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flohenen in Frieden und Gunst aufnehme, sie auf keinerlei Weise zu verlegen oder in Ausübung ihres Amtes zu hindern verspreche, in Zukunft der Kirche seines Reiches die Freiheit der Wahlen gewährleiste, und endlich Allen, den kirchlichen Personen oder auch Laien, den um der Kirche willen zugefügten Schaden, nach vorausgegangener Schäßung, vollständig vergüte. 1) So ward denn am 13. Mai zu Dover, im Beisein vieler (das heißt eben wohl aller beim Heere anwesender) Grafen, Barone und einer großen Volksmenge, der Ausgleich zwischen K. Johann und Pandulph als hiefür Bevollmächtigtem des apostolischen Stuhles auf Grund der vom Papste vorgeschriebenen forma pacis abgeschlossen, vom Könige unter eidlicher Beihilfe von vier Baronen beschworen, und die die einzelnen Artikel dieser forma wörtlich wiedergebenden Erklärungen des Königs behufs öffentlicher Publication ausgefertigt und unterzeichnet. 2) Ausdrücklich berichtet Parisius die einmüthige Zustimmung Aller. 3)

Von einer Unterwerfung des Königs unter die päpstliche Lehenshoheit ist bis hieher, was wir geflissentlich constatiren möchten, weder in irgend einem urkundlichen Documente, noch in irgend einem Chronisten, selbst nicht bei Parisius, auch nur mit einem einzigen Worte die Rede. Wohl aber reihete sie sich jetzt unmittelbar an. Nachdem nämlich der 14. Mai in eifriger und geheimer Berathung Johanns mit seinen Räthen und dem päpstlichen Gesandten 4) vergangen war, erfolgte am 15. Mai, gerade eine Woche vor dem Vorabende des Himmelfahrtsfestes die Resignation des Königs auf die Krone der beiden Reiche England und Irland zu Gunsten des Papstes in die Hände Pandulphs, der damals des Papstes Stelle vertrat.

Ueber diesen Act ist in dem nächsten (Schluß-)Artikel zu handeln.

1) Das sind die vielgenannten pacis et-reconciliationis leges. Cf. Rymer I, 165; Raynald. a. 1213 n. 73-79.; Paris. maj. 541; Annales Burtonenses 217; Ep. XV, 234.

2) Nach Parisius schwur der König mit großem innerlichen Widerstreben, nach Coventry inspiratus, ut creditur, ab eo, in cujus manu corda sunt regum. Man vergleiche insbesondere Paris. min. II, 135.

8) Paris. maj. 541 ss.; min. II, 135; Coventry 209.

Pandulph bekleidete damals noch nicht eigentliche Legatenwürde.

Der allgemeine Wefensbegriff der sieben Baben des hl. Beistes

nach der theologischen Summa des hl. Thomas.

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III. Die eigene Ansicht des hl. Thomas. (Fortsetzung.)

Die vier bisher entwickelten speculativen Lehrpunkte, nämlich die Existenz der zwei Bewegungsprincipien im Menschen, das Gefeß der Proportion zwischen Bewegbarem und Beweger, den Begriff der Vollkommenheit des Bewegbaren, und die Nothwendigkeit einer höhern Vollkommenheit des Bewegbaren zur vollkommenen Proportion mit dem höhern Beweger, wendet Thomas jezt an auf den zur Untersuchung vorliegenden Gegenstand und gelangt so zur Lösung der Frage: Worin besteht der präcise Unterschied zwischen den Tugenden und den Gaben.

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Es ergibt sich ihm aus jenen Erwägungen, daß die Tugenden sich auf das erste oder innere Bewegungsprincip der menschlichen Facultäten, nämlich den durch die Vernunft dirigirten Willen, beziehen, während die Gaben in Verbindung stehen mit dem zweiten oder äußern Beweger der Potenzen des Menschen, nämlich mit Gott; denn wie die Tugenden, so lautet das Resultat unseres Heiligen, die einzelnen Vermögen des Menschen in die vollkommene Proportion zu der Bewegung durch den eigenen Vernunftwillen versehen, so bringen die Gaben dieselben Geisteskräfte des Menschen in die vollkommene Disposition für jene höhere Art von Bewegung, welche als Inspiration von Gott verursacht wird. „Mani

