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Superintendenturen, die wieder in Seniorate (in Siebenbürgen bei der augsburgischen Confession in Decanate) zerfallen, unter welchen die Pastoren und Prediger stehen. Die Unitarier (Socinianer) haben einen Superintendenten zu Klausenburg, welcher zugleich Präses der beiden Consistorien für die geistlichen und Schulangelegenheiten dieser Religions-Genossenschaft ist. Die geistlichen Angelegenheiten der Israeliten werden von den Rabbiner n besorgt.

Das Aufsichtsrecht des Staates in geistlichen, Stiftungs- und Schulangelegenheiten üben die politischen Behörden aus, und die politische Landesbehörde ist die oberste Verwaltungsbehörde für diese Angelegenheiten in dem Kronlande 1), welcher bei der neuesten Organisirung auch die Functionen der Landes-Schulbehörden 2) zugewiesen wurden. Bei den Länderstellen befinden sich eigene Gymnasial- und Volksschul-Inspectoren, welche den Titel von Schulräthen tragen (im lombardisch-venezianischen Königreiche wird die Aufsicht über die Gymnasien von General-Directoren geführt). Die Verwaltung der einzelnen, dem gedachten Ministerium unterstehenden Lehr- und Erziehungs-Anstalten, wissenschaftlichen und Kunst-Institute, steht entweder den Lehrkörpern derselben oder eigenen Directionen zu; die unmittelbare Aufsicht über die Volksschulen üben die Ortsseelsorger aus, denen (geistliche) Schuldistricts - Aufseher (bei den protestantischen Schulen die Senioren) vorgesetzt sind. Als weitere Organe der Verwaltung des Unterrichts erscheinen die theoretischen Staatsprüfungs-Commissionen ), die Prüfungs-Commissionen für die Gymnasial-Lehramts - Candidaten) und die Prüfungs-Commission für die Realschul-LehramtsCandidaten (zu Wien).

An der Spitze der Polizei-Verwaltung steht die oberste Polizei-Behörde, als deren untergeordnete Organe nebst den politischen Behörden die (auch in den ungrischen Ländern eingeführten) Polizei-Directionen fungiren.

In den Kronländern besorgen die Oberleitung der polizeilichen Verwaltung die Militär- und CivilGouverneure, die Statthalter und Länder-Chefs, unter welchen in den einzelnen Kreisen die Kreisvorsteher wirken, mit Ausnahme der Kronlands-Hauptstädte und ihrer Bezirke (im lombardischvenezianischen Königreiche der Delegationen Mailand und Venedig), für welche eigene PolizeiDirectionen bestehen; in den grösseren Städten ist der Rayon derselben in Bezirke getheilt, in denen eigene Polizei-Bezirks-Commissariate aufgestellt sind. An den Gränz- und einigen anderen Orten bestehen Polizei-Commissariate, in den Badeorten während der Curzeit Exposituren, welche von der bezüglichen Polizei-Direction abhängen 5). Endlich unterstehen der obersten Polizei-Behörde die Sicherheits-Organe, die (im §. 102 näher zu erwähnende) Gendarmerie und die PolizeiWachkörper.

Das frühere General-Rechnungs-Directorium, nunmehr die oberste Rechnungs-Controls-Behörde, ist unmittelbar Seiner Majestät dem Kaiser untergeordnet und nimmt gleiche Stelle mit den Ministerien ein.

1) In Ungern sind dem Militär- und Civil - Gouverneur rücksichtlich der Gegenstände des Cultus jene Angelegenheiten zugewiesen, bei denen es sich um grundsätzliche Fragen über das Verhältniss der Kirche zum Staate oder über die Stellung der Confessionen unter sich, oder um das Gutachten über die Besetzung von Bischofssitzen und anderen höheren geistlichen Würden handelt; die übrigen geistlichen und Stiftungs-Angelegenheiten werden von den Statthalterei - Abtheilungen geleitet (Minist. Verord. vom 19. Januar 1851).

