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mag dieser leßten Behauptung gegenüber immerhin an die Evidenz der göttlichen Glaubwürdigkeit erinnern, aber sie bleibt dennoch richtig. Die faktische Auktorität Gottes hat für die Vernunfterkenntniß keine zwingende Evidenz, weil das Dasein Gottes selbst zwar durch vollgiltige Beweise dargethan, aber nichtsdestoweniger von einer widerstrebenden Subjektivität in Zweifel gezogen werden kann; und wie dem auch sei, Thatsache ist es einmal, daß die Heiden nach ihrer Bekehrung zum Christenthum Gottes Dasein und den reinen Gottesbegriff mit einer Entschiedenheit festhielten, die ihnen früher ganz unbekannt war, und daß andrerseits manche sonst hochgebildete Christen, wenn sie einmal an der Offenbarung irre werden, meistens auch die feste Ueberzeugung von Gottes Dasein verlieren und den wunderlichsten Vorstellungen über das Wesen Gottes zugänglich sind, ja oft das Göttliche geradezu in Satanisches verkehren.

Mit der Ansicht Scheebens, der in seiner genialen und originellen Weise eine neue sehr eingehende Entwicklung der Lehre über den Glauben versuchte, 1) stimmt diese unsere Darlegung darin überein, daß sie die Anerkennung der Offenbarung und der Auktorität Gottes als Glauben bezeichnet; in der Bestimmung des Sinnes aber, in welcher dieser Ausdruck darauf anzuwenden ist, weicht sie von ihr ab. Es würde uns zu weit führen, wenn wir auf eine nähere Darlegung und Beurtheilung der Schee ben'schen Theorie uns einlassen wollten, wiewohl sie es um der originellen, von Geist und Gelehrsamkeit zeugenden Durchführung willen verdiente; sie hat jedenfalls sehr anregend gewirkt; jedoch fordert es die Wichtigkeit der Sache, daß wir unsere Abweichung und deren Gründe wenigstens kurz andeuten.

Nach der Lehre Scheebens ist es möglich und der Natur und Würde des Glaubens angemessen, daß die absolute und unfehlbare Wahrheit der göttlichen Erkenntniß (prima veritas in cognoscendo) als das primäre Moment im Motive des gläubigen Fürwahrhaltens „mit dem Materialobjekt zugleich auf Grund förmlichen göttlichen Zeugnisses wahrhaft und eigentlich geglaubt"; die untrügliche Wahrhaftigkeit des göttlichen Willens (prima veritas in dicendo) als das secundäre Motiv, „wenn nicht durch einen förmlichen Glaubensakt, so doch durch einen dem förmlichen Glauben analogen, auf ein virtuelles Zeugniß sich stüßenden Akt und darum ebenfalls um Gottes willen und mit souveräner Gewißheit ergriffen und erkannt werde." Nicht auf dem Wege des Glaubens selbst, sondern durch unsere eigene Ansicht braucht nur erkannt zu werden einerseits die gebietende Auktorität

1) Kathol. Dogmatik, 1. B. 6. Hauptst. S. 269 ff.

Gottes über unseren Geist und andererseits der Ursprung eines Wortes aus Gott und die darin liegende Forderung von Seite Gottes, den Inhalt desselben zu glauben; der Akt der göttlichen Offenbarung wird von Scheeben nicht als Theilmotiv betrachtet, wie die absolute Einsicht und untrügliche Wahrhaftigkeit, sondern als ein Moment, worin und wodurch die in jenen beiden göttlichen Vollkommenheiten bestehende Glaubwürdigkeit Gottes sich für uns geltend macht und auf uns einwirkt.“ (nn. 690—700).

