| Baden (Germany) - 1830 - 290 sayfa
...künftig statt finden, . §. 3. Jeder Staat übt die ihm zustehenden unveräußerlichen Majestätsrechte des Schutzes und der Oberaufsicht über die Kirche in ihrem vollen Umfange auö. 8. 4. Die von dem Erzbischoff, dem Bischoff, und den übrigen kirchlichen Behörden ausgehenden... | |
| Ernst Hermann Joseph Münch - 1831 - 792 sayfa
...statt fiuden. §. 5. Jeder Staat übf die ihm als unveräusserliche Majestätsrechle zustehenden Rechte des Schutzes und der Oberaufsicht über die Kirche in ihrem vollen Umfange aus. §. 4- Die von dem Erzbischofe und den übrigen kirchlichen Behörden ausgehenden allgemeinen Anordnungen, Kreisscbreiben... | |
| Georg Friedrich Martens - 1836 - 668 sayfa
...künftig Statt finden. _§. 3. Jeder Staat übt die ihm zustehenden unveräußerlichen Majestätsrechte des Schutzes und der Oberaufsicht über die Kirche in ihrem vollen Umfange ans. §. 4. Die von dem Erzbischof, dem Bischof und den übrigen kirchlichen Behörden ausgehenden... | |
| Andreas Müller - 1839 - 840 sayfa
...künftig statt finden. §. 3. Jeder Staat übt die ihm zusiehenden unveräußerlichen Majestätsrechte des Schutzes und der Oberaufsicht über die Kirche...Anordnungen, Kreisschreiben an die Geistlichkeit und Dibzesanen, durch welche dieselben zu etwas verbunden, werden sollen, sowie auch besondere Verfügungen... | |
| 1854 - 778 sayfa
...Majestät«« rechte des Schutzes und der Oberaufsicht über die Kirche in ihrem vollen Um» «inge aus. ' §. 4. Die von dem Erzbischof, dem Bischof...Geistlichkeit und Diöcesanen, durch welche dieselben zu etwa« verbunden werden sollen, sowie auch besondere Verfügungen von Wichtigkeit, unterliegen der... | |
| Andreas Müller - 1839 - 826 sayfa
...oberrheinischen Kirchen-Provinz nachstehende Bestimmungen verabredet, und deren Vollziehung beschlossen: §. 4. »Die von dem Erzbischof, dem Bischof und den übrigen...kirchlichen Behörden ausgehenden allgemeinen Anordnungen und Kreisschreibcn an die Geistlichkeit und Diözesanen, durch welche dieselben zu etwas verbunden... | |
| Baden (Germany) - 1853 - 548 sayfa
...19, 25 und 27 der Verordnung vom 30. Januar 1830 treten nachstehende Bestimmungen: §. 2. (anstatt 8- 4.) Die von dem Erzbischof, dem Bischof und den übrigen...kirchlichen Behörden ausgehenden allgemeinen Anordnungen und Kreisschreiben an die Geistlichkeit und Diöcesanen, wodurch die selben zu Etwas verbunden werden... | |
| Leopold August Warnkönig - 1853 - 104 sayfa
...aufgehoben und durch folgende ersetzt in Z. 2—5 der landesherrlichen Decrete vom I. März 1853. §. 2, Die von dem Erzbischof, dem Bischof und den übrigen...kirchlichen Behörden ausgehenden allgemeinen Anordnungen und Kreisschreiben an die Geistlichkeit und die Diöcesanen, wodurch dieselben zu Etwas verbunden werden... | |
| Leopold August Warnkönig - 1853 - 104 sayfa
...aufgehoben und durch solgende ersetzt in Z. 2—5 der landesherrlichen Decrete vom l. März 1853. §. 2, Die von dem Erzbischof, dem Bischof und den übrigen...kirchlichen Behörden ausgehenden allgemeinen Anordnungen und Kreisschreiben an die Geistlichkeit und die Diöcesanen, wodurch dieselben zu Etwas verbunden werden... | |
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