2) Die Landes-Schulbehörden wurden mit der kais. Verord. vom 24. October 1849 und Minist. Verord. vom 23. Januar 1850 errichtet, und ihre Geschäfte gingen zufolge der Minist. Verord. vom 19. Januar 1853 an die Länderstellen über.

3) Es bestehen deren in Wien, Gratz, Innsbruck, Prag, Olmütz, Krakau, Lemberg, Zara, Pest, Agram und Hermannstadt.

4) Dieselben sind errichtet in Wien, Innsbruck, Prag, Lemberg, Pavia und Padua.

5) Grundzüge für die Organisation der Polizei-Behörden vom 10. December 1850.

Diese Behörde hat das Verrechnungswesen des gesammten Kaiserstaates zu leiten, den Jahresausweis aller Staatsrechnungen zu bearbeiten und die Uebersicht der Einnahmen und Ausgaben zu liefern, für welchen letzteren Zweck das mit derselben vereinigte CentralRechnungs-Departement thätig ist 1). Unter dieser Central - Behörde stehen die PrüfungsCommissionen für die Staatsrechnungs-Wissenschaft 2); ferner die Central-Staatsbuchhaltungen für die ihnen zugewiesenen Geschäftszweige) und die Staatsbuchhaltungen in den einzelnen Kronländern *).

Im Ministerium des Aeussern und des kaiserlichen Hauses fand keine wesentliche Aenderung Statt, nachdem die bei der Bildung des Handels-Ministeriums an letzteres übertragene Personal- und Disciplinar-Leitung der Consular – Behörden in der Türkei und in Griechenland an das Ministerium des Aeussern (mit der unmittelbaren geschäftlichen Unterordnung dieser Consular-Behörden unter die Gesandtschaften zu Konstantinopel und Athen) wieder zurückgelangte ").

Die Reorganisirung der Militär-Verwaltung wird im Zusammenhange der Darstellung des gesammten Heerwesens zur Sprache kommen.

S. 100.
Fortsetzung.

Auswärtige Angelegenheiten.

Die Wirksamkeit und die Erfolge des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten und des kaiserlichen Hauses während der Periode 1848-1855 bilden einen Bestandtheil der neuesten politischen Geschichte Europa's, deren Behandlung ausserhalb der in gegenwärtiger Darstellung verfolgten Aufgabe liegt. Hier wird es genügen, die leitenden Richtpuncte der äusseren Politik anzudeuten, und jenen Antheil an den Leistungen dieses Verwaltungszweiges hervorzuheben, welcher seine Rückwirkung auf die inneren Zustände des Kaiserstaates äusserte.

Der erste Stoss der Bewegung war gegen die Wirksamkeit des Staatskanzlers Fürsten Metternich gerichtet. Fast durch volle vierzig Jahre hatte der Fürst die auswärtigen Angelegenheiten Oesterreich's geleitet, und den entscheidendsten Einfluss auf die Führung derselben in den meisten anderen Staaten Europa's ausgeübt; er war der

1) Kaiserl. Verord. vom 27. März 1854.

2) Zu Wien, Linz, Gratz, Triest, Innsbruck, Prag, Brünn, Lemberg, Zara, Ofen, Temesvár, Agram und Hermannstadt.

3) Von den früher bestandenen Central-Staatsbuchhaltungen entfiel die Hof-Postbuchhaltung, und an deren Stelle trat die Central-Buchhaltung für die Communications-Anstalten (Gen.-Rech.-Dir.-Erlass 20. December 1852). Auch wurde die Lotto-Hofbuchhaltung mit der Tabak- und Stämpel-Hofbuchhaltung vereinigt (Erlass d. ob. Rechnungs-Controls-Behörde 15. Juni 1855).

*) In allen grösseren Kronländern (ebenso zu Krakau und Temesvár) besteht eine Staatsbuchhaltung, in den kleineren (mit Ausnahme der Bukowina) Abtheilungen derselben; so in Salzburg (von jener in Linz), Klagenfurt (von Laibach), Troppau (von Brünn), dann die Rechnungs-Departements in Oedenburg, Pressburg, Kaschau und Grosswardein (von Ofen).