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Nach meiner Ansicht ist es unmöglich, die dem Zeugen nothwendige Einsicht blos auf Grund seines Zeugnisses förmlich zu glauben, wenngleich sehr oft die Erkenntniß jener Einsicht aus der Natur und den Umständen des Zeugnisses selbst gewonnen wird. Ich glaube z. B. dem Zeugen sogleich auf das Wort, wenn er behauptet, daß er einen bestimmten Gegenstand gesehen und daß der Gegenstand diese oder jene Farbe habe. Aber warum? weil ich im Hinblick auf die optischen, physiologischen und psychischen Geseze erkenne, daß keine Täuschung sich denken lasse; die Erkenntniß beruht auf einer Präsumtion, die nichts weiter ist, als die Applikation eines nicht absolut ausnahmslosen Allgemeinen auf einen besondern Fall, der keine Ausnahme vermuthen läßt. Sobald nur der geringste Verdacht entsteht, daß entweder der Gegenstand leicht zu optischen Täuschungen Anlaß gibt, oder das Organ des Zeugen nicht die normale Beschaffenheit hat oder die Phantasie zuweilen ihm übel mitspielt, so hat der unbedingte Glaube ungeachtet der sonst bekannten Wahrhaftigkeit des Zeugen alsbald ein Ende, weil die Erkenntniß fehlt. Bei Gott finden Präsumtionen in dem erwähnten Sinne selbstverständlich keine Anwendung. Wenn aber doch Voraussetzungen gemacht werden, so können es nur solche sein, die sich wenigstens auf dunkel erkannte indirekte metaphysische Beweisgründe stüßen, also jedenfalls eine Erkenntniß in sich schließen. (S. oben S. 18). Das geht denn auch aus der eigenen Darstellung Scheeben's deutlich hervor. Wir können aus derselben u. a. ungefähr diese Gedanken entnehmen: Die Achtung, die ich der Majestät und Auktorität Gottes und der von dieser Auktorität getragenen Forderung des Glaubens schuldig bin, verpflichtet und bestimmt mich, seine Wahrhaftigkeit vorauszusehen; „denn ohne diese Voraussetzung wäre das Vertrauen, das Gott von uns fordert, haltlos und Gott selbst nicht höchst achtungswürdig, sondern verachtungswürdig." Die Wahrhaftigkeit Gottes gewährt mir weiter unmittelbar die vollkommenste Gewißheit über seine Einsicht, weil er, für alle seine Aussagen absoluten Glauben fordernd, nicht vollkommen wahrhaftig sein würde, wenn er nicht das Bewußtsein hätte, von Allem, was er sagt, absolute Einsicht durch unmittelbares Schauen zu besißen." Diesen Voraussetzungen liegen doch offenbar indirekte Argumentationen zu Grunde, die sich leicht in direkte umseßen lassen, etwa so: Zu den Vollkommenheiten, welche die höchste Achtungswürdigkeit begründen und eine das vollste Vertrauen fordernde Auktorität verleihen, gehört auch die Wahrhaftigkeit: nun aber besigt Gott die höchste Achtungswürdigkeit u. s. w.

Zeitschrift für tath. Theologie VI. Jahrgang.

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Wir können sonach nicht zugeben, daß die Gewißheit von der unfehlbaren Einsicht Gottes auf förmlichem Zeugnißglauben beruhe oder daß wir sie „aus dem Bewußtsein, welches Gott von derselben hat, entnehmen.“ Auch ist uns nicht klar, wie die Erfassung der göttlichen Wahrhaftigkeit und Allwissenheit in noetischer Hinsicht einen selbstständigen Werth beanspruchen könne, wenn sie von der vorausgehenden Vernunfterkenntniß ihren Ausgang nimmt und keine neuen Gründe herbeizieht. Daß der Glaube eine entwickelte Beweisführung vorausseße, behauptet Niemand; er sezt aber eine genügende, wenn auch dunkle Erkenntniß voraus, die insbesondere die der Zeugenauktorität zu Grunde liegenden göttlichen Attribute umfaßt, eine Erkenntniß, die nicht blos eine logische Entwicklung und speculative Begründung zuläßt, sondern auch unbeschadet der Vollkommenheit des Glaubens darauf sich stüßen kann. Die ethische Seite des Glaubens, welche von der Betheiligung des Willens abhängt und weiterhin das Gemüth in verschiedener Weise in Anspruch nehmen kann, braucht darum nicht geleugnet zu werden, da sie ja eine Mitbetheiligung der logischen Thätigkeiten nicht ausschließt. Sie wird auch in der That von Niemanden geleugnet; nur dürfte man nicht allgemein geneigt sein, das achtungsvolle Streben nach der innigsten Vereinigung mit Gott und einem lebendigen Anschluß an seine Erkenntniß als wesentliches Moment des Glaubens hinzustellen, da der Glaubensgehorsam keineswegs ein solches Streben nothwendig in sich schließt; durch Idealisirung kommt man in Gefahr, den größten Theil der Gläu bigen" indirekt des Glaubens verlustig zu erklären.

