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schweren kirchlichen Strafen belegte, oder uns gar aus der Kirchengemeinschaft auszustoßen wagte?

Ja; denn wir dürfen uns durch nichts, weder durch Versprechungen, noch durch Drohungen, zum Abfall von dem geoffenbarten Glauben verführen lassen. Die kirchlichen Strafen, oder die Ausschließung aus der Kirchengemeinschaft würden in diesem Falle vor Gott keine Geltung haben.

15. Ist es denn denkbar, daß ein Papst oder Bischof durch kirchliche Gewaltmaßregeln die Gläubigen zur Annahme einer dem überlieferten Glauben widersprechenden Lehre zwingen sollte?

Ja; denn auch ein Papst oder Bischof kann als fehlerhafter und sündiger Mensch vom Glauben abfallen und sein Amt zur Verbreitung einer falschen Lehre mißbrauchen.

II.

Von der Unfehlbarkeit der christ-katholischen Kirche. 1. Was versteht man unter der Kirche?

Man versteht darunter die Gemeinschaft aller katholischen Christen.

2. Wer gehört nicht zu dieser Kirche ?

1) Jeder Ungetaufte, 2) jeder Getaufte, welcher sich nicht zu der von Christus und den Aposteln überlieferten Lehre bekennt. 3. Hat Christus dieser Kirche Unfehlbarkeit in der Lehre verheißen? Ja; denn er hat vorhergesagt, daß die Kirche bis ans Ende der Zeit fortdauern werde. Ohne die Unverfälschtheit der Lehre würde aber die Kirche nicht die wahre Kirche Christi sein. 4. Was heißt das also: die Kirche ist bis an das Ende der Zeit unfehlbar?

Es heißt: in der wahren Gemeinschaft der Chriftgläubigen wird vermöge des Beistandes des heiligen Geistes die Lehre Christi niemals abhanden kommen.

5. Können denn in der Kirche niemals Irrlehren entstehen?

Doch. Es ist dieses im Laufe der Jahrhunderte his in die neueste Zeit hinein oft vorgekommen.

6. Wird dadurch nicht die Unfehlbarkeit der Kirche aufgehoben?

Nein; denn sobald jemand eine andere Lehre annimmt, als diejenige ist, welche in Schrift und Tradition überliefert wird, tritt er damit aus der Kirche aus, möchte er auch ein Bischof oder ein Papst sein.

7. Wann erst hätte die Kirche die Unfehlbarkeit in der Lehre verloren?

Erst dann, wenn die Lehre Christi und der Apostel aus ihr verschwunden wäre.

8. Ist es möglich, daß dieses einmal eintritt?

Nein. Daß dieses nicht geschieht, dafür bürgt Chrifti Wort und der Beistand des heiligen Geistes.

9. Wem kommt also die Unfehlbarkeit in der christ - katholischen Lehre zu?

Der Gesammtheit der in der Kirche befindlichen Christgläubigen.

10. Was geschieht deshalb, wenn Irrung oder Glaubenszweifel der Kirche Gefahr zu bringen drohen?

Es wird alsdann der alte, unveränderte, in Schrift und Tradition enthaltene Glaube von neuem festgestellt.

11. Wie wird eine solche Feststellung vorgenommen?

Es versammeln sich die Bischöfe der Christenheit und geben als Vertreter der einzelnen Diözesen Zeugniß von dem auch bei ihnen bestehenden Glauben, wodurch alsdann offenbar wird, welches die in der ganzen Kirche verbreitete Lehre ist. 12. Wie nennt man eine solche Versammlung der Bischöfe?

Eine allgemeine Kirchenversammlung oder ein ökumenisches Konzil.

13. Welche Eigenschaft schreiben wir den Entscheidungen eines rechtlich abgehaltenen Konzils zu?

Die Eigenschaft der Unfehlbarkeit.

14. Warum schreiben wir den Entscheidungen eines solchen Konzils die Unfehlbarkeit zu?

Weil wir darin das Zeugniß der gesammten christkatholischen Kirche erblicken.

15. Welche Beschaffenheiten muß ein rechtlich abgehaltenes ökumeni= sches Konzil besitzen?

Es muß sein 1) allgemein; 2) frei; 3) wahrhaftig.

