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Einleitung,

1. Vorschlag zur Errichtung des Metropolitan Capitels zu Res gensburg, eingereicht an Kaiser Napoleon.

2. Vorschlag dazu, eingereicht an Papst Pius VII.

5. Päpstliche Bulle zur Errichtung desselben.

4. Dotations-Urkunde desselben.

Einleitung.

Vie Errichtung eines Metropolitan Capitels für Deutschs land zu Regensburg unter dem verewigten Dalberg, dess fen bewährter und oft ganz reiner Sinn für so vieles Gute doch ja nicht darüber verkannt werden darf, daß er es, verz wickelt in den raschen Wechsel der Ereignisse, zuweilen da suchte, wo es keine feste Grundlage erhielt, ist zwar nur eine vorübergehende Erscheinung gewesen. Aber sie war damals ungemein wichtig für die gesammten Verhältniffe der katholischen Kirche in Deutschland; und wäre es geblieben, wenn sein damaliger Zustand fortgedauert håtte. Sie bleibt ein merkwürdiges Glied in der Kette der Veränderungen dieser, dérmalen noch nicht durchaus fest gestellten Verhålts niffe. Den, zum Theil noch unbekannten, Actenstücken dars über gebührt hier eine Stelle; um so mehr, da auch vor und nach dem neuen Bayerischen Concordate, neben den darin enthaltenen Festsetzungen über den neuen BayerischRegensburger Stuhl und fein Capitel, keine ausdrückliche Påpstliche Erklärung an jenes, früher errichtete Capitel ers gangen ist, zur Aufhebung der vom 4ten Februar 1805. Diese Actenstücke sind folgende:

1. war die erste Grundlage der Negociation zur Hers stellung jenes Metropolitan Capitels. Sie wurde von dem damaligen Reichs Erzkanzler, nachherigem Fürst: Primas, dem Kaiser Napoleon übergeben, welcher durch den Car

*

dinal Caprara die Negociation bei dem, auch zu Paris anwesenden, Papste fortführen ließ. *)

2. ist der Vorschlag, welchen der Reichs-Erzkanzler dem Papste übergab.` Er enthält die Ideen sowohl zu der provisorischen Bereinigung, als zu fünftiger Organisation des Metropolitan Capitels. Besonders hatte der Fürst Pris mas auf das alte Statut des Mainzer Domcapitels (nec subditus nec princeps) Rücksicht genommen.

3. die päpstliche Bulle vom 4. Februar 1805, wurde den beiden Domcapiteln von Mainz und Regensburg mits getheilt. Aber die nachgefolgten Ereignisse gestatteten ihre weitere Ausführung nicht. Der Papft wollte, als er nach Rom zurückgekommen war, nicht weiter in diese Angelegens heit eingehen. Der Fürst Primas aber verfolgte jene Idee unablässig bis zum Jahr 1809.

Der Fürst Primas überließ dem bestehenden Regensburger Capitel **) die Administration seines sämmtlichen dors tigen Einkommens, so daß er davon blos die Abgabe eines Fonds für die Schulen, Seminarien und milden Stiftungen verfügte.

Er arbeitete får seine Idee der Vereinigung der Domcapitel und der Wahl eines Coadjutors fortwährend,

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*) Unter die vor mir liegende Abschrift hat Dalberg eigens händig geschrieben: Die Richtigkeit dieser Abschrift und ihres Inhalts wird hiermit von mir anerkannt. Carl, Kurfürft.”

Paris, den 22. Januar 1805.

**) In dem Reichsderutations - Abschiede von 1803 war dieses Regensburger Domcapitel weder §. 25. noch §. 62. genannt, alss nicht fåcularifirt, - Bei Gelegenheit der Errichtung einer Suz ftentations Caffe für die jenseits rheinische Geiftlichkeit, in welche alle doppelt pråbendirte Domcapitularen zwei Zehntheile ihrer Präs bende zahlen mußten, entstand die Frage: ob auch die Regens burger dazu anzuhalten seven. Das vom Fürft Primas erforderte, und demnach befolgte, rechtliche Gutachten des Ministers v. Al; bini fiel dahin aus: daß, nachdem jener Reichs- Deputations. Schluß zu dieser Abgabe diejenigen Domcapitularen verpflichte, welche zwei Vråbenden besessen hätten (also die bereits făculas rifirten und pensionirten], die Regensburger aber sich noch im wirks lichen Befihe der ibrigen cum onere et commodo befånden: legtere nicht unter jenen verstanden seyen.

und schlug dem Papste dazu zwei Domcapitularen, einen aus den Mainzern, den andern aus den Regensburgern vor. Der Vorschlag blieb unbeachtet und unbeantwortet; welches den Fürst Primas frånkte, und in der Folge zu der Ernens nung des Cardinals Fesch, als Nachfolger, beigetragen haben imag.

Um das Regensburger Domcapitel zu beruhigen, ers theilte der Fürst Primas demselben die Schenkungs- oder Dotations - Urkunde 4., die zwar weder consequent noch ndthig war, da sich das Domcapitel im ungestörten Besitze feines Vermögens befand, *) aber doch den ernsten Willen beurkundet: das Metropolitan› Capitel herzustellen.

1.

DECLARATION

de S. A. Monseigneur l'Electeur Archichancellier de PEmpire Germanique, à Sa Majesté l'Empereur des Français.

Comblé des bontées de Votre Majesté Impériale, et sur le point de retourner en Allemagne je prens la liberté de lui exposer dans une confiance respectueuse ce qui va m' occuper relativement aux affaires Ecclésiastiques d'Allemagne.

Il s'agit d'obtenir par le concordat une dotation solide et convénable pour les Evèques et leur clergé dans les païs Ecclésiastiques données en dédommagement; Votre Majesté a declaré qu'elle ne se meloit pas des affaires internes de l'Allemagne; toutes fois l'expression bienveillante des sentimens justes et magnanimes qui caracterisent Votre Majesté, fera sure

*) Die Administration dieses Vermögens blieb auch nach der Bayerischen Befihnahme von Regensburg öhne Veränderung in den Händen des Capitels, außer daß dasselbe von nun an seine Rechnungen zur Revision einsenden mußte; so bis zu der neuesten wirk lichen Ausführung des Bayerischen Concordats.

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