5) Allerhöchstes Handschreiben vom 4. Juni 1853. Die Leitung der den Consuln im türkischen Gebiete über die österreichischen Unterthanen und Schutzbefohlenen zustehende Rechtspflege wird von dem Ministerium des Aeussern im Einvernehmen mit dem Justiz-Ministerium besorgt (Kais. Entschl. vom 18. Januar 1853).

Haupturheber und der Träger des heutigen europäischen Staaten-Systems, wie es sich auf der Grundlage des Wiener Congresses gebildet hat. Sein scharfblickender Geist erkannte frühe die Gefährlichkeit der im Stillen heranreifenden, unter den mannigfachsten Gestaltungen zur Erscheinung gelangenden revolutionären Tendenzen, und bewog ihn zu dem allerwärts geltend gemachten und standhaft durchgeführten Entschlusse, das allen Staaten gemeinsame Uebel durch gemeinsame Gegenwirkung zu bekämpfen. Diess gelang, bis die französische Juli-Revolution das System erschütterte und die FebruarRevolution es für den Augenblick zusammenbrach. Mit soviel unbesiegbarer muthiger Ausdauer der greise Staatskanzler der Revolution entgegengetreten war und die erhaltenden Grundsätze des Staatenbestandes vertheidigt hatte, eben so leicht und widerstandslos entschloss er sich, von dem Schauplatze abzutreten, als es sich um seine Person handelte, in welcher die aufgeregte Meinung ein Hinderniss der wiederherzustellenden Ruhe erblickte; instinctartig trat dabei die Ansicht hervor, dass die Revolution so lange in Oesterreich keines Erfolges sicher sein dürfe, als des Fürsten Name unter jenen der leitenden Staatsmänner genannt werde. Die Tage der Verblendung waren aber gezählt, und es ward dem Nestor der europäischen Staatsmänner, den die Genialität seines Geistes, gepaart mit ausgebreitetem Wissen, die unerschütterliche Ruhe seines Charakters und die reifste Erfahrung an die Spitze der Politik unseres Welttheiles gestellt und auf derselben so lange erhalten hatte, eine seltene Genugthuung beschieden. Inmitten einer neuen Zeit, unter vielfach veränderten Umständen, rechtfertigen die Personen und die Zustände sein consequent durchgeführtes System der auswärtigen Politik in richtiger, alles Unwesentlichen entäusserter Auffassung und entschiedener Durchführung als das allein haltbare, und was sein vorschauender Geist vor Jahrzehenten verkündete, das wird eben jetzt mit blutigen Zügen in die Tafeln der Weltgeschichte eingegraben.

Nach des Fürsten Abgange musste die Thätigkeit des Ministeriums des Aeussern in den Hintergrund treten und vermochte selbst in die zunächst gelegenen deutschen Verhältnisse nicht wirksam einzugreifen. Erst nach Besiegung der Revolution und nach Wiederherstellung der Ordnung konnte dieses Ministerium bei der Thronbesteigung Seiner Majestät des Kaisers Franz Joseph I., welcher den bedeutungsvollen Wahlspruch: „Viribus unitis", das Symbol der Reichseinheit, zu dem Seinigen machte, wieder zu seiner vollen Wirksamkeit gelangen. Die Aufgabe desselben war eine höchst schwierige. Es hatte das während der letzten Erschütterungen tief gesunkene Ansehen herzustellen, die Integrität und Einheit des Reiches zu vertheidigen, besonders dem Auslande gegenüber, welches eines Theils noch in revolutionären Zuckungen befangen war, andern Theils mit den Consequenzen der Revolution sympathisirte, und in überwiegendem Maasse dem Bestande und der Beruhigung des Kaiserstaates feindlich entgegentrat. Zum Glücke für Oesterreich sendet ihm die gütige Vorsehung in bedrängter Zeit stets den rechten Mann, und dieser rechte Mann war der Fürst Felix von Schwarzenberg, an dessen gestähltem Charakter die wogende Brandung der Revolution, mochte sie auf dem Felde der Waffen oder des diplomatischen Streites ihm entgegenbrausen, machtlos anstürmend zurückprallte. Kühn und fest war das