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Die Achtungswürdigkeit Gottes wirkt auch nach unserer Erklärung bestimmend, aber nicht dadurch, daß sie gleichsam zum Erkenntnißgrunde für die Wahrhaftigkeit und mittelbar für die unfehlbare Einsicht Gottes wird, sondern dadurch, daß sie den Geist bewegt, die in der Erkenntniß sich darstellenden Theilmotive des Glaubens mit der höchsten Entschiedenheit festzuhalten. So werden die Offenbarungsthatsache, die göttliche Wahrhaftigkeit und die göttliche Einsicht in derselben Weise geglaubt, und wir entgehen der Gefahr eines logischen Zirkels.

Daß die bisher entwickelte Erklärung des leßten Motivs genüge oder sich halten lasse, wollen und können wir nicht behaupten. Es handelt sich da nur um die Vorlegung einer Meinung, die sich einer strengen Beurtheilung nicht entziehen will. Wir können aber nicht umhin zu bemerken, daß es nicht rathsam sei, in apriorischer Weise Forderungen an den Glauben zu stellen, die sich im Hinblick auf die von Gott gesezte Ordnung als unmöglich erweisen und in Folge dessen zu Fiktionen Veranlassung geben.

Wir könnten noch hinzufügen, daß die gegebene Erklärung in der Erfahrung selbst eine Bestätigung finde. Ist es nicht der Hinblick auf die einmal erfaßte göttliche Auktorität und die Furcht

Gott zu beleidigen, was den Geist bestimmt, am Glauben festzuhalten, wenn etwa das vorhandene apologetische Wissen den feindlichen Angriffen gegenüber sich als unzureichend erweist, und anstatt dem Zweifel Raum zu geben, vielmehr nach neuen und festen Ueberzeugungsgründen sich umzusehen? Man muß allerdings annehmen, daß in solchen Fällen nebst den klar erfaßten Beweisgründen, welche den Angriffen ausgesezt sind, immer noch so manche zwar sichere aber nicht deutlich bestimmbare Garantien der mannigfachsten Art dem Geiste sich darbieten und das Licht der Gnade das sonst Fehlende ersege; aber jedenfalls würde der Geist in der= gleichen Kämpfen nicht Stand halten, wenn nicht eben das erwähnte Motiv ihn stählte, natürlich immer unter Voraussetzung der übernatürlichen Hilfe.

Wir erblicken hierin auch einen nicht zu unterschäßenden Beweis gegen die Ansicht Lugos, daß die Glaubwürdigkeitsgründe als Theilmotive zu betrachten seien. Denn wie der göttliche Glaube selbst, so darf auch das Motiv des göttlichen Glaubens von keiner Seite Schwankungen unterworfen sein, während die apologetischen Voraussetzungen von vielen nur sehr unvollkommen erfaßt werden und andrerseits vielen Angriffen ausgesetzt sind, daher auch in der Art und Weise, wie sie dem Geiste vorschweben und ihn bestärken, nicht alle Wechselfälle ausschließen. 1)

