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men und die gedeihliche Ordnung der Städte ließ der Landmeister nicht unbeachtet. So erfreute sich Christburg mancher Beweise seiner Sorgfalt, denn im J. 1288 wurden der Stadt nicht bloß alle Gewohnheiten, Gerechtsame und Freiheiten der Kulmer auf ewige Zeit zugesichert 1), sondern sie erhielt bald darauf im Jahre 1290 auf die Bitte ihres Schultheißen und der gesammten Bürgerschaft vom Landmeister auch das Magdeburgische Recht, freie Schifffahrt auf dem Drausen - See, freie Fischerei in der Sirgune und manche andere Bewillungen, die ihren Wohlstand förderten 2).

Unter diesen Bemühungen aber für das Wohl und Gedeihen im Innern des Landes vergaß der Meister auch keineswegs die Sorge für seine Sicherheit von außenher. Seit auf dem Landkapitel zu Elbing der Aufbau einiger festen Wehrburgen an dem Memel - Strome beschlossen worden, waren dort die Verhältnisse gegen die Nachbarlande noch be

merito quod ipse multas et diversas passus pro ecclesie nostre reformacione miserias primus extitit, qui se in episcopatu recepit et ipsum desolatum penitus reformavit etc. S. Ermlånd. Verschreib. p. LIII im Fol. des geh. Arch.

1) Abschrift einer Urkunde des Komthurs von Christburg Helwig von Goldbach vom 7. April 1288, worin es unter andern heißt:,,Wir wellen ouch das gewonheiten, freyheyten und gerechtikeit der Colmener in der eegenanten Stad ewiklich gehalden werden."

2) Die Urkunde des Landmeisters vom 20. November 1290 sagt hierüber: Cum dilecti nostri scultetus et cives de Christburg nos adierint suppliciter exorantes, quatenus ipsis aliquod ius assignaremus, secundum quod se possent regere in iudiciis secularibus exercendis et aliis consuetudinibus et libertatibus sicut et alii incole nostrarum civitatum, quoniam hactenus in incerto positi nullum haberent ius sibi finaliter deputatum. Et quia petitionibus, que sunt rationi consone iurique consentanee nos merito annuere debemus, nec decet eos dilationibus aliquibus fatigari, qui iusta petunt pariter et honeste. Hinc est quod ad noticiam tam presentium quam futurorum cupimus devenire, quod nos de consilio et matura deliberatione fratrum nostrorum contulimus incolis predicte civitatis Christburg ius Meydeburgense, ut eo iure et libertate se sentiant et gaudeant privilegiatos quo et terra Culmensis.

denklicher und die Gefahren für das Ordensgebiet noch ungleich drohender geworden, da in Semgallen und im Samaitenlande seit der Ankunft des neuen Meisters in Livland alles in Kriegsrüstung begriffen war 1). Auf die Nachricht hievon sammelte Meinhard im Anfange des Jahres 1289 die ganze Streitmacht des Landes, theils um die Gränzen gegen den drohenden Feind zu decken, theils um unter dem Schuße der Waffen jene Wehrburgen aufzurichten. Um elften Januar zog er mit dem Heere unter großen Schwierigkeiten auf den ungebahnten Wegen der düstern Waldwildniß, die man zu jener Zeit den Grauden nannte 2), in die Landschaft Schalauen ein und alsbald ward an der Memel auf einer Anhöhe der Aufbau einer Burg begonnen. Da alles Bauwerk zuvor. schon vorbereitet, die Zahl der Arbeiter und Handwerker überaus bedeutend und unter dem Schuße der wachenden Heerschaar die Arbeit nicht gestört worden war, so hatte der Bau in großer Schnelle vollendet werden können 3). Die Burg ward Anfangs nach ihrer Bestimmung Landshut genannt, erhielt indessen spåterhin von einem nahen Flüßchen, an welchem eine altheidnische Burg desselben Namens gelegen hatte, den Namen Ragnit *). Zum ersten Komthur des neuen Ordenshauses erkor der Landmeister den bisherigen Komthur von Balga Berthold Brühaven ), aus Desterreich ge

1) Alnpeck S. 156.

