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folger ausersehen. Lezterer begab sich nach dem Wahlact zu Kaiser Konrad, welcher sich im Kriege befand gegen den Grafen von Nassau und die von demselben besezte pfalzgräfliche Burg Rheineck des Grafen Otto von Salm belagerte. Nach Eroberung und Zerstörung der Burg ge= dachte der Kaiser der Einführung Arnold's in die erzbischöfliche Würde in Köln beizuwohnen. Arnold ergriff die günstige Gelegenheit, um den Kaiser mit seinem glänzenden Gefolge zu der vorhergehenden Einweihung der Kirche in Schwarzrheindorf einzuladen. Die Einweihung fand statt am 8. Mai 1151 in Anwesenheit des Kaisers, unter Theilnahme einer Reihe berühmter Würdenträger, wie sie glänzender in hiesiger Gegend nie geschaut worden war. Ihre Namen bewahrt die in der Kirche hinter dem Altar eingemauerte Gedenktafel vom Feste der Einweihung. Wir geben die lateinische Inschrift in deutscher Uebersegung: „Im Jahre der Menschwerdung 1151 am 8. Mai ist diese Kapelle von dem ehrwürdigen Bischof Albert von Meißen unter Assistenz des ehrwürdigen Bischofs Heinrich von Lüttich zu Ehren des h. Clemens, Martyrer und Papst 1), Nachfolger des Apostelfürsten Petrus, geweiht worden; der Altar zur Linken zu Ehren des h. Martyrers Laurentius 2) und aller Bekenner; der Altar zur Rechten 3) zu Ehren des heiligen Erzmartyrers Stephanus und aller Martyrer; der Altar in der Mitte aber zu Ehren der Apostel Petrus und Paulus; der Altar der obern Kapelle zu Ehren der seligsten Mutter des Herrn, der immerwährenden Jungfrau und des Evangelisten Johannes (ist geweiht) von dem ehrwürdigen Bischof Otto von Freisingen 4), des Herrn Konrad, erlauchten römischen Kaisers Bruder, in persönlicher Anwesenheit dieses Königs, des Stifters Arnold frommen Andenkens, zur Zeit erwählten Erzbischofs von Köln. Ferner waren anwesend der ehrwürdige Abt Wibald von Corvey und Stablo 5), Walter, Decan der Domkirche in Köln 6), Gerhard), Propst und Archidiakon zu Bonn, der ehrwürdige Abt Nicolaus von Siegburg und viele Edele und Ministerialen“ 8).

1) Clemenskirchen sind häufig am Rhein. Solche wurden überhaupt mit Vorliebe an den Ufern der Flüsse erbaut zum Andenken, daß der h. Clemens in seiner Verbannung auf der Krim in das Meer versenkt ward und auch die Fluthen wunderbarer Weise vor ihm zurückwichen.

2) Dieser Altar im linken Kreuzarm besteht nicht mehr; an dessen Stelle ist eine Thüre gebrochen.

3) Ist ebenfalls verschwunden.

4) Otto v. Freisingen, als Geschichtschreiber berühmt.

5) Wibald galt als der größte Staatsmann seiner Zeit.

6) Walter war nach Arnold's Ernennung zum Erzbischof dessen Nachfolger als Dompropst zu Köln.

7) Gerhard Graf von Are, ein Mann von seltenen Geistesgaben, vollendete den Bau der Münsterkirche in Bonn. - 8) S. den lateinischen Tert im Anhange.

Dotirt ist die Kirche vom Stifter, von dessen Bruder Burchard von Wied, seiner Schwester Hadwig, Abtissin zu Essen und Gerresheim, und der Schwester Hizecha, Abtissin zu Vilich mit dem Hof zu Rülisdorf sammt allen Zubehörungen, Aeckern, Weinbergen und Häusern.

