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des am Weichsel - Ufer übergab, woher dieser von jekt an Peter von Neuenburg genannt wurde 1). Offenbar wollte der König auf solche Weise das Interesse dieser im Lande vielgeltenden und angesehenen Männer so viel als möglich mit dem seinigen verschmelzen und sich ihrer Treue hiedurch um so mehr versichern 2). Durch gleiche Freigebigkeit suchte sich König Wenceslav auch die Geistlichkeit des Landes, besonders aber die Klöster geneigt zu machen und Oliva sowohl als Pelplin erhielten manchen Beweis seiner Gunst nicht bloß durch Bestätigung aller ihrer bisherigen Freiheiten und Vorrechte, sondern auch durch neue Vermehrung ihres ländlichen Besisthumes 3).

Es ist wohl begreiflich, daß auch der Orden in Preussen auf die Veränderung der Verhältnisse in Polen und Pommern nicht ohne das lebendigste Interesse und vielleicht selbst nicht

1) Urkunde im großen Privilegienbuche p. XXXIX im geh. Arch. S. Delrichs Verzeichn. Pommers. Urk. S. 32. Sie ist datirt: Bronne a. d. 1301, IV Calend. Iulii, XIV Indict. anno regnorum nostrorum Bohemie quinto, Polonie vero primo. Der König sagt ausdrücklich, die Verleihung geschehe propter eius (Petri filii Swence Palatini Pomoraniensis) grata et utilia nobis per ipsum impensa et adhuc impendenda servicia. Von dem verliehenen Gebiete heißt es: quae olim fidelis noster dilectus Lexico a duce Wladislao tenuerat et ad nos per ipsius Lexiconis fuerunt resignationem liberam devoluta.

2) Dieß bezeugen auch die Worte der Urkunde: .... damus et conferimus de gratia speciali per eum in nostra et heredum nostrorum fidelitate manentem ac nobis ct heredibus nostris sua fidelia servicia continue exhibentem.

3) Urk. im geh. Archiv Schiebl. LVI. Nr. 2. 4. und LIX. Nr. 21. Das Chron. Oliv. p. 39-40 weiß daher den Böhmischen König auch nicht genug zu rühmen. Die Annal. Oliv. p. 35 führen die neuen Låndererwerbungen des Klosters Oliva alle namentlich auf; zugleich heißt es hier vom Könige auch: Hic primus monetam argenteam, grossos videlicet Bohemicos in Poloniam intulit, qui adhuc in usu passim habentur. Prius siquidem frustulis quibusdam argenti pellibus aspreolorum et ceterarum rerum transmutatione necessaria comparabant. Cf. Chron. Anonymi Archidiac. Gnesn. p. 95. Büsching Zeitbüch. der Schlesier S. 93.

ganz ohne mitwirkende Theilnahme hingesehen haben mochte. Je weniger ihn schon seit Jahren die Gesinnungen der Polnischen Herzoge gegen den Orden an den regierenden Fürstenstamm hatten fesseln können und je besorgter ihn die Vereinigung Pommerns mit der Krone Polens für seine künftige Lage gemacht, um so entschiedener scheint er sogleich auf des Böhmischen Königes Seite getreten zu seyn, als man diesem die Herrschaft Polens und Pommerns übertrug, zumal da das Böhmische Königshaus dem Deutschen Orden von jeher sehr geneigt gewesen war. Als daher König Wenceslav im Jahre 1305 starb und sein Sohn Wenceslav ihm wie auf dem Throne Böhmens, so auch in der Herrschaft Polens und Pommerns folgte, so blieb der Orden, obgleich ein großer Theil der Polen ihren vertriebenen Herzog Wladislav Loktek wieder herbeiriefen und zu ihrem Herrn erhoben 1), doch auch jezt noch auf der Seite des Königes von Böhmen stehen. Und beide Könige belohnten auch diese Ergebenheit des Ordens und besonders die manchfaltigen Verdienste, welche sich der Landmeister Konrad Sack und der Landkomthur von Kulm Günther von Schwarzburg in Beförderung ihrer Sache erworben, denn schon Wenceslav, der Vater, schenkte dem Orden in Pommern die Güter Tymow, Borchow, Stubelow, Globen und Zubessow und der Sohn bestätigte sie ihm durch eine urkundliche Zusage 2). Wichtig wurde diese Beschenkung

1) Die Chron. Anonymi Archidiac, Gnesn. p. 95 sagt: Dux Wladislaus sequenti anno in die S. Egidii a Terrigenis, Episcopo et civibus unanimiter susceptus Cracoviensem et Sandomiriensem Ducatus obtinuit et successive Syradie et Lancicie, Cuiavie et Polonie terras recuperavit. Annal. Oliv. p. 36.