Programm, mit welchem er seine Laufbahn als Chef des Ministeriums und Leiter der auswärtigen Angelegenheiten eröffnete, und dem gesprochenen Worte, das auswärts Manche zweifelnd vernommen, sollte bald die bewährende That folgen. Radetzky hatte mit seinem tapferen Heere die Ruhe im lombardisch-venezianischen Königreiche hergestellt, die Revolution niedergedrückt, die sardinische Kriegsmacht daraus vertrieben. Was aber das Schwert nicht zu erringen vermochte, das sollte die schlaue Kunst der Unterhandlung der Revolution zuwenden. Auf Oesterreich's Schwächung durch die vorausgegangenen Erschütterungen, auf seine Einschüchterung durch die ungrische Insurrection bauend, wollte über Anregung Sardinien's die auswärtige Diplomatie das Schicksal der Lombardie von der Entscheidung eines Congresses, für welchen die Rollen in vorhinein vertheilt waren, abhängig machen, und schon waren die Mitglieder dieses Friedensvermittlungs-Congresses in Brüssel versammelt. Allein Oesterreich erhob inmitten der Gefahren aller Art seine Stimme, wie in den Tagen seines machtvollsten Glanzes, mit dem von seinem guten Rechte ihm eingegebenen Muthe, erklärte, die ihm zweifellos zugehörige, mit den Waffen in der Hand gegen unrechtmässigen Einfall vertheidigte und wieder eroberte Lombardie gegen jeden Angriff, woher er immer komme, schützen zu wollen, protestirte gegen die Befugniss und den Zusammentritt des Congresses, -und der Congress stäubte gegenstandslos auseinander, ehe er sich noch förmlich constituirt hatte. Der zweite sardinische Krieg, dessen Dauer die siegreiche Schlacht von Novara auf drei Tage beschränkte, brachte Oesterreich in überwiegenden Vortheil, dessen Benützung den Gegner vollständig vernichten konnte; die Einmischung fremder Mächte wurde zurückgewiesen, aber dem sich auf den monarchischen Grundsatz berufenden Sohne Karl Albert's letzterer hatte durch die Thronentsagung Sühne geleistet wurde das fremdem Dazwischentreten verweigerte Zugeständniss gemacht, welches ihn auf dem Throne erhielt. Als in dem Königreiche Sardinien selbst die Revolution neuerdings Einfluss gewann und den wieder in Frage gestellten Friedensschluss verzögerte, da bedurfte es der Entschiedenheit des österreichischen Cabinetes und der Gewandtheit seines Unterhändlers, um diesen Widerstand zu brechen, und die Keime des Gedeihens für die Entwicklung des friedlichen Verkehres und des Wohlstandes von ganz Ober-Italien durch die Wegräumung oder Milderung der Zollschranken, Erweiterung der Communicationen und Herstellung der freien Po-Schifffahrt daraus hervorgehen zu machen.

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In noch höherem Maasse, als diess in Italien der Fall war, erforderte die Gestaltung der Dinge in Deutschland das feste und entschiedene Auftreten des österreichischen Cabinetes. Der Bestand des deutschen Bundes und der berechtigte Einfluss Oesterreich's als der ersten deutschen Grossmacht auf denselben, ja selbst der in den tiefsten Wurzeln einer tausendjährigen Geschichte begründete Zusammenhang Oesterreich's mit Deutschland, war nach allen Seiten hin bedroht. Da Se. kais. Hoheit Erzherzog Johann seine Stellung als Reichsverweser niederlegte, wurde auf Andringen Oesterreich's, welches die Wiederherstellung der deutschen Bundesbehörde eifrig betrieb, im Vereine mit Preussen die interimistische deutsche Bundes-Commission niedergesetzt, an deren Spitze Freiherr v. Kübeck als österreichischer Commissär trat. Aber

