Verordnungen und Hirtenbriefe des Bisthums Konstanz, 1813, und die Denkschrift über Wessenberg.

95) S. 1.1. Seite 187.

[ocr errors]

züglichen kirchlichen Anordnungen dieser Regierung verdient das sogenannte Konkordat oder die Uebereinkunft in geistlichen Dingen, abgeschlossen zwischen dem Fürstbischoffe von Konstanz und dem Kanton Luzern, im Jahre 1806, unter dem Amtsschultheissen Krauer", einer besondern Erwähnung. Die Hauptbestimmungen waren folgende: 1) Es wird zur Bildung der Geistlichen ein Priesterseminarium errichtet, das Alle, die ein geistliches Amt erhalten wollen, nach Vollendung ihrer Studien auf einer öffentlichen Schule besuchen müssen. Die innere Einrichtung des Seminariums, Lehrplan und Studien dirigirt der Bischoff; aber sie wird der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Die zeitliche Verwaltung besorgt der Regens, legt aber der Regierung jährlich Rechenschaft ab. Bei den Prüfungen führt der bischöffliche Kommissär den Vorsitz. 2) Die Kollegiatstifte Münster und St. Leodegar zu Luzern sind nicht ferner Wohnungen des Müssigganges, sondern Ruhesitze, jenes für altersschwache und verdiente Geistliche, dieses für betagte würdige Schulmänner, welche dann Chorherrn werden und den Gottesdienst in dem Stifte versehen helfen. Dieses einzige Denkmal des humanen Dalberg würde seinen Namen in der Schweiz unvergesslich machen! Durch zweckmässige Einrichtung wird für bessere Besoldung, sorgenfreies Alter und verdiente Ruhe auch der Professoren an den niederen Schulen gesorgt 3) Die Pfarrsprengel werden für bessere Seelsorge und zur Erleichterung des Volkes zweckmässig ausgeglichen und gerundet; wo es nöthig ist, werden neue Pfarreien errichtet, sobald die gehörigen Fonds vorhanden sind. Kapellaneien die blosse Sinekurstellen waren, Missbräuche des Nepotis mus werden mit Pflichten der Seelsorge, der Schulführung oder der Aushülfe für andere Geistliche verbunden. 4) Das Recht der Veränderung und Versetzung der Benefizien durch die Regierung 96) wird anerkannt; in der Ausführung findet aber eine Uebereinkunft mit dem Bischoffe statt. 5) Die Pfarreien werden in drei Klassen getheilt, deren Besoldungen mit

[ocr errors]

95) S. Einleitung. Nie hat der Pabst, auch nicht das Tridentinum, den Regierungen dieses Recht eingeräumt; es war aber ein altes Recht der Schweizer.

der Arbeit und dem Umfange der Seelsorge im Verhältnisse stehen. Nur verdiente Geistliche steigen zu den höher besoldeten Pfründen auf; während bisher das Verdienst nur zu häufig darbte und das Unverdienst,,mit reichen Pfründen Wucher trieb." Der Ueberschuss der Einkünfte der Pfarreien über die in der Klassifikation stipulirte Besoldung fliesst in die geistliche Kasse, aus welcher die geringeren Pfarreien ihre Zuschüsse erhalten. 6) Die Geistlichen sind den allgemeinen Steuern aller Bürger unterworfen. 7) Es wird eine geistliche Kasse gebildet; die Kommission, die sie verwaltet, steht unter der Regierung, legt ihr jährlich Rechenschaft ab und trägt ihr ihre Gutachten vor. Geistliche und weltliche Mitglieder, unter ersteren stets der bischöffliche Kommissarius, bilden jene Kommission. Diese Kasse ist bestimmt zur Unterstützung schlechter Pfarreien, des Seminars, neuer Pfarreien, der Hülfspriester, Erziehungsanstalten und anderer Anstalten zur Versittlichung.

Die Quellen dieser Kasse sind: die Ueberschüsse, der reichen Pfründen über die stipulirten Besoldungen; Beiträge von allen Pfarreien nach Massgabe der Einkünfte, von reichen Ka. pellen, Kongregationen oder Bruderschaften des Kantons; die Fonds eingehender Bruderschaften und die Zuschüsse der Kollegiatstifte.

Es lässt sich leicht erachten, mit welchen schwarzen Farben die Schilderung dieses Konkordats entworfen war, welche die Nuntiatur nach Rom schickte.

In diesem Konkordate war bestimmt, dass das Kloster Werthenstein und dessen Fonds zur Bildung des Priesterseminariums verwandt werden sollten, wenn der heil. Vater es erlaube (weil die Klöster der Schweiz unmittelbar unter dem apostolischen Stuhle stehen). Dies führte zu einer höchst interessanten und merkwürdigen Verhandlung der Regierung von Luzern mit dem Pabste. In ihrem Schreiben an den Pabst (vom Jahre 1806) berührte sie zugleich noch einige andere Wege, auf welchen sie die Mitwirkung der Klöster zur Beförderung des gesellschaftlichen Wohles wünschte. Sie ersuchte also die Genehmigung des Pabstes für folgende Punkte:

1) Dass das Kloster Werthenstein zur Errichtung eines geistlichen Seminars verwandt würde, so dass die noch leben

[ocr errors]

den Mönche in das Minoritenkloster zu Luzern versetzt werden sollten. Das Frauenkloster Rathausen solle zu einer Armen-, Waisen- und Erziehungsanstalt, die durchaus nothwendig sey, wofür aber alle Fonds mangelten, benutzt werden. Beide Klöster, bemerkte die Regierung, seyen im Verfall durch ihre eigne Schuld, und erforderten zu ihrem Fortbestehen beträchtliche jährliche Zuschüsse vom Staate.

2) Das Kloster St. Urban solle durch Beiträge und Bildung von Professoren zum gemeinen Besten mitwirken. Bisher wurden Landschullehrer daselbst gebildet, aber der Abt wollte es aus Hochmuth nicht länger dulden.

3) Andere Klöster, die benannt waren, sollen der Besserung strafbarer Personen oder der Verpflegung von Kranken ibre Dienste widmen.

,,So werden die Klöster zu ihrer ursprünglichen Bestimmung: Besserung, Veredlung und Versittlichung der Menschheit, Milderung des Elends und Erhebung des Priesterstandes zurückgeführt, keinesweges aber für unmittelbare Staatszwecke benutzt."

Dieses Schreiben war ein Muster würdiger Sprache und trefflicher Entwickelung des Grundsatzes, dass und der Art, wie die Klöster sich an die höheren praktischen Zwecke der Menschheit anreihen sollen. Dieser Grundsatz war herrschend bei der Mediationsregierung; er war durch die oben erwähnte Denkschrift des Fürstbischoffs eingeleitet 97), und durch ihn allein waren die Klöster vor der Auflösung bewahrt worden, die man deswegen vornehmen wollte, weil man das Mark des Landes zu wichtigeren Zwecken bedürfe, als die Stätten der Faulheit zu füttern. Durch einen Tagsatzungsbeschluss (vom 26. Heumonat 1804) war jener Grundsatz feierlich bestätigt worden.

In dem Breve, das der heil. Vater (vom 21. Hornung 1807) auf dieses Schreiben erliess, beginnt er mit der Versicherung, dass er einen Strom von Thränen über die Ruchlosigkeit der Luzerner vergossen habe. Dann wird das Haupt

97) S.: Denkschrift über Wessenberg 1818, 8. S. 255.

« ÖncekiDevam »