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Die neue Lehre beförderten: Rueber, Jörger, Prösing, Mallentein, Maceber, Althan, Kornfeil, Trautmannsdorf, Greis, Lassberg, Grabner, Mamming, Kirchberg und Hofkirchen.

Mit Georg Andreas von Hofkirchen spielte sich eine eigene Scene ab. Georg Andreas von Hofkirchen trug von dem Bisthume Regensburg zu Lehen den dritten Theil Gedreitzehent auf den fünf Dörfern Michelhausen, Azelstorf, Spital, Micheldorf, Mitterndorf, 7 3 B, 10 dl. zu Spital auf behausten Gütern und Ueberländ, auf 8 Joch Weingarten, an dem obern Streithofer Berg auf 4 Joch Weingarten, einen halben Theil Weinzehent auf dem untern Weg, 6 Viertel und 1% Weingarten daselbst und zwar ganzer Zehent; auf 8 Aeckern im Spittaler Gedreitfeld, auf 3 Joch Acker im Spittaler Korn-Feld, auf einem halben Joch Acker am Hochstatt gelegen, überall den halben Zehent; den dritten Zehent im ganzen Dorfe Spittal, was in diesem Dorfe an behausten Gütern, Weingarten und Ackern ligt und zu diesem Dorfe gehöret, an grossem und kleinem Wein- und Gedreitzehent. Dieses Lehen wurde von Ferdinand II. weil der von Hofkirchen crimen rebellionis sich vergriffen" eingezogen. Bischof Albert von Regensburg als dominus feudi immediate directus forderte diese Lehen als Heimfall und als die Regierung taub sein wollte, berief er sich auf den gepflogenen Vorgang mit dem Bisthume Passau „weilen demselbigen vmb vil tausend Gulden Rebellen- aber Passauerische Lehengüter in diesem Land passirt vnd apprehendirt worden". Die Regierung wurde immer tauber. Nun wandte sich Bischof Albert am 26. Aug. 1624 an Ferdinand direct und schrieb:

"

„E. K. M. geruhen sich allergenedigist zu erinnern, welcher massen ich mich dise Zeit herumb entstandner oesterreichischen Rebellion zu vil vnderschidlicher mahlen zu einantwortung der Hoffkircherischen verwirkhten vnd mir vnd meinem armen Hochstiffte haimgefallenen Lehen supplicando gehorsambist angemeldet, bald hernach durch meine abgeordnete Commissarios sollicitando, vnd seither erinnerungsweiss durch meinen Agenten aller vnderthenigist gebetten vnd ob Ich wol vngezweifleter Hoffnung gewesen, mir würde so wol

als dem Passauischen Stifft vnverwaigerlich allergenedigist gewillfahrt werden, mir vnd meinem Stifft ob idenditatem rationis in gleichem solch Khay. genad gedinet vnd widerfahren sein, So hab ich doch zu gnedigster resolution bis anhero nit gelangen mögen, mir aber merkhlich vnd vil daran gelegen, So gelangt an E. K. M. mein nochmahlig vnderthenigiste bitt, die wollen allergenedigst die wirkliche einantwortung beuehlen lassen, Das bin Ich auf alle begebende gelegenhait aller vnderthenigist gehorsamist zu verdienen so willig als schuldig. E. K. M. mich vnd mein armes Stifft zu Khayserlichen genaden vnd gewehrlicher resolution gehorsamist beuehlent. Datum Regenspurg den 26. Augusti anno 1624. R. K. M. Aller vnderthenigister gehorsamb willigister Fürst vnd Kaplan

Albertus".

Der Bescheid erfolgte erst 1629. Bischof Albert wurde „auf ein summari process mit dem Camerprocurator“ gewiesen. Diesen Weg wollte aber Bischof Albert nicht betreten und schickte am 1. Juli 1632 den Domdechant Sebastian Denich als Unterhändler nach Wien. Domdechant Sebastian kam gerade recht, um mit anzusehen, wie der n. ö. Lehenhof diese Lehen dem Hofkanzler Grafen von Werdenberg verlieh.