Erzbischof Arnold II. starb am 14. Mai 1156, nachdem er den Hirtenstab der Kölner Kirche fünf Jahre geführt, und fand die lezte Ruhestätte seinem Wunsche gemäß in der Kirche zu Schwarzrheindorf. Er hinterließ als geistlicher Oberhirt wie als Reichskanzler ein ruhmvolles Andenken. Otto von Freisingen nennt ihn den Wiederhersteller der Kölnischen Kirche. Auch in dem Katalog der Kölner Erzbischöfe wird ihm hohes Lob gespendet: „Arnoldus, der Vorsteher von St. Peter, war ein durch Tugend ausgezeichneter Mann, für das Wohl der Kölnischen Kirche wie geschaffen. Er zog mit Kaiser Friedrich nach Rom und wirkte mehr durch Einsicht und Klugheit als durch Waffengewalt. Er widerstand der rohen Gewalt und vertheidigte die Rechte der Kirche 1). Kurfürst Clemens August ließ im Jahre 1747 das Grabmal Arnold's auf erhöhtem Unterbau erneuern, mit einer neuen Gedenktafel versehen und darauf das doppelte Chronicum anbringen:

ARNOLDO

ANTISTITI ET ELECTORI
COLONIENSI

CAPITVLI NOSTRI FVNDATORI TER GRATIOSO

INIBI SEPVLTO

LAPIS HIC NOVVS POSITVs

LAPIS

AVGVSTI EX GRATIA

CLEMENTIS AVGVSTI

PATRONI NOSTRI PERPETVI

DONATVS

(1747).

Das Klofter.

Nach Arnold's II. Tode übergab dessen Bruder Burchard mit Zustimmung seiner Gattin und seiner Schwestern ihr Gut zu Rheindorf, um darauf ein Kloster zum Dienste Gottes und zu Ehren seiner Hei

1) Erzbischof Arnold führte den Vorsig auf einer Synode 1154, welche sich mit dem Rangstreit der Archidiakone von Bonn, Xanten und St. Gereon beschäftigte, einem Streit, der im Jahre 1138 auf einer Synode zu Köln bereits zu Gunsten des Propstes Gerhard zu Bonn entschieden war. So unter Arnold II. Vgl. Binterim u. Mooren, Erzdiöcese I 32 ff.

ligen zu errichten. Seine Schwester Hadwig, Abtissin zu Essen, welche nächst Gott bei Erzbischof Arnold im höchsten Vertrauen stand und ihm an Frömmigkeit gleich war, erweiterte und vollendete die Kirche mit Aufwand großer Kosten, wie ihr in Gott ruhender Bruder ihr bei Lebzeiten aufgetragen hatte, und baute aus eigenen Mitteln ein Kloster daran. Hierauf stellte sie mit Consens ihrer Schwestern Sophia und Siburgis Kirche und Kloster unter die Obedienz des Erzbischofs und der Kölner Kirche, mit gleichem Recht und derselben Freiheit, wie die andern Kirchen des erzbischöflichen Sprengels, mit der Maßgabe, daß die Klosterschwestern sich eine geeignete Person als Vorsteherin wählen, dieselbe aber nach geschehener Wahl dem Erzbischof behufs Erlangung der „Cura“ präsentiren, „wie dieses alles weise angeordnet ist und Erzbischof Philipp von Heinsberg im Jahre 1176 genehmigt hat" 1). Jeden Vogt, so bestimmt der Erzbischof, schließen wir von Rheindorf und von allen Zubehörungen der Kirche aus, mit alleiniger Ausnahme des Erzbischofs von Köln, der, wie in geistlichen, so in zeitlichen Dingen ihr Vertheidiger sein soll. Grund zu dieser lezten Maßregel war das rücksichtslose Auftreten der Vögte 2).

Der Kirche zu Rheindorf räumte die Abtissin von Vilich, zu, dessen Pfarrbezirk es gehörte, mit Genehmigung des Erzbischofs Philipp das Recht der Taufweihe 3) um Ostern und Pfingsten ein. Bei dieser Gelegenheit hatte der Pfarrer zu Vilich die Pflicht, ein Kind nach Rheindorf zur Taufe zu schicken. Dieses erinnert an den Gebrauch der ersten christlichen Jahrhunderte, wo die Taufe regelmäßig an den Vigilien der beiden genannten Festtage gespendet wurde. Das Recht der Beerdigung zu Rheindorf galt für die Brüder und Schwestern des Klosters, sowie die Knechte und Mägde, welche im Sold und Dienste des Klosters stehen. Diese sollen auch von den Priestern der Rheindorfer Kirche besucht, mit der h. Delung versehen und begraben werden. Auch sollen die Priester wegen grober Fehler zurechtweisen, und wenn sie hierin säumig sind, soll der Archidiakon ein wachsames Auge auf sie richten.

