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in der Hand eines Klosterbruders und Ordensmannes gefallen lassen, der dem röm. Stuhle unbedingt unterworfen sey. Einen vorzüglichen Gegner fand Schwyz an Zug, welcher Kanton sich vor anderen durch einsichtsvolle und freigesinnte Staatsmänner, wie die Andermatte, Sydler, u. A. waren, auszeichnete, und in dieser ganzen Angelegenheit, meistens vereint mit Aargau, stets eine selbstständige Rolle gespielt hatte, wie der Leser bemerkt haben wird.

Für einen Augenblick wandten darauf diese Stände ihre Gedanken auf die Errichtung eines eigenen Bisthums, dessen Bischoff aus der Weltgeistlichkeit genommen wäre. Diese Idee scheiterte aber sogleich an der Betrachtung, dass die Fundationsgelder für dieses Bisthum fehlten. Die Schwierigkeiten, die sich auf allen Seiten zeigten, flössten nun diesen Ständen den Entschluss ein, sich mit Bern und Luzern in Unterhandlungen einzulassen, unter der Bedingung, dass die kleinen Kantone ein gleiches Stimmrecht, wie die grossen, bei der Wahl des Bischoff's und bei der Besetzung des Domkapitels haben, und nicht die Bevölkerung oder die Dotationsbeiträge einen Maassstab für dieses Recht abgeben sollten; ferner, dass Luzern, weil es den Vortheil des Bisthumssitzes geniesse, grössere ökonomische Verpflichtungen übernehmen solle. Diese Vorschläge überschrieb Uri im Namen der drei Kantone an Luzern; aber der Antrag fand kein Gehör. Schwyz hatte sich getrennt, und den oben erwähnten Plan mit Einsiedeln an den apostolischen Stuhl gelangen lassen. Bald nach der Gersauer Konferenz starb der Hauptverfechter desselben, Aloys Reding. Mit ihm schied einer der edelsten Staatsmänner und der grösste Kriegsheld Helvetiens in neueren Zeiten von dem Schauplatze der Geschichte.

Die Unterhandlungen, welche die drei andern demokratischen Kantone mit Bern und Luzern pflogen, dauerten zwar fort, führten aber trotz mehrerer Konferenzen, die noch gehalten wurden, zu keinem Resultate, weil die letzteren Stände nicht nachgaben.

Der Vorschlag von Schwyz hatte unterdessen in Rom, wo ohne Zweifel seine eigentliche Geburtsstätte war, grosse Freude erregt. Plötzlich, am 6. Juni, erhielt die Nuntiatur in Luzern

ein päbstliches Breve, durch welches der Abt von Einsiedeln zum Bischoffe der Vierwaldstädte-Uri, Unterwalden, Zug und Schwyz

ernannt wurde, ohne dass die drei ersten gehört wurden, ja ganz gegen ihren Willen. Noch in der Nacht ging ein Bote mit der Nachricht nach Schwyz und Einsiedeln, und schon am 9. Juni verfügte sich eine Deputation von Rath und Geistlichkeit des Standes Schwyz nach Einsiedeln. Der Abt hatte unterdessen das Kapitel versammelt, und dieses hatte einmüthig beschlossen:" den Antrag zum Bisthume und Bisthumssitze nicht anzunehmen, und diesen Beschluss, auf den wichtigsten Beweggründen beruhend, dem heil. Vater einzuberichten. Sollte aber der Herr Abt für seine Person die bischöffliche Würde annehmen wollen, so möge er es können, aber nicht als Klosterabt und im Kloster residirend; und man werde ihm einen Vikarius bis zu seinem Absterben setzen." Die Abtei zog die Sicherheit, die sie genoss, dem ungewissen Loose vor, dem sie, wenn sie einmal in Bisthum und Domkapitel, und ihre Güter in eine bischöffliche Fundation verwandelt wären, möglicherweise ausgesetzt werden könnte.