festum est autem, quod virtutes humanae perficiunt hominem, secundum quod homo natus est moveri per rationem in his, quae interius vel exterius agit. Oportet igitur inesse homini altiores perfectiones, secundum quas sit dispositus ad hoc, quod divinitus moveatur. Et istae perfectiones vocantur dona, non solum quia infunduntur a Deo, sed quia secundum ea homo disponitur, ut efficiatur prompte mobilis ab inspiratione Divina". Wir wollen nun die einzelnen Theile dieser Lehre genauer untersuchen.

Der erste Sag enthält die Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse auf die Natur und Bestimmung der Tugenden.

Der Heilige redet hier von den „Virtutes humanae". Es ist dies ein in der Summa geläufiger Ausdruck, über dessen Ursprung und Bedeutung uns 1. 2. qu. 55. volle Belehrung gibt. Dort werden nämlich im Corpus und in der fünften Objection des Artikels 1 den virtutes naturales", welche die den unvernünftigen Wesen innewohnenden Kräfte sind, die „virtutes humanae" gegen= übergestellt und als die habituellen Vollkommenheiten jener Potenzen erklärt, welche speciell dem Menschen eigen sind.

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Ganz in demselben Sinne wird der Ausdruck an mehreren andern Stellen derselben Quästion gefaßt; und in der folgenden Quästion 56 begegnen wir in Art. 4 obj. 1 noch der ausdrücklichen Erklärung: Sed nunc loquimur de virtute, secundum quod est propria homini: sic enim dicitur virtus. humana. Schon aus diesen Erklärungen sind wir berechtigt, von vorneherein zu schließen, daß der Ausdruck, virtutes humanae im Sinne des hl. Thomas ganz allgemein calle Tugenden umfaßt, deren der Mensch fähig ist.

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Einen positiven Beweis für die Richtigkeit dieser Folgerung gewährt unter Anderem die Quästion 56 in ihren sechs Artikeln. Gegenstand dieser Quästion ist die Frage nach dem Subjecte der Tugenden. Im ersten Artikel wird diese Frage im Allgemeinen behandelt und die bezügliche Lehre findet am Ende des Corpus ihren Ausdruck in dem Schlußsage: Unde virtus humana est in potentia animae sicut in subjecto". Es ist also erklärtermaßen die „virtus humana" Gegenstand der Untersuchungen dieser Quästion, und als deren allgemeines Subject werden hier die specifisch menschlichen Seelenvermögen bezeichnet. Dieses allgemeine

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Subject der virtus humana wird nun in den folgenden Artikeln genauer specificirt, indem im Einzelnen nachgewiesen wird, welche besondere Seelenpotenzen die Specialsubjecte der verschiedenen Tugendclaffen bilden.

Unter diesen Tugendclassen erscheinen aber nicht bloß neben den moralischen, welche schlechthin und im strengsten Sinne Tugenden genannt werden, auch die intellectuellen, obschon diese nur in einem gewissen weitern Sinne Tugenden heißen; sondern es werden neben den natürlichen auch die übernatürlichen, und unter leztern speciell die theologischen Tugenden namentlich aufgeführt, wie z. B. im Artikel 3 der übernatürliche Glaube, und im Artikel 6 die übernatürliche Charitas. Mithin fallen nach der Auffassung des Aquinaten alle Tugendclaffen ohne irgend eine Ausnahme unter die Bezeichnung „virtutes humanae“.

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Wenn also an unserer Stelle der heilige Lehrer diese Benennung anwendet, verbindet er mit ihr auch den gewöhnlichen Sinn, und was er hier von den virtutes humanae" aussagt, will er folglich von allen Tugendclaffen ohne Ausnahme verstanden wissen. Das wird durch den Zusammenhang selbst bestätigt. Denn als die Aufgabe des Artikels wird wiederholt angegeben, die Gaben auf genügende Weise von der Gesammtheit aller Tugenden zu unterscheiden; aus dieser Gesammtheit werden noch besonders mit ihren Namen hervorgehoben: die theologischen im Argumentum, der Glaube und die Charitas im Corpus, die eingegossenen am Anfange des Corpus und in der Lösung der dritten Schwierigkeit. Es ist also klar, daß auch hier mit,virtutes humanae" die Ge sammtheit aller im Menschen möglichen Tugenden gemeint ist.

