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welcher dieser in Litthauen einbrechen wollte. Keiner ahnete Girdelo's verrätherischen Plan, über den er sich mit dem Feinde zuvor schon verständigt hatte. Er führte den Streithaufen ins Samaitenland gegen die Burg Oukaym an der Dobese, mit deren Befehlshaber er die Vernichtung der Ordenskrieger verabredet, und auf ein Zeichen brach plöhlich die Burgbesaßung aus, fiel über die Ordensmannschaft unvermuthet her und erschlug sie bis auf wenige Mann, welche die Flucht rettete 1).

Solche Begegnisse aber, wie jene Verschwörung der Barter und diese Verråtherei hatten den Ordensgebietigern Scheu und Mißtrauen eingeflößt gegen solche Flüchtlinge. Als da= her jener vornehme Litthauer Peluse, der nach Preussen entflohen war, gleichfalls mit der Bitte um einen Heerhaufen bei dem Komthur des Hauses Königsberg Albert von Meißen 2)

1) Dusburg c. 221. Lucas David B. V. S. 70. Schütz p. 45. Die meisten Quellen nennen die Burg Otekaym oder Ottokaim; Dusb. c. 233 erwähnt auch einer Burg Onkaim, so auch Kojalowicz p. 186. Nach den Handschriften der Dusburgischen Chronik aber sind Otekaim, Ottokaim und Onkaim nur verstümmelte und durch spåtere Abschriften verdorbene Namen. Bei Jeroschin und dem Epitomator finden wir überall den Namen Oukein, Oukayn oder Oukaym und Oukeym, wonach kein Zweifel ist, daß die Burg einst Dukain oder Oukaim hieß. In den erwähnten Wegeverzeichnissen kommt nun aber sehr oft ein Ort und eine Gegend vor, welche Auken, Awken oder Aukon genannt ist und nach allen Angaben nicht weit von Rossinna gelegen haben muß. Dort finden wir jezt an der Lubissa den Ort Ugjany und nach allen darüber angestellten Vergleichungen kann jenes Oukayn kein anderes als dieses Ugjany seyn. Nach den Wegeverzeich nissen liegt Auken ungefähr fünf Meilen von Grasyen oder Greysyen entfernt, und dieses ist das südwestlich von Ugjany liegende Grauschy nördlich von der Mitwa. Vergleicht man nun die Stellen bei Dusburg c. 221. 233. 240. 274. 283. supplem. c. 8 mit einander, so paßt die Lage dieses Ugjany als des einstigen Oukayn auch ganz genau zu den davon erzählten Begebenheiten, und selbst das oben erwähnte Ereigniß bekommt durch diese Localitåt ein interessanteres Licht. Der Name des Ortes Girtakolln, einige Meilen westwårts von Ugjany, steht vielleicht zu dem erwähnten Girdele in gewisser Verbindung.

2) Die Ordens - Chron. bei Matthaeus p. 764 nennt ihn des Markgrafen von Meißen Brudersohn.

erschien, vertraute ihm dieser nur eine kleine Schaar und auch nur solche Kriegsleute an, deren Klugheit, Umsicht und Kriegserfahrung schon längst erprobt waren. Un ihrer Spike standen jene kühnen Struter oder Parteigånger Martin Golin 1), der Withing Konrad Tüvel und der kühnentschlossene Stobemel, die sich schon früher in des Ordens Kriegen oft durch tapferen Muth hervorgethan. Auch jest war es ein äußerst gefahrvolles Wagniß, welches Peluse mit dieser kleinen Schaar auszuführen gedachte. Durch Kundschafter benachrichtigt, daß einer der Litthauischen Fürsten, vor dessen Nachstellungen er aus dem Lande hatte entfliehen müssen, ein glänzendes Hochzeitfest auszurichten Willens sey, beschloß er, gerade an diesem Tage an seinem Feinde Rache zu üben. Unvermerkt in der Nähe angelangt, nahte sich mit aller Vorsicht der kleine Haufe zur Nachtzeit des Fürsten Burg 2), wo die Häuptlinge und Edlen aus der Nachbarschaft versammelt sich theils noch am Trunke erfreuten, theils schon dem Schlafe ergeben hatten. Da brach plöhlich Peluse's Schaar mit Kriegsgeschrei in die unbewachte Burg ein; keinem der Gäste blieb Zeit, die Waffen zu ergreifen; alles erlag dem feindlichen Schwerte, fiebenzig der vornehmsten Edlen das Landes 3) sammt dem Herrn der

1) Die Ordens - Chron. bei Matthaeus p. 767 sagt hier, man habe ihn auch Herr Unverzagt genannt.