Durch den vesten Entschluss der Abtei wurde der röm. Hof in Verlegenheit gesetzt, aber nicht zurückgeschreckt. Der Plan, Klosterbisthümer in der Schweiz zu errichten, war zu reizend, und versprach, wenn er verwirklicht wurde, zu grosse Vortheile, um ihn so leicht aufzugeben; in Folge desselben würde, da sämmtliche Schweizerklöster unbedingt unter Rom stehen, das ganz neue Schauspiel sich in Europa ereignet ha ben, dass die katholische Geistlichkeit dieses Landes unmittel→ bar unter den Nuntien, als wandelnden Oberbischöffen, gestanden hätte. Im Laufe des Monates August kam ein erneuter Antrag von Rom an die Nuntiatur, und der Internuntius Belli ging selbst nach Einsiedeln, um durch seine Beredtsamkeit und diplomatische Kunst den Willen der Ordensgeistlichen zu ändern. Zweimal wurde das Generalkapitel versammelt; aber jedesmal endigte sich die Berathung mit demselben Beschlusse, der im Monat Juni gefasst worden war. Die röm. Hierarchie lernte an diesem Beispiele, dass der Wille der Geistlichkeit, der in ihrem eigenen Schoosse gross gezogen war, viel vester sey, als der der weltlichen Macht. Die Vereitelung war zwar schmerzlich, aber doch lag viel Beruhigung darin.

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Die Regierung von Schwyz versuchte nochmals, die Abtei zu bewegen, wenigstens Bedingungen zur Annahme vorzuschlagen. Das Kloster that darauf absichtlich solche Vorschläge, dass weder die Regierung noch die Weltgeistlichkeit sie annehmen konnte. Da nun auch die letztere mit einem Memorial einkam, in welchem sie gegen die Errichtung eines Klosterbisthums protestirte und rieth, sich an ein anderes Bisthum, ausserhalb des Kantons, anzuschliessen; so beschloss die Regierung am 23. Okt., wiewohl ungern, diesen Plan aufzugeben, mit den Bisthumsangelegenheiten abzuwarten, bis der neue Nuntius auftrete, und von Rom aus, wohin man einen gründlichen Bericht machen wolle, der sofort auch abgeschickt wurde, ein neues Gutachten mitbringe.

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Es ist nun Zeit, dass wir eine Frage beantworten, die ohne Zweifel unsere meisten Leser werden aufgeworfen haben, die Frage: was haben Bern und Luzern zu dem röm. Projekte mit Einsiedeln gesagt? Diese Frage ist natürlich, weil die Theilnahme der vier Waldkantone eine wesentliche Bestimmung in dem Bern-Luzernischen Entwurfe war, mithin die Angelegenheiten jener Stände nicht abgesondert behandelt werden durften. Gleichwohl wussten die Herrn Rüttimann und Wattenwyl in Rom kein Wort von den Planen Roms mit Einsiedeln; kein Antrag - nicht einmal eine simple Mittheilung ihnen darüber gemacht worden. Erst durch Briefe von Luzern erfuhren sie, dass ein päbstliches Breve angelangt sey, welches Einsiedeln zu einem Bisthume der vier Waldstädte erhebe. So wurde demnach, während die Staatshäupter von Luzern und Bern in Rom über das Bisthum unterhandelten, ohne ihr Wissen und Zuthun die Sache in der Schweiz abgemacht! So viel durfte Rom wagen! Nun erst erwachten die Regierungen aus ihrem Traume. Mit Unwillen wurden die Gesandten zurückgerufen; am 1. August (1818) reiseten sie unverrichteter Sache ab.

Dass sie ihren Zweck nicht erreichten, erhellt schon sattsam aus dem Gesagten. Sie hatten gehofft, in Betracht ihrer Würde, in einer mehr unmittelbaren Berührung mit dem heil. Vater ihre Verhandlungen zu führen. Sie wurden aber an eine Kommission gewiesen, von welcher auch der berüchtigte

ehemalige Nuntius Zeno, der schon einmal alle Anträge abgelehnt hatte, ein Mitglied war. Diese Kommission sollte die Vorschläge untersuchen und ihren Bericht an den Kardinal Consalvi abstatten. Im Laufe der Verhandlungen wurden darauf von Seiten Roms unbedeutende Einräumungen gemacht, aber alle wichtigeren Punkte, vornehmlich die Ernennung des Bischoffs von den Regierungen, verneinend beantwortet. Die letzte Note in diesem Sinne wurde den Gesandten gegen Ende Julius zugestellt, darauf reiseten sie nach Abbruch der Unterhandlungen, wie wir eben erzählt haben, wieder über die Alpen zurück; mit welchen Gefühlen? kann der Leser leicht errathen.

