Die evangelische und die römisch-katholische Kirche sowie jede andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohltätigkeitszwecke bestimmten... Archiv fur Katholisches Kirchenrecht - Sayfa 437Dr. Friedrich H. Vering tarafından - 1873Tam görünüm - Bu kitap hakkında
| Paul Hinschius - 1871 - 106 sayfa
...kommt für die ganze Monarchie der Artikel 15 der Verfassungs- Urkunde von 1850 in .Frage, lautend: „Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig". . . Dafs die Entwicklung und Klarstellung der kirchlichen Lehre oder des Dogmas eine rein kirchliche... | |
| Wilhelm Emmanuel von Ketteler - 1872 - 170 sayfa
...staatsbürgerlichen Pflichten darf durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. Art. ?. Die evangelische und die römisch-katholische Kirche...ihre Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitze und Genusse der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten,... | |
| 1872 - 744 sayfa
...durch die Ausübung der Religionsfreiheit kein Abbruch geschehen. || Art. 1 2. Die evangelische und römisch-katholische Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft,...Angelegenheiten selbstständig und bleibt im Besitz und Gennss der für ihre Cultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen... | |
| Emil Friedberg - 1872 - 978 sayfa
...äusseren Angelegenheiten der Kirche nicht mehr einmischen. So wurde denn der Satz aufgenommen : Jede Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten...selbstständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätiglceitsswecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds.... | |
| Max von Seydel - 1873 - 318 sayfa
...in die Reichsverfassung enthielt in Art. 7 Folgendes : „Die evangelische und römisch- katholische Kirche, sowie jede andere Religionsgesellschaft, ordnet...selbstständig und bleibt im Besitz und Genuss der für ihre Kultus-, Unterrichts- und Wohlthätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stiftungen und Fonds."... | |
| Friedrich Eduard Keller - 1873 - 536 sayfa
...Zusammenhange stehen, unbeschadet der im Art. 12 gewährleisteten Religionsfreiheit zum Grunde gelegt*)." „Art. 15. Die evangelische und die römisch-katholische...und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber den Staatsgesetzen und der gesetzlich geordneten Aufsicht des Staates unter» werfen. Mit... | |
| 1873 - 1062 sayfa
...letzteren zu be< reiten. Die einschlagenden Verfassungsartikel lauten: I» neuen «eich. 1813, l. «» Art. 15. „Die evangelische und die römisch-katholische...Religionsgesellschaft, ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig und bleibt im Besitz und Genuß der für ihre Kultus-, Unterrichtsund Wohlthätigteitszwecke... | |
| unter mitwirkung - 1873 - 776 sayfa
...Verfassungi-lTkunde vom 31. Januar 1850. sind aufgehoben. An die Stelle derselben treten folgende Bestimmungen : Art. 15. Die evangelische und die römisch-katholische...andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Ar1) Die hochwichtigen Gesetze, welche in Preussen das Verhältnis von Staat und Kirche neu geregelt... | |
| 1876 - 1102 sayfa
...Aufhebung der Art. 15 16 und 18 der Verfllsfungsurkunde vom 31. Jan. 1850. Die fraglichen Art. lauten: „Die evangelische und die römisch-katholische Kirche,...und verwaltet ihre Angelegenheiten selbstständig, bleibt aber den Staatsgesetzen und der gesetzlich geordneten Aufsicht des Staates unterworfen. Mit... | |
| 1876 - 810 sayfa
...preuß. Kirchengefetzen d. I. 1873. Berlin 1874. S. I-XI.VIII. ') Hinschius S. XXVIII. Alt 15. Tie evangelische und die Römisch-katholische Kirche,...andere Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angclegenheilni selbständig, bleibt ab« den Ltaatsgesetzcn und der gesetzlich geordneten Aussicht... | |
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