Aber kann denn die terminativ vollendete Offenbarung Gottes als Theilmotiv angesehen werden, ohne daß zugleich die in ihr gegebenen apologetischen Gewißheitgründe an dieser Würde theilnehmen ? Ist es nicht eine innerlich nothwendige Bedingung für die terminative Vollendung der objektiven göttlichen Kundgebung, daß sie Mo= mente enthalte, welche sie förmlich als göttliche Kundgebung kennzeichnen und vom Menschen als zureichende Kriterien des göttlichen Ursprungs, d. h. als apologetische Gewißheitsgründe erfaßt werden können? Wie soll es also gestattet sein, diese von der Offenbarung zu scheiden und die Offenbarung für sich als Beweggrund des theologischen Glaubens zu erklären? Diese Schwierigkeit ist nicht schwer zu lösen. Die Offenbarung kann für die Menschheit nicht bestehen, ohne daß sie jene Kriterien aufweist und ohne daß dieselben der Menschheit irgendwie bekannt werden. Ist aber

1) Vgl. Bd. 4. dieser Zeitschrift S. 546.

einmal die Offenbarung vollendet und mit allen ihren Momenten in der Menschheit hinterlegt, so genügt es für die Einzelnen, daß sie davon zuverlässige Kunde erhalten; dazu ist nicht erforderlich, daß sie alle Kriterien erfassen; ein einziges kann hinreichen; ja es ist überhaupt nicht immer durchweg nothwendig, daß sie unmittelbar die in der Offenbarung selbst gelegenen Beweisgründé kennen und verstehen, wenn ihnen nur im Allgemeinen die Thatsache der Offenbarung ihrer Fassungskraft entsprechend von Andern auf zuverlässige Weise mitgetheilt wird, so daß sie sich davon überzeugen können; sonst müßte man vielen übrigens sehr frommen Kindern und einfältigen Menschen, die ohne ihr Verschulden einen mangelhaften Unterricht genießen, den Glauben ganz absprechen.

Daraus folgt, daß jene Kriterien zwar im Allgemeinen zum Motive des Glaubens gehören, insoferne sie constitutive Elemente der Offenbarungsthatsache bilden, aber nicht insoferne fie als Beweisgründe von den Einzelnen erfaßt werden und auf die Ueberzeugung thatsächlich einwirken, da die subjektive Erfassung von mancherlei zufälligen Umständen abhängt. Sie bleiben vielen wenigstens theilweise unbekannt oder werden nicht in der ihnen zukommenden Bedeutung aufgefaßt; sehr oft geschieht es, daß manche Thatsachen der Offenbarungsgeschichte, denen an und für sich die stärkste apologetische Kraft eigen ist, von Einzelnen zwar als Materialobjekt geglaubt werden, aber für die Bestärkung ihrer Ueberzeugung wegen der subjektiven Besonderheit ganz wirkungslos sind, während dafür vielleicht Gründe bei ihnen Eingang finden, die mit der Offenbarung nur äußerlich und mittelbar in Zusammenhang stehen. Die apologetischen Gewißheitsgründe von der subjektiven Seite betrachtet, können darum nicht als Motiv, sondern nur als Mittel und Bedingung angesehen werden; die Offenbarung muß erkannt sein, um als Motiv zu wirken; wie aber diese Erkenntniß selbst nur die Bedeutung einer nothwendigen Vorbedingung hat, so muß auch alles, was sie vermittelt, als Bedingung angesehen werden. Lugo will zwar die thatsächliche Zumittelung der Offenbarung an die Einzelnen, wie sie immer erfolgen mag, als Ergänzung der mittelbaren göttlichen Offenbarung gelten lassen; 1) allein dadurch 1) Sunt quidem (motiva extrinseca) ratio formalis, quia ex iis omnibus, ut mihi proponuntur, integratur hic et nunc loquutio mediata Dei mihi facta, propter quam credo. De fide. Disp. 1. Sect. VII. n. 130.

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