2) Original-Urk. mit dem großen königl. Siegel, datirt: Prage a. d. 1305 IV Cal. Iulii, Indict. III anno regnorum nostrorum Boemie et Polonie primo, Ungarie vero quarto, im geh. Arch. Schiebl. XXVIII. Nr. 4. Es heißt ausdrücklich, die Schenkung sey geschehen ob specialem favorem, quem ad Ordinem Cruciferorum S. M. D. Th. et professores ipsius Ordinis habuit et propter multa grata et accepta servicia sibi per circumspectos viros Conradum dictum Saccum Magistrum terrarum Prussie et Guntherum de Swartzburch Commendatorem provin

für den Orden vorzüglich auch dadurch, daß die neuen Besigungen unmittelbar das dortige Ordensgebiet von Mewe berührten und dieses ansehnlich vergrößerten, zumal da der Orden dort bald in seinen Erwerbungen noch weiter vorschritt, indem er um dieselbe Zeit von Swenza's Sohn Peter von Neuenburg auch das Dorf Stargard erkaufte, welches der frühere Castellan von Schwez Ada wegen seiner Untreue gegen den König Wenceslav verloren und Peter von Neuenburg aus besonderer Gunst vom Könige erhalten hatte. So rückte der Orden auch auf diese Weise seine Gränze immer weiter nach Pommern hinein und der König von Böhmen genehmigte auch gerne diese neue Erwerbung 1). Für solche Gunst aber bewiesen sich die Ordensgebietiger gegen den König auch in mancherlei Weise dankbar, denn als zum Beispiel im Spätsommer des Jahres 1305 eine bedeutende Schaar von Litthauern in Polen eindringend sich vor das feste Kalisch legte und dieses belagerte, ohne daß die Kriegsmacht des königlichen Hauptmanns von Polen Ulrichs von Bozcowiß, der in des Königes Namen die Landesverwaltung führte, sich im Stande fühlte, den Feind zurückzuwerfen, bedurfte es nur einer Aufforderung des Königes an den Landmeister zur Unterstüßung des Hauptmannes, um Kalisch von der Belagerung zu befreien 2).

cialem per terram Culmensem dicti Ordinis fratres exhibita. Auch Lucas David B. V. S. 159 erwähnt dieser Urkunde.

1) Original der königl. Bestätigungsurkunde, datirt: Prage a. d. 1305. XIV Calend. Augusti, Indict. III regnorum nostrorum anno primo im geh. Arch. Schiebl. XXVIII, Nr. 6. Stargard, die jeßige Stadt, wird hier noch villa genannt. Vgl. Delrichs Verzeichn. Pommers. Urk. S. 37. Der König Wenceslav trat dagegen an Peter von Neuenburg einige andere Ländereien in Pommern als Eigenthum ab, weil des Königes Vater ihm 200 Mark hatte entrichten wollen, ihm dafür aber jene Ländereien verpfåndet und diese nicht wieder ausgelöst hatte. Urk. im geh. Arch. Schiebl. LI. Nr. 1.,

2) Wir haben hierüber das Schreiben des Königes an den Landmeister im geh. Urch. Schiebl. LX. Nr. 1. Es ist datirt: in Freundetal VI Idus Octobr. anno regnor. nost. Boemie et Polonie primo. Den

Während indessen der Böhmische König sich theils durch diese Begünstigung des Ordens, theils durch die Erhebung des Grafen Peter von Neuenburg zum obersten Hauptmann von Pommern in des Landes Besitz schon ziemlich sicher gestellt zu haben glaubte 1), traten die Markgrafen von Brandenburg wieder thätiger für die Behauptung ihrer Ansprüche auf Pommern hervor. Es war um die Zeit, als in Böhmen im Jahre 1305 Wenceslav's Vater starb und ihn selbst die neue Thronbesteigung beschäftigte, daß die Brandenburger sich zuerst der der Neumark am nächsten gelegenen Orte, namentlich der Gebiete zwischen der Neße, Drave und Küdda bemächtigten 2). Da nun ein Krieg mit den Markgrafen viel zu bedenklich war, da ferner durch Wladislav Lokteks Rückkehr nach Polen auch hier seine Herrschaft äußerst ungewiß ward, zumal weil des jungen, erst sechzehnjährigen ́ Königes zúgelloses und ausschweifendes Leben unter den Polen eben keine günstigen Hoffnungen erwecken konnte 3), und da endlich das Waffenglück der Brandenburger für Pommern immer größere Besorgnisse erregte, so entbot der König den Markgrafen einen Vergleich, nach welchem er ihnen Pommern, so weit er und sein Vater es im Besike gehabt, einräumen wolle, sobald sie die ihnen von seinem Vater ver