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Was lehrt der Heilige nun von dieser Gesammtheit aller Tugenden? Er erklärt sie für jene habituellen Vollkommenheiten, welche dem Menschen die gehörige Dispo= sition für das innere Bewegungsprincip, den eigenen Vernunftwillen, verleihen und ihn folgerichtig für die Vernunft vollkommen beweglich machen.

Die hier aufgestellte Lehre ist durchaus keine willkürliche oder abgerissene Behauptung, welche dem Aquinaten erst hier plößlich in den Sinn gekommen wäre; durchaus nicht, es ist vielmehr eine der wesentlichsten Grundanschauungen oder vielleicht sogar die hauptsächlichste und leitende Idee seines ganzen Tractates über die Tugenden. Dieser Tractat, mit Einschluß der Abhandlung über

die Habitus im allgemeinen, beginnt mit Quästion 49 und endet erst mit Quästion 67, und in diesen Quästionen wird jener Gedanke in verschiedener Form sehr oft ausgesprochen, bewiesen, entfaltet, in seinen Consequenzen und nothwendigen Voraussetzungen dargelegt.

Wir können hier natürlich die systematische Lehre des hl. Thomas über die Tujenden nicht auseinanderseßen, wollen aber doch in möglichster Kürze an einige seiner Hauptideen erinnern, wie sie ausführlich in dem angegebenen Theile der Prima Secundae und vorzüglich in der Quästion 55 ausgeführt sind.

Der Mensch seßt menschliche Acte durch den Gebrauch seiner menschlichen kräfte. Die specifischen Kräfte des Menschen sind aber, im Gegensaße zu den Kräften der Naturwesen, nicht für bestimmte Acte oder Handlungen determinirt; sie können vielmehr auf sehr verschiedene, ja auf gerade entgegengesezte Weise gebraucht werden. Der Wille kann dieses, aber auch jenes wollen, und sogar nach Belieben von allem Wollen sich enthalten. Der Verstand ist fähig, diese und jene Wahrheit zu erkennen, durch Schlußfolgerungen unendlich viele Urtheile zu fällen, unendlich viele Kenntnisse zu erwerben, und je nach der richtigen oder verkehrten Verbindung von Ideen auch Falsches für wahr anzusehen. Selbst die sinnlichen Begehrungsvermögen im Menschen sind nicht so enge determinirt wie im Thiere; denn sie folgen freilich wie beim Thiere dem äußern Impulse, können aber auch dem Befehle der Vernunft gehorchen.

Damit nun die menschlichen Kräfte troß ihrer natürlichen Unbestimmtheit mit Vollkommenheit und also mit Fertigkeit und Beständigkeit gerade die richtigen Acte seßen, also immer gut handeln, ist erforderlich, daß sie durch hinzugefügte bleibende Eigenschaften zu den guten Acten beständig determinirt seien. Und diese habituellen guten Eigenschaften der menschlichen Kräfte werden eben Tugenden genannt. Gute und rechte Handlungen sind aber für den Menschen, der ein vernünftiges Wesen ist, nur jene, welche in voller Uebereinstimmung stehen mit den Vorschriften und Forderungen der richtigen Vernunft, die wiederum von einem doppelten Lichte, dem der natürlichen Erkenntniß und dem der übernatürlichen Offenbarung, erleuchtet wird. Da nun die Tugenden, die verschiedenen Fähigkeiten des Menschen zu den bezüglichen rechten Acten determiniren, so haben sie nach dem Gesagten eine doppelte Wirkung: erstens vervollkommnen sie die Potenzen, denen sie inhäriren, in sich selbst, weil sie ja deren Fähigkeit für richtiges Wirken erhöhen; zweitens bringen sie die Potenzen in das richtige Verhältniß zur Vernunft, weil sie dieselben für die Vernunft vollkommen bewegbar machen.

Dies sind einige der Hauptgedanken des hl. Thomas über das Wesen und die Natur der Tugenden.

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