Der jedesmalige Landesherr des Landes unter der Enns trug das Marschallamt des Bisthums Regensburg mit der in Niederösterreich gelegenen Grafschaft Orth an der Donau zu Lehen. Bischof Albert hatte noch am 1. Februar 1616 im Schottenkloster zu Wien den Kaiser Mathias hiemit belehnt. Ferdinand II. liess sich nicht belehnen und als der Afterlehensmann von Orth Max Sigmund von Gässwein zum Rebellen gestempelt wurde, zog Ferdinand das Lehen zu seinem Familiengute. Nach dem Ableben Ferdinands erklärte Bischof Albert am 12. December 1636 die Grafschaft Orth als Heimfall und wollte das Lehen zum Bisthume ziehen. Ferdinand III. wies den Bischof zurück und liess sich belehnen 1).

1) Acten des n. ö. Lehenhofes.

Kapitel 1.

Tuln mit Langenrohr, Freundorf, Rapoltenkirchen, Königstetten, St. Andrä, Zeiselmauer, Tulbing.

Die behäbige Pfarrei Tuln war in der Regel eine Sinecur des passau'schen Officials oder des passau'schen Weihbischofes. Diese Herren hatten in der Regel neben Tuln noch eine oder gar zwei andere Pfarreien, bekümmerten sich um in keinen Zwiespalt zu geraten nicht im geringsten um die Pfarreien, verpachteten sie an den wenigstnehmenden Vicar, der sich dann an den Parochianen schadlos hielt und sie nach Leibeskräften scheerte. So standen sich Volk und Klerus hübsch kühl gegenüber.

Am 4. August 1550 testirte der Tulner Beneficiat Wolfgang Weckenviert und vermachte seinen beiden unmündigen Kindern Elisabeth und Barbara 400 & Pfg. Als Testamentsexecutoren fungirten der Dechant und Pfarrer Wolfgang Pultzer in Tuln und der Schwager Georg Ruepoldt, ein Tulner Bürgersmann. Drei Jahre später am 7. Merz 1553 testirte nun der ehrsame Pfarrherr und bestimmte seinem Töchterlein Margaretha seinen Wein und sein Haus am Frauenhof, die besten 2 Betten, 8 eingesetzte Silberbecher und 200 Pfg., dann dem Buben Simandl, den er auferzogen, 50 Pfund Pfg. Dieses Testament wurde am 20. November 1553 vom passauschen Consistorium genehmiget1). Auf Pultzer folgte Clemens Orlonitz aus Aachen (inv. 18. November 1553).

Als die Regierung 1558 in Tuln anfragen liess, ob die Stadt noch der alten Lehre anhange oder ob religiöse Neuerungen vorgekommen seien, berichteten Bürgermeister und Rath, dass die Mess wie vor Alters her on aniche Newerung" gehalten werde.

Am 17. August 1560 wurde Pfarrer Helmauf bitter getadelt, dass er einen Kaplan mit Namen Wolf Penes begünstige qui in vita scandalosa et religione exorbitat ")."

1) Kerschbaumer, Geschichte der Stadt Tuln. Krems 1874, 8. S. 421 u. 422. Ueber Tuln ist noch zu vergleichen: Heider, Die Kapelle der hl. Dreikönige zu Tuln. Wien 1847, 4; Chalaup ka J., Der Karner zu Tuln (Hippolytus, 1861, S. 1-10); Fischer-Ordnung von Tuln (Archiv für Kunde öst. Geschichtsquellen XXV, 127-128).

2) Consistorial-Protokolle.

Als Pfarrer Hieronymus Helmauf 1570 starb, ersuchte die Bäckerzeche zu Tuln den Official Haldenberger, dessen Wittwe zu veranlassen, den ihrem Beneficium zugefügten Schaden zu ersetzen 1). Es folgte der Magister Gregor Lampert (investirt am 18. Januar 1571).

Am 13. Juni 1577 gestattete ihm Bischof Urban ein Jahr von der Pfarrei abwesend zu sein, damit er in „Italia raisen vnd deren orten in Theologia versirn und doktoriren möchte". Lampert scheint aber nicht nach Italien gegangen, sondern auf Brautschau ausgezogen zu sein.

