Inhalt des rechsten Bandes. 58 Gauner. Seits Geitt Frankfurt am Rain. Bon Dr. Keins Gant, f. Concurs 257 3 Garantie , Gewährleistung, in voller: Frontlin (Benjamin) und seine Politit (und redetilder Svinsight. Von S. 237 der nordameritaniide Redoto: und Frei: Garantieen , ftaatsrechtliche, Gerährleis ftungen, insbesondere aus Garanticer Frauen. Frauendereine, 1. Geldledts: des deutsoen Bundes und der deutschen 50 Steaten und ihrer Verfassungen. – Von Freiburg in der Soweis. '- von 50 Gastrecht (Frembenrecht). Bon 6. Fretcorps, Freiwillige, I. Heerbann, 68 Freier, Freigeborener, Freibeit, Frei: Gastroirthschaftsgercohtigkeit, l. Wirth: 59 Gebäranstalten, Rohlthätigteitsanftalten 324 Freigelassener, f. Leibeigendaft und Stra: Gebiet, Staatsgebiet, Bundesgebiet, neus Freiheit; absolute oder metaphyliide, mo: Belder. talisdé und juristische Freiheit; innere und äußere Freiheit; rein menslide. bürgerliche und politisde Freiheit; Frei: Geburtsstand, T. Personenstand. Freiheitsboum. Gefängnißmesen. - Von K. AXI Bon P. I. Pfizer. 74 Gefolgidaft, 1. Lehen. Freimauret, f. geheime Gesellschaften 75 Gegenzeichnung, P. Contrasignatur und frei diff, frei Gut, I. Neutralitat Freispredung von der Sade und von der Geheimerrath. Bon R. Mohl. 353 Instanz. - Don Welder. 75 Gebeime Gesellschaften, 1. Gesells baften. 867 79 337 Gehorsam, leidenber, blinder, bürgerlider, 79 367 79 Gein der Zeit, 1. Zeitgeist und offentlide Fremder, Fremdenredt, . Gastredot. 79 Friede, Friedensstand, Friedensidius, Friebenbinftrument, croiger Friebe. Geist des neuesten Kriegssystemes. V. Xheobald Frieden. Friedensidlüfse; besonders die Geist der Gelege, f. Auslegung der Gesebe, widtigften der neueren Zeit. Von S. 87 Priedensgericht, Bermittelungs- oder Vers Geiftestrankheiten, 1. Srrenanftalten und gleidsbehörde, Schiedamannsinstitut. 133 Geistlide, l. Kirdenverfassung und Stand. Friedrid, der zweite. - Bon G. F. 80 16 150 Gciftlige Güter, I. Hirgengut. Brohnen, insbesondere Staatssrohnen, Gemeindefrohnen und Herrenfrohnen. Geldbedarf, Geldmangel, Geldüberfluß. Bon Hottid Von demselben 176 Frudtsperre, 1. Absperrung und gebene: 194 Veldzeichen, Repräsentatiogeld. Credits Von demselben Fundirte Squid, l. Credit und Staats, Seleite, Geleitorecht. Von Kübl. 387 Gemeinde oder Gemeinheit; Gemeindemes 206 lide Hechte; Gemeindegeleb; Gemeinde- fürftenredt, 1. Privat fürftenredet Mont 209 ordnung; Gemeindehaushalt. Bürstentag. Bon pitser 390 209 Hotted Gagern (Freiherren oon), Vater und Gemeindeverfafsung. Von demselben 428 Sohn. - Von X. 209 Gemeines Recht, allgemeines und Xu63 Galisien, 1. Defterreich und Polen . 219 nahmsrecht (jus coinmune und singu- und ihr Berhåliniß zu dem übrigen ta: Recht (jus commune oder generale 219 constitutionellen Staatsrecht der deuts . . 629 . 497 rohen und der germanliden Stagten. Gerdaftträger, f. Gesandter . 629 Ben Welder. 436 Geldichte, 1. uterthümer . 629 Deineingeist oder Gemeinsinn. Bon Geldlichtbverbältnifie, Frauen, ihre redato Xorted, 418 liche und politische Stellung in der Ges Gemeinheitstheilungen (Zubeinanderseguns realdhaft, Redotswohlthaten und Ges -gen, Separationen, Absonderungen). schlechtsbeistände der Frauen, Frauens von Steinader. 459 vereine und Vergeben in Beziehung auf Gemeinnüßige Anordnungen, besonders die die Geisleisverbältnisse. Ron Des deuríden Bundes, Petutinnen und Melder Geschworenengeridt, 1. das Ende des Bud: 665 fiabcns Gemiste Ehen. Von D. (mit einem Gescufdaft, Gescuidastocontract. - Bon 475 666 Genealogie. Von S. 492 Gescuchaften, geheime (Priesterorden, General. Bon o. Jheobald 494 Freimaurer, Juuminaten, Carbonaria, Generalinquisition, 1. Inquisitionspreceß. 