Ein Privatschreiben aus Rom, das damals in mehreren öffentlichen Blättern erschien, sagte, man erkläre sich die Art, wie Rom die schweiz. Angelegenheiten behandelte, dar aus, dass es Teutschland habe ein Beispiel geben wollen.

Von allen Seiten waren nun die Bisthumsverhandlungen mit Rom in Stillstand gerathen; die Wiederanknüpfung derselben erwartete man mit dem Eintreffen des neuen Nuntius, Machi, eines alten, freundlichen und schlauen Prälaten. Bei seiner Annäherung fiel in dem täglichen Rathe zu Luzern, nach einem Antrage des Staatsraths, eine merkwürdige Debatte vor. Der Antrag ging dahin, die altüblichen Empfangszeremonien, die sich mehr einer Huldigung, als einem Grusse näherten, nach dem veränderten diplomatischen Stande des Kantons gehörig zù vereinfachen; eine solche Feierlichkeit werde keinem Kaiser und Könige. Der Antrag, der aus dem frischen Unwillen über die Begegnung, welche die Gesandtschaft erfahren hatte, entsprungen war, wurde nur mit 13 Stimmen gegen 12 verworfen. Weit wichtiger war der Vorschlag einer beträchtlichen Partei in Luzern und in andern Kantonen, dem heil. Vater zu erklären, dass kein künftiger Nuntius ferner eine geistliche Gerichtsbarkeit in der Eidgenossenschaft ausüben, sondern nur als diplomatische Person eines befreundeten Hofes betrachtet werden. solle. Der Vorschlag kam aber nicht zur Ausführung, so nothwendig diese auch war.

Am 9. des Christmonats zog der neue Nuntius unter den gewöhnlichen Feierlichkeiten in Luzern ein.

An ihn wandten sich nun die verschiedenen Parteien zur

Fortsetzung der Unterhandlungen. Der Kanton Schwyz hatte schon vorher beschlossen, dass er seine Diözesanangelegenheiten unbedingt der Nuntiatur überlassen wolle. Die übrigen Waldkantone jedoch waren weniger hingebend. In ihren Zuschriften an Schwyz (im Jan. 1819), worin sie den Wunsch, dass die alte Einigkeit unter den Waldkantonen fortblühen möge, und ihre Abneigung gegen Klosterbisthümer wiederholt ausdrückten, erklärten sie, dass sie im Sendschreiben an den heil. Vater in der Bisthumssache ihre Konvenienz und Freiheit, sich nach Berathung ihres ökonomischen und religiosen Interesse anzuschliessen, sich vorbehalten hätten 85).

Der Nuntius aber erklärte allen Parteien, dass er durchaus keine Vollmacht zu weiteren Unterhandlungen in der Bisthumsangelegenheit habe. So trat ein völliger Stillstand ein. Der Grund dieser merkwürdigen Erklärung lag in dem Umstande, dass der bisherige Generalvikar Göldlin sichtbar seinem Lebensende sich näherte. Dieses Ereigniss aber wollte Rom abwarten und zu seinen Zwecken benutzen. Der Generalvikar verschied endlich im Monat September 1819. Als Probst zu Münster wurde er geschätzt; als Generalvikar zeigte er sich schwach, unfrei und willenlos der Nuntiatur gehorchend. Mit diesem Ereignisse beschliessen wir den gegenwärtigen Abschnitt. Wir wollen nun noch einen Rückblick auf den durchlaufenen Abschnitt werfen.

Nachdem das heillose Provisorium mit der Zertrümmerung eines alten Bischoffstuhls begonnen, Rom die Rechte und Freiheiten der Schweizer geläugnet hatte, - so dass, wie Herr R. in einer wahrhaft lichtvollen Stunde bemerkte, ein Provisorium nicht allein in der Person, sondern auch in der Sache eingetreten war nachdem Nuntius und Generalvikar ihre Instruktionen aus dem Codex der Dekretalen empfangen, und das Schlimmste von Allem der erstere beauftragt war, Alles zu leiten, vorzubereiten, sich in Alles zu mischen; sollte unter solchen unseligen Auspizien das neue kirchliche Gebäude aufgeführt werden.

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85) Sendschreiben aus Nidwalden an Schwyz vom 10. Januar; ans Obwalden vom 20. Januar 1819. etc.

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