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weitern Spielraum zur Auslebung und Entwickelung. Auch in den älteren Städten des Landes bildete sich der Deutsche Geist durch die ihm eigene rührige Betriebsamkeit hier im Handel, dort in den städtischen Gewerben von Jahr zu Jahr vollkommener aus und auch hiebei ließ es der für des Landes Wohl so regsam thätige Landmeister nicht an Eifer fehlen, dem geschäftigen Geiste der städtischen Gemeinen immer neue Mittel und neuen Raum zur Thätigkeit zu geben. So erhielt Kulm, noch immer als die Hauptstadt des Landes betrachtet und wegen der Verdienste und Ergebenheit der Bürger gegen den Orden immer wie ein Liebling gehalten, vom Landmeister die Freiheit zum Aufbau eines neuen großen Kaufhauses und mancher andern Anstalten zur Förderung des städtischen Hans dels und Betriebes 1). Einer gleichen Begünstigung erfreuten sich auch Christburg 2) und mehre andere Städte. Auch die einzelnen Handwerkszweige hoben sich in den Städten immer erfreulicher empor, vervielfältigten und bildeten sich immer vollkommener aus, und auch auf diese erstreckte sich des Landmeisters Aufmerksamkeit, indem er den Umsatz der Waaren und den Verkauf der Erzeugnisse auf jede Weise zu erleichtern suchte 3). Nicht minder groß und rühmlich war Mein

1) Die Urkunde des Landmeisters hierüber, datirt: Thorun quarto decimo Calend. Iunii 1298 befindet sich im geh. Archiv Fol. 6. und im Buche: Ellen- und Hubenmaaß 2c. Wie hoch Kulm bei dem Ors den noch in Gunst stand, geben die Worte zu erkennen: Civitas Culmensis inter alias civitates terre nostre principalis et capitanea habetur, Nosque propter laudabilia obsequia, que fideles nostri cives civitatis eiusdem domui nostre frequencius exhibuerunt et exhibent bona fide dignis favoribus et honoribus prosequi intendimus.

2) Diese Verleihung geschah durch den Komthur von Christburg Heinrich von Vaternrode auf Einstimmung des Landmcisters; die Urk. ist datirt: Christburg in octava die natali b. Iohannis apost. 1298.

3) So erhielt z. B. Kulm außer seinem Kaufhause auch licenciam atque facultatem liberam construendi et habendi scampna vel bancas seu casas institorum, calificum, pistorum, carnificum, aliorumque quorumlibet artificum ad quascunque res vendendas, emendas seu servandas sub terra et supra terram,

hards eifriges Streben zur Beförderung des Ackerbaues und der ganzen Landescultur auch noch um diese Zeit, wovon eine sehr bedeutende Zahl von ländlichen Verschreibungen und Verleihungen noch bis diesen Tag die sprechenden Beweise sind 1). Noch keiner seiner Vorgånger hatte ihn hierin übertroffen. So ging also das Jahr 1297 ziemlich ruhig und. in dieser Ruhe sehr segensreich und heilbringend für Preussen vorüber.

Um so stürmischer aber und unglücksvoller war das nächstkommende Jahr. Zwar erfreute den Orden auch jest wieder mancher Beweis von Gunst und Geneigtheit, der ihm bald vom Papste, bald von weltlichen Fürsten entgegenkam. Bonifacius nahm sich der Aufrechthaltung und Sicherung der Freiheiten und Rechte des Ordens mit allem möglichen Eifer an und strafte die Widersacher des Ordens für ihre Eingriffe in dessen Gerechtsame mit allen Mitteln seiner Macht 2). Zwar gewann Gottfried von Hohenlohe, der sich jest meist in Deutschland aufhielt 3), auch die Gunst des neuen Deutz schen Königes Albrecht des Ersten, der seit dem Sommer des Jahres 1298 nach Adolfs von Nassau Abgang auf dem Throne saß und dem Orden schon wenige Wochen nach seiner Krönung alle seine Rechte und Freiheiten von neuem bestätigte. und ihn und alle seine Besikungen nach seines Vaters Bei

1) Diese Verleihungen befinden sich zahlreich im geh. Archive. 2) Hierüber zwei Bullen dieses Papstes, datirt: Rome VI Calend. April. p. n. a. IV und Reate Non. Novem. p. n. a. IV im groß. Privilegienb. p. 76 und im kleinen Privilegienb. p. 92. Die eine an den Probst des Domkapitels zu Augsburg gerichtet, meldet diesem, daß dilecti filii Preceptor et fratres D. S. M. Th. in Alamannia a nonnullis, sicut accepimus, qui nomen domini recipere non formidant, multiplices patiantur injurias et iacturas. Daher trågt der Papst ihm auf: quatinus eisdem Preceptori et fratribus presidio defensionis assistetis, non permittas eos contra indulta privilegiorum sedis aplice ab aliquibus indebite molestari und die Uebelthåter streng zu strafen.

3) Wir finden ihn z. B. im Febr. 1298 als Vermittler zwischen Gottfried von Brauneck und dem Grafen Craft von Hohenlohe 2. S. Hanselmann v. d. Hohenloh. Landeshoh. Urk. Nr. LXVIII. p. 426.

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1) Die Ucfunds biriver in bioma Interior me Diburtica Urk. Nr. 12, datin: In Hotzkircher laus sept 2:55. Duelis führt ein solches Diviem an mit dem Tatum: la Gebsede, at Lederburgh X Cal Octobr.