2) Eine Chronik der Wallenrod. Bibliothek (zu Königsberg) nennt die Burg Struterie, s. Hartknoch ad Dusb. p. 305 und De Wal Hist. de l'O. T. T. II. p. 202 nahm diesen Namen auch unbedenklich an. Er beruht indessen offenbar auf einem Mißverständnisse eines Ausdruckes, dessen sich Jeroschin c. 223 bedient, indem er Dusburgs Worte: in latrociniis fuerunt plenius exercitati übersezt:,,Geübt an Strutterie." Wir wissen aus Obigem B. III. S. 365—366, was dar unter zu verstehen ist. Jener Chronist indessen, mit der Bedeutung des Wortes unbekannt, nahm es für den Namen der Burg.

3) Dusb. c. 223 nennt diese Landes- Edlen regulos; Jeroschin übersegt wörtlich: „Küngelin“; der Epitomator umschreibt den Ausdruck durch Meliores terrae; in Urkunden z. B. im Rigaischen Zeugenverhdr heißen sie Potentiores und bei Dogiel T. V. Nr. XXXVI. p. 26 bei den Semgallen schlechthin Domini. Es waren offenbar kleine Reiks,

Burg und vielen andern wurden niedergestreckt. Den Bråutigam und die Braut nebst den Frauen und Kindern der Erschlagenen mit hundert Rossen und vielen Schäßen an Gold und Silber entführte man nach Königsberg zur Rache des Hohnes und der Schmach, unter welcher Peluse aus seinem väterlichen Besize vertrieben war.

Jene Kriegszüge des Landmeisters und diese kühne That der Freibeuter hatten aber die Litthauer, wie es scheint, so erschreckt und eingeschüchtert, daß Jahre dahingingen, ohne daß sie einen Einfall in das Gebiet des Ordens wagten; wenigstens hat die Geschichte nichts darüber aufbehalten. Der Landmeister überließ es vorerst jenen raublustigen Freibeutern, das feindliche Land zu belästigen und mit ihren kleinen Raubhorden zu beunruhigen, wo und wie sie konnten. Da Krieg und Fehde ihr Taggeschäft, Raub ihr Unterhalt, Brand und Verheerung für sie Lust und Spielwerk waren und dichte Waldungen ihnen als Wohnung und sichere Zuflucht dienten, so war das heidnische Land auch mehre Jahre hindurch bald an der einen, bald an der andern Gränze ihren Einfällen und Fehdezügen Preis gestellt. Leicht gerüstet erschienen sie auf ihren schnellen Roffen bald in Samaiten, bald schreckten sie Litthauen, bald lauerten sie an Strömen auf beladene Fahrzeuge, um sich mit deren Gütern zu bereichern 1), bald steckten sie die Saaten in Brand. Solch loses und ungezügeltes Kriegsgeschäft nannte man damals Struterie und auch in Preussen fanden sich viele, die es Jahre hindurch als gewohntes Tagewerk betrieben 2).

Herren und Gebieter über gewisse Gebiete, die unter der Oberherrschaft des Großfürsten saßen, vielleicht zum Theil auch unabhängig waren. Wenn man will, mag man die spåteren Sczupane oder Bajoren darunter finden. Der, dessen Freudenfest hier gestört ward, mag ein treuer Untergebener des Großfürsten Witen gewesen seyn. Die Begebenheit selbst erzählt etwas ausgeschmückt auch Kojalowicz p. 188-189. Vgl. Schütz p. 45. Hist. rer. Pruss. p. 108. Hist. de l'O. T. T. II. p. 203. 1) Vgl. die Pax Latrunculorum in Dogiel T. V. Nr. XXXVI. Dusb. c. 224.

2) S. oben B. III. S. 366.

