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Diesen Vorgang stempelte der Bisthums- Administrator Christoph Pöttinger zu einer Anklage gegen den Klosterrath als verletzte er die Transaction. Am 18. Juli 1600 entgegnete die n. ö. Regierung: „Der Herr Administrator wolle wissen, dass J. F. D. die beschehene Election quoad formam non autem ad personam in seinem Werth lassen. Wann J. K. M. und F. D. wider Dr. Weissenstein Person nicht sonder erhebliche Bedenken und Ursachen hätten, dass sie ihn so gern als ein andern zum Prälaten gedulden würden, weil Sie wohl wissen, dass diesem Fürnehmen Gotteshause im Lande nichts nützlichers noch dem Prälatenstande nothwendigers als ein gottesfürchtiger, bescheidener, wesentlicher und verständiger Prälat wäre. Darauf J. R. K. M. und F. D. sowohl als Ihre Voreltern jederzeit und noch gesehen und dessen bei jetzigem Religions- und beschwerlichen Weltstand mehr als je Ursache haben. Dass aber J.K. M. sollen schuldig sein, Ihre Bedenken mit dem Herrn Ordinario gleichsam Processweis auszuführen, zu deduciern, zu Rede und Antwort zu stehen, darüber Erkanntnuss zu gewarten ob sie genug oder nicht und dass Sie wohl auch wieder ihren Willen einen zu Prälaten haben müsse, das hat bei K. M., derselben Räthen und unter der Passau'schen Tractation den Verstand und Meinung nie gehabt". Es wurde ernstlich zu verstehen gegeben, dass nur eine Postulation geschehen könne, der Convent sei einer freien Wahl nicht würdig 1).

Es wurde der Wiener Domherr Thomas Rueff postulirt.

An. MDCIX migrasse credimus Reverendum in Christo Patrem Excellentem ac clarissimum virum D. Andream Weissenstain Claustroneoburgensem, Art. Lib. Phliae V. J. ac Ss. Theologiae Doctorem eximium, hujus Sacrae Aedis Canonicum, Parochum ac Decanum vigilantissimum, Qui et in celebri Viennensi Archigymnasio publico Docendo Remp. et ex praeclaro praesentis Templi Suggustu religiose concionando coelum Multorum Accessione locupletavit. Aeternam, o pie Jesu, ei requiem tribue, cui hoc honoris et amoris Monumentum Reverendissimus Dominus Thomas Praepositus totusque Sacer F. F. Conventus B. M. P. C. Moritur Doctus similiter, ut indoctus, et unus utriusque est interritus. Eccl. II cap.

Kirchliche Topographie. A. a. O. S. 71.
1) Consistorial-Acten.

Von Klesel musste sich Rueff bittere Wahrheiten sagen lassen. Klesel mahnte ihn eben am 11. August 1612 das stette Herumfahren im Lande einzustellen und sich mehr um das anvertraute Stift zu kümmern. „Ich sehe soviele Prälaten, schrieb Klesel, die Alles verthun, Räuber und Diebe strafet man billig, diese sind aber doppelte Räuber, sie ziehen Christus dem Herrn den Rock muthwillig aus. Ich ermahne den Herrn ganz väterlich und bitte ihn um Gotteswillen, er ermuntere sich selbst, und eifere dem Reiche Gottes und seiner Gerechtigkeit nach, zeige Dieses aber auch öffentlich, es ist mit seinem Tränkl, Baden und Kirchfahrten und dergleichen Sachen Nichts, er gelobe Gott, dass er hinfort mit Eifer und wenngleich halb todt ihm diene, dann wird er gesund werden und mit Ehren sterben; Gott hat ihm mehr Talent als andern gegeben, mit diesen muss er operieren und Gott wird ihm beistehen. Ich will bis an das Ende arbeiten, fac tu similiter, dann kann ich sagen, ich habe einen wohlgerathenen Sohn erlebt, der im Vaterlande, in der Kirche, im Kloster, im Landhause wohl arbeitet. Noli negligere gratiam quae in te est, es mangelt ihm an Verstand und Wohlredenheit nicht nur muss er es nicht in ein Schweisstüchlein einbinden'1)“.

1629 wurde Bernhard Waitz wegen seiner berühmten guten Qualitäten und in den studiis ansehnlich erlangten Erfahrenheit sonderlich aber seines bekannten exemplarischen, nüchternen und gottesfürchtigen Lebens und Wandels auch in Wirthschaftssachen des Klosters habenden genugsamen Experienz" erwählet und am 17. Januar 1630 bestättiget3).

In der obern Stadt bestand auch ein Stift der regu lirten Chorfrauen bei St. Maria Magdalena genannt3).

Am 21. Merz 1568 starb die Meisterin Appolonia Kirchmayer als die letzte Oberin und zugleich als die letzte Conventualin. Am 24. Merz wurde inventirt und bemerkt: „Die

1) Abgedruckt bei Hammer-Purgstall, Klesel, III. Urkundenbuch, S. 35-36.

2) Klosterraths-Acten.

3) Fischer, Von dem ehemaligen Stifte der regulirten Chorfrauen bei St. Maria Magdalena in der obern Stadt (Kirchliche Topographie a. a. O. S. 114-117.)