1580 forderte ihn Klesel vor sich, verwies ihm sein leichtfertiges, ärgerliches, unpriesterliches und unkeusches Leben und ermahnte ihn von diesem Leben abzustehen und nicht also Ergernuss zu geben. Lampert antwortete verächtlich, man solle ihn unbetrübt lassen, er sei gerade so gelehrt, dass er wisse, was er thun solle. „Darauf ich ihm wieder geschrieben und vermeldet, berichtete Klesel an den Bischof nach Passau, dass wohl Gelehrtere durch die Weiber von Gott und der hl. Religion gefallen und verführet worden. Nichts destoweniger ganz verächtlich fortgefahren und seine Wein, Bücher und Anders aus dem Pfarrhof in sein erkauft Bürgerhaus führen lassen, mit dem Rathe zu Tuln und seinen Anhang (so gleich damals aus dem Kindbett gangen) mit vielen Freuden Trinken, Mahlzeit gehalten und dergleichen. Sobald ich dessen von glaubwürdig, ja seinen eigenen Priestern, Mitconsorten und Burgern erinnert, hab ich ihm derhalben heftig und scharf, wie billich, zugeschrieben, mit Vermeldung Solches sei E. F. G. zu dulden spöttlich, weil er so väterlich gleich

1) Kerschbaumer a. a. O. S. 425. Als Helmauf testirte, hatte er fünf Kinder um sich. Als er starb, waren nur noch zwei Töchter Apollonia und Barbara vorhanden, drei Kinder waren inzwischen gestorben. Am 19. Januar 1571 nahm das Consistorium die Verlassenschafts-Abhandlung vor, zog 300 fl. als portio canonica an sich, stellte das Inventar in Ordnung und überwies die eine Hälfte des grossen Vermögens der Frau, die andere Hälfte den beiden Töchtern. (Consistorial- Protokolle.). Helmauf wurde als Pfarrer von St. Andrä im Haggenthale am 5. Januar 1554 zum Dechant des grossen Dechanatsbezirkes ernannt; am 8. Jan. erhielt er den Befehl, auf alle jene Geistlichen zu fahnden, die ohne Jurisdiction pastoriren.

zuvor ex officio vermahnet worden, er soll doch davon abstehen. Er aber unverhindert dieses Alles procedirt noch weiteres, practicirt mit Gedachten von Tuln, dass sie ihn aus der Gwer des Hauses sollten austhun und dagegen seinen Anhang allein daran setzen, auch die 70 Gulden so er seinen leiblichen Mutter darauf verschrieben, ganz und gar abgefordert und ebenermassen seinem Weib zu dem Haus verordnet, welches aber die ermelte von Tuln wegen der frommen alten Mutter ehe nicht thun wollen, die Mutter wäre dann zuvor in anderweg versehen. (Es war dies ein zur Pfarrei gehöriges Beneficiatenhaus). Ja die Sachen ist leider so weit kommen, dass ich mich sehr besorge, er werde auch bei seiner Geschicklichkeit kunftige Zeit gar von der Religion abfallen, weil er gegen dreien des Raths, (aus welchen einer Pucker genannt) sich also erklärt, dass sie gegen ihm mit diesen Worten vermeldet: 0 Herr Gregor, hättet ihr solches längst gethan, so wurde es besser mit euch und uns stehen. Weil nun keine Besserung zu erwarten und die Sachen mit und bei diesem Decane nur erger werden, bin ich noch wie zuvor der gänzlichen Meinung an ihme ein öffentlich Exemplum zu statuiren, damit meniglich erfahre, dass E. F. G. keines verschone, es sei wie gelehrt oder wer er wolle" 1).

Pfarrer Lampert wurde entsetzt. Sein Nachfolger war Thomas Raidl, Pfarrer in Manswerth, der Vorgänger Klesels im Officialate.

Raidel hatte schon Ursache zu klagen, dass von Tuln Mehrere, sogar Einige des innern Rathes an Sonn- und Feiertagen zu dem sectischen Prädikanten nach Judenau laufen und der Rathsfreund Wolf Nussdorfer dorten communicirt habe, ja man habe sogar den Prädikanten zum Taufen nach Tuln berufen. Diese Klage ist aus dem Jahre 1581. Am 29. Januar 1582 jammerte Raidel: Der sectische Prädikant zu Judenau habe den Hanns Steinberg aus dem Bürgerspitale zu Tuln mit einer Weibsperson getraut trotz entgegenstehender Hindernisse ; er habe dem Schneider in der Judenschule

1) Oesterreichische Vierteljahresschrift für kath. Theologie. 1872, S. 383; Kerschbaumer a. a. O. S. 427.

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