Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten... Archiv fur Katholisches Kirchenrecht - Sayfa 437Dr. Friedrich H. Vering tarafýndan - 1873Tam görünüm - Bu kitap hakkýnda
| Philipp Zorn - 1888 - 560 sayfa
...Hinschius bei Marquardsen, Handb. I, 221 ff., 261 ff. ^ Der vielumstrittene ». XV der Pr. VU, lautete: „Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- u. Wohlthätigkeitszwecke... | |
| Elmer Ellsworth Brown - 1890 - 64 sayfa
...der Verfassungsurknnde vom 31. Januar 1850 verändert. In ihrer neuen Lesung lauten sie wie folgt: „Art. 15. Die evangelische und die römisch-katholische...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig, bleibt aber den Staatsgesetzen und der gesetzlich geordneten Aufsicht des Staates unterworfen.... | |
| Bernhard Hübler - 1893 - 116 sayfa
...Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt." Art. 15. „Die evangelische und die römischkatholische...Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Otto Bismarck (Fürst von) - 1893 - 532 sayfa
...ligionsgesellschasten die selbständige Verwaltung ihrer Angelegenheiten zugewiesen haben'). ') Ursprüngliche Fassung: Art. 15: Die evangelische und die römisch-katholische...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitze und Genuß der sür ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke... | |
| Wilhelm Kahl - 1894 - 440 sayfa
...durch Gesetz erworben werden. A. 14: Christliche Religion die Grundlage der Stnatseinrichtungcn, A. 15: „Die evangelische und die römischkatholische...Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwccke... | |
| Heinrich Joseph Wetzer, Benedict Welte - 1897 - 1100 sayfa
...Artt. 12. 15. 16 u. 18 die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und namentlich in Art. 15 bestimmte: „Die evangelische und die römisch-katholische Kirche...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Enltui«. Unterrichts- und WohltlMigleitszwecke... | |
| Wilhelm Altmann - 1897 - 332 sayfa
...stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zum Grunde gelegt. r Art. 15. 3) Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke... | |
| Ludwig Ernst Hahn - 1900 - 828 sayfa
...gelegt." Die Selbstständigkeit der Kirche. Art. 15: „Die evangelische und die römisch-katholisch" Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet...ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitze und Genüsse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigteitszwecke bestimmten Anstalten,... | |
| bp. Heinrich Brück - 1901 - 164 sayfa
...angenommen und energisch durchgeführt würden^. Der Correferent 1 Die veränderten Paragraphen lauten : § 15, Die evangelische und die römisch-katholische...und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber den Staat sgesetzen und der gesetzlich geordnete» Aufsicht des Staates unterworfen. §.18.... | |
| Heinrich Joseph Wetzer, Benedict Welte - 1897 - 1092 sayfa
...12. 15. 16 u. 18 die Freiheit des religiösen Bekenntnisses und namentlich in Art. 1 5 bestimmte : „Die evangelische und die römisch-katholische Kirche...Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Cultus», Unterrichts» und Wohlthätigleitszwecke... | |
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