1) Lac. I, Nr. 460, S. 323.

2),,Insolentia advocatorum." Lac. I, Nr. 459, S. 322. In dieser Urkunde erklärt der Erzbischof zugleich, wie das Stift Schwarzrheindorf die Vogtei über dessen Gut zu Eitorf aus den Händen des Grafen Robert von Nassau und dessen Untervogts Ludwig von Gendersdorf, sowie die Vogtei von drei Mansen zu Rheindorf aus den Händen des Grafen Everhard von Sayn und dessen Untervogts Gottfried von Drachenfels eingelöst habe. Vgl. unten Güter des Klosters.

3) Hieran erinnert noch der Taufstein, welcher nach Ansicht Simons' aus der Zeit des Erzbischofs Philipp herstammt, und wovon das Taufbecken noch erhalten ist. Eine Zeichnung des Ganzen (mit der Basis) findet man bei: Boisserée, Denkm. am Niederrhein." 23 Bl. Vgl. Simons, Doppelkirche in Schw.-Rh. S. 43.

Pfarreien (XXVIII. Königswinter).

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Die Güter des Klosters.

Erzbischof Arnold hatte als erste Dotation seine Güter zu Rülisdorf bei Beuel bestimmt und die Schenkung in die Urkunde der Kirchweihe eintragen lassen 1). Allein damit war seine großmüthige Freigebigkeit bei weitem nicht erschöpft. Vielmehr schien er sein ganzes Besißthum der Kirche und dem Kloster als Lieblingsschöpfung zuwenden zu wollen.

Den frommen Entschluß zur Ausführung zu bringen, vertraute Arnold seiner durch Geist und Frömmigkeit ausgezeichneten Schwester Hadwig sich selbst und alle seine Güter an“. Sie sollte das von ihm angefangene Werk zu des Allerhöchsten Ehre und Preis vollenden, und ward deshalb, als hierzu vor allen Andern befähigt, zur Abtissin des Klosters ausersehen.

Das unbegrenzte Vertrauen Arnold's hat Schwester Hadwig durch die That vollkommen gerechtfertigt, indem sie der Stiftung des geliebten Bruders nach seinem Hinscheiden die eigenen Güter hinzufügte, die Kirche erweiterte und das Kloster daran baute.

Im Jahre 1156 den 17. September nimmt Kaiser Friedrich in freundlichem Andenken an die hohen Verdienste Arnold's II. dessen Schwester Hadwig und dessen Bruder Burkard von Wied in seinen Schuß und bestätigt der Kirche zu Schwarzrheindorf die Güter, die er und seine Schwester derselben geschenkt haben: aus der Hinterlassenschaft Arnold's den Hof zu Rülisdorf, drei Morgen Weingarten in Beuel, fünf Ohm Wein in Honnef, zwei Ohm Wein in Cardorf, einen Hof zu Schweinheim, eine Rente von vier Schillingen zu Mehlem, sodann zu Rheindorf drei Mansus, welche Hadwig von der Kirche zu Meschede erworben, einen Hof zu Söven, den die Abtissin von Reinhard von Kaster gekauft hatte.

Der Kaiser decretirt: Wer die Schwestern und Brüder zu Rheindorf persönlich beunruhigt oder in ihrem Eigenthum schädigt, soll zur Strafe hundert Pfund reines Gold an die kaiserliche Kammer erlegen 2).

Die Güter des Klosters wurden später durch neue Schenkungen vermehrt. Gemäß der Bestätigung Erzbischofs Philipp 3) von 1173 sind folgende hinzugekommen: Ein Hof zu Rheindorf*) mit allen Zubehörungen, ein Hof 5) mit der Kirche zu Bilk und dem Zehnten, welcher mit der Investitur dieser Kirche zwischen den beiden Kirchen zu Brauweiler und

1) S. oben die Inschrift.

3) 1. c. 445, S. 311.

2) Lac. I 389, S. 269.

*) Vermuthlich der Frohnhof an der Kirche.