Während aber der Krieg gegen Litthauen mehre Jahre von Seiten des Ordens also ruhete, da wieder Streifzüge nach Rußland die heidnischen Fürsten beschäftigten 1), war es vorzüglich die innere Landesverwaltung, auf welche der Landmeister mittlerweile seine ganze Sorgfalt wandte. Die Begründung neuer Städte und Dörfer oder die bessere Ordnung und Feststellung des städtischen Gemeinwesens in den schon vorhandenen Städten, daneben auch die Aufrichtung und stårkere Befestigung der Landesburgen zur Wehr der Gränzen und zur allgemeinen Sicherheit des Landes und endlich vor allem die Erhebung und Beförderung des Ackerbaues nahmen des Meisters Eifer und Thätigkeit unablåssig in Anspruch. So erhielten zwei Stådte im Jahre 1285 ihre Entstehung, Strasburg am Ufer des Drewenz-Flusses und Löhen am LewentinSee, wahrscheinlich um dadurch zugleich den Litthauern den Einfall ins Gebiet des Ordens zu erschweren 2). Rheden im Kulmerlande erfreute sich statt ihrer alten, in den Kriegszeiten verlorenen Gründungs-Urkunde Hermann Balks durch den Landmeister Konrad von Thierberg in demselben Jahre einer neuen, vollständigen Handfeste, worin aufs neue ihre Rechte und Freiheiten gesichert und manches zum Nutzen der Stadt nach der Bürger Wunsch und Beistimmung verändert war 3). Bald darauf ertheilte er in gleicher Weise auch der Altstadt Königsberg in belohnender Anerkennung der Verdienste ihrer Bürger in Zeiten der Gefahr für Beförderung der Glaubenssache ihr Hauptprivilegium über ihre Freiheiten und Gerechtsame und ihre städtische Gemeindeordnung *). Dann ward

1) Karamsin B. IV. S. 122.

2) Henneberger Erklär. der Preuff. Landtaf. p. 254. 438. is demanns Chron. (Mscr.) p. 11. De Wal I. c. P. 207.

3) Sie ist ausgestellt am 2. Mårz 1285 und es heißt namentlich darin, daß das privilegium sibi super fundacione civitatis in Redino a fratre Hermanno dicto Balk Magistro Prussie quondam indultum per negligenciam perditum.

4) Die Urkunde ist ausgestellt am 30. April 1286. Vgl. Baczko Geschichte von Königsberg S. 522.

einige Jahre später auch die Stadt Elbing, die in einem Brande unermeßlichen Schaden gelitten, in Rücksicht der Ge-richtsordnung, in Erweiterung ihres Stadtgebietes und mehrer städtischen Freiheiten, als eigener Wahl ihrer Richter, freier Fahrt zum Handel auf dem Drausen - See u. s. w. mit einem neuen Privilegium begabt 1); und bald darauf stieg in ihrer Nähe, wiewohl wahrscheinlich erst von Konrads Nachfolger im Jahre 1290 gegründet, auf ihrer Berghöhe bei der alten Burg Pazlok die Stadt Preussisch-Holland empor, ihren Namen von Flüchtlingen aus Holland erhaltend, die dort vertrieben oder freiwillig ausgewandert in Preussen eine neue Heimat suchten und zur Bevölkerung der jungen Stadt den ersten Grund legten 2). Wir sahen aber schon früher, wie

1) Crichton Urk. zur Preuss. Geschichte S. 28. Preuss. Samml. B. II. S. 443. Fuchs Beschreib. von Elbing B. I. S. 268. Die in der Urkunde enthaltenen Bestimmungen über die Gerichtsordnung in vorkommenden Streitfällen bezogen sich bloß auf die Bürger der Stadt selbst. In Streitigkeiten der Stadt mit dem Orden ging man um Rechtsentscheidung nach Lübeck, wie aus einem Beispiele im I. 1300 über die Auslegung einiger Stellen im Elbingis. Privilegium zu ersehen ist.

2) Die Gründung von Preussisch-Holland wird nach den meisten Chronisten in das I. 1290 geseht; s. Henneberger S. 158; vgl. Hartknoch Dissert. III. §. XV. und A. u. N. Preuss. S. 412. Ger= stenberger Chron. läßt sie erst 1302 geschehen. Versteht man jene Ungabe von der ersten Niederlassung von Bewohnern an der Burg Pazlock, deren Besizer früher Gerko von Pazlock war, so läßt sich wohl nichts dagegen einwenden; denn ein Anbau bei dem Castrum Pazlok, welches im J. 1297 noch stand und dem Orden gehörte, war ohne Zweifel schon damals erfolgt. Zur eigentlichen Stadt erhoben und als Stadt ausge= than wurde dieser angebaute Ort aber erst nach der Ankunft der Holländischen Einzdglinge, wie der Landmeister Meinhard von Querfurt in dem Gründungsprivilegium felbst durch die Worte bezeugt: Nos-fundavimus civitatem in territorio Pazlok iure Culmensi, quam secundum primos locatores, qui de Hollandia venerant, Holland appellavimus. Nach der Angabe der Algemeinen Geschichte der Niederlande Th. I. S. 422 soll der Mörder des Grafen Florenz V von Holland Gisbrecht von Amstel mit seinem Anhange im J. 1296 nach Preussen entflohen seyn und die Stadt Holland,, gebauet haben oder bevölkern helfen." Diese Nachricht stüßt sich indessen nur auf alte, mündlich fort

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