2) 3war sagt Dusburg c. 252 nur, der Großfurk ier actenmen ad vocationem civium Rigensium; alein eine ziemlich gicidaciniąc Ezählung dieser Riganten Händel im Buche: Rigañche Hand.ung p. 49 bemerkt ausdrücklich: es sey geschehen de mandato et insinuatione Demini Iohannis Archiepiscopi.

hards eifriges Streben zur Beförderung des Ackerbaues und der ganzen Landescultur auch noch um diese Zeit, wovon eine sehr bedeutende Zahl von ländlichen Verschreibungen und Verleihungen noch bis diesen Tag die sprechenden Beweise find 1). Noch keiner seiner Vorgänger hatte ihn hierin übertroffen. So ging also das Jahr 1297 ziemlich ruhig und in dieser Ruhe sehr segensreich und heilbringend für Preussen vorüber.

Um so stürmischer aber und unglücksvoller war das nächstkommende Jahr. Zwar erfreute den Orden auch jest wieder mancher Beweis von Gunst und Geneigtheit, der ihm bald vom Papste, bald von weltlichen Fürsten entgegenkam. Bonifacius nahm sich der Aufrechthaltung und Sicherung der Freiheiten und Rechte des Ordens mit allem möglichen Eifer an und strafte die Widersacher des Ordens für ihre Eingriffe in dessen Gerechtsame mit allen Mitteln seiner Macht 2). Zwar gewann Gottfried von Hohenlohe, der sich jetzt meist in Deutschland aufhielt 3), auch die Gunst des neuen Deutschen Königes Albrecht des Ersten, der seit dem Sommer des Jahres 1298 nach Adolfs von Nassau Abgang auf dem Throne saß und dem Orden schon wenige Wochen nach seiner Krönung alle seine Rechte und Freiheiten von neuem beståtigte und ihn und alle seine Besihungen nach seines Vaters Bei

1) Diese Verleihungen befinden sich zahlreich im geh. Archive. 2) Hierüber zwei Bullen dieses Papstes, datirt: Rome VI Calend. April. p. n. a. IV und Reate Non. Novem. p. n. a. IV im groß. Privilegienb. p. 76 und im kleinen Privilegienb. p. 92. Die eine an den Probst des Domkapitels zu Augsburg gerichtet, meldet diesem, daß dilecti filii Preceptor et fratres D. S. M. Th. in Alamannia a nonnullis, sicut accepimus, qui nomen domini recipere non formidant, multiplices patiantur injurias et iacturas. Daher trågt der Papst ihm auf: quatinus eisdem Preceptori et fratribus presidio defensionis assistetis, non permittas eos contra indulta privilegiorum sedis aplice ab aliquibus indebite molestari und die Uebelthåter streng zu strafen.

3) Wir finden ihn z. B. im Febr. 1298 als Vermittler zwischen Gottfried von Brauneck und dem Grafen Craft von Hohenlohe 2c. S. Hanselmann v. d. Hohenloh. Landeshoh. Urk. Nr. LXVIII. p. 426.

spiel unter seinen besondern Schuh und Schirm nahm 1). Allein dieses alles trug vorerst für die Verhältnisse des Ordens in Livland und Preussen nur wenig aus und schüßte ihn nicht gegen die Gefahren, die ihm hier so vielfach drohten.

Es geschah nämlich in den letzten Tagen des Mai im Jahre 1298, daß der Großfürst Witen von neuem mit einem zahllosen Schwarm seiner raubgierigen Kriegsvölker in das Ordensgebiet von Livland einstürmte. Er kam nicht ohne besondern Anlaß, denn auf des Erzbischofs Antrieb hatten ihn die Rigaer zum Verderben der Ordensritter herbeigerufen 2). Riga's Bürger aber und die Kriegsmannen des Erzbischofs vereinigten sich sofort mit des Großfürsten Schaaren und zogen eiligst gegen die Ordensburg Karkhus, die nur von einigen Ordensbrüdern und wenigem Kriegsvolke besezt war. Ihre starke Befestigung indeß zwang den Feind dennoch seine Zuflucht zur Verråtherei zu nehmen; sie ward gewonnen, vier Ordensritter und alle Kriegsleute erwürgte das feindliche Schwert und nachdem man eine ansehnliche Beute in ihr zusammengeraubt, wurde das Ordenshaus mit allem, was noch übrig war, durch Feuer vernichtet. Doch damit war die Rache noch nicht gestillt. Der wilde Heerschwarm zerstreute sich weit und breit aufs flache Land, erschlug alle Geistlichen unter den grausamsten Martern, erbrach die Kirchen, besudelte und raubte die heiligen Gefäße, trieb muthwilliges Gespött mit den heiligen Bildnissen und fröhnte in jeglicher Weise seinen Lüften und Leidenschaften. So verloren mehr als anderthalbtausend Menschen Leben oder Freiheit, denn eine große Schaar

1) Die Urkunde hierüber in diplomat. Unterricht und Deductiou 2c. Urk. Nr. 12, datirt: In Holtzkirchen Idus Sept. 1298. Duellius P. 27 führt ein solches Diplom an mit dem Datum: In Gebsedel ad Rodenburgh X Cal. Octobr.

2) 3war sagt Dusburg c. 262 nur, der Großfürst sey gekommen ad vocationem civium Rigensium; allein eine ziemlich gleichzeitige Er= zählung dieser Rigaischen Händel im Buche: Rigaische Handlung p. 49 bemerkt ausdrücklich: es sey geschehen de mandato et insinuatione Domini Iohannis Archiepiscopi.

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