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Ein allgemeines Urtheil über die Landwirthschaft kann immer noch nicht zu Gunsten der gegenwärtigen Zustände lauten. In der Hauptsache ist noch die DreifelderWirthschaft vorherrschend, jährlich liegt noch bei einer halben Million Joch Ackerland in Brache; in der Viehzucht, besonders bei dem Rindviehe, wird mehr auf die Quantität als auf gute Racen gesehen, und der Dünger, bei der geringen Sorgfalt für dessen Aufbewahrung, ist mit 89,000.000 Centnern, wobei ungefähr 60 Centner auf 1 Joch Acker- und Weinland kommen, unzureichend. Das Weideland zeigt sich im Allgemeinen noch zu ausgedehnt.

Die im Lande am besten bewirthschafteten Theile sind die Umgebung von Wien und die Gegend oberhalb Melk gegen die Enns, obgleich einzelne Musterwirthschaften wohl überall gefunden werden.

Das Bestehen Wien's nimmt grossen Einfluss auf die Bewirthschaftung. Zwei Meilen um die Stadt, aus welcher bei dem grossen Pferdestande leicht Dünger zu erhalten ist, werden die Felder jährlich gedüngt, so dass jährlich Winterfrucht gebaut und der Rest des Sommers zum Gewinn von Futtergewächsen benützt werden kann, was wieder einen erhöhten Viehstand und einen reichlichen Milchabsatz nach der Stadt zulässt. Ebenso leicht verwerthen sich Stroh, Gemüse und Blumen.

In weiterer Ausdehnung, nämlich bis an die Leitha, Neustadt, den Fuss der Alpen, Melk, den östlichen Theil des Kreises ober, und den südlichen Theil des Kreises unter dem Manharts berge, das Tulner- und einen grossen Theil des Marchfeldes mitbegriffen, tritt schon die Dreifelderwirthschaft auf. Der Absatz des Erträgnisses, namentlich von Getreide, Stroh, Heu, Obst, Jungvieh und Butter, ist noch immer nach Wien gerichtet, tritt aber schon in die Concurrenz mit den Zufuhren aus Mähren und Ungern, und könnte bei dem vollen Uebergange in eine Fruchtwechselwirthschaft immerhin weit einträglicher gemacht werden. Uebrigens wird auch hier schon der Futterbau in die Körnerwirthschaft hereingezogen, so dass kaum die Hälfte der Brache ganz unbenützt bleibt.

In den übrigen Landestheilen ist der Absatz mehr auf die eigene Consumtion und auf die Abgabe an die nahe liegenden bedürftigen Bewohner beschränkt. Hier erscheinen die Drieschfelder-, Egarten- und Brandwirthschaft. Die erstere hält sich noch in den flacheren Gegenden, wie am Steinfelde bei Neustadt und auf den Hochflächen jenseits der Donau, und besteht darin, dass das Ackerland nach einer oder zwei Getreide - Ernten durch 4 bis 6 Jahre als Wiesenland benützt wird.

Ueber 350° Seehöhe, namentlich in den Alpen, wo der eigentliche Zweck der Wirthschaft Viehzucht ist, wird Getreide, das oftmals durch den Hagel zu Grunde geht, nur für den eigenen Bedarf und meist nur des Futter- und Streustrohes wegen gebaut, und man wendet hierbei die Koppel- oder sogenannte Egarten-Wirthschaft an, indem man auf 6 bis 10 Weidejahre 2 bis 3 Körnerfechsungen folgen lässt, oder auch die Brandwirthschaft, bei welcher Waldflächen ausgebrannt oder auch Weideboden mit Sträuchen und Aesten bedeckt, nach deren Verbrennen mit Asche gedüngt und für 2 GetreideErnten zugerichtet werden.

Rechnet man alle Glieder der Landwirthschaft treibenden Familien zusammen, so steigt die ackerbauende Bevölkerung des Landes auf 54 Percent der Einwohnerzahl.

Dieses Bild des landwirthschaftlichen Betriebes ist zwar der Gegenwart entnommen, doch steht zu erwarten, dass die in neuester Zeit erfolgte Aufhebung der Robot und des Zehnten, welche auf dem kleineren Grundbesitze schwer lasteten, eine wohlthätige Wirkung äussern und den nunmehr unbeschränkten Eigenthümer zu grösserer Thätigkeit und rationellerer Bewirthschaftung anspornen wird. Von Seite der Regierung und des intelligenteren Theiles der Bevölkerung wird wenigstens kein Mittel versäumt, dem Landmanne den grossen Nutzen einer rationellen Bewirthschaftung vor Augen zu führen, und die Zeit dürfte nicht mehr ferne sein, wo es den vereinten Bemühungen der Regierung, der Landwirthschafts-Gesellschaft mit ihren Bezirksvereinen, und der Gartenbau-Gesellschaft zu Wien gelingen wird, die Mehrzahl der Landwirthe zur Anwendung eines besseren Bewirthschaftungs-Systemes zu bewegen.