Nonnen haben in eigener Stiftung nicht mehr gehabt als 15 Viertl Weingarten, die haben sie aus eigenen Säckel jährlich gebaut und genossen, folgends von ausgebrenntem Wasser, Unterweisung junger Maid und anderer Handarbeit ihre Nahrung gehabt, dazu ihnen wochentlich etlich Geld, Brod und Fleisch aus dem Herren-Kloster gereicht worden". In dem Kloster wohnten noch ein Weinzirl sammt Weibe und drei alte Weiber. Am 15. Juni 1568 wurde das ausgestorbene Kloster dem Chorherrenstifte übergeben1).

In der untern Stadt befand sich das Chorfrauenstift St. Jakob in den Händen der Franciscaner 2).

Am 18. Dezember 1574 beschwerten sich die Barfüsser, dass sie aus Mangel und Abgang des Unterhaltes das Kloster verlassen müssten, denn es fehle an Speiss und Trank und an der nöthigen Bekleidung, überdiess sei Kirche und Kloster baufällig. Am 23. Dezember befahl der Klosterrath dem Propste Leopold, die Baulichkeiten untersuchen zu lassen. Der Propst fand das Gebäude gut und nur die Bedachung schlecht, er schlug die Kosten der Reparatur auf 200 Gulden an. Am 18. Februar 1575 beantragte der Klosterrath, diese 200 Gulden durch Umlage auf reiche Pfarreien zu decken. Der Antrag wurde am 22. Februar genehmigt und am 27. April Hütteldorf mit 20, Mistelbach mit 50, Laa mit 12, Egenburg mit 30, Statz mit 12, Niedernalb mit 40, Raabs mit 30, Garsch mit 10, Nappersdorf mit 15, Hausleiten mit 10, Pillichdorf mit 30, (hat nicht mehr als 20 fl. erlegt), Gaubitsch mit 12, Altenpöla mit 15, (hat nichts erlegt), Ernstbrunn mit 20, (hat nichts erlegt), Russbach mit 15, (nichts erlegt) und Niederhollabrunn mit 30 Gulden, (nichts erlegt), belegt 3).

Zu der Pfarrei St. Martin gehörte Kritzendorf als Filiale 1).

1) Klosterraths-Acten.

3) Fischer, Chorfrauenstift bei St. Jakob zu Klosterneuburg (Archiv für Kunde öst. Geschichtsquellen, 1849, II, S. 91-93); Das Frauenstift St. Jakob (Kirchliche Topographie, a. a. O. S. 117-121); Austria sacra, VIII. 420-422.

8) Klosterraths-Acten.

4) Kirchliche Topographie, A. a. O. S. 152-157.

1462 bauten die Bewohner von Ober- und Unterkritzendorf die Kapelle St. Veit, zwischen beiden Ortschaften gelegen. 1585 legten sie einen Gottesacker an, den ihnen der Propst einreissen liess. Am 27. Juli 1585 befahl ein RegierungsDecret den Kritzendorfern eine solche Vermessenheit mit Ernst zu verweisen und ihnen aufzulegen, weil sie zu St. Martin gepfarrt seien, hätten sie daselbst wie von Altersher die hl. Sakramente zu empfangen und zwar nach Ordnung der alten katholischen Kirchen, sich daselbst copuliren und ihre Kinder taufen zu lassen, zugleich wurde ihnen befohlen, sich alles Auslaufens zu sectischen Prädikanten zu enthalten 1).

1) Klosterraths-Acten.

Wiedemann, Geschichte der Reformation und Gegenreformation. IV.

4

ZWEITES BUCH.

Dechanat auf dem Tulnerfelde.

Dieses gewaltige Dechanat umfasste die Pfarreien: Tuln, Abstetten mit Langenrohr, Freundorf, Rapoltenkirchen, dann Königstetten, St. Andrä, Zeiselmauer, Tulbing, Sighartskirchen, Michelhausen, Zwentendorf, Langenlebarn, Reidling, Heiligeich, Würmla und Murstetten, Kirchstetten mit Totzenbach, Ollersbach, Neulengbach, St. Lorenz in Markersdorf, Anzbach, Altlengbach, St. Christophen, Michelbach, Hainfeld, Kasten, Brand mit Stössing, Böhmkirchen, Kapellen, Pottenbrunn, Gutenbrunn, Inzerstorf, Götzersdorf, Traismauer, Nussdorf, Stolhofen, Hollenburg, Ponsee, Mautern, Rossatz, Arnsdorf, Oberwöbling, Obritzberg, Karlstetten, Hain, Pyhra, St. Georgen am Steinfeld, Wilhelmsburg, St. Veit an der Gölsen, Lilienfeld, Kaumberg, Kleinzell, Hohenberg, St. Aegid, Annaberg, Türnitz, Rabenstein und Hofstetten, dann die Klöster Herzogenburg, St. Andrä, St. Poelten und Göttweig.

Das Dechanat zerfiel in die Abtheilungen „Auf dem Tulnerfeld“ und „an dem Tulnerfeld" oder Dechanat Tuln und Dechanat Traismauer. Durchweg protestantisch waren: Judenau, Langenrohr, Freundorf, Rapoltenkirchen, Michelhausen, Zwentendorf, Langenlebarn, Heiligeich, Würmla, Murstetten, Totzenbach, Michelbach, Hainfeld, Rohrbach, Katzenberg, Pottenbrunn, Gutenbrunn, Inzersdorf, Götzersdorf, Franzenhausen, Rossatz, Hain, Viehofen, Pyrha, St. Georgen am Steinfeld, Eschenau, Kaumberg, Kleinzell, Hohenberg, St. St. Aegid, Annaberg, Türnitz, Rabenstein.

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