Art. 18. Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf Anstellung von Geistlichen beim Militär... Archiv fur Katholisches Kirchenrecht - Sayfa 437Dr. Friedrich H. Vering tarafından - 1873Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| 1861 - 510 sayfa
...Art. 15. Die römisch-katholische Kirche ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig; Art. 18. DaS Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl« und...ist, soweit es dem Staate zusteht, und nicht auf dem Patronate oder besonderer Nechtstiteln beruht, aufgehoben; Art. 109. Alle Bestimmungen der bestehenden... | |
| Friedrich Arnold Steinmann - 1849 - 764 sayfa
...Religionsfreiheit zum Grunde gelegt. Art. 18. Da« Ernennungs-, Vorschlag«-, Wahl- und Bestätigung«' recht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht, und nicht auf dem Patronat oder besondern Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair und an... | |
| Prussia (Kingdom) - 1850 - 678 sayfa
...Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestatigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, so weit es dem Staate zusteht, und nicht auf dem Patronat...aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung. Artikel 19. Die Einführung... | |
| Carl Weil - 1850 - 274 sayfa
...Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht bei Besetzung lirchlicher Stellen ist, so weit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. 193 1. In Kraft eines richterlichen mit Gründen versehenen Befehls, welcher sofort oder innerhalb... | |
| Heinrich Friedrich Jacobson - 1854 - 246 sayfa
...die Bedingungen, unter welchen dasselbe aufgehoben werden kann, wird ein besonderes Gesetz ergehen. Art. 18: Das Ernennungs -, Vorschlags-, Wahl- und...ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronate oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim... | |
| Christian Carl Josias Bunsen - 1855 - 718 sayfa
...wird ein besonderes Gesetz ergehen. Art. XVIII. Das Ernennung-, Vorschlags-, Wahl- und BcMignngsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besondern Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an... | |
| 1885 - 340 sayfa
...Veröffentlichungen unterliegen. Art. 18. Das Erneunungs-, Vorschlags- Wahl- und Bestätignngsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem Staate zusteht und nicht ans dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellnng von Geistlichen... | |
| Johann Friedrich Schulte - 1856 - 778 sayfa
...ein besonderes Gesetz ergehen. Art. 18. Das Ernennung!!-, Vorschlag«-, Wahl- und Bcstlitigungsrecht bei Besetzung kirchlicher Stellen ist, soweit es dem...zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtetiteln beruht, aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militär und an öffentlichen... | |
| Guido Görres, George Phillips, Joseph Edmund Jörg, Franz Binder, Georg von Jochner - 1861 - 1540 sayfa
...Vorschlags-, Wahlund Nestätigungsrecht bei Besehung kirchlicher Stellen ist auf» gehoben, so weit es dem Staate zusteht und nicht auf dem Patronat oder besonderen Rechtstiteln beruht (VU II. 15 und 18». Die Minister de« Königs sind verantwortlich; alle Regierungöakte des Königs... | |
| Ferdinand Walter - 1862 - 628 sayfa
...die Bedingungen, unter welchen dasselbe aufgehoben werden kann, wird ein besonderes Gesetz ergehen. Art. 18. Das Ernennungs-, Vorschlags-, Wahl- und Bestätigungsrecht...aufgehoben. Auf die Anstellung von Geistlichen beim Militair und an öffentlichen Anstalten findet diese Bestimmung keine Anwendung. XLII. Bulla circumscrip... | |
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