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wichtig es für den städtischen Betrieb war, daß diese Holländer mit ihrer reichen Kenntniß und ihrer Thätigkeit und Fertigkeit in Fabrik- und Manufactur-Arbeiten ins Land kamen und zur Vervollkommnung städtischer Erzeugnisse neuen Anlaß gaben 1). Außer diesen Bemühungen um die Erhebung der Städte und um die Ausbildung des städtischen Gemeinwesens richtete der thåtige Meister sein Augenmerk vorzüglich auch auf die Beförderung des Ackerbaues, wovon eine große Zahl bis jezt vorhandener Verleihungen und Verschreibungen der redendste Beweis ist, denn sie zeigen, wie tief Konrad von Thierberg von dem Gedanken durchdrungen war, daß vor allem aus dem Landvolke die wahre Grundkraft des neuen Staates hervorwachsen und dem ganzen Aufbau der Ordensherrschaft festen Halt und sichere Stüßen geben müsse; und auch in dieser Hinsicht mochte die Ankunft der Holländer in Preussen nicht ohne Einfluß seyn, denn die Niederländer galten damals für die besten Ackerleute 2). Gleiche Sorgfalt verwandte der Landmeister auf die policeiliche Sicherheit sowohl in den Städten als auf dem Lande. Ein Beweis davon ist eine von ihm und dem Ritter- Convente zu Königsberg mit dem Schultheiß und Nath der Stadt beschlossene Verordnung, daß wenn Diebståhle von Preussen oder Samlåndern innerhalb der Stadt begangen würden, solche zwar von den Ordensrittern selbst gerichtet, die Gerichtsbußen aber der Stadt vorbehalten werden sollten, daß ferner ein Dieb bei einem Diebstahle von einem Vierdung an Werth oder darüber seinen Hals mit sechzehn Mark freien, bei einem Diebstahle dagegen, der mit Ståupen bestraft wurde und ein Skot oder darüber oder unter einem Vierdung betrage, sich vom Gerichte

gepflanzte Erzählung. Mit der Handfeste würde sich dieses zwar vereinigen lassen, da sie erst am Michaelis - Tage 1297 ausgestellt ist; allein in Holland bedurfte es solcher gewaltsamer Veranlassungen zur Auswanderung nicht und es ließe sich wohl auch schon vor dem J. 1296 eine Niederlassung der Holländer im Gebiete Pazlock annehmen. 1) S. B. III. S. 503.

2) Fischer Geschichte des Deuts. Handels B. I. S. 474.

durch zwei Mark lösen und bei einem Diebstahle unter einem Skote zu seiner Freiung eine Mark zahlen solle. Es wurde endlich noch festgeseßt, daß auch ein Deutscher, der einen Preussen oder Samländer bestohlen habe, sich mit derselben Straffumme frei zu kaufen verpflichtet sey, wie der Preusse oder Same 1).

Mit den nachbarlichen Landen stand der Orden in den lehten Jahren der Verwaltung dieses Landmeisters in durchaus friedlichen Verhältnissen, denn die Zwistigkeiten mit den Herzogen von Polen, wohl an sich schon nicht von sonderlicher Wichtigkeit, waren im Laufe der bestimmten Friedensfrist, wie es scheint, völlig ausgeglichen worden. Auf des Komthurs von Thorn Betrieb und aus Wohlwollen gegen den Landmeister verbürgte selbst der Herzog Wladislav von Lanziz und Cujavien den Kaufleuten aus Thorn und Kulm für ihren Handel nach Rußland allen Schuß und völlige Sicherheit durch sein ganzes Gebiet und erbot sich sogar, ihre Waarensendungen sowie ihre Personen bis an die Gränzen seines Landes unter bewaffneter Bedeckung geleiten zu lassen 2).

1) Wir finden diese alte Policei-Verordnung im Fol. 7. p. 30 im geh. Archiv; sie ist gegeben zu Königsberg am 12. Mårz 1286 und gilt für eine der ersten, die uns aufbehalten sind. Sie scheint schon ur sprünglich in der Deutschen Sprache abgefaßt gewesen zu seyn, ist aber bei der Unbehülflichkeit, mit der man damals in dieser Sprache in Urkunden noch kämpfte, nichts weniger als leicht verständlich.

