Bu kitap hakkında
§. 8. 2. Unzulässigkeit der Bestrafung und des Zwangs wegen Be-
kennung oder Leugnung von Religionsansichten
§. 9. 3. Unzulässigkeit der Nöthigung zur Theilnahme an religiösen
Handlungen oder am Religionsunterricht fremder Religionsver-
eine und zur Vornahme religiöser Handlungen zu Gunsten
Andersglaubender .
§. 10. 4. Unzulässigkeit der Nöthigung von Mitgliedern eines Religions-
vereins zur Theilnahme an dessen gottesdienstlichen Gebräuchen
oder Religionsunterricht, und Geltung dieses Grundsatzes auch
für öffentliche Beamte und Militärpersonen
§. 12.
§. 13.
6. Freiheit der Wahl des Religionsvereins; Alter für die Selbst-
bestimmung hierüber. Form und Wirkung des Austritts aus
einem Religionsverein und des Beitritts zu einem solchen .
7. Das elterliche Entscheidungsrecht über die religiöse Erziehung
der Kinder . .
§. 14. 8. Von der öffentlichen und disziplinären Bestrafung gewisser Ver-
letzungen der Gewissens- und Religionsfreiheit, namentlich der
Proselytenmacherei
§. 15. 9. Ungültigkeit von vertragsmäßigen Verzichten auf Gewissens-
freiheit und von solchen Nebenbedingungen bei Vermögenszuwen-
dungen, welche die Gewissensfreiheit gefährden
Dritter Abschnitt.
Von der Unabhängigkeit der staatsbür-
gerlichen und bürgerlichen Pflichten und
Rechte vom Religionsbekenntniß. . 80-124
§. 16. I. Von der Gleichheit der staatsbürgerlichen und bürgerlichen
Pflichten ..
§. 17. II. Gleichheit der staatsbürgerlichen und bürgerlichen Rechte
ohne Rücksicht auf das Religionsbekenntniß
§. 19.
§. 18. 1. Allgemeine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Aemter
2. Von der Beurkundung des Personenstandes und den Standes-
registern.
§. 20. 3. Regelung des ganzen Eherechts durch Staatsgesetze und
Handhabung dieser Staatsgesetze durch Staats- und Gemeinde-
Behörden
§. 21. 4. Das Begräbnißwesen, insbesondere die Rechtsverhältnisse der
Friedhöfe .
80
85
86
87
90
92
§. 22.
§. 23.
5. Glockengebrauch und Gemeingebrauch desselben bei Begräbnissen 115
6. Eidesformel, Eidespflicht und Eidesrecht
117
§. 24.
7. Gleichheit der Zeitrechnung (des Kalenders) für alle Staats-
angehörigen.
120
§. 25. 8. Die bürgerlichen Feiertage
121
§. 26. 9. Grundsätzliche Konfessionslosigkeit der öffentlichen Kranken-
und Armenpflege
Vierter Abschnitt.
Seite
123
Von der Zulassung von Religionsverei-
nen, der geseglichen Regelung ihrer
Verfassung und Wirksamkeit, und von
dem Maße der denselben eingeräumten
Selbständigkeit . . . 125-440
I. Unterabschnitt.
Allgemeine Uebersicht der wichtigsten von der neue=
ren deutschen Gesetzgebung befolgten und noth-
wendig zu befolgenden Grundsätze
§. 28.
125-149
125
1. Grundsätzliche Freiheit der Stiftung neuer Religionsvereine
und Beseitigung der Willkür in Bezug auf Verbote von solchen 126
§. 29. 2. Erwerb und Verlust des Korporationsrechts der Religions-
vereine; Bedeutung desselben. Besondere Vorrechte der mit
Korporationsrechten begabten Religionsvereine. Gründe der
Versagung des Korporationsrechts .
127
§. 30. 3. Recht und Pflicht des Staates, die Verfassung aller Reli-
gionsvereine in ihren Grundzügen zu regeln. Nothwendigkeit
der festen Abgränzung des Gesetzgebungs- und Verordnungsrechts 130
§. 31. 4. Von der staatlichen Kontrole über die Beliebungen der Re-
ligionsvereine. (Recht des Plazet) . . .
§. 32. 5. Grundprinzipien und Aufgaben der neueren deutschen Staats-
gesetzgebung hinsichtlich der Verfassung der Religionsvereine
II. Unterabschnitt.
Zuständigkeit der Reichsgewalt in Bezug auf Re-
gelung der Verfassung und Wirksamkeit der Re-
ligionsvereine und Uebersicht der bis jezt er-
gangenen reichsrechtlichen Anordnungen
Umschreibung der Reichskompetenz
132
134
149-180
§. 33.
149
§. 36.
1. Militär-Seelsorge
§. 35. Aufzählung der bis jest ergangenen reichsgesetzlichen Bestim-
mungen, welche kirchliche Verhältnisse berühren
§. 37. 2. Die Gesandtschafts-Prediger oder Geistlichen des Reichs
§. 38. 3. Die Seelsorge in Strafanstalten, Armen- und Kranken-
häusern . .
4. Von der reichsgesetzlichen Verpflichtung der Einzelstaaten,
Freiheit zur Gründung neuer Religionsvereine zu gewähren
155
156
169
170
173
§. 41.
§. 40. 5. Verbot des Jesuitenordens und der ihm verwandten Orden 174
6. Verbot von Vereinen mit staatsgefährlicher Organisation
oder staatsgefährlichen Zwecken .
.. 175
§. 42. 7. Reichsgefeßliches Recht aller Geistlichen und Ordensmitglieder
eine gültige Ehe einzugehn und Freizügigkeit derselben . . . 176
§. 43. 8. Die Aufhebung des gesandtschaftlichen Verkehrs des deutschen
Reichs mit dem römischen Papst
§. 44.
III. Unterabschnitt..
177
Die allgemeinen landesgeseglichen Bestimmungen
über die Verfassung der Religionsvereine, die.
Geltung von Kirchengesehen (Vereins-Statuten)
und die Gründung neuer Religionsvereine . 180-440
Einleitung.
1. Geographische und statistische Uebersicht über die im Reiche
bestehenden kirchlichen Verbände . .
§. 45. 2. Uebersicht der Religionsvereine, welche Korporationsrechte be-
§. 46.
fizen ..
Erstes Kapitel.
Preußen.
I. Allgemeine staatsgeseyliche Bestimmungen, welche die Rechts-
verhältnisse aller oder doch mehrerer Religionsvereine betreffen,
und die entweder für die ganze Monarchie oder für einzelne
Provinzen Geltung haben . .
180
190
192-220
1. Die Verfassungsurkunde. Ordentliches Gesetzgebungsrecht
von Krone und Landtag. Verhältniß von Gesetzgebungs- und '
Berordnungsrecht
§. 47. 2. Die gegenwärtig in Kraft stehenden wichtigeren allgemeinen
und provinziellen Staatsgesetze in Bezug auf das Kirchen-
wesen. Quellen-Sammlungen und Literatur .
§. 48. 3. Uebersicht der Regierungsrechte des Staats über alle oder
einzelne Religionsvereine. Form für die Ausübung der dem
Könige selbst vorbehaltenen Verfügungsrechte
§. 49. 4. Allgemeine Staatsbehörden zur Ausübung der staatlichen
Rechte über die Religionsvereine. (Kultusministerium, Ober-
präsidenten, Bezirks-Präsidenten und Bezirks-Regierungen, Ge-
richtshof für kirchliche Angelegenheiten).
192
.
193
202
. . 204
§. 50. 5. Schranken des Rechts der Religionsvereine, Vereinsstatuten
(Kirchengesetze) zu erlassen. Umfang der Gültigkeit älterer
Kirchengesete, namentlich des Kanonischen Rechts.
§. 51. 6. Von dem Auftrag der staatlichen Gerichte und Verwal-
tungsbehörden zur Entscheidung über die Rechtsgültigkeit firch-
licher Verfügungen und Wahlen und zur Beseitigung von
Mißbräuchen (recursus ab abusu)
208
214
§. 52. 7. Von der Zwangsvollstreckung kirchlicher Verfügungen durch die
Verwaltungsbehörden
II. Die besonderen staats- und kirchengesetzlichen Grundlagen
219
für die Verfassung der einzelnen Religionsvereine . . 220-305
A. Evangelische Kirche.
§. 53. 1. Evangelische Landeskirche der acht alten Provinzen (Preußen,
Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien, Sachsen, Rheinland
und Westfalen)
§. 54. 2. Die evangelisch-lutherische und die reformirte Kirche der
Provinz Hannover
§. 55. 3. Evangelisch-lutherische Kirche der Provinz Schleswig-Holstein
mit Lauenburg
§. 56.
§. 57.
§. 58.
§. 59.
§. 60.
220
248
258
4. Die unirte Kirche des Konsistorialbezirks Kassel (Kurhessen) 260
5. Unirte Kirche des Konsistorialbezirks Wiesbaden (Nassau) . 262
6. Die lutherischen und reformirten Gemeinden der ehemaligen
freien Stadt Frankfurt a. M. und ihres ehemaligen Gebiets . 263
7. Unirte Kirche der Fürstenthümer Waldeck und Pyrmont
B. Kleinere protestantische Religionsvereine.
C. Katholische und altkatholische Kirche.
264
1. Gemeinsames Recht der katholischen und altkatholischen Kirche 267
2. Die altkatholische Reichskirche
§. 61.
§. 62.
301
§. 63.
D. Die Israelitischen Kirchen-Gemeinden und Verbände
§. 64. III. Verleihung des Korporationsrechts an Religionsvereine und
geistliche Gesellschaften und Wiederentziehung des Korporations-
rechts
303
305
§. 65. IV. Freiheit der Gründung neuer Religionsvereine und Rechts-
stellung der Vereine ohne Korporationsrecht
Zweites Kapitel.
Baiern.
§. 66. I. Allgemeine staatsgesetzliche Bestimmungen
II. Die einzelnen Religionsvereine.
306
309
A. Protestantische Kirche.
§. 67.
Uebersicht
327
§. 68. 1. Die Protestantische Kirche der Provinzen rechts des Rheins 329
§. 69. 2. Die Unirte Kirche der Rheinpfalz
§. 72. III. Gründung neuer Religionsvereine und Verleihung von
Korporationsrechten an dieselben
353
Drittes Kapitel.
Königreich Sachsen.
§. 73. I. Allgemeine staatsgesetzliche Bestimmungen
§. 74. 1. Evangelisch-lutherische Kirche
358
361
§. 78.
III. Verleihung von Korporationsrechten an neue Religions-
vereine und Zulassung von Vereinen ohne Korporationsrechte
375
Viertes Kapitel.
Königreich Württemberg.
§. 79. I. Allgemeine staatsgesetzliche Bestimmungen
376
381
397
410
Fünftes Kapitel.
Großherzogthum Baden.
§. 84. I. Allgemeine staatsgesetzliche Bestimmungeu
411
§. 85.
§. 86.
1. Vereinigte Evangelisch-Protestantische Kirche
2. Katholische und altkatholische Kirche
415
423
§. 87. 3. Israelitische Landeskirche . .
§. 88. III. Gründung neuer Religionsvereine
Sechstes Kapitel.
Großherzogthum Hessen.
§. 89. I. Allgemeine staatsgesetzliche Bestimmungen
430