nicht allein von revolutionärer Seite her wurde der Reconstituirung des Bundes entgegengewirkt. Die Tendenz tauchte auf, mit Ausschluss Oesterreich's, dessen Kraft man durch die Verlegenheiten in seinem Innern gelähmt wähnte, Deutschland unter die Leitung Preussen's zu stellen, und die Einheit eines engeren Deutschland's auf den Beschlüssen der Erfurter Versammlung aufzubauen. Oesterreich leistete, auf der Grundlage seines unverjährbaren Rechtes, unterstützt von den deutschen Mittelstaaten, entschiedenen Widerspruch, und setzte, als dieser nicht beachtet wurde, seine volle Macht für die Geltendmachung seines Rechtes ein.

Die trübsten Tage der Zerrissenheit Deutschland's schienen wiedergekehrt, als die beiden deutschen Grossmächte einander gerüstet gegenübertraten. Dem festen Entschlusse Oesterreich's zur Abwehr des Eingriffes in sein Recht folgte in zauberähnlicher Raschheit die Entwicklung einer imposanten Kriegsmacht an seiner nördlichen Gränze. Aber noch in der letzten Stunde wendete das Geschick den Ausbruch des drohenden, in seinen Folgen für Deutschland unberechenbaren Unheils ab. Die unerwartet schnelle Vereinigung einer zahlreichen und kampfbereiten Armee, deren moralisches Vertrauen in die eigene Kraft durch glänzende Siege in zahlreichen blutigen Schlachten und durch die von ihr bewerkstelligte Rettung des Vaterlandes auf das höchste gesteigert war, hatte Oesterreich in unläugbaren Vortheil versetzt, den entscheidenden Erfolg in dem bevorstehenden Feldzuge ihm in nahe Aussicht gestellt, und einen tiefen Eindruck jenseits der Gränze in befreundeten und nicht befreundeten Lagern hervorgebracht. Desto anerkennenswerther war die Selbstbeherrschung, mit welcher Oesterreich die zur friedlichen Ausgleichung gebotene Hand annahm. Die kaiserliche Regierung war durch die Geschichte belehrt, dass die Zeiten des Zerwürfnisses zwischen den beiden grossen deutschen Regierungen mit den Tagen der tiefsten Erniedrigung Deutschland's und seines herbsten National-Unglückes zusammen fallen; sie war sich bewusst, dass die auseinandergehenden Interessen der beiden Staaten auf dem Wege früherer oder späterer Verständigung ausgeglichen werden müssen, dass die Wohlfahrt und die politische Macht Deutschland's so wie die gesicherte Stellung von MittelEuropa nur durch den Einklang der beiden Regierungen in den grossen politischen Fragen erzielt werden können. Deutschland, dessen Gestaltung ohnehin der Keime der Uneinigkeit so viele enthält, vermag nur durch diesen Einklang sein politisches Gewicht zu erhalten, welches hinwieder Oesterreich und Preussen in ihren ausserdeutschen Beziehungen kräftiget und ihren Einfluss in dem europäischen Concerte zum entscheidenden macht. Durch die Olmützer Uebereinkunft ward der Streit zwischen Oesterreich und Preussen ehrenvoll geschlichtet, die Bundesversammlung fand wieder allgemeine Anerkennung, und Oesterreich trat in seine Rechte am Bundestage ein.

Nachdem Oesterreich in Italien sein Ansehen befestigt, in Deutschland seine alten Rechte gewahrt und daselbst durch die Persönlichkeit seines Monarchen neue Sympathien gewonnen hatte, trat es in freundschaftliches Einverständniss mit dem Beherrscher von Frankreich, dem Kaiser Louis Napoleon, welcher so eben die Revolution in jenem gährenden Lande gebändigt und den Metternich'schen Grundsatz von der Nothwendigkeit ihrer gemeinsamen Bekämpfung thatsächlich anerkannt hatte. Es war auch diess ein

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