2) Die hierüber auch in Beziehung auf die Handelsgeschichte Preussens wichtige, an den Komthur von Thorn gerichtete Original-Urkunde im geh. Archiv Schiebl. XVI. Nr. 10 ist datirt: Lanchitie proximo sabbato ante rogaciones a. d. 1286. Es heißt darin: Legacionem fratris Johannis sacerdotis ordinis vestri recepimus continentem, quod Cives de Thorun et de Culmine mercatores videlicet qui sunt in terra Russie per terram nostram cum suis mercibus navigio sine inpedimento transire permitteremus, quod gratanter ob dilectionem Magistri et fratrum facimus, hoc etiam addicientes quod quicunque de civitatibus vestris cum suis pannis et aliis rebus per terram nostram transire voluerint, secure transeant, insuper de voluntate bona et de consensu baronum nostrorum volumus predictos mercatores in nostra custodia a villa que vocatur Slussow per nostram miliciam secure et quiete usque ad metas terre nostre conducere.

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Auch der alte Hader zwischen Herzog Mistwin von Pommern war nicht nur gånzlich beseitigt, sondern es herrschte zwischen ihnen an seiner Stelle ein so freundliches Vertrauen, wie es kaum je håtte erwartet werden können. In einem Streite des Ordens mit Wislav Bischof von Leßlau über den Bau einer Mühle am Flusse Verissa, welchen der Bischof nicht zulaffen wollte, entschied der Herzog als erwählter Richter nicht nur völlig zu des Ordens Gunsten, wiewohl-jener alles angewandt, um die Entscheidung für sich zu gewinnen 1), sondern im Jahre 1285 übergab er dem Orden auch einen nicht unbedeutenden Werder zwischen den Flüssen Primislava und Groß-Kabal in der Nähe der Weichsel als Schenkung für sein und seiner Vorfahren Seelenheil, ein Beweis, daß der Fürst feine frühere Gesinnung gegen den Orden jezt schon ganz geändert hatte 2). Preussen genoß sonach in diesen Jahren sowohl im Innern als nach außenhin einer so ungestörten Ruhe, wie solche ihm seit langer Zeit nicht zu Theil geworden war und des thätigen Landmeisters Bemühungen um das Gedeihen der Städte und den Wohlstand des Landbewohners ließen daher auch die herrlichsten Erfolge erwarten 3).

1) Original - Urkunde über die schiedsrichterliche Entscheidung des Herzogs, datirt: Wyschegrode Castro nostro an. 1284. im geh. Arch. Schiebl. 49. Nr. 26. S. Dregers Verzeichn. Pommer. Urkunden S. 14.

2) Original-Urkunde im Duplicat, datirt: in Gdanzeke XVI Calend. Maij 1285 im geh. Arch. Schiebl. 49. Nr. 30.

3) Die Nachricht, welche uns um diese Zeit die Chron. Slavica ap. Lindenbrog p. 206 giebt, indem es hier heißt: Anno domini 1286 Cruciferi de domo Theutonica a Marchionibus Brandenburg. et Misnens. terram Prussiae fertilem et populosam pro magna summa pecuniae emerunt, quia suis metis erat contigua. Qui Marchiones dictam terram cum exercitu magno eam intrantes contra Regem Poloniae, Rege iam in Polonia interfecto, per ipsos sibi subiecerunt, a cuius tamen terrae impetitione Poloni nunquam nec in praesenti requiescunt, be= zieht sich sichtbar auf die spåtere Erwerbung Pommerellens und ist nur aus Unkunde oder Mißverständniß in diese frühe Zeit durch die Chronisten versezt, denn etwas veråndert findet sich dieselbe Nachricht in Staindelii Chron. ap. Oefele T. I. p. 512, Corneri Chron. ap. Eccard. T. II. p. 937. Botho Chron. Brunswic. pictur. ap. Leibnitz. T. III. p. 371 etc.