Ulrich von Boscowig nennt der König fidelem nostrum Capitaneum Polonie. Er hatte diese Stelle schon im I. 1303 und befand sich damals in Danzig. In einer von ihm selbst ausgestellten Urkunde im geh. Arch. Schiebl. LVI. Nr. 3 nennt er sich selbst Capitaneus Regni Polonie und indem er eine Grånzberichtigung zwischen den Webten von Oliva und Pelplin bestätigt, sagt er: Nos ex auctoritate serenissimni principis domini nostri Wenceslai Boemie et Polonie regis dictam limitationem confirmamus.

1) Die Ernennung Peters von Neuenburg zum Capitaneus terre Pomeranie fållt, wie Sell Gesch. von Pommern B. I. S. 360 erweist, in den August 1305. In einer Urk. vom 10. Aug. d. I. im geh. Arch. Schiebl. XL. Nr. 5 nennt er sich selbst schon so. Das Chron. Oliv. p. 41 rühmt ihn als ferventer patris vestigia sequi volens.

2) Gerkens vermischte Abhandl. B. 3. S. 343.

3) Dubrav. p. 154.

pfändete Markgrafschaft Meißen ihm freigeben würden '). Es ist unbekannt, welchen Erfolg dieses Anerbieten bei den Markgrafen gehabt haben mag, zumal da sie schwerlich glauben konnten, auf diesem Wege ein neues Recht auf Pommern zu erwerben; wahrscheinlich zogen sich die Unterhandlungen bis ins nächste Jahr 1306 hinein, wo sich die Verhältnisse zwischen Pommern und den Brandenburgern, wie zwischen Polen und dem Könige Wenceslav mit einemmale ganz anders gestalteten.

Es waren nämlich schon seit dem Herbste des Jahres 1305 zwischen dem Herzoge Wladislav Loktek und dem neuen Könige von Böhmen, der kaum zu bewegen war, sein Augenmerk auf Polen zu richten 2), Friedensverhandlungen durch den Landmeister Konrad Sack eingeleitet und der Ordensbruder Gallus aus Böhmen hatte diesem vom Könige auch bereits die nöthigen Aufträge zum Abschlusse eines Vergleiches überbracht 3). Seit dem Anfange des Jahres 1306 war auch der bisherige Böhmische Hauptmann Ulrich von Bozcowik aus dem Lande abberufen und Paul von Paulstein als Hauptmann von Polen an seine Stelle getreten *). Nach man

1) Diese auch anderweitig noch wichtige Urkunde befindet sich im Original im geh. Urch. Schiebl. XXVIII, Nr. 7 und in einem Transsumte vom J. 1325 Schiebl. XLI., gedruckt in Gercken Cod. dipl. Brand. T. VII. Nr. XL. p. 118 und Lucas David B. VI. S. 70.

2) Nach Dubrav. p. 155 stellte ihm Heinrich von Lypa, sein oberster Statthalter in Polen, die höchste Gefahr des Verlustes der Polnischen Krone vor und doch vergeblich.

3) Urk. im geh. Archiv Schiebl. LX. Nr. 1. Dieser frater Gallus de Bohemia war nachmals auch bei den Friedensverhandlungen zu Thorn zugegen.

4) Urk. im geh. Archiv Schiebl. LVIII. Nr. 27, wo er als Capitaneus regni Polonie vorkommt. Der oberste Hauptmann war eigentlich Heinrich von Lypa; daher Dubrav. p. 150 sagt: Totius Regni Poloniae caput, quem ipsi Capitaneum vocant, unus Henricus a Lyppa gerebat, vir procerum Boiemiae tum pacis tum belli consiliis eximius. Huic dignitati proximus Udalricus a Boskovicze Cracoviam et Sandomiriam gubernabat; und so standen auch Cujavien und Pommern unter folchen Hauptleuten.

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