2) Schon damals, wie noch später im 14. Jahrhundert war der Grauden-Wald eine kaum durchdringliche Wildniß, von welcher Peter Suchenwirt, der sie mit eigenen Augen sah, sagt:

Ein wildnuß haist der Grauden;

Gen westen noch gen fauden (Süden)
So poz (bose) gevert ich nye gerayt,
Daz sprich ich wol auf mein ayt!
Wen an den satel stunt ein ros

In leten (Lehmgrund) und in tiefem mos
So lag vor ym ein grozze von (Wall).

3) Lucas David B. V. G. 84.

4) Dusburg c. 228. Lucas David S. 83. Schütz p. 47.
5) Komthur von Balga war Berthold in den I. 1287 und 1288. Im

bürtig 1), einen Ritter, der nicht minder durch seine Tapferkeit und kriegerischen Muth, als wegen seiner Strenge in Beobachtung seiner Ordenspflichten, besonders der Enthaltsamkeit 2) unter den Ordensbrüdern in hoher Achtung stand. Ihm zugesellt waren vierzig andere Ordensritter und eine reisige Schaar von hundert Kriegsleuten zu der Burg Vertheidigung. Und kaum war diese Burg vollendet, als der Meister weiter westwärts am Ufer desselben Stromes noch eine zweite erbauen ließ, die zum Schuhe und als Zufluchtsort der Schalauer dienend, die Schalauer-Burg genannt ward, ihren Namen aber nachmals ebenfalls veränderte und seitdem Tilsit hieß 3). Da auch dieses neue Ordenshaus stark befestigt und ziemlich zahlreich bemannt wurde, so glaubte der Meister auf solche Weise die umhergelegenen Lande gegen feindliche Einfälle hinlänglich gesichert und zugleich die Fahrt auf dem Memel-Strome aufs beste gedeckt zu haben.

Allein es war dem nicht also. Große Besorgnisse riefen den Meister mit seiner Streitmacht eiligst ins Innere des Landes zurück, denn wie schon früher erwähnt, geschah es beim Aufbau Ragnits, daß die von den aus Litthauen zurückgekommenen Bartern, Pogesaniern und den Bewohnern mehrer anderer Landschaften angesponnene Verschwörung zum Abfalle vom Orden entdeckt ward 1). Zwar gelang es dem so entschlossenen als scharfsichtigen Meister, das frevelhafte Gewebe schnell zu zerreißen und diese Gefahr abzuwenden; allein die Fåden waren wahrscheinlich weiter gesponnen, als man im

I. 1285 war er noch ohne Amt und hielt sich als Ordensbruder in Alt-Kulm auf.

1) Dusb. 1. c. Eine Familie von Brühaven kommt auch im Bisth. Freisingen vor. S. Falckensteins Urkunden und Zeugnisse das Burggrafth. Nürnberg betreff. Nr. 64. S. 71.

2) Von seiner Keuschheitsprobe giebt Dusb. c. 229 ein Geschichtchen, welches man dort selbst nachlesen möge. Pauli S. 131 bemüht sich, die Sache auf natürlichem Wege zu erklären, da ihm die Probe für Fleisch und Blut zu übernatürlich schien.

3) Dusb. c. 228. Lucas David B. V. S. 86.
4) Dusburg c. 222.

Augenblicke der Entdeckung des Verrathes wohl glauben mochte. Es geschah wenigstens um dieselbe Zeit, daß Witen, der Großfürst von Litthauen, vielleicht der Meinung, Preussen stehe durch die Umtriebe der Verschwörer in vollem Aufstande und ohne Wehr und Schuß 1), plöglich gegen den Herbst des Jahres 1289 mit einer Reiterschaar von achttausend Mann bis in die Landschaft Samland eindrang, während deren Bischof Christian sich damals in Deutschland befand 2). Da man indeß zuvor, vielleicht durch das Geständniß der Verz schwörer, von Witens feindlichem Plane schon unterrichtet war 3), so hatte sich das Volk mit allem, was gerettet wer den konnte, in die Ordensburgen geflüchtet und der raubgierige Feind fand daher nichts weiter als leere Häuser und die Saaten des Feldes, die er großen Theils durch Feuer vernichtete. Statt dem feindlichen Heere mit offener Macht entgegen zu gehen, schien es dem Landmeister zweckmäßiger, die im Einzelnen oft sehr zerstreuten Streifhorden von jeder Burg aus zu überfallen und zu vernichten, wie es denn dem tapfern Komthur von Balga Heinrich von Dobyn bei einem solchen Ueberfalle auch gelang, einen plündernden Haufen von fast hundert Litthauern bis auf den letzten aufzureiben *). Doch

