Art. 18. Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf Anstellung von Geistlichen beim Militär... Archiv fur Katholisches Kirchenrecht - Sayfa 437Dr. Friedrich H. Vering tarafından - 1873Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Karl Bachem - 1927 - 376 sayfa
...römisch-katholische Kirche ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig. Art. 18. Das Ernennung*-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung...dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besondern Rechtstiteln beruht, aufgehoben." Der Standpunkt der Regierung war also richtig. * Es war... | |
| 1928 - 616 sayfa
...der für ihre Kultus», Unterrichts» und Wohltätigkeitszwecke bestimmten An» stalten, Stistungen und Fonds. Art. 18. Das Ernennungs», Vorschlags»,...oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf Anstellung von Geistlichen beim Militär und öfsentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine... | |
| 1872 - 736 sayfa
...gelegt. Art. 15, 16, 17. [Gleichlautend mit Art. 12, 13, 14 der Verfassungs-Urkunde vom Jahre 1848.] [ Art 18. Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht...Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. |j Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung... | |
| 1928 - 614 sayfa
...Veröffentlichungen unterliegen. Art. 18. Das Ernennungs». Vorschlags», Wahl» und Nestiitigungsrecht bei Vefehung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronate oder besonder« Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim... | |
| Günter Brakelmann, Dr. Norbert Friedrich, Traugott Jähnichen - 1999 - 292 sayfa
...Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, so weit es dem Staate zusteht, und nicht auf dem Patronat...aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung. Art. 19. Die Einführung... | |
| Johann Friedrich Schulte - 2008 - 2094 sayfa
...nur denjenigen Beschränkungen unterworfen, welchen alle übrigen Veröffentlichungen unterliegen. Art. 18. Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht...Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und den öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung. Art. 30. Alle Preussen haben das... | |
| Stefan Ruppert - 2002 - 324 sayfa
...Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat vom 31. Januar 1850 lautete wie folgt: Das Ernennung-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung...aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair und an öffentlichen Anstalten findet die Bestimmung keine Anwendung. 6 Vgl. dazu die Darstellung... | |
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