497 Jugendbund, Setäria, Propaganda, General receß, 1. Lerritorialcommission 497 Voirsfreunde, junges Italien, Europa Generalstab. Von v. Theobald. 495 น. 1, Jr.) Von S. 667 Genf. - Von 6. 31chotte. Gensd'armerie. Bon R. Mohl 514 Gesellschaft; ; Gesellschaftsrecht, nctürliches Geng, Friedrich, fräter Ritter von (jeine und positiors; geleuldaftlicher Gesammts und Burte's und der Briten Grundans. trille; natürliche und positives Organ fichten von Freiheit und Souveränetät, Duffelben. - Bon Rotted. 603 erfassung. Preßfreiheit und Revolus Glies, Princip und Geist der Gesebe; 11: tion). Von Melder. 528 ten der Gcieße, inébesondere aud der Genua. Bon Bülau ,. 518 Grundgerege oder Verfasjungen; Gesche Genugthuung. 1. Injurie 5:28 gebung und gelepgebende Gewalt, Vers Seographie, 1. Statiftit. 571 fassungsgefeb, Regierungssesch und Vers Geregtigteit und Recht und Unterschied des ordnung; provisorische Gerepé; Gereja Nechts von der Meral.- Von Welder. 671 bud; Publication der Gefeße; Goleks Gericht, Gerichtsbarkeit, Gerichtsordnung, gebungswissenschaft. Von Welder 726 Gerichtsstand. Von Kühl 577 734 Gerichtsverfassung, 1. Juftisverfassung 579 Gesindeordnung. Von Dr. W. S dü; 759 Gesindepolizei. Gesammtmille, 1. Corporation und politis Von demselben. 762 (dhe Geschichaft 579 Geständniß, . bleugnung. 762 Gejundheitspolizei. Von R. Moh! 762 Gesammtwohl, Gemeinwohl oder öffentli: des Wohl, Glüdseligkeitsprincip, als Gewährleistung: 1. Garantie 775 Endzwed und Grundgcieß des Staats Gewalten, f. Cabinetsjuttig 775 und der Politit. Con 8 elder 679 Gewerbe : und Fabrikwesen. Bon Gesandter, Gesandtsdaftsrecht. Von 775 S. Jordan.. 687 Gewerbesteuer, 1. Steuer 830 Berdäftsordnung (landständisobe). 23on Gewissensche, 1. the (BD. IV. S. 588). 830 Mittermaier. 613 Gewissensfreiheit, I. Duldung . 830 . Frankfurt am Main. Diese reiche und interessante Stadt, welche, wie Freiherr von Stein in einem Schreiben vom 13. Juli 1816 fich außerte, ,, auf den westlichen Theil. Deutschlands, seit ,, den früheren Epochen unserer Geschichte, einen großen politischen ,,Einfluß behauptete," hat auch in ihrer neueren Geschichte bewahrt, wie ein freies stådtisches Gemeinwesen, bei allen seinen nothwendis gen Mångeln und Kleinlichkeiten, so ganz geeignet sei, den Wohl stand zu fördern, die innige Liebe der Bürger zu gewinnen und den selbst auf eine Bannmeile concentrirten patriotischen oder vaters stådtischen Sinn zu beleben. Gegen das Ende des achtzehnten Jahrs hunderts und am Anfange des 19. war das Gebåude det reiches städtischen Verfassung nachgerade mit gar zu viel , gothischen Schnor: keln" åberladen erschienen. Die Vergebung eines großen Theils der Rathsftellen nach dem Erbrechte der Geburt an das Patriciat, die &ußerst verwidelte Gerichtsverfassung, in der die Competenzen ders wirrt durch einander liefen, die nicht blog persönliche, sondern auch reale Bermischung der Justig mit der administration, der Mangel einer für fich bestehenden Polizeiverwaltung, indem deren Wirksams keit unter viele der verschiedensten Stadtámter zersplittert war; dann die Unterdrůdung der Nichtlutheraner, die wahrhaft schimpfliche Bes .handlung der Judenschaft; überdies ein unablåsiges Streiten zwis Ichen Rath und bürgerlichen Collegien, Corporationen und Relis gionsparteien über Publica vor den Reichsgerichten, bei welchen die ,,Rubrit Frankfurt ca. Frankfurt" eine stehende geworben war, diefes alles konnte kein erfreuliches Bild gewähren. Die Erschüttes rungen, welche der franzöfische Revolutionskrieg herbeiführte, hatten zunächst keinen Einfluß auf Verfassung und Verwaltung. 216 Gus ftine vor der Hauptwache dem Bolfe zurief: ,,Habt Ihr den deuts fhen Kaiser gesehen - Shr werdet keinen mehr sehen!" sprach er zus fállig wahr; allein den Geist der Frankfurter verkannte er völlig, |