1) Es ist bei dem Dunkel, welches über dieser Verschwörungsge= schichte liegt, wenigstens sehr möglich, daß man auch den Großfürsten von Litthauen mit in die Sache gezogen hatte.

2) Chron. S. Petri Erfurt. ap. Mencken Script. rer. Germ. T. III. p. 297-298. Im Anfange des Februars 1290 hielt sich der Bischof in Erfurt auf; ebenso noch im I. 1291, wo es in der erwähnten Chronik heißt: Propter frequentiam hospitum et eorum insolentias, ut timebamus, ad maiorem cautelam et certitudinem reconciliatum est monasterium nostrum Dominica Exurge a Domino Christiano Episcopo Samniensi de ordine Domus Teutonicae.

3) Bei Dusburg c. 230 wird ausdrücklich gesagt: Fratres adventum suum longo tempore praesciverunt.

4) Heinrich von Dobyn war im Februar 1289 noch Komthur in Graudenz; nach Berthold Brühavens Abgang finden wir ihn als Komthur in Balga. Die Zahl der von ihm erschlagenen Litthauer giebt Dusb. 1. c. auf 80, Kojalowicz p. 192 auf 88, eine andere Chronik aber auf 200 an.

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vierzehn Tage lang durchstürmte der Feind die Lande die Weite und die Breite von einer Gränze zur andern, bis er endlich, da es an Beute gänzlich gebrach, die Heimkehr antrat. Mittlerweile aber hatte der Meister im Oberlande eine ansehnliche Kriegsmacht versammelt, eilte schnell dem Feinde nach, überfiel ihn beim Uebergange über einen Fluß, nahm ihm sämmtlichen Raub wieder ab und erschlug im Kampfe eine solche Schaar der feindlichen Krieger, daß kaum noch die Hälfte ihre Heimat wieder sah 1).

Mit noch größerem Erfolge hatte währenddessen der Meis ster von Livland den Kampf gegen die Feinde des Ordens fortgeführt, denn so mächtig oft die Streitmacht der Semgallen und Samaiten in ihrer Verbindung gegen den Orden gewesen und so kühn sie ihre Einfälle und Raubzüge bis tief ins Gebiet der Ritter ausgedehnt, so waren im Laufe von einigen Jahren im Lande der Semgallen die festen Burgen doch fast alle vernichtet; Doblen, Raken und Sidroben lagen in Asche und das Volk, des fruchtlosen Kampfes müde, hatte fich theils den Ordensrittern zu Gehorsam unterworfen, theils ausgewandert in Litthauen neue Niederlassungen gesucht 2). Ganz Semgallen konnte demnach als völlig bezwungen be, trachtet werden. Mächtiger dagegen und drohender standen in der Mitte der Ordensgebiete Livlands und Preussens noch die Samaiten da, an ihrer Spike jezt der kriegerische König Butegeyde 3), der alles aufbot, seinem Volke die alte Freiheit zu bewahren. Gelang es nun dem Orden nach Semgallens Unterwerfung auch Samaiten zu überwältigen, so war der alte Plan, die Ordensgebiete Preussens und Livlands als Nachbarlande zu vereinigen, verwirklicht. Und in der That faßten die beiden Meister von Livland und Preussen diesen

1) Auch Dusburgs Epitomator sagt, daß noch viele Litthauer in transitu deprehensi fuerunt. Lucas David B. V. S. 89. Schütz p. 47. Histor. rer. Pruss. p. 110.

2) Diese Fehden und Kåmpfe genauer bei Alnpeck S. 154—165. 3) Urkunde im geh. Arch. Schiebl. XI. Nr. 1., worauf wir bald nåher kommen werden.

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