Nicht so glücklicher Friedensjahre erfreute sich damals Livland, wo seit dem Jahre 1281 Wilhelm von Schauerburg als Landmeister an der Spite des Ordens stand, einer der tapfersten Ritter in den dortigen Landen. Während der ersten Zeit seiner Verwaltung hatten auch dort die Raubzüge der Litthauer des Ordens Kriegsmacht fort und fort beschäftigt 1). Nun waren aber vor wenigen Jahren auch die Semgallen, angeblich wegen einer schweren Beleidigung ihres damaligen Oberhauptes Nameise durch einen Ordensritter, wieder abgefallen 2) und seit Witen den großfürstlichen Stuhl in Lits thauen bestiegen, hatten sich die Semgallen, Samaiten und Litthauer zur Bekämpfung des Ordens und zu räuberischen ́Einfällen in dessen Land meistentheils verbunden. Da hiez durch der Feind in seiner vereinten Kriegsmacht jest um so furchtbarer geworden war, so beschloß der Livländische Meister, ihn in seinem eigenen Lande aufzusuchen und brach demnach im Jahre 1284 mit einem bedeutenden Heere zunächst in Semgallen ein, unterstüßt von Hülfshaufen des Erzbischofs von Riga und des Statthalters der Dänischen Besitzungen. Es gelang ihm, bis zu einer Berghöhe vorzudringen, die man wegen ihrer religiösen Heiligkeit den heiligen Berg nannte 3); er wurde mit einer Burg befestigt, von welcher aus eine Burgbesaßung von dreihundert Mann das Semgallische Volk unablässig beunruhigte *). Allein die Samaiten und Litthauer standen den bedrångten Semgallen zu Hülfe; die neue Rit

1) Das Nähere über diese Züge beschreibt Alnpeck S. 136–137. 2) Wir erfahren dieses durch das Rigaische Zeugenverhdr, wo ein Zeuge aussagt: Quod audivit dici, quod in terra Semigalie fuit quidam Rex nomine Nameyxe, qui fuit christianus ipse et alii de Semigalia, et quod audivit dici, quod unus frater de domo Theotonicorum dedit illi Regi alapain, propter quod dictus Rex cum aliis de Semigalia apostataverunt a fide. Das sagte freilich ein Gegner des Ordens aus; der Abfall müßte aber auf jeden Fall ungefähr im I. 1280 erfolgt seyn.

3) Alnpeck S. 138.

4) Alnpeck a. a. D. enthält das Nähere über den Bau und die Befestigung der Burg.

terburg auf Heiligenberg ward mehrmals in große Gefahr geseht; denn alles zielte auf ihre Vernichtung, und da der Widerstand der Kriegsmacht des Ordens das kühne Raubvolk wenig schreckte, so wagte es sich sogar bis an die Mauern. von Riga vor, um dort seine Beute zu suchen 1). Da rückte einst ein neues starkes Heer von Semgallen und ihren Verbündeten gegen Riga heran wie zum Hohne gerade in den Tagen, als der Landmeister im Jahre 1287 ein Landkapitel halten wollte und alle Komthure des Landes nebst zwei Sendboten des Hochmeisters in Riga schon versammelt waren. Darüber erzürnt sammelte er sogleich einen Heerhaufen von fünfhundert rüstigen Kriegern und folgte dem Feinde nach. Er traf ihn am dritten Tage in einer äußerst günstigen Stellung vierzehnhundert Mann stark. Dennoch ward der Angriff gewagt. Ich bringe die Semgallen in Noth oder wir bleiben alle todt!" rief der Meister seiner Schaar entgegen 2) und stürzte dem Feinde zu. Der Kampf begann mit außerordentlicher Hiße und der Sieg blieb lange zweifelhaft. Als aber bald ein Theil des bewaffneten Landvolkes des Ordens aus der Schlacht entfloh, dann auch ein Theil der übrigen Mannschaft vom Feinde stark bedrängt den Kampf aufgab, viele von den Ordensrittern und Komthuren schon gefallen und in solcher Weise die noch gebliebenen Heerhaufen ihrer Führer meist beraubt waren, und als endlich auch der tapfere Landmeister selbst im ritterlichsten Kampfe erschlagen ward, erlag die ganze übrige Mannschaft dem siegenden. Feinde. Dreiunddreißig der tapfersten Ordensritter blieben auf dem Kampfplate, sechzehn wurden gefangen und jämmerlich ermordet, theils mit Knütteln todt geschlagen, theils auf dem Roste langsam verbrannt. Aus der Zahl der Feinde war der Hauptmann der Semgallen nebst sechzig der vornehmsten Edlen gefallen 3).

1) Unpeck S. 142-143.

2) Die Worte bei Alnpeck S. 146.

5) Am vollständigsten erzählt alle diese Ereignisse Alnpeck S. 186-149. Ordens - Chron. (Mscr.) S. 55, bei Matthaeus p. 747, wo

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