5) Dieser Hof zu Bilk wird unter den dortigen Gütern vorzugsweise der Bilker Hof genannt. Lac. Archiv III 1. 22.

Rheindorf getheilt wird, ein Hof zu Walshoven'), die Hälfte der Insel Volmerswerth mit zugehöriger Fischerei, ein Hof zu Grimlinghausen, wovon drei Mark jährlich einkommen, ein Hof zu Roda) mit allen Zubehörungen, zwei Mansus in Söven, ein Hof zu Eitorf3), zahlend acht und eine halbe Mark, der durch Erzbischof Philipp von jedem Vogtrecht befreit ist *), zwei Mansus in Rheid 5), ein halber Mansus in Ranzel, wovon fünf Schillinge und ein Malter Hafer einkommen, ein Hof in Geistingen, fünf Schillinge zahlend, ein Hof in Uetgenbach mit einer Einnahme von elf Schillingen; in Hersel ein Weingarten von zwei Morgen sechs Malter Korn, sieben Sümmer Weizen; drei Morgen Weingarten in Unkelstein, ein Mansus in Mehlem, zahlend sieben Schillinge, ein Hof zu Remagen, ein Mansus und Weingärten zu Leubesdorf, Weingärten zu Linz, Erpel und Unkel, ein Hof in Gudegedorf “), einer in Berzdorf und in Breitbach, ein Mansus in Lanzenbach und in Lohmar, in Vünffelden) eine Rente von drei Schillingen, ein Haus in Köln.

1) Der Walshovener Hof in der Pfarre Uedesheim bei Neuß war eines der bedeutendsten Stiftsgüter von Rheindorf. Einem Pachtvertrag vom 13. December 1509, abgeschlossen „vor Bernt Ver, Wilhelm Hermans und andern Gemeine Scheffen“ zu Uedesheim entnehmen wir: „Jacob Plück und Nelle, seine ehlige Hausfrau, bekennen, daß sie wieder durch würdige Frau »Engelina Vaiz Abdissa des Gothaus schwarzen Rydorp gegen Bune, Geirtruidt Dernhoven, Constantia (?) Dudynk genossen und sementlichen Jouffern ind Ka= pitels 24 Jair<< zu pachten angenommen das Landzhaußhofgut walschhoven im kirspel von Uedesheim mit allem zubehör „in ale maissen syn vader ind moder, den got genade, den gehat hauend« und haynt davon gelaift (gelobt), alle jairs sente Remissemessen bynnen 14 Dagen dem Convent »zu syme vry sicher behalt zonn schwarzen Ryndorp an der hove gasse . . . acht und dreißig Malder Korn, ein M. Erbsen, drei Schweine »neist synen dryen besten de veyne und guet synt, ind dazo zwelf höyner ind dry wispennige« für Miethgeld als Jahrespacht zu liefern.“

2) Roda wird bei Binterim u. Mooren, „Erzdiöcese I 322, allerdings mit Beifügung eines Fragezeichens, in Overath gesucht. Ohne alle Frage ist es Heisterbacherrott. Der dortige Frohnhof gehörte bis 1805 dem Stift Schwarzrheindorf, welches dem Pfarrer in Niederdollendorf für Bedienung der Kapelle in Heisterbacherrott jährlich drei Malter Korn von dem Hof verabfolgte. Der Name Roda (Rott) hat sich durch die später erworbenen Güter der Herren von Heisterbach in Heisterbacherrott verwandelt. Vgl. hierüber unter Niederdollendorf.

3) Der Hof in Eitorf hatte ein Hofgeding mit einem Kellner (Rentmeister), einem Schultheißen und sieben Scheffen, welche die Gerechtigkeit der an verschiedene „Hofmänner“ übertragenen Lehngüter handhabten. Näheres im Weisthum vom 10. Juli 1601 bei Lac. Archiv, neue Folge II 2. 341.

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6) Gudegedorf in der Pfarre Berzdorf, am Wege nach Brühl, mit 205 Morgen Acker, 1802 vom Fiscus an Boismard verkauft für 45,000 Franken. Jetziger Besizer Steffens. Vgl. Dekanat Brühl, 69 und 70.

7) Vünffelden, jetzt Vinrel, in der Pfarre Stieldorf. S. daselbst.

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