16. Was heißt: das Konzil muß allgemein sein?

Es muß in seinen Bischöfen die ganze Kirche darstellen und in seinen Entscheidungen den Glauben der ganzen Kirche wiedergeben.

17. Warum muß das Konzil allgemein sein?

Weil nur der gesammten Kirche die Unfehlbarkeit in der Lehre gegeben ist.

18. Was heißt: das Konzil muß frei sein?

Es darf bei den Berathungen und Entscheidungen der

Bischöfe weder ein äußerer Zwang stattfinden, noch dürfen dieselben in irgend einer unrechtmäßigen Art beengt oder beeinflußt werden.

19. Warum muß das Konzil frei sein?

Weil ohne Freiheit in den Berathungen und Entscheidungen die Bischöfe nicht wirklich Zeugniß für den alten überlieferten Glauben ablegen.

20. Was heißt: das Konzil muß wahrhaftig sein?

Es muß sorgfältig den in der Kirche bestehenden Glauben erforschen und gewissenhaft von demselben Zeugniß geben. 21. Warum muß das Konzil wahrhaftig sein?

Weil nur bei sorgfältiger Erforschung und gewissenhafter Darlegung der Lehre festgestellt werden kann, was seit jeher in der ganzen Kirche geglaubt worden ist.

22. Was hätten wir demnach von einer Versammlung von Bischöfen zu halten, welcher eine von den genannten Beschaffenheiten eines rechtmäßigen Konzils fehlte?

Wir dürften eine solche Versammlung nicht als ein ökumenisches Konzil betrachten und könnten ihren Glaubensentscheidungen nicht den Beistand des heiligen Geistes, also auch nicht die Eigenschaft der Unfehlbarkeit, zuschreiben.

23. Sind im Laufe der Zeit solche Versammlungen schon abgehalten worden?

Ja. Die bekanntesten davon sind die Versammlung zu Rimini im Jahre 359, auf welcher die 600 versammelten Bischöfe die gegen Schrift und Tradition verstoßende Arianische Irrlehre unterschrieben; ferner die Versammlung zu Ephesus, auch das Räuberkoncil genannt, im Jahre 449, und die neueste Versammlung zu Rom, das Vatikanische Konzil genannt, vom 8. December 1869 bis zum 18. Juli 1870.

24. Warum ist das sogerannte vatikanische Konzil kein rechtmäßiges, ökumenisches Konzil?

Weil dieser Versammlung alle drei Beschaffenheiten abgehen, welche zu einem ökumenischen Konzil erforderlich sind. 25. Inwiefern war denn dieses Konzil nicht allgemein ?

Insofern als 1) in Folge der willkürlichen Zusammen

sezung des Konzils die Kirche nicht wahrhaft auf demselben vertreten war, und 2) seine Entscheidungen nur durch die Abstimmung eines Theiles der Bischöfe, troß des Widerspruches der anderen, zu stande gekommen sind.

26. Inwiefern war dieses Konzil nicht frei?

Insofern als nach dem ausdrücklichen Zeugnisse vieler Bischöfe eine freie Berathung nicht stattgefunden hat, und der Papst mit seinen Kardinälen alle Mittel angewandt haben, um die Aufstellung von Lehren durchzusehen, welche die päpstliche Macht und das päpstliche Ansehen schrankenlos ausdehnen. 27. Inwiefern war dieses Konzil nicht wahrhaftig?

Insofern als auf demselben 1) nach dem ausdrücklichen Zeugnisse vieler Bischöfe eine sorgfältige Erforschung der kirchlichen Glaubenslehre nicht vorgenommen worden ist; 2) manche Bischöfe, wie es nicht mehr bezweifelt werden kann, nicht ihrer Ueberzeugung gemäß abgestimmt haben, sondern aus Furcht vor dem Papste für die Lehren eingetreten sind, zu deren Durchsezung dieser das Konzil berufen hatte.

28. Was haben wir demgemäß von dem sog. vatikanischen Konzil zu halten?

Wir dürfen diese Versammlung nicht als ein ökumenisches Konzil anerkennen und müssen den Beschlüssen desselben, sofern fie von der alten Lehre abweichen, unsere Zustimmung verweigern.

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