Geschichte des Kulturkampfes im Deutschen Reiche: Bd. Die Kulturkampfgesetzgebung 1871-1874Herdersche Verlagshandlung, 1913 |
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Sayfa 468 - Religionsgesellschaft ist befugt, andere Straf- oder Zuchtmittel anzudrohen, zu verhängen oder zu verkünden, als solche, welche dem rein religiösen Gebiete angehören oder die Entziehung eines innerhalb der Kirche oder Religionsgesellschaft wirkenden Rechts oder die Ausschließung aus der Kirchen- «der Religionsgesellschaft betreffen. Straf- oder Zuchtmittel gegen Leib, Vermögen, Freiheit oder bürgerliche Ehre sind unzulässig, , § 2.
Sayfa 470 - Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen »., verordnen im Namen des Deutschen Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesraths und des Reichstags, was folgt: 8 1.
Sayfa 470 - Angehörigkeit beruhen, insbesondere Leistungen, welche entweder kraft besonderen Rechtstitels auf bestimmten Grundstücken haften, oder von allen Grundstücken des Bezirks, oder doch von allen Grundstücken einer gewissen Klasse in dem Bezirk ohne Unterschied des Besitzers zu entrichten sind, werden durch die Austrittserklärung nicht berührt.
Sayfa 151 - Glaubens- und Sittenlehre nicht rein bewahren und verkünden, er kann die Gnadenmittel Christi nicht recht und würdig verwalten und den Gläubigen spenden, wenn er nicht die Geistlichen, die in seinem Auftrage beides thun, erziehen, beaufsichtigen, senden und nach ihrer Würdigkeit und Fähigkeit anstellen kann.
Sayfa 89 - Eure Sprache soll neben der deutschen in allen öffentlichen Verhandlungen gebraucht werden, und jedem unter Euch soll nach Maßgabe seiner Fähigkeiten der Zutritt zu den öffentlichen Ämtern des Großherzogtums, sowie zu den Ämtern, Ehren und Würden meines Reiches offenstehen.
Sayfa 106 - Besonnenheit als Festigkeit. Gott will, daß man die Landesobrigkeit achte und ihr gehorche; allein er will auch, daß man die Wahrheit sage und den Irrtum bekämpfe.
Sayfa 106 - Erheben wir im Uebrigen unsere» Blick zu Gott! Stehen wir fest im Vertrauen, halten wir in Eintracht zusammen! Wer weih, ob nicht bald sich das Steinchen von der Höhe loslöst, das den Fuß des Kolosses zerschmettert. Aber wenn <Äott auch zulassen will, daß weitere Verfolgung kommt, — die Kirche hat keine Furcht.
Sayfa 251 - Wir wollen nicht, daß bestehende Gesetze bestritten und mißachtet werden; denn mit der Autorität der Gesetzgebung wird die Grundlage des Staates, der Schutz des Rechtes aller untergraben. Wir wollen nicht durch Nachgeben an unberechtigte Ansprüche, welche neuerdings erhoben werden, nachdem sie lange Zeit geruht hatten, einen unheilvollen Streit zwischen Staat und Kirche im Deutschen Reiche, dessen segensreiche Fortentwicklung wir als Deutsche mit Hingabe und Aufopferung aller unserer Kräfte...
Sayfa 147 - ... ein geistliches Amt übertragen werden soll, dem Oberpräsidenten unter Bezeichnung des Amtes zu benennen. Dasselbe gilt bei Versetzung eines Geistlichen in ein anderes geistliches Amt oder bei Umwandlung einer widerruflichen Anstellung in eine dauernde. Innerhalb dreissig Tagen nach der Benennung kann Einspruch gegen die Anstellung erhoben werden. Die Erhebung des Einspruchs steht dem Oberpräsidenten zu.
Sayfa 66 - Horizonte zeigte. Aber man verlor die Ruhe auf der andern Seite vollständig, als auch die zweite katholische Hauptmacht in Europa denselben Weg ging...