Mehrere der Hindernisse sind aber weder durch den Unterricht noch im Wege freiwilligen Uebereinkommens, sondern nur durch die Gesetzgebung zu beseitigen. Eines der grössten ist z. B. die Zerstückelung des Grundbesitzes, aber nicht so sehr der zu kleine Flächenraum einzelner Wirthschaften, als die zerstreute Lage der Gründe eines und desselben Besitzers. Es wechseln oft Ackerstreifen von 8 bis 10° Breite, deren jeder einem anderen Eigenthümer zugehört. Wie kann da ordentlich über Kreuz geackert werden? wie viel geht vom ganzen Ackerlande durch die vielen Raine verloren? Vollends unmöglich ist die Bearbeitung, wenn solche schmale Streifen steile Abhänge hinaufgehen. Der Austausch der Grundstücke und die Zusammenziehung in grössere Complexe bleibt aber ohne Zwangsgesetze stets unerreichbar.

Viel cultur-fähiger Boden könnte ferner im Tulner und March-Becken durch eine vollständige Regulirung der Donau gewonnen, und eine bessere Grundbenützung häufig durch strenge Handhabung der Forstgesetze und durch zweckmässige WasserrechtsGesetze erzielt werden 1).

Selbst die mangelhafte Gewerbegesetzgebung hat schon fühlbaren Schaden in die Landwirthschaft gebracht. Die Leitha z. B. überschwemmt häufig ganze Ortschaften, verdirbt den Feldbau, und der Park zu Trautmannsdorf steckt jetzt in einem mehrere Schuhe tiefen bleibenden Sumpfe, während der Gärtner noch lebt, der vor einigen Jahren die Wege beschotterte, Alles, weil eine Mühle zu Wilfleinsdorf, durch das Gesetz geschützt, eine Stauwehre anlegte, welche bei Hochwässern kaum den sechsten Theil des zuströmenden Wassers abführt, während fünf Sechstheile das rückwärtige Terrain überschwemmen, und durch den Rückstand des Schlammes so erhöhen, dass der Nachtheil immer weiter schreitet. Es gibt sohin in Oesterreich unter der Enns auch Beispiele, dass der productive Boden nicht nur nicht gehörig benützt, sondern

1) Die Donau- Regulirung ist bereits begonnen worden (S. 417 ff.). Ein Gesetz über Zusammenlegung der Grundtheile steht in Aussicht und die Wasserrechtsfrage beschäftigt in neuester Zeit die Aufmer Asamkeit der Regierung.

durch Menscheneinwirkung selbst cultur-unfähig gemacht wurde, dafür besteht aber auch die erfreuliche Aussicht, dass die energisch durchgeführte Reform der inneren Verwaltung in der neuesten Zeit die nachtheiligen Einwirkungen in dem umfassendsten Maasse beseitigen und alle Elemente des landwirthschaftlichen Gedeihens zur vollen Blüthe bringen werde.

S. 128.

8.) Industrie und Handel.

Die Industrie von Oesterreich unter der Enns findet die Begründung ihres Bestandes und ihrer Ausdehnung in den natürlichen Bedingungen, deren in den vorhergehenden Paragraphen Erwähnung gethan worden ist. Zunächst ist es die günstige Lage von Wien, als dem am grössten Strome des Reiches gelegenen, zugleich den Mittelpunct aller jener grossen Interessen, die in der Haupt- und Residenzstadt ihre Vereinigung finden, bildenden Haupthandelsplatze der Monarchie, welche der für den Verkehr im Grossen und für den Verbrauch einer dicht zusammengedrängten Bevölkerung arbeitenden Industrie die unversiegende Quelle des Absatzes eröffnet. Ferner bietet die gebirgige Beschaffenheit des Landes, namentlich an der Südgrärze, durch die von dort mit beträchtlichem Falle herabströmenden Bäche willkommene Wasserkräfte dar, welche eine grosse Anzahl von Industrie-Anstalten in Bewegung setzen. Endlich liefern, wiewohl im beschränkteren Maasse, die Bodenproducte des Landes den Stoff für die Erzeugnisse gewerblicher Thätigkeit.

Bei der Betrachtung der Vertheilung der Industrie treten die verschiedenen Landestheile charakteristisch hervor. In der Hauptstadt und deren nächster Umgebung concentriren sich die Erzeugnisse der Mode und des Luxus, sowie jene, zu deren Hervorbringung es grösserer Geschicklichkeit der Arbeiter oder umfassenderen Capitales bedarf. Daselbst befindet sich die Hälfte der gesammten Fabriken und Gewerbe des Landes, der Werth der dort producirten Waaren aber übersteigt jenen der im ganzen übrigen Lande erzeugten Industrie-Producte. Der Hauptstadt zunächst steht seiner Wichtigkeit nach der Kreis unter dem Wiener-Walde, welcher die bedeutende Anzahl der dort befindlichen Fabriks-Anlagen der Nähe der Residenz, hauptsächlich aber den unscheinbaren Bächen verdankt, welche, von der Gebirgsgruppe des Schneeberges herabrieselnd, den Kreis nach der Diagonale durchschneiden und durch ihre perennirenden Wasserkräfte mit hinreichendem Gefälle die Mehrzahl jener Industrie-Anstalten in Bewegung setzen. Hier sind es vor Allem die Baumwoll- (und Kammgarn-) Spinnereien, die Stoffdruckereien, die gesammte Metallwaaren- und Maschinen-Industrie, sowie die Papier- und die chemische Fabrication sammt den grossartigen Mahlmühlen, welche der Zahl der Anstalten und dem Werthe ihrer Erzeugnisse nach entschieden in den Vordergrund treten. In dem Kreise ober dem Wiener-Walde wird die Natur des Waldbodens und der reiche Schatz der benachbarten Steiermark an Eisen benützt, um einer grossen Anzahl von Frisch-, Streck-, Zeug-, Sensen- und Pfannenhämmern, von Walz- und Drathwerken, endlich von Anstalten zur weiteren Verarbeitung dieser Eisen-Producte bis zu den kleinsten Werkzeugen und Gegenständen des täglichen

Gebrauches Beschäftigung zu geben, und durch die zahlreichen Sägemühlen das Holz der dortigen Wälder zu kaufrechtem Gute umzugestalten. In bedeutendem Abstande von diesen beiden stehen die zwei nördlichen Kreise des Landes, von welchen der Kreis ober dem Manhartsberge sich durch seine in dem nordwestlichen Winkel nächst der böhmischen Gränze schwunghaft betriebene Glas-Industrie, sonst aber nur durch die dort sehr verbreitete Handweberei kenntlich macht, während in dem fruchtbaren Kreise unter dem Manhartsberge die landwirthschaftliche Industrie der Spiritus-Brennerei, der Essigbereitung, der Rübenzucker-Fabrication sammt der Erzeugung von gemeinen Filz- und Wollenstoffen zunächst zu erwähnen ist.

Eine nähere Einsicht in die Vertheilung der Industrie-Anstalten nach den verschiedenen Zweigen der gewerblichen Thätigkeit gewährt die nach Gruppen aufgezählte Menge der einzelnen Gewerbe, insbesondere aber die Nachweisung der grösseren Industrie-Anstalten nach ihrer Lage an den Bächen und Flüssen des Landes. Dem letzten, im Jahre 1853 zusammengestellten Verzeichnisse der erwerbsteuerpflichtigen Gewerbe von Oesterreich unter der Euns zufolge, zählte man nach Ausscheidung der den Handelsgewerben oder den besonderen Beschäftigungen zuzurechnenden Parteien im Lande 54.972 steuerpflichtige Fabricanten und Gewerbsleute, wovon 21.895 auf Wien und 33.077 auf das übrige Land entfielen; wenn man jedoch die nächste Umgebung der Hauptstadt, welche in industrieller Beziehung einen Bestandtheil der letzteren ausmacht und von derselben kaum getrennt werden kann, zu Wien hinzuschlägt, so theilt sich die Gesammtzahl aller Gewerbsleute in zwei nahezu gleiche Hälften zwischen der Hauptstadt und Umgebung, und dem übrigen Lande. Nach den Gegenständen, mit deren Hervorbringung sich diese 55.000 Industriellen beschäftigen, gesondert, ergeben sich folgende Theilzahlen. Es entfallen auf die Fabriken und Gewerbe, welche sich beschäftigen mit der Hervorbringung von Erzeugnissen für die Bekleidung

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23.500 Industrielle,

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den häuslichen Gebrauch, Wohnung und Luxus, mit Ein

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Bei den Gewerben für die Bekleidung (wobei 13.400 Schuhmacher und Schneider den Ausschlag geben), so wie bei jenen für Industrie und Landwirthschaft ist zu bemerken, dass die hierländigen Gewerbe ihren derartigen Erzeugnissen einen weiten Absatz, welcher über die Gränze des Reiches hinaus sich erstreckt, zu verschaffen gewusst haben. Um diese Vertheilung sowohl in der Hauptstadt, als in dem übrigen Lande weiter zu verfolgen, dient die folgende Uebersicht 1). Man zählt gewerbliche Anstalten:

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