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schäzenswerther Dienst geleistet; aber die Arbeit Sch.'s darf mit Recht Anspruch darauf machen, durch die neu entdeckten Dokumente nicht nur den Mittelpunkt der Controverse, sondern auch von diesem aus die vorhergehenden und folgenden Ereignisse in ein neues Licht gestellt zu haben. Das Votum des Cardinals Pinelli, von den Censoren seien nur drei oder vier tüchtige Leute" (p. 288), er= klärt zur Genüge das sonst unbegreifliche Verfahren derselben, und eine Berufung auf die einstimmige Verurtheilung der Lehre Molina's durch 30 römische Censoren ist fernerhin bedeutungslos (p. 329). Die eigenhändigen Aufzeichnungen Paul's V. über die feierliche Schlußsizung, die Mittheilung des Papstes an die Ordensgeneräle, die Antwort desselben an den spanischen Gesandten (p. 325), alle diese Dokumente, von denen das erste dem Buche im Lichtdruck beigegeben ist, vernichten ein für allemal die Fabel, als ob die Verwerfung der jesuitischen Gnadenlehre beschlossene Sache gewesen und nur aus politischen Gründen verschoben worden sei.

Von größerer Wirksamkeit für den apologetischen Zweck des Buches ist der erste, mehr dogmatische Theil desselben, welcher hauptsächlich die Paragraphen 1. 2. 3. 4. 6. 7. 9. 10. 16. umfaßt. Vor allem war es nothwendig, genau den eigentlichen Fragepunkt zu bestimmen, um den es sich in dem gelehrten Streite handelte. Sch. gibt ihn mit den Worten v. Schäzlers in folgender Weise an: „Worauf gründet sich der unfehlbare Zusammenhang der gratia efficax mit der aktuellen Zustimmung des freien Willens ?“ In der vollständigen Beantwortung dieser Frage müssen natürlich die beiden Hauptpunkte, in denen Thomisten und Molinisten betreffs der Gnadenwirksamkeit und der göttlichen Voraussicht von einander abweichen, auseinandergesezt werden. Sollte es aber nicht, wenigstens bei einer spekulativen Behandlung unserer Controverse, zur größern Klarheit dienen, mit Bezug auf jene zwei Punkte auch immer zwei Fragen formell auseinander zu halten? 1. Worauf gründet sich die Verbindung der gratia efficax mit dem guten Werke und somit die necessitas consequens (auch objektive Unfehlbarkeit) dieser Verbindung? 2. Worauf gründet sich der unfehlbare Zusammenhang der gratia efficax mit dem guten Werke an sich betrachtet, oder besser, wie erklärt es sich, daß Gott, welcher die wirksame Gnade ertheilt, unfehlbar ihren Zusammenhang mit dem guten Werke erkennt, noch bevor er durch die scientia visionis den Akt selbst

sieht? Die Molinisten finden den Grund für die Verbindung der wirksamen Gnade mit dem guten Werke in der freien Entschließung des durch die Gnade angelockten, mit physischer Kraft ausgestatteten und wirkenden Willens und können consequent die Unfehlbarkeit jener göttlichen Erkenntniß nur dadurch erklären, daß fie Gott die Erkenntniß aller freien Akte zuschreiben, welche der Wille unter gewissen Umständen ausüben würde. Die Thomisten leiten jene Verbindung von der physica praedeterminatio der gratia efficax her und führen folgerichtig die Unfehlbarkeit jener göttlichen Erkenntniß auf die Erkenntniß seiner unwiderstehlich wirkenden Allmacht zurück. Aus der verschiedenen Beantwortung dieser Hauptfragen ergeben sich dann die abweichenden Folgerungen bei Thomisten und Molinisten über die wichtigsten Punkte der Gnadenlehre. Mit Recht verwendet Sch. einen ganzen Paragraphen auf ihre Erklärung; denn sie dienen ihm später als ebensoviele Prüfsteine in der Untersuchung, welche von beiden Lösungen der Hauptfrage mit der von Augustin, Thomas und den Scholastikern vorgebildeten Doktrin übereinstimme. (§. 1).

Die Lehre des Hl. Augustin bietet einestheils viele Momente dar, welche mittelbar beweisen, wie wenig thomistisch dieser hl. Lehrer dachte, anderntheils enthält sie klar genug die unmittelbare Beantwortung unserer Frage. Augustin lehrt nämlich, daß die mit der Prädestination und den wirksamen Gnaden verknüpfte Gewißheit und Unfehlbarkeit von der Voraussicht herrühre. Allerdings anerkennt derselbe Kirchenlehrer in Gott das „allmächtigste Vermögen, nach seinem Belieben die Willen zu lenken" (de corr. et gr. c. 14. n. 45), aber er begründet diese Macht damit, daß es dem Allmäch tigen, der in seinem Schaße „unendlich mannigfaltige Gnaden“ hat, nicht an einem Mittel fehlen könne, von dem er voraussieht, daß es den Menschen überreden werde (§. 2). Wenn also Augustin zur Erklärung der Unfehlbarkeit der Prädestination auch die sieg reiche Macht Gottes anführt, so kann und muß dieselbe in dem von ihm selbst erklärten Sinne verstanden werden, zumal da die thomistische Auslegung andern unzweifelhaften Lehren Augustins widerstreitet. 1) Da nun Sch. (pp. 45. 52) die obige Stelle und

1) Man vergleiche auch die Stelle ad Simpl. 1. I. qu. 2. n. 13.: „non potest effectus misericordiae Dei esse in hominis potestate, ut

eine andere, ähnliche ausdrücklich interpretirt, so ist man gewiß nicht berechtigt, ihm Einseitigkeit vorzuwerfen, weil er den viel schwächeren Text (de corr. et gr. c. 7 n. 14) „horum si quisquam perit, vitio humano vincitur Deus, sed nemo eorum perit, quia nulla re vincitur Deus" nicht ebenfalls angeführt hat; ebenso unberechtigt wäre es ferner, aus dieser Stelle den Schluß zu ziehen, als übergehe die molinistische Lehrformel ein Moment, welches Augustin zur Erklärung der unfehlbaren Gnadenwirksamkeit anführt und sei deshalb inadäquat.

Uebrigens wollte der Verfasser keine ausführliche Darstellung der augustinischen Gnadenlehre liefern; viel weitläufiger indeß verbreitet er sich über die Lehre des hl. Thomas und der ältern Thomistenschule. Besonders genau wird die Lehre des Heiligen über die Bewegung des Willens durch Gott auseinandergeseßt, und dann bewiesen, daß Thomas nirgends die physische Prädetermination lehrt; endlich werden zur größern Anschaulichkeit die Lehre des hl. Thomas und die der Neuthomisten in Thesen und Antithesen einander gegenüber gestellt (§. 3). Für die nachfolgende (§. 4. 6.) Zusammenstellung der hieher gehörigen Lehre von nicht weniger als 30 Theologen aus der ältern Schule des hl. Thomas, die großentheils dem Dominikanerorden angehören, wird der Theologe dem Verf. besondern Dank wissen. Die Bedeutendsten unter ihnen, wie Capreolus, Ferrariensis, Canus, Franziskus de Viktoria werden eingehender erklärt; von Leßterm gibt Sch. einzelne Bruchstücke aus dem bisher ungedruckten Collegienheft desselben, welches sich in der vatikanischen Bibliothek (Cod. 4630) findet und macht zugleich darauf aufmerksam, wie einige dunkle Ausdrücke in der Lehre Viktoria's seinem Schüler Bannez zur Aufstellung des spätern Systems Anlaß bieten konnten. Durch alle diese Citate, welche wir hier nicht einzeln durchgehen können, wird allerdings das Endresultat hinreichend begründet, welches der Verf. aus seiner Untersuchung zieht (p. 217): Die Schule des hl. Thomas spaltete sich während der zweiten Hälfte des sechszehnten Jahrhunderts in zwei Richtungen. Bannez verließ, um ein von ihm gewähltes Wort zu gebrauchen,

frustra ille misereatur, si homo nolit; quia si vellet etiam ipsorum misereri, posset ita vocare, quomodo illis aptum esset (i. e. illis congruere sciret), ut et moverentur et intelligerent et sequerentur.

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nicht nur in der Erklärungsweise des hl. Thomas, sondern auch in den Lehrmeinungen den allgemeinen Weg der damaligen Theologen". (Die Grundzüge seines Systems sind in §. 9 dargestellt). Die Theologen der Gesellschaft Jesu hielten dagegen an der damals allgemein angenommenen Lehrmeinung und der alten Tradition fest, welche sie in den Schulen der Dominikaner gehört hatten und erstrebten durch eine folgerichtige Entwicklung jener Lehre die Lösung des großen Problems: wie die Unfehlbarkeit der wirksamen Gnade mit der Freiheit zu vereinen sei." Die Lösung dieses Problems, welche durch Fonseca zuerst klar ausgesprochen wurde und in den Schulen des Jesuitenordens allgemein verbreitet war, wurde später von Molina in seiner concordia als ein sorgfältig ausgearbeitetes System vorgelegt. (Siehe die Uebersicht über das System Molina's §. 10). In §. 16 endlich erwähnt Sch. die in der spätern Entwicklung vorgebrachten Erklärungsversuche, welche theils den eigentlichen Fragepunkt umgehen, theils unzulänglich sind, theils dieselben Schwierigkeiten erleiden, wie das thomistische System.

Wir machen hier namentlich auf die Widerlegung des viel verbreiteten Irrthums aufmerksam, welcher auch noch in neuern Schriften ohne Bedenken aufgestellt wird, 1) daß nämlich in Bezug auf die Art und Weise der Gnadenwirksamkeit ein Unterschied zwischen dem Molinismus und dem Congruismus bestehe, welcher von Aquaviva 1613 dem ganzen Orden vorgeschrieben und besonders von Bellarmin und Suarez vertheidigt worden ist. Allerdings sind in dem Dekrete Aquaviva's einige Stellen, welche der Lehre von der absoluten Prädefinition der guten Werke günstig erscheinen und deshalb in einer spätern authentischen Erklärung der Generalcongregation im Jahre 1616 ausge= lassen wurden, aber in Bezug auf die Gnadenwirksamkeit ist nichts darin enthalten, was mit dem Molinismus nicht vollständig übereinstimmt. Ebenso fann in dem bezeichneten Punkte eine Verschiedenheit zwischen der von Bellarmin und Suarez vertheidigten und der den übrigen Theologen der Gesellschaft eigenen Lehre nicht erwiesen werden. (Man vergleiche auch Mazzella de gratia Christi disp. III. p 461, Romae typ. de prop. fid. 1880 und J. B. Faure in Ench. S. Aug. n. 52) Wir möchten hier noch darauf hinweisen, wie die Mißdeutung des Congruismus, wenn sie nicht böswillig beabsichtigt war, veranlaßt werden konnte. Man mag die congruistische Formel kurz

1) Siehe Tractatus de gratia auctore Patricio Murray. Dublinii Gill. 1877 p. 289 sqq. Desgleichen Scholl, die Lehre hl. Basilius von der Gnade S. 116 Anm. 8. Herder 1881.

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so fassen: Der unfehlbare Erfolg der wirksamen Gnade erklärt sich durch ihre Congruität d. h. dadurch, daß sie mit Berücksichtigung aller Umstände geeignet ist, unfehlbar das gute Werk hervorzubringen. Für den Eingeweihten hat diese Form gar nichts Verfängliches, denn er kennt ihre Deutung. Nur inscfern die Gnade der scientia media. untersteht, ist sie geeignet, unfehlbar den Erfolg zu erzielen; diese Unfehlbarkeit ist aber objektiv oder historisch mit gewissen Umständen, unter denen die Gnade selbst der hauptsächlichste ist, verknüpft. Sowie nämlich ein zukünftiger, freier Akt, der unter gewissen Bedingungen eintreten würde, in historischer Coexistenz mit denselben Bedingungen steht, so ist auch die unfehlbare Erkenntniß dieses Aktes (und mithin die Unfehlbarkeit der Gnade selbst) von Seite des Erkenntnißobjektes mit jenen Umständen verknüpft. (Siehe Palmieri Philos. 3. Bd. S. 194). Ohne diese Erklärung kann man an jener Formel Anstoß nehmen. Man glaubt, in ihr werde die Unfehlbarkeit der wirksamen Gnade einfach durch die Natur des aus allen Umständen und der Gnade selbst gebildeten Ganzen begründet, in welches der menschliche Wille, wie in die tausendfachen Maschen eines unzerreißbaren Gnadennezes verstrickt sei. Daß diese lettere Auffassung des Congruismus allen Theologen der Gesellschaft durchaus fremd ist, beweist Sch. mit einem allgemein giltigen Argumente (p. 316): „Alle Jesuiten nehmen mit dem Hl. Augustin die Möglichkeit an, daß von zwei freien Creaturen, die ganz gleich beschaffen, von derselben göttl. Einsprechung angeregt und von derselben Versuchung heimgesucht seien, die eine der Versuchung widerstehe, die andere falle, und alle geben mit dem Hl. Augustin als Grund dieser Verschiedenheit den freien Willen an.“ Eine solche Lehre kann aber mit dem eben bezeichneten Congruismus nicht bestehen.

In neuester Zeit ist theils der Wunsch ausgesprochen, theils der Versuch gemacht worden, die bedauerlichen Gegensäße in einer so wichtigen Frage zu vermitteln. Wenn man erwägt, wie viele Männer, die mit dem größten theol. Genie eine aufrichtige Liebe für das im Frieden gesicherte Wohl der Kirche verbanden, sich genöthigt sahen, entschieden dieses, oder jenes System zu umfassen, ohne je einen Mittelweg zu entdecken, so möchte man von vorne herein, diese Versuche als hinfällig und jene Wünsche als unerfüllbar abweisen. Allein es wäre Unrecht, sich ohne Weiteres jedem Fortschritte in dieser Con= troverse zu verschließen. Könnte man außer der von allen Molinisten zugegebenen physischen Wirksamkeit noch ein anderes physisches Moment der Gnade mit Klarheit nachweisen, so hätte die molinistische Gnadenlehre einen wahren Fortschritt zu verzeichnen. Aber damit wäre der Gegensatz beider Systeme nicht einmal berührt, geschweige denn ver= mittelt. Man kann den eigentlichen Fragepunkt nicht oft genug wiederholen liegt irgend Etwas in der Natur der wirksamen Gnade, das einen nothwendigen, unfehlbaren Zusammenhang der Gnade mit dem Werke begründet? Die Thomisten bejahen diese Frage, die Molinisten verneinen sie; hier gibt es